Aber die Berufstätigkeit muss nach dem Master ausgeführt werden, oder nicht mehr?
Mal eben etwas neben dem Master-Studium jobben, dürfte nicht reichen.
Jap.
Zitat
eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=407575
Die Fachpraktische Tätigkeit hingegen zur Aufnahme des regulären BK-Refs wird vorher entsprechend erarbeitet. Meist durch eine Ausbildung, aber nicht jeder hat eine, daher habe ich da interessante Dinge gehört, zu dem was so anerkannt wurde.