Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser.
Es gibt viele Dinge, die vielleicht besser wären. Deswegen sind sie aber nicht so. Mit weniger Gravitation käme man vielleicht besser die Treppe hoch. Es wäre auch besser, wenn die Schülerin ihre Klausurä so gut geschrieben hätte, dass sie nicht noch in mündliche Bestehensprüfungen müsste. Hat sie aber im fiktiven Fall nicht. Und nu?
Man kann sich all diese Gedanken machen, das ist legitim und steht uns in unserer Verantwortung gut an. Aber man muss schauen, wie weit diese Verantwortung gehen kann. Die teleologischen Aspekte spielen nunmal für die Bewertung der Prüfungsleistung keine Rolle. Die gegebenefalls bessere Punktzahl muss durch die erbrachten Leistungen begründet sein, nicht mit dem besseren Gefühl, das ich als Prüferin nachher haben möchte.
Ich möchte anregen in den drei zur Verfügung stehende Jahren die jungen Menschen, so gut es geht, auf die Abiturprüfung vorzubereiten. Jeder so vermiedene knappe Fall ist auch für alle Beteiligten besser, auch wenn man es nich merkt, weil die Alternative nicht direkt daneben liegt.
Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon.
Diese Sichtweise kann ich nicht teilen. Insbesondere was den Einspruch anbetrifft, so kann man diesen sicherlich auch einlegen, wenn ein weiterer Punkt in der vorletzten Prüfung die Entscheidung wendete. Vielleicht wäre diese auch die letzte Prüfung gewesen, wenn sich den weitern Punkt hervorgebracht hätte.
Aber auch sonst möchte ich die Sichtweise, dass es an der letzten Prüfung läge, bezweifeln. Zur Bestehensentscheidung tragen alle Prüfungselemente bei. Uns kommt das so vor, dass die letzte Prüfung die Entscheidung ausmache, weil eine Zugriffsmöglichkeit auf die vorhergehenden Prüfungen so gering sind. Da ist man sich einig, dass man darn nichts mehr dreht. An der Prüfungsleistung der letzten Prüfung dreht man aber auch nichts mehr, wenn die Prüfung gelaufen ist. Dann kann man der Schülerin nicht mehr helfen (vorher durchaus). Dann geht es nur noch darum, die Leistung zu quantifizieren.
Das ist die die dritte Prüfung wie die erste.
Dass die letzte Prüfung die letzte ist bzw. dass es in ihr knapp werden könnte, liegt ja auch daran, dass in den Prüfungen vorher (schriftlich wie mündlich) nicht genug Punkte beisammen kamen. Wir loben für jede Schülerin dreihundert Punkte in der Abiturprüfung aus. Die werden geliefert, wir zeigen sie den Schülerinnen und dann schließen wir die in den Tresor ein, so dass für jede genug da sind. Es fällt durch, wer davon mehr als zweihundert liegen lässt. Zweihundert Punkte verliert man nicht knapp in der letzten Prüfung.