? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Wegen der Stunden, erster Schritt Personalrat fragen, denn auch zu diesem Sachverhalt wird der Dezernent beim Erörterungstermin was sagen müssen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja und? Wenn Du mit dem Führerschein Klasse 3 bzw. B mit einem VW-Bus unterwegs bist und die maximal erlaubten 8 Passagiere dabei hast, dürfte bei einem Unfall der Personenschaden ähnliche Dimensionen erreichen.

    Danke für diesen völlig übergeschnappten Vergleich, ich bin immer auf der Suche nach erheiternden Beispielen für den Unterricht.

  • Weiß jemand, ob man offizielle Abordnungsverfügungen bekommen muss oder ob einem der Schulleiter auch einfach mündlich mitteilen darf, dass man ab Tag x an Schule Y arbeiten soll?

    • Offizieller Beitrag

    in was für einer komischen Schule bist du denn?
    Ohne schriftliches Papier würde ich meinen Schreibtisch nicht räumen. Ohne schriftliche Anweisung durfte ich meinen Dienst auch nicht aufnehmen (hätte mich sonst einklagen können.)
    Auch Vertretungsstunden müssen "schriftlich" angewiesen werden (digital ist "schriftlich"). Dann wird wohl keine Abordnung einfach so mündlich gegeben.

  • Naja, ich würde das gerne noch etwas aufschlüsseln, komme aber im Endergebnis zu einer vergleichbaren Beurteilung:


    Zunächst einmal ist eine Abordnung ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt wiederum kann grundsätzlich auch mündlich erlassen werden, muss aber auf unverzügliches Verlangen des Betroffenen bei berechtigtem Interesse schriftlich oder elektronisch bestätigt werden (vgl. §37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG). Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob eine Abordnung grundsätzlich der Schriftform bedarf. Zumindest in §27 BBG ist das lediglich für das Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn bei Abordnung zu einem anderen Dienstherrn normiert.


    Ich persönlich würde aber ebenso auf schriftliche Anweisung bestehen und diese entsprechend einfordern.

  • Es trudeln Mails von den neuen Zielschulen ein, dass man uns zum Tag x erwarte.

    Allerdings gab es zuvor keine Verfügung durch die Bezirksregierung. Auch keine Anhörung.

    • Offizieller Beitrag

    Na gut, wie ist es noch mal, sprechenden Menschen kann geholfen werden.
    Wenn du schon konkret schriftliche Arbeitsanweisungen einer anderen Schule erhälst (Mails), dann würde ich EXPLIZIT (und nachweisbar also auch schriftlich /per Mail) sowohl bei Schule (neuer) als auch BR fragen, ob sich dein Dienstort wohl geändert hat, du wüsstest von nichts (Schriftliches).

  • Schön (oder auch nicht), wenn Zielschulen euch anschreiben, dass ihr dort am Tag X auftauchen sollt. Allerdings muss auch das offizielle Prozedere eingehalten werden:

    > Bitte, dass euer SL jemanden abordnet

    > Anhörung, auf dein Verlangen auch im Beisein des Personalrates/ eines Mitglieds des Lehrerrates

    > Abordnungsverfügung

    > Gegen diese Abordnungsverfügung kannst du dann Widerspruch einlegen/ klagen (was aber keine aufschiebende Wirkung hat)


    Ohne Verfügung würde ich nicht an der neuen Schule auftauchen, schon allein aus versicherungstechnischen Gründen.

    Außerdem muss aus diese Verfügung hervorgehen, für wie viele Stunden du abgeordnet wirst und für wie lange.

  • Dem kann ich mich nur anschließen. Bezüglich der fehlenden Anhörung möchte ich kurz ergänzen, dass das Recht auf Anhörung auch aktiv wahrgenommen werden kann und gleichzeitig eine fehlende Anhörung nach §45 Abs. 1 Nr. 3 auch nachgeholt werden kann. Auf diese würde ich mich im Fall eines Widerspruchs also nicht unbedingt versteifen.

  • Einem Kollegen wurde mündlich von der abgebenden SL sogar gesagt, dass er noch nicht versichert sei an der neuen Schule, aber trotzdem mal entsprechend hinfahren soll „um sich alles anzusehen“.


    Also kann man eine Verfügung schriftlich (von der Bezirksregierung?) vor Antritt der neuen Tätigkeit verlangen?

  • Der einzige der das anweisen darf ist die Dienststelle und das ist Deine Bezirksregierung. Frag bitte bei Deinem BPR nach .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hinzu kommt: auf meinem schulinternen Stundensaldo stehen rd 3 Stunden im Plus. Diese stammen aus mehr Unterricht als die 22h Soll, aber auch aus anrechenbaren Zusatzarbeiten für IT, Erstellung von Abi-Klausuren etc... normalerweise würde versucht werden, das im nächsten Halbjahr zu verrechnen. Bei einer 100% Abordnung wird das wohl nicht möglich sein, schätze ich.

    Kann ich mir die Stunden auszahlen lassen? Beim Stundenlohn und 26 Wochen/Halbjahr bin ich auf knapp 3000 Euro netto gekommen. Selbst wenn es weniger wäre durch die Steuerprogression etc. wäre es doch schade, die Stunden verfallen zu lassen.

    Wieso rechnest du ein Halbjahr mit 26 Wochen? Mehrarbeit wird nicht in den Ferien bezahlt, sondern nur die tatsächlich geleistete Mehrabeit wird bezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist der Monat, so dass dort auch Ausfallstunden gegengerechnet werden.

    Auszahlen lassen kannst du das natürlich, dafür musst du die Stunden im Formular angeben, dieses abzeichnen lassen und an LBV schicken lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso rechnest du ein Halbjahr mit 26 Wochen? Mehrarbeit wird nicht in den Ferien bezahlt, sondern nur die tatsächlich geleistete Mehrabeit wird bezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist der Monat, so dass dort auch Ausfallstunden gegengerechnet werden.

    Auszahlen lassen kannst du das natürlich, dafür musst du die Stunden im Formular angeben, dieses abzeichnen lassen und an LBV schicken lassen.

    Nein. WENN ich in einem Halbjahr 2 Stunden die Woche mehr im Stundenplan habe, wird SELBSTVERSTÄNDLICH alles angerechnet, auch wenn die SuS im Praktikum sind oder Ferien sind.

  • Nein, es ist kein Trollversuch. Solche Knaller sprechen sich an WBKs rum wie ein Lauffeuer. Die Abordnung an Förderschulen wurde wirklich ausgesprochen, ich weiß auch genau an welcher Schule der TE ist, aufgrund der Informationen, die hier gegeben wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, es ist kein Trollversuch. Solche Knaller sprechen sich an WBKs rum wie ein Lauffeuer. Die Abordnung an Förderschulen wurde wirklich ausgesprochen, ich weiß auch genau an welcher Schule der TE ist, aufgrund der Informationen, die hier gegeben wurden.

    Wann geht es an die Presse? Wäre mal interessant..

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