9-Euro-Ticket

  • Was muss ich vor dem Fahrtantritt mit den 9-Euro-Ticket beachten?

    Trage vor dem Fahrtantritt deinen Vor- und Zunamen in das dafür vorgesehene Feld ein (bei digitalen Tickets ist das nicht notwendig). Es ist zusätzlich zur Identifikation bei Fahrausweisüberprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Auch für die Fahrt mit dem 9-Euro-Ticket gelten die Beförderungsbedingungen §8 Ungültige Fahrausweise.

    Wenn du Abo-Kund*in bist, gilt deine BVG-fahrCard als Fahrtberechtigung und wird deutschlandweit anerkannt.

    Das steht x-mal auf der BVG-Seite. Es wird anscheinend von einem erwartet, einen Stift dabei zu haben, auftreiben zu können oder ein anderes Ticket zu erwerben.

    Mir persönlich ist es egal, ob man es so versucht, aber dass du so überzeugt bist, dass es rechtens ist, verstehe ich nicht.


    Kulante BVG-Kontrolleure habe ich noch nie erlebt.


    Dass es noch irgendwelche Möglichkeiten/Schlupflöcher bei Jahreskarten mit der Übertragbarkeit gibt, mag unabhängig davon sein.

  • Tja, schön, dass du jemanden gefunden hast, er nicht. Er sagt, es war total leer, niemand da und nein, Karten mit Namen gibt es hier in der Regel am Automaten nicht (auch bei den Schüler-Freizeittickets wird darum gebeten die Nummer nach der ersten Nutzung!!! zuhause dann einzutragen, da hat noch nie jemand das gleich haben wollen)

    Das ist wohl eher eine Kulanzregel als ein Rechtsgrundsatz. Danach müsste „er“ dann nachträglich seinen Namen eintragen und für die Putzfrau ein eigenes kaufen.


    Meine Güte. Neun Euro für den ganzen Monat und ihr seid so knauserig, dass ihr euch einen von fehlenden Stiften volllügt. Grauselig.

  • Tja, schön, dass du jemanden gefunden hast, er nicht. Er sagt, es war total leer, niemand da und nein, Karten mit Namen gibt es hier in der Regel am Automaten nicht (auch bei den Schüler-Freizeittickets wird darum gebeten die Nummer nach der ersten Nutzung!!! zuhause dann einzutragen, da hat noch nie jemand das gleich haben wollen)

    Karten mit Namen gibt es hier auch nicht am Automaten. Und Regeln für Schüler sind manchmal kulanter als für Erwachsene. (Hier dürfen sie z. B. nachreichen, falls sie die Schülermonatskarte vergessen haben, man kann sie auch nicht einfach nachkaufen, von daher ist Betrug weniger möglich.)


    Ja, Jahreskarten für Erwachsene gibt es hier auch ohne Namen und sind übertragbar, meine Eltern teilen sich eine. Wer sie verliert, erhält keinen Ersatz. Bei 500 Euro ärgerlich. (Günstigere Jahreskarten (knapp 400 Euro) sind mit Namen und nicht übertragbar.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das steht x-mal auf der BVG-Seite. Es wird anscheinend von einem erwartet, einen Stift dabei zu haben, auftreiben zu können oder ein anderes Ticket zu erwerben.

    Wieso, er erfüllt doch den unteren Punkt. Man kann hier jede Monatskarte nachreichen, die besitzt er und die ist übertragbar. Also ist er sicher nicht schwarzgefahren.

    eun Euro für den ganzen Monat und ihr seid so knauserig, dass ihr euch einen von fehlenden Stiften volllügt.

    Wieso, er hatte keinen und nein, wir sind nicht so knauserig, denn er hat ja eine Karte, wenn auch nicht dabei, aber das ist kein Problem.

    Er hat also nichts weiter gemacht als die Karte für die Putzfrau schon gekauft. (wenn euch das besser gefällt). :sterne:


    Kind hatte sein Fahrkarte ja auch zuhause gelassen, haben wir natürlich auch keine neue gekauft für, weil auch die ja nachgereicht werden kann, wenn eine Kontrolle kommt.

  • Hier dürfen sie z. B. nachreichen, falls sie die Schülermonatskarte vergessen haben,

    Hier kann jeder seine Monatskarte nachreichen. Allerdings bei übertragbaren nur noch der Besitzer, früher konnte sie jeder nachreichen, da haben sich dann schon Leute die von Nachbar oder so dafür ausgeborgt

  • Und noch schlimmer: wenn die eine Ausrede floppt, gibt’s die nächste.

    Wieso, sind keine Ausreden, für uns ist das so okay, dass es das für euch nicht ist, egal. Wen interessiert es?!?

    Ich sehe da kein Problem drin, das so zu machen und wie gesagt, liegt evtl daran, dass man eben hier alles nachreichen kann und wir das so gewohnt sind, dass man das eben auch nutzt.

  • Ja, Jahreskarten für Erwachsene gibt es hier auch ohne Namen und sind übertragbar, meine Eltern teilen sich eine. Wer sie verliert, erhält keinen Ersatz.

    Hier wird sie dir problemlos ersetzt bei den Abo-Jahreskarten, du darfst am Wochenende auch drei Kinder und noch einen Erwachsenen mitnehmen und Abends auch,.


    Ist eben die Premiumvariante.

  • Wieso, er erfüllt doch den unteren Punkt. Man kann hier jede Monatskarte nachreichen, die besitzt er und die ist übertragbar. Also ist er sicher nicht schwarzgefahren.

    Wieso, er hatte keinen und nein, wir sind nicht so knauserig, denn er hat ja eine Karte, wenn auch nicht dabei, aber das ist kein Problem.

    Er hat also nichts weiter gemacht als die Karte für die Putzfrau schon gekauft. (wenn euch das besser gefällt). :sterne:

    Genau, das ist mir auch klar, Monatsticket nachreichen, dann zahlt man "nur" 7 € statt 60. Darum ging es mir nicht, sondern um deine Darstellung, einen Stift nicht dabei zu haben und vor Fahrtantritt nicht auftreiben zu können, legitimiere das Fahren mit einem 9-Euro-Ticket ohne Namenseintrag.


    Mir geht es auch nicht darum, ob "er" schwarz gefahren ist oder nicht, sondern um deine verzerrte Darstellung der Rechtslage.


    Nachher fährt noch jemand hier aus dem Forum als Touri nach Berlin, kauft sich an einem Automaten ein 9 € -Ticket, hat natürlich keinen Stift dabei und meint, er*sie könne nun endlos rumkurven, bis ihm*ihr die BVG oder wer auch immer einen Stift in die Hand drückt.

    Man muss ja nicht mal hier angemeldet sein, es kann ja meines Wissens jeder hier mitlesen.

  • Hier wird sie dir problemlos ersetzt bei den Abo-Jahreskarten, du darfst am Wochenende auch drei Kinder und noch einen Erwachsenen mitnehmen und Abends auch,.


    Ist eben die Premiumvariante.

    Dann ist das das Geschäftsmodell für Betrüger. Er kauft einmal Premium, verkauft sie täglich für den halben Preis oder so, da ohne Namen und erhält umgehend eine neue.


    Bei uns ist die teuerste auch übertragbar (ohne Namen), aber es gibt sie nur einmal. Die günstigere (mit Namen) ist nicht übertragbar und lässt sich bei Verlust neu ausstellen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dann ist das das Geschäftsmodell für Betrüger. Er kauft einmal Premium, verkauft sie täglich für den halben Preis oder so, da ohne Namen und erhält umgehend eine neue.


    Bei uns ist die teuerste auch übertragbar (ohne Namen), aber es gibt sie nur einmal. Die günstigere (mit Namen) ist nicht übertragbar und lässt sich bei Verlust neu ausstellen.

    Da die einen elektronischen Chip haben, gehe ich davon aus, dass bei Ersatz die ursprüngliche Karte dann gesperrt ist.

  • Da die einen elektronischen Chip haben, gehe ich davon aus, dass bei Ersatz die ursprüngliche Karte dann gesperrt ist.

    Dann ist sie gesichert, die 9 Euro-Karte dagegen nicht. Also muss es bei letzteren strenger gehandhabt werden, womit wir am Anfang der Diskussion sind. Sie ist ungültig ohne Namen.

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  • Warum reden beim 9-Euro-Ticket eigentlich alle nur von den Zügen? Man müsste auf die Autobahnen und auf die Innenstädte schauen. Keine Pfingststaus? Nicht dass ich wüsste. Ist die Innenstadt autofrei? Wohl kaum. Gibt es dazu eigentlich auch Aussagen?

  • Dann fährt er ja aktuell immer schwarz, denn die Jahreskarte ist nicht mit Namen versehen und aktuell trotzdem 9-Euro-Ticket.

    Steht auf der Jahreskarte, dass man einen Namen eintragen muss? Erkennt hier jemand einen Unterschied?

  • Ich ja, du scheinbar nicht bzw. andere, denn die behaupten ja immer noch, ein 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar.

    Aber das Thema ist für mich durch, wir kommen scheinbar auch keinen gemeinsamen Nenner, aber das ist mir zumindest auch egal.

  • Ich ja, du scheinbar nicht bzw. andere, denn die behaupten ja immer noch, ein 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar.

    Aber das Thema ist für mich durch, wir kommen scheinbar auch keinen gemeinsamen Nenner, aber das ist mir zumindest auch egal.

    Das 9-Euro-Ticket, das am Automaten gekauft wird, ist ohne Namenseintrag ungültig. Wer so fährt, fährt schwarz. Das ist vollkommen unabhängig von Jahreskarten, anderen Zeitkarten (für die bspw. die Mitnahmeregelungen auch nur für den eigentlichen Gültigkeitsbereich gilt, nicht für das komplette Gültigkeitsgebiet des 9-Euro-Tickets) oder dem Stand des Mondes.

    Du kannst natürlich auf stur und deinen Kopf ausschalten. Das ändert aber nichts daran, dass das Fahren mit einem nicht ausgefüllten 9-Euro-Ticket eine Straftat ist (Erschleichung von Leistungen). Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren oder einen "gemeinsamen Nenner" zu finden.

    • Offizieller Beitrag

    denn die behaupten ja immer noch, ein 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar.

    Ein 9-Euro Ticket ist nicht übertragbar, da ein Name draufsteht.

    Der zeitliche Bereich zwischen "Ausdruck des Tickets" und "Eintragen des Namens" ist eine Grauzone. (Naja, eigentlich nicht. Sie ist "grau" im Sinne das "man fährt ohne Namen, aber nicht im Sinne des "Man überträgt das Ticket nach einer Fahrt ohne Namen an eine andere Person. Egal.)

    Diese "Grauzone" kann man entsprechend nutzen - man kann aber auch die Regelung fair und korrekt interpretieren und diese Grauzone NICHT nutzen.

  • Ein 9-Euro Ticket ist nicht übertragbar, da ein Name draufsteht.

    Der zeitliche Bereich zwischen "Ausdruck des Tickets" und "Eintragen des Namens" ist eine Grauzone. (Naja, eigentlich nicht. Sie ist "grau" im Sinne das "man fährt ohne Namen, aber nicht im Sinne des "Man überträgt das Ticket nach einer Fahrt ohne Namen an eine andere Person. Egal.)

    Diese "Grauzone" kann man entsprechend nutzen - man kann aber auch die Regelung fair und korrekt interpretieren und diese Grauzone NICHT nutzen.

    NOchmal, die Jahreskarte ist aktuell 9_Euro-Ticket und ist übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.


    Es geht nicht um das Eintragen, denn das ist ja gar nicht vorgesehen.

    Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren oder einen "gemeinsamen Nenner" zu finden.

    Naja, das ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit, da er ja ein gültiges 9-Euro-Ticket hat und darum ging es.

    Und wie gesagt, hier habe ich noch nie einen Kontrolleur gesehen, der mehr macht als einen Stift zu reichen.

  • NOchmal, die Jahreskarte ist aktuell 9_Euro-Ticket und ist übertragbar bzw. hat nirgends einen Namen drauf, also ist das Ticket dann übertragbar.

    Nochmal: Das 9-Euro-Ticket, das am Automaten gezogen wird, ist nicht ohne Namenseintrag gültig. Genau um das Eintragen des Namens geht es hier. Das 9-Euro-Ticket, das es automatisch zur Jahreskarte dazu gibt, hat damit nichts zu tun. Wenn jemand im Zug ein 9-Euro-Ticket vom Automaten ohne Namenseintrag vorzeigt, ist das Ticket nicht gültig und die Person fährt schwarz. Unabhängig davon, dass irgendwo noch eine Jahreskarte herumliegt. In dem Moment, in dem die Kontrolle stattfindet, wird schwarz gefahren. Ob man ein 9-Euro-Ticket ohne Namenseintrag hat oder gar kein Ticket vorzeigen kann, macht dann keinen Unterschied.


    Zitat

    Naja, das ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit, da er ja ein gültiges 9-Euro-Ticket hat und darum ging es.

    Welche Ordnungswidrigkeit soll das sein? Das gültige 9-Euro-Ticket konnte er aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorzeigen. Damit ist er zunächst schwarz gefahren. Das ist eine Straftat. Darum ging es. Dass man eine Anzeige und ein erhöhtes Beförderungsentgelt abwenden kann, indem man ein nicht übertragbares Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war, vorlegt, ist Kulanz der Verkehrsbetriebe. Die könnten es auch einfach anzeigen.


    Zitat

    Und wie gesagt, hier habe ich noch nie einen Kontrolleur gesehen, der mehr macht als einen Stift zu reichen.

    Das habe ich schon anders erlebt. Auf meiner Pendelstrecke ist die Masche beliebt. Leute kaufen Gruppentickets, tragen die Namen nicht ein, transportieren damit geschäftsmäßig den ganzen Tag Leute von A nach B und lassen sich für jede Fahrt bezahlen. Solche "Gruppen" sind auch schon aus dem Zug geworfen worden und das Ticket wurde eingezogen.

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