Naja, ich finde das könnte man doch ausnahmsweise mal aushalten…
Kann man, muss man aber nicht.
Naja, ich finde das könnte man doch ausnahmsweise mal aushalten…
Kann man, muss man aber nicht.
Wenn man Lesenächte ins Konzept reinschreibt, sollte man sie ja auch durchführen.
Umgekehrt. Wenn man Lesenächet ins Konzept schreiben will, muss man dafür sorgen, dass sie auch durchführbar sind. Z. B., das genügend Personal zur Verfügung steht.
Ändert sich etwas an den Voraussetzungen, fehlen z. B. Vertretungen für den nötigen Ausgleich, kann die Lesenacht entgegen dem Konzept halt doch nicht durchgeführt werden. Wenn die Ressourcen nicht reichen, kann nicht alles angeboten werden.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man dazu gezwungen werden kann.
Gezwungen wohl kaum. Ob man aber verpflichtet werden kann, wäre eine spannende Frage.
GS-Lehrerin ist bzw. GS-Lehrerinnen sind zu wenig auf die eigene Gesundheit und den Erhalt derselben fokussiert.
Und deshlab ist es völlig nutzlos, dass wir hier darüber diskutieren.
Frage: Was ist eigentlich mit der Schülerinnen, die an einer solchen Lesenacht teilnehmen? Gehen die am nächsten Tag zur Schule.
Meiner Ansicht nach ist tiefe körperliche Erschöpfung im Anschluss an die Lesenacht ein Grund, sich bei weiterem Unterrichtseinsatz spontan krankzumelden.
Pauschal weiß man das nicht. Aber ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass man nächsten Tag „nicht mehr kann“. Das muss man individuell prüfen. man wird es erst man betreffenden Morgen selbst wissen. Also recht knapp bevor der Unterricht beginnen wird. Das stellt dann eine Schulleitung vor das Problem, spontan eine Vertretung zu organisieren, die sich geplnt nicht sicher stellen konnte.
Aber das sit nicht das Problem der erkrankten Kollegin. Die muss sich um ihre Gesundheit kümmern.
PS: Konkret hat GS-Lehrerin das von Freitag auf Samstag gemacht, was ich grundsätzlich missbillige.
Wieso? Dann kann sie Samstag doch ausschlafen.
"Soweit in Ausnahmefällen die Gewährung von gleichwertigen Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht möglich ist, ist ein angemessener Schutz der Gesundheit anderweitig zu gewährleisten." Ich fürchte, dass die SL sich auf diesen Ausnahmefall herausreden würde, dass eben einfach keine Vertretung möglich sei.
Dann muss die Schulleiterin benennen, wie sie denn sonst den „angemessenen Schutz der Gesundheit [...] gewährleisten“ wird. Wenn die Lehrerin sich am nächsten Tag krank melden muss, ist ja auch nichts gewonnen.
Wenn die SL meint, dass nach einer Lesenacht in der Mitte der Woche am nächsten Tag keine Befreiung vom Unterricht gewährt werden kann, weil keine Vertretung an diesem Tag möglich ist, wird die Situation interessant und komplex.
Finde ich nicht. Wenn die Gesundheit der Lehrerinnen dabei nicht gewährleistet ist, gibt es keine Lesenacht. Ich finde das einfach.
Bögen? Ja, kann man machen, um einen Eindruck zu gewinnen. Allerdings sollte man das Ausfüllen eines solchen als Bitte an die Kollegin formulieren. Die Reaktion auf eine Verpflichtung ist das oft genug, dass irgendetwas angekreuzt wird, damit Ruhe ist. Damit kannst du nichts anfangen.
Alternativ kannst du Kolleginnen auch bitten, ein, zwei Sätze zur Schülerin zu mailen. Da bekommst du vielleicht noch weniger Rücklauf, dafür aber konkretere Informationen.
Im vorliegenden Fall dürftest du aber genug Daten aus eigener Beobachtung haben.
Gegenüber den Eltern hielte ich mich aber mit Interpretationen zurück. „Problem mit Frauen“ eröffnet ein weites Diskussionsfeld, in dem dir vielleicht nicht alle Ecken behagen. Konzentriere dich darauf, die Vorkommnisse genau zu beschreiben. Was für ein Problem die Schülerin in echt hat, kann dir wurscht sein. Ich vermute zumindest, du arbeitest an einer Schule, nicht an eienr psychatrischen Klinik. Da wäre das etwas anderes.
Mache klar, dass bestimmte Verhaltensweisen an der Schule nicht geduldet werden, egal warum diese gezeigt werden. Womöglich möchten dir ja die Eltern erklären, warum der junge Mensch sich so verhält. Oftmals meinen Leute, dass durch eine Erklärung bestimmtes Verhalten auf einmal duldbar wird. Das ergibt aber keinen Sinn. Wenn die Mitschülerinnen am Lernen gehindert werden, hilft es ihnen nicht, warum die Störerin stört. Sie haben ein Recht darauf, nicht gestört zu werden.
Eben. In BKs gibt es die berufliche Fachrichtung „Gestaltung“. Da unterrichtet man dann nicht nur Mediengestalterinnen, sondern spricht auch mit Bauten- und Objektbeschichterinnen über die Viskosität von Farben oder mit Friseurinnen über die Haarmode der Renaissance. Und vielleicht malt man auch im beruflichen Gymnasium. Das ist ein weites Feld.
Es lohnt sich, mit Schulen Kontakt aufzunehmen. Wenn die jemand brauchen, kümmern die sich auch um Quereinsteigerinnen.
... das ist ein nicht zu vernachlässigender Effekt. Wir haben Bücher die sind im 9. Jahr und sehen immer noch gut aus. Dagegen ist jede Digitalversion ziemlich teuer.
Die Haltbarkeit spricht aus meiner Sicht auch für Papier. Wenn ich neue Bücher anschaffe und genug Platz im Keller habe, kann ich einen alten Klassensatz aufheben. Kannste immer brauchen. Vertretung. Übungsstunde.
Wenn eine Lizenz ausläuft, ist weg.
Interessiert niemanden wirklich. Mein Account ist eh schon in Löschung.
Dann passt er gut in den Killfile. Danke für den Hinweis.
Noch ein paar Gedanken.
Eine fast volljährige Schülerin kann sehr wohl bei einem Gespräch über sie dabei sein. Ich wollte mir schon gar nicht den Stress machen, sie rein oder raus zu bitten.
Es ist auch interessant zu beobachten, wie sich manche verhalten, wenn die Eltern dabei sind. Und wie die Eltern die jungen Menschen anschauen, wenn man die eine oder andere Sache erzählt.
Die Schülerin möchte dich provozieren. Lass dich nicht provozieren. Klingt einfach, ist es vielleicht nicht. Du scheinst da ziemlich drinzuhängen, auch emotional. Das ist nur eine Kundin von vielen. Mach, was du machen musst. Und fertig.
Denke daran zu prüfen, ob sich die Fehlzeiten und das desktruktive Verhalten nicht doch auf die Leistungen ausgewirkt haben.
Und: Wenn du krank bist, bist du krank. Erhol’ dich. Es hat niemand etwas davon, wenn du länger ausfällst, weil du die Genesung vor dir herschiebst.
auch noch ein Gespräch führen muss.
Letztendlich ja. Das gehört zu deinen Aufgaben. Aber wir müssen nicht alles so machen, wie die Eltern es gerne hätten. Gespräch ja, aber den Rahmen legst du fest. Du solltest jetzt zügig mit der Abteilungsleiterin sprechen und den Eltern recht bald einen neuen Termin anbieten.
Klage gedroht
Die Rechtswegegarantie gilt auch für Arschlöcher. Insofern ist eine solche Ankündigung keine „Drohung“. Viele leute erwarten, dass man zuckt oder zu heulen anfängt, wenn man „Klage“, „Gericht“ oder “Anwalt“ sagt. Tue ihnen den Gefallen nicht. Wenn mir jemand den Rechtsweg ankündigt, erinnere ich z. B. an die Fristen oder schaue, welche Tipps ich noch geben kann (ohne dass es zur Rechtsberatung wird).
Ich hatte es mir so vorgestellt, dass ich zunächst grob erläutere, mit welcher Zielsetzung ich das Gespräch grundsätzlich führen möchte
Der Vater hat um das Gespräch gebeten? Dann soll er doch mal erzählen, was er möchte. „Die Kuh vom Eis“ kriegen zu wollen, wäre für mich übrigens noch kein Gesprächsanlass. Der Vater darf schon sagen, worum es im Gespräch gehen soll.
Also, lass' ihn kommen und schau dann, was du beizutragen hast.
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