Ich habe den Eindruck, dass du dich gerne etwas bockig stellst,
Merkt man das? Gut, das soll man nämlich. Ich möchte, dass man das auch merkte, wenn ich real betroffen wäre. Mich zur Klassenfahrt vorzuschlagen, halte ich weder für eine gute Idee noch für einen freeudlichen Akt. Darf dürfen sowohl Vorschlagende als auch Entscheidungsträgerinnen merken.
Erstere wären dann auch meine ersten Ansprechpartnerinnen. Ich erklärte ihnen schon, dass ich mich nicht für eine geeignete Kandidatin halte. Das fängt mit dem Doppelzimmer an, in dem ich keine wirklich gute Zimmergenossin wäre. Nicht nur, weil ich furchtbar schnarche, sondern auch wegen der anderen gesundheitlichen Einschränkungen. Ich erklärte weiter, dass ich nur bedingt belastbar sei und dass wir dringend eine verbindliche Regelung bezüglich der Dienstzeiten während der Fahrt bräuchten. Und auch, dass mein Schreibtisch voll wäre und dass ich in der Zeit viel besser ganz andere Sachen machen könnten, anstatt junge Menschen wegen Verstößen gegen das Alkohol- und Rauchverbot während der Fahrt zu maßregeln.
Und dass die Erinnerung daran, was ich alles machen muss, mich immer vergessen lässt, was man freiwillig noch so machen könnte.
Ich glaube, die finden jemand besseres.
Dann ordnet der SL eben die Fahrt entsprechend an (inklusive Unterbringung im Zweibettzimmer) und man schlägt sich dann mit dem Versuch herum, diese Anordnung als rechtswidrig darzustellen...die sie vermutlich nicht ist.
Weiß ich nicht. Wissen wir letztendlich erst, wenn es jemand durchgezogen hat. Das wird vermutlich so schnell nicht passieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Schulleitung die einigermaßen bei Verstand ist, jemand schickt, die das partout nicht möchte. Jemand, die nicht so richtig Lust hat, sich aber breitschlagen lässt, ist doch die Kandidatin mit weniger Reibungsverlusten.
Eleganter ist der eigene Antrag (inklusive der Unterbringung im Einzelzimmer), der dann entweder genehmigt oder abgelehnt wird. Im Falle der Ablehnung hat man sogar schriftlich in der Hand, dass man diese Fahrt nicht machen darf und es dürfte für die SL etwas schwerer sein, das argumentativ auf die Unterbringung zurückzuführen.
In dem vorliegende Fall vermutlich schon. Es sieht mir so aus, als wenn die Fahrt schon geplant ist. Womöglich sogar schon beantragt oder gar genehmigt. Es liegt ein Angebot eines Veranstalters vor und vielleicht ist das sogar schon angenommen/gebucht. Ein alternativer Antrag, der sich genau im Unterbringungszuschnitt unterscheidet, wird natürlich genau deswegen abgelehnt bzw. mit Änderungen/Auslagen genehmigt.
Anordnen/anweisen kann die Schulleiterin die Teilnahme an der originären Fahrt immer noch. Nur, dass man dann alle persönlichen, gesundheitlichen, dienstlichen und familiären Gründe nicht mehr so gut anbringen kann. Man hat ja bereits erklärt, dass man bereit wäre, zu fahren.
Keine Ahnung, was da jetzt formal-juristisch die bessere Taktik ist. Es ist aber nicht mein Stil, etwas zu beantragen, dass ich nicht machen möchte. Und nochmal: erstmal das Gespräch suchen, rechtliche Schritte in der Hinterhand behalten.