Stichwort Besserwisserei
Das heißt „Klugscheißen“.
Stichwort Besserwisserei
Das heißt „Klugscheißen“.
Sonstige Leistungen (40%)
Kursarbeiten (40%)
Ritual-Tests (nochmals 20%)
Die von mir beschriebenen Tests wurden aus den sonstigen Leistungen herausgelöst und bilden einen eigenen Bewertungsbereich.
Wo ich mich wiederum die Frage stelle, ob dies rechtens ist.
Schau in die Prüfungsordnung. Da steht etwas davon das beide Teile „angemessen“ zu berücksichtigen sind. Sind 40% noch angemessen? Weiß ich nicht. Aber kann man ja mal nachfragen.
Und auch bezüglich der Tests schaute ich mal in die Prüfungsordnung. Wenn da von „gelegentlichen schriftlichen Übungen“ die Rede ist, könnte sich daraus auch eine interessante Nachfragen ergeben.
Als ich dann nach 2 Jahren anmerkte, dass die Anreise per privatem PKW für SuS explizit verboten ist,
Nicht ganz. Der sog. „Wandererlass° sagt:
6.2 Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahrzeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zugelassen werden. [...]
Mit Verweis auf die Instrumente hätte man durchaus eine Ausnahme beantragen können, anstatt sich auf krumme Deals einzulassen.
Flucht: Such das Weite.
Langfristig kann in einem solchen Umfeld doch nur die Flucht in Frage kommen.
Ja, dachte ich auch als erstes an Versetzung.
"So wenig geschriebene Tests? Wie willst du denn deine Note rechtfertigen?"
Oh, Mann, die haben ja ihr eigenes System nicht verstanden. Die Tests machen ja insgesamt nur 20% aus. Wieviel soll denn der einzelne Test an der Gesamtnote ausmachen? Und warum kann man mit den übrigen 80% eine Note nicht begründen („rechtfertigen“ dürfte der falsche Begriff sein, entlarvt aber)?
Diese Prozentgewurschtel macht sowieso keinen Sinn. Am Ende muss man doch eine Entscheidung treffen. Es gefallen sich halt immer wieder Leute darin, nciht für ihre Entscheidungen verantwortlich zu sein, sondern die Verantwortung an die Arithmetik abzutreten. Nach meiner Erfahrung ist der Bedürfnis umso größer, je geringer die Affinität zur Mathematk bei den Leuten ist.
Gegen Windmühlen zu spucken, macht wenig Spaß. Zwei kleine Tipps hätte ich:
1. Wenn dich mal „jemand“ fragt, ob du nicht dies oder das machen könntest: „Sonst gerne, aber ich muss noch so viele Tests korrigieren.“ Wer seine Kolleginnen mit sinnloser Arbeit eindeckt, muss damit leben, dass sinnvolle Sachen liegen bleiben.
2. Wenn du dafür sorgst, dass es keine Tests in den Klassenarbeitswochen gibt, tust den den gesetzesängstlichen Kolleginnen einen Gefallen. Mit einem solchen formalen Fehler machen sie nämlich ihre Noten angreifbar. Also, wenn ich da Flipper79 richtig verstanden habe. Ist da noch niemand von den Schülerinnen/Eltern drauf gekommen? Wäre da mal ein Hinweis nicht angesagt?
Ich habe früher mehr Tests geschrieben. Für eineige Schülerinnen waren die sinnvoll, weil sie Motivation und kurzfristiges Feedback über den Leistungsstand bieten können. Heutzutage habe ich da gar keine Zeit mehr für. Zu viel anderer Kram. Wenn ich jemand zu Tests verpflichten wollte, müsste ich eine Überlastungsanzeige schreiben.
Deshalb die Frage nach dem Schuljahr, ist er am 3. August 2022 schon im neuen Schuljahr oder noch im alten Jahr
Das Schuljahr beginnt — unabhängig von den Ferien — am ersten August.
Wäre es nicht angebrachter zu fragen, wieso man (frau) sich nicht einfach einmal an klare Regeln halten kann?
In diesem Fall scheint es mir so, dass man sie nicht versteht.
Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?
Weil die Bedingungen keine Übertragbarkeit vorsehen.
Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.
Nur der, dass die zweite Person nicht für ihre Fahrten bezahlt.
wir haben unsere Lösung
Naja, wenn ihr eine braucht, um euch Euro zu „sparen“. Aber zum Rechtsbruch gratulieren muss ich nicht, oder?
Gibt es eigentlich einen Begriff für diesen Wesenszug, einfach nur etwas ergaunern zu wollen, auch wenn es um lächerliche Beträge geht?
Mir fällt nichts ein, das man im Rahmen der Nutzungsbedingungen hier im Forum äußern könnte.
ganz viel merkwürdige Dinge daraus zusammen basteln
Ich finde das, was du schreibst schon merkwürdig genug:
Fast, er hat es in der Tasche, wäre er kontrolliert worden, hätte er sicher das vorgezeigt,
Ich frage mal nach. Zur Klarstellung.
Hat „er“ denn nun das Ticket für sich oder für die Haushaltshilfe gekauft?Wenn er darauf fährt, dann ist es seins, er kann es nicht an die Haushaltshilfe weitergeben.
da die Karte auf seinen Namen zuhause lag.
War nicht vorher davon die Rede, dass die Jahreskarte nicht personalisiert sei? Oder habe ich hier etwas überlesen:
NOchmal, die Jahreskarte ist [...] übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.
Es geht nicht um das Eintragen, denn das ist ja gar nicht vorgesehen.
Wenn er mit der Jahreskarte fährt, macht es ja keinen Sinn, das 9-Euro-Ticket vorzuzeigen. Er müsste dann sagen, dass die Jahreskarte zu Hause läge, es nachreichen und die dafür fällige Gebühr entrichten.
Dann könnte er das 9-Euro-Ticket der Haushaltsshilfe geben, die vor der ersten Fahrt ihren Namen einträgt.
Und er hatte wie gesagt weder vor überhaupt ÖNVP zu fahren noch das Ticket zu kaufen
Er wollte eigentlich zu Fuß gehen, ein neues Auto kaufen oder fliegen?
Aber ich entsinne mich an die Beförderungsbedingung die besagt, wenn man gar nicht vor hatte zu fahren, dann braucht man auch kein Ticket. Ticket nur für die, die absichtlich fahren. Wenn man da so 'reingerät, gibt die Bahn einen aus. Prost.
Das hat Susannea erst später geschrieben, nachdem wir alle protestiert haben. Anfangs schrieb sie dies nicht, sonst wäre keine Diskussion entbrannt.
Eben.
Der zeitliche Bereich zwischen "Ausdruck des Tickets" und "Eintragen des Namens" ist eine Grauzone.
Nein, das ist klar geregelt. Ohne Namenseintrag ist das Ticket nicht gültig. Das ist änhlich wie bei einer Streifen-/Mehrfahrtenkarte, die erst durch das Abstempeln die Gültigkeit für die jeweilige Fahrt entfaltet.
Susannea Das ist deine Antwort? Du lachst darüber? An anderer Stelle wurde schon darüber gesprochen, dass der Lach- und der Verwirrt-Schmeilie gerne missbraucht werden. Ja, finde ich nicht gut. Wenn etwas lustig gemeint ist, passt das Lachen ja. Wenn etwas aber ernst wird, ist es doch despektierlich.
Aber das passt alles gut zusammen. „Ihr“ habt eine „Lösung“ für euch gefunden. Und über die, die das Einhalten von Regeln anmahnen, lacht man schlicht nur. Danke für die Ehrlichkeit.
Aecht jetzt.
Solche "Gruppen" sind auch schon aus dem Zug geworfen worden und das Ticket wurde eingezogen.
Das dürfte wohl den Bedingungen entsprechen, zu denen das Ticket erworben wurde. Wenn man aber von geltenden Regeln verwirrt wird, wird's schwierig.
NOchmal, die Jahreskarte ist aktuell 9_Euro-Ticket und ist übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.
Das ist die Story? Was ist hieraus geworden?
Okay, wir haben nun auch ein 9-Euro-Ticket, was dann unsere Putzfrau bekommt und uns dafür die Umweltkarte wiedergeben soll.
[...]
Und nee, nicht übertragbar, aber wenn du es am Automaten kaufst (kaufen musst, weil die Innenstadt mit dem Auto nicht mehr passierbar ist), dann bräuchtest du einen Stift, um es auszufüllen, der war leider nicht da, damit kann es dann doch jemand anders nutzen ab sofort
Das klang noch ganz anders.
Wie war das nun also? „Er“ hat für die „Putzfrau“ ein 9-Euro-Ticket gekauft. Dann ist er gefahren und zwar mit der übertragbare Monatskarte, die er nicht dabei hatte (das ist aber nicht zufällig die Umweltkarte, die die Putzfrau zu dem Zeitpunkt noch hatte?). Bei einer Kontrolle hätte er also das namenlose 9-Euro-Ticket nicht vorgezeigt. Die ganzen Erörterung des Stift-Falles war also sinnlos. Er hätte gesagt, dass er sein Ticket nicht dabei habe, und es gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr nachgereicht. Das 9-Euro-Ticket war ja für die Putzfrau. Ja, so?
Oder war es so. „Er“ hat zwar eine übertragbare Umweltkarte, die kann er jedoch zurzeit nicht nutzen, weil die Putzfrau die hat. Übertragbar heißt aber nicht, dass mehrere Leute gleichzeitig auf das Ticket zugreifen können. Also kauft er für die Putzfrau ein 9-Euro-Ticket. Da er das aber vorher noch für sich selbst braucht, trägt er nicht den Namen der Putzfrau ein, sondern vergisst seinen Stift und lässt das Ticket namenslos, um so die Namensbindung zu umgehen. Dann kriegt das Ticket, mit dem er gefahren ist, nachher die Putzfrau. War es vielleicht so?
Wie auch immer. Es geht um 9 Euro für den ganzen Monat.
Dann fährt er ja aktuell immer schwarz, denn die Jahreskarte ist nicht mit Namen versehen und aktuell trotzdem 9-Euro-Ticket.
Steht auf der Jahreskarte, dass man einen Namen eintragen muss? Erkennt hier jemand einen Unterschied?
für uns ist das so okay
Eben. Das ist das Problem.
Und noch schlimmer: wenn die eine Ausrede floppt, gibt’s die nächste.
Tja, schön, dass du jemanden gefunden hast, er nicht. Er sagt, es war total leer, niemand da und nein, Karten mit Namen gibt es hier in der Regel am Automaten nicht (auch bei den Schüler-Freizeittickets wird darum gebeten die Nummer nach der ersten Nutzung!!! zuhause dann einzutragen, da hat noch nie jemand das gleich haben wollen)
Das ist wohl eher eine Kulanzregel als ein Rechtsgrundsatz. Danach müsste „er“ dann nachträglich seinen Namen eintragen und für die Putzfrau ein eigenes kaufen.
Meine Güte. Neun Euro für den ganzen Monat und ihr seid so knauserig, dass ihr euch einen von fehlenden Stiften volllügt. Grauselig.
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