Beiträge von O. Meier

    Nun, da sich der Unfall direkt am Schulgelände ereignet hat, sind auch zwei Kollegen am nächsten Tag mit Blumen ins Krankenhaus gefahren, wo er für zwei Tage stationär aufgenommen wurde. Hier waren die Schmerzen in Schulter, Knie und Rippen Thema.

    Das heißt nicht, dass nicht noch etwas anderes vorgelegen hätte. Womöglich auch etwas, dass erst später auffiel. Dass man seit dem Unfall oder im Nachgang Angstzustände im Straßenverkehr habe, erzäht man vielleicht weniger freimütig als von der kaputten Schulter.

    Ich würde es mich nicht trauen, mit einer Krankschreibung, deren Zusammenhang so die Runde gemacht hat, derart öffentlich körperlich aktiv zu sein.

    Auch nicht, wenn deine Ärztin dir dazu rät, um deine Gesundung voranzubringen?

    Vielleicht habe ich auch den Arbeitskollegen meiner Frau im Hinterkopf, der sich morgens mit Rückenschmerzen krankgemeldet hat, Nachmittags beim Holzhacken gesehen wurde und am nächsten morgen die fristlose Kündigung im Briefkasten hatte.

    So eine Kündigung ist schnell geschrieben. Wir wissen auch nicht, was da konkret drinstand. Und auch nicht, ob die rechtens war. Da kommt vielleicht noch ein Arbeitsgerichtsverfahren nach. Und woher wusste die Arbeitgeberin (und deine Frau), dass es um Rückenschmerzen gehen soll? Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommen in aller Regel ohne Diagnose.

    nein, das System ist mE ambigue.

    OK.

    ich et al. sprach nicht davon, generell die bessere Punktzahl zu geben, sondern in der letzte Prüfung, die über das bestehen/ nicht Bestehen entscheidet.

    Die letzte Prüfung entscheidet eben nicht mehr oder weniger als die anderen über das Bestehen. S. o. Daher halte ich es, auch um die Objektivität im Rahmen des Möglichen zu optimieren, für angebracht, bei allen Prüfungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab anzulegen.


    Dass man bei der Grenze zwischen sieben und acht Punkten, auf die Acht springt, dürfte wohl klar sein. Das geht aber nur, wenn eben die acht Punkte auch im Bereich des Möglichen liegen. Deshalb, mal so konkret, wie in einem fiktiven Fall möglich. Die Schülerin, bleiben wir dabei, bräuchte acht Punkte, damit sie bestanden hätte. Die Besprechung der Prüfungskommission ergäbe, das acht Punkte aber nicht auf dem Radar erscheinen. Man bewegte sich viel mehr zwischen den gefürchten Punktestufen sechs und sieben. Die Vorsitzende fordert dich als Prüferin auf, eine Bewertung zur Abstimmung vorzuschlagen. Sechs oder sieben?

    imho erlaubt Deine bildhafte Kritik an der Schere in den Köpfen der KollegInnen durchaus eine Deutung in Richtung Weichspülerei.

    OK.

    Quelle ist hier nicht notwendig, da hier nicht von irgendwelchen empirischen Reihen die Rede ist, sondern von einer diskutierten Norm.

    Diese Diskussion muss an mir vorbei gegangen sein. Wie kommst du darauf, dass bei mündlichen Abiturprüfunen tendenziell die schlechtere Punktzahl gegeben wird? Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Diese sagen, dass man im Rahmen des erreichten Spektrums das Optimum für den Prüfling herausholt.

    ich glaub Dir aufs Wort, dass Du denkst, im Mündlichen Abitur genaue Punkte geben zu können ; )

    Das habe ich so nicht geäußert. Ich glaube auch nicht, dass ich das signifikant besser kann als der Durchschnitt. Ich sehe nur nicht, dass es bei mündlichen Prüfungen (erheblich) weniger möglich sein soll, als bei Klausuren. In vielen Fällen ist die Angelegenheit eindeutig. Die Prüfungskommission braucht nur wenig Beratung. Bei weniger klarer Lage, greift man im möglichen Spektrum die größte Trophäe aus dem Regal.

    Im Kollegium hieß es, er habe sich mehrere Rippen gebrochen und seine Schulter sei "zertrümmert",

    Woher auch immer die Kolleginnen das wissen mögen. Kann stimmen, muss nicht. Ich gebe wenig auf so etwas. Bei uns wurden schon Krankheiten von absenten Kolleginnen diskutiert, von denen sich hinterher herausstellte, dass sie wegen einen Fortbildung nicht da waren.


    wobei der Fahrradunfall definitiv Grund der Krankschreibung ist (er ist mit dem Auto einer Schülerin kollidiert)

    Non sequitur. Selbst wenn sicher ist, dass es diesen Unfall gab und die Kollegin sich dabei dergestalt verletzt hat, dass sie aufgrund dessen krankgeschrieben wurde, so kann die Dienstunfähigkeit trotzdem (auch) von etwas anderem herrühren, dessen Genesung weder durch Radfahren noch durch An- und Umbauarbeiten gefährdet wird. Im Zusammenhang mit Unfällen können das (ich spekuliere jetzt auch mal frei) auch züchische Probleme sein. Womöglich hat die Ärztin der Kollegin sogar empfohlen, sich mal aufs Rad zu setzen und zu schauen, ob und wie das wieder geht. Natürlich im vollen Ornat des Papageienkostüms, damit sich das auch echt anfühlt.


    Du siehst, Spekulationen um Gesundheitsdetails gehen in beide Richtungen.


    Freue dich für die Kollegin, dass es ihr in gewissen Aspekten schon wieder besser zu gehen scheint.

    Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser.

    Es gibt viele Dinge, die vielleicht besser wären. Deswegen sind sie aber nicht so. Mit weniger Gravitation käme man vielleicht besser die Treppe hoch. Es wäre auch besser, wenn die Schülerin ihre Klausurä so gut geschrieben hätte, dass sie nicht noch in mündliche Bestehensprüfungen müsste. Hat sie aber im fiktiven Fall nicht. Und nu?


    Man kann sich all diese Gedanken machen, das ist legitim und steht uns in unserer Verantwortung gut an. Aber man muss schauen, wie weit diese Verantwortung gehen kann. Die teleologischen Aspekte spielen nunmal für die Bewertung der Prüfungsleistung keine Rolle. Die gegebenefalls bessere Punktzahl muss durch die erbrachten Leistungen begründet sein, nicht mit dem besseren Gefühl, das ich als Prüferin nachher haben möchte.


    Ich möchte anregen in den drei zur Verfügung stehende Jahren die jungen Menschen, so gut es geht, auf die Abiturprüfung vorzubereiten. Jeder so vermiedene knappe Fall ist auch für alle Beteiligten besser, auch wenn man es nich merkt, weil die Alternative nicht direkt daneben liegt.


    Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon.

    Diese Sichtweise kann ich nicht teilen. Insbesondere was den Einspruch anbetrifft, so kann man diesen sicherlich auch einlegen, wenn ein weiterer Punkt in der vorletzten Prüfung die Entscheidung wendete. Vielleicht wäre diese auch die letzte Prüfung gewesen, wenn sich den weitern Punkt hervorgebracht hätte.


    Aber auch sonst möchte ich die Sichtweise, dass es an der letzten Prüfung läge, bezweifeln. Zur Bestehensentscheidung tragen alle Prüfungselemente bei. Uns kommt das so vor, dass die letzte Prüfung die Entscheidung ausmache, weil eine Zugriffsmöglichkeit auf die vorhergehenden Prüfungen so gering sind. Da ist man sich einig, dass man darn nichts mehr dreht. An der Prüfungsleistung der letzten Prüfung dreht man aber auch nichts mehr, wenn die Prüfung gelaufen ist. Dann kann man der Schülerin nicht mehr helfen (vorher durchaus). Dann geht es nur noch darum, die Leistung zu quantifizieren.
    Das ist die die dritte Prüfung wie die erste.


    Dass die letzte Prüfung die letzte ist bzw. dass es in ihr knapp werden könnte, liegt ja auch daran, dass in den Prüfungen vorher (schriftlich wie mündlich) nicht genug Punkte beisammen kamen. Wir loben für jede Schülerin dreihundert Punkte in der Abiturprüfung aus. Die werden geliefert, wir zeigen sie den Schülerinnen und dann schließen wir die in den Tresor ein, so dass für jede genug da sind. Es fällt durch, wer davon mehr als zweihundert liegen lässt. Zweihundert Punkte verliert man nicht knapp in der letzten Prüfung.

    imho ist ein Bewertungsspielraum von 1 Punkt bei einer mündlichen Abiprüfung immer drinne

    Also ist das Punkt-System nicht angemessen? Oder wie muss ich das jetzt vorstellen? Hängt die Bewertung zwischen sieben oder acht Punkten, gibt man leider bdie acht Punkte, da bin ich dabei. Was ist denn, wenn man sich zwischen sechs und sieben Punkte wiederfindet, gibt man lieber die geringere Punktzahl, damit's nachher nicht so knapp ist?

    Deine gern geäußerte Kritik der Weichspülerei fehl

    Wo äußerte ich die?

    die tendentiell schlechtere Punktzahl gegeben wird.

    Quelle?

    sondern man umgeht damit auch den für KollegInnen arbeitsaufwendigen Einspruchsweg.

    So verständlich das sein mag, so ist es dann doch nicht richtig. Mal soll die Prüfungsleistung bewerten. Alles, was danach kommt oder kommen könnte, kann nicht in die Bewertung einfließen.


    Einige Kolleginnen haben indes diese Schere im Kopf so gründlich geschliffen, dass sie überhaupt nie eine unangenehme Note geben.

    Du würdest also ernsthaft einem Schüler, der in der Wie-auch-immer-genannten-Prüfung, mit deren Hilfe er das Abitur noch bestehen könnte, 8 Punkte braucht, ins Gesicht sagen, dass es leider nur für 7 Punkte gereicht hat?

    Die Bekanntgabe der Prüfungsleistungen übernimmt traditionell die Vorsitzende des allgemeinen Prüfungsauschusses. Aber hilf mir, was sagt man einer Schülerin, die eine Sieben-Punkte-Prüfung abgeliefert hat?


    Und wenn man mit Menschen spricht, schaut man ihnen am besten ins Gesicht, und nicht auf den A*s*h.


    Die ...

    Misanthropie

    ... ist bei der einen oder andere vielleicht auch nur gespielt. Auf die kann man sich ncith immer verlassen.


    Womöglich geht es um diese Charaktereigenschaft gar nicht, sondern um eine besondere Form von Egoismus, dass man selbst nicht diejenige sein möchte, die den einen (vermeintlich entscheidenden) Punkt nicht gegeben hat. Die Situation ist unangenehm und man möchte sich drücken.

    Diskussionen über Objektivität, Reliabilität und Validität von Noten erübrigen sich an dieser Stelle selbstredend.

    Mag sein. Dass sich aber Klausuren einfacher objektiv bewerten lassen als mündliche Prüfungen war allerdings schnell behauptet. Ich sehe das nicht so, es wurden auch keine Belege hierfür angeführt.

    So lange wir alle wissen, worum es geht, sollte dies jedoch eigentlich keiner Erwähnung bedürfen.

    Ich befürchte, viele wissen nicht, worum es geht. Manche Kolleginnen wissen noch nicht mal, wie die Fächer, die sie unterrichten, korrekt heißen und schreiben mal dies mal das ins Klassenbuch. Auf dem Niveau werden dann auch Prüfungsordnungs-Halbwahrheiten und -Gerüchte weitergegeben. So hört man dann schon mal „Frau xy hat gesagt, dass ich das Fachabi bekomme, wenn ich nicht zum Abitur zugelassen werde.“


    Da will ich jetzt gar nicht auf dem fehlenden Konjunktiv in der indirekten Rede ’rumreiten.


    Meine Schülerinnen lernen, dass begriffliche Genauigkeit eine Hilfe beim Beschreiben und Erklären ist. Schön, dass „wir“ das nicht mehr nötig haben.

    Man kann es als Erbsenzählerei auslegen, wenn man fragt, was denn Nachprüfungen im Abitur wären, wenn der Sachverhalt eigentlich klar ist, nur eben der Fachbegriff nicht zutreffend gewählt wurde.

    Man kann auch einfach die korrekten Begriffe verwenden, damit wirklich klar ist, worum es geht. In anderen Bildungsgängen gibt es neben mündlichen (Bestehens)-Prüfungen auch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres, um eine Note zu ersetzen. Im Abitur gibt es diese zweite Möglichkeit genau nicht.

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