Achja, Teilzeit, Volzeit, dies, das, Ananas. Egal, ob Teil- oder Vollzeit. Eine solche Fahrt mit den absurden Dienstzeiten, der Unterbringung, der Versorgung ist für alle ein derartiger Eingriff in das Privatleben, dass man sich von vorne bis hinten nicht wundern muss, dass da Leute kein Bock drauf haben.
Beiträge von O. Meier
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Du musst echt mal lesen, was man schreibt.
Ächt? Muss ich?
Aber ich versuche es noch mal.
Viel Erfolg.
Das Land sagt, dass die Teilnahme für Lehrer und Schüler freiwillig ist.
Das sagt es nicht nur, es hat das in eine rechtsverbindliche Vorschrift gegossen. Damit ist eigentlich alles klar und es gibt nichts mehr zu diskutieren. Man muss halt nur aufpassen, dass man diese Vorschrift auch respektiert. Das scheint mir nicht durchgängig der Fall zu sein, wenn Kolleginnen gedrängt werden, auf ihre Rechte zu verzichten.
Das ist das Problem.
Das Land sagt aber auch, dass Klassenfahrten wichtig sind und die Schulen sie anbieten sollen.
Quelle?
Daher macht die Schule ein Konzept.
Bei dem sie bitte die geltende Rechtslage beachtet. Aber wie ich solche Gremien kenne, beschließen die auch gerne, dass Wasser den Berg 'rauf läuft und meckern anschließend über die Schwerkraft.
Jetzt will Lehrkraft Nummer 8 aber nicht fahren. Wenn jetzt -nur als Beispiel- die Schule in Klasse 2 und 4 eine Fahrt mit Übernachtung macht, hat man alle 2 Jahre ein Problem.
Man kann nicht beschließen, dass man alle zwei Jahre fährt, wenn nicht sicher gestellt ist, dass man dafür auch das nötige Personal hat. Da die Fahrten für die Kolleginnen freiwillig sind, kann man nicht über sie verfügen wie über Leibeigene. Ein mögliches Konzept wäre, dass alle zwei Jahre gefahren werden darf.
Aber jetzt kommt vor allem noch das Land hinzu. Das Land sagt nämlich: Klassenfahrten sind ganz wichtig.
Quelle?
Und man unterstützt es, dass die Lehrer auf Klassenfahrt fahren.
Wie?
Und man hat auch gerade erst die Rahmenbedingungen noch mehr verbessert.
Wie?
Und das Lehrer nicht fahren wollen, kann man gar nicht verstehen.
Dann versteht „man“ es halt nicht. Ändert nichts an der Rechtslage.
Und spätestens hier fängt mein Problem an.
IIch sehe nur Probleme, die sich Schulen (bzw. deren Gremien) vorsätzlich selbst schaffen.
Aber. Welcher Kollegin wäre denn geholfen, wenn das Fahren zur Pflicht würde?
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"Die Schulkonferenz hat gestern beschlossen, daß deine Klasse für eine Woche nach Hamburg fährt und du als Klassenlehrer hast entsprechend mitzufahren und den Kram zu organisieren."
Entspricht so übrigens auch nicht den Vorschriften. Die Schulkonferenz beschließt ein Konzept. Über das Fahrtziel entscheidet die Klassenpflegschaft auf Vorschlag der Klassenlehrerin.
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Nein, ich habe gesagt, dass wenn das Land möchte, dass wir auf Klassenfahrt fahren
Das möchte das Land offensichtlich nicht. Sonst wäre es ja eine Pflicht. In der derzeitigen Regelung räumt das Land die Möglichkeit zu fahren ein.
weil du ein Problem bekommst, wenn Leute nicht fahren wollen.
Das Problem entsteht dadurch, dass andere diesen Wunsch nicht respektieren und statt dessen Unwillige zur Mitfahrt nötigen.
Anstatt denen, die nicht fahren wollen oder können, mit einer Pflicht vors Knie zu treten, solltest du lieber deine Kolleginnen unterstützen, die von ihrem Recht nicht fahren zu wollen Gebrauch machen.
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Lies das ganze (nicht allzu lange) oben verlinkte Dokument, das ist die Begründung in Kurzform.
Alternativ hättest du die relevanten Stellen zitieren können.
Im genannten Text werden zwei Aspekte erwähnt:
- Haben wir schon immer so gemacht.
- Jemand hat es willkürlich festgelegt. Seither haben wir es so gemacht.
Eine inhaltliche Begründung im eigentlichen Sinne findet man dort nicht.
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Wenn Kollegin nicht mitfahren wollen, ist das für die Schule ein Problem.
Die Schule hat sich hier ein Problem gebacken, indem sie ein Fahrtenkonzept beschlossen hat, dessen Umsetzung sie nicht sicher stellen kann. Ist denken bei euch auch freiwillig?
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Wenn das Projekt (= themengebundene Klassenfahrt) wegfällt,
Einer Klassenfahrt, auch einer themengebundenen, kann ich nur wenig Projektcharakter ansehen. Aber OK.
Nö, da bin ich lieber bei Tagesausflügen und ähnlichem dabei. Da bin ich dann abends zu Hause und kann im eigenen Bett pennen. Wie das ganze Klassenfahrtsthema wohl Geschmackssache.
Allerdings scheint mir die Logik des geringeren Übels auch nur bedingt eine legitime Motivation zu sein.
PS: Aber wenn doch Projektwoche ist, lässt man doch am einfachsten die Schülerinnen ein Projekt vorbereiten, das sie dann durchführen.
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sondern man muss das Geld gar nicht erst vorstrecken
Strecke einfach kein Geld vor. Was soll denn die Rechtsgrundlage dafür sein, dass man es vorstrecken muss?
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Projektwoche
Bespaßungsprogramm
Ja, was denn nun? Projekt oder Bespaßung?
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Wenn der Klassenlehrer nicht fährt und Kollegen mit Schülern fahren, ist der Klassenlehrer in der Klasse und bei den Kollegen trotz Freiwilligkeit unten durch.
Und? Bei Arschlöchern unbeliebt zu sein, hat mir noch nie etwas ausgemacht.
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Am Ende ist wieder die Person mitgefahren, die es halt dann notgedrungen immer macht.
Ich bitte um Entschuldigung, mir war nicht bekannt, dass „freiwillig“ ein Synonym „notgedrungen“ ist. Ich dachte es bedeutet „freiwillig“.
Statt einer freiwilligen Regelung eine Pflicht einzuführen, weil einzelne zu doof zum „Nein“-Sagen sind, ist doch absurd.
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Man sagt, dass man fahren soll und nur mit Freiwilligen. Und das geht halt nicht.
Doch, das geht total gut. Es fahren die, die wollen. Die anderen nicht. Und alle sind zufrieden. Im übrigen muss man bei dieser Lösung nicht begründen, warum man nicht fährt. So haben die Missgönnerinnen, dann nicht das Problem, sich ausdenken zu müssen, welchen Grund nicht zu fahren man statt dessen haben sollte.
Ich verstehe dein Problem nicht. Die in Niedersachsen geltende Regelung ist aus Lehrerinnen-Sicht die beste. Was wären denn die Alternativen? Keine fährt? Oder alle müssen (potenziell) fahren. So oder so. Für einen Teil der Lehrerinnen verschlechtert sich etwas.
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Zum Glück sind ein paar seiner Vergehen mittlerweile vor dem Bundesverfasssungsgericht gelandet (z.B. die unrechtmäßige Unterschlagung tausender zehntausender Euro Weihnachtsgeld (pro Lehrkraft !) seit 2008.
Siehe da, es geht doch. Dort landen sie allerdings nur, weil sie jemand dort hinbringt. Vielen Dank an die betreffenden Kolleginnen dafür.
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Du hast vergessen, etwas zu korrigieren O. Meier:
Nein, habe ich nicht. Würdest du deine dahingehende Fehlbehauptung bitte korrigieren?
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Der Dienstherr in SLH ist richtigehend kriminell.
Dann sollte man als Geschädigte den Rechtsweg beschreiten.
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Dann sagst du den Eltern der 5. Klasse, dass das eher so ein Wunsch ist?
Man verweist die Eltern auf die Rechtslage. Das sollte man in allen Fällen tun, in denen jene nicht offensichtlich ist.
In der Praxis wird irgendeine andere Lehrkraft überredet, weil man ja schlecht eine Klasse zu Hause lassen kann.
Der Trick ist einfach: man lässt sich nicht überreden. Einfach mal „nein“ sagen. Das sollte man in Fällen tun, in denen diese Antwort nicht offensichtlich ist.
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Momentan haben wir eine sehr unfaire Verteilung. Einige Kollegen fahren, weil sie es als ihre Pflicht ansehen. Andere sagen einfach, mach ich nicht. Entsprechend fahren andere mehr. Kollegen, die das gerne machen, haben wir nur wenige. Die meisten machen es, weil sie finden, dass es zu unserem Job dazu gehört.
Wenn es doch freiwillig ist, können sich die, die freiwillig fahren, ja wohl kaum beschweren. Wenn es keine Pflicht ist, ist es keine Pflicht. Sich eine Pflicht zu erfinden und diese dann zu kritisieren, ist ein Fall für ’nen Facharzt.
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In Hessen gehört es zur Dienstpflicht auf Klassenfahrten zu fahren.
Das bezweifle ich nicht. Ich bezweifle aber, dass damit die Pflicht einhergeht, unter absurden Bedingungen zu fahren.
Um über die Rechtslage Gewissheit zu haben, muss man sich allerdings kümmern.
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Auf Klassenfahrt wird bei uns exakt eine Lehrkraft pro Klasse genehmigt.
Wie soll das gehen?
Aber ich höre ’raus, dass ihr brav fahrt und sich keine gegen eine solche Weisung wehrt. Oder?
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Leicht gesagt! Wenn in Schleswig-Holstein eine Teilzeitkraft die Klassenfahrt verweigert, weil es keinerlei Aufstockung (und keinerlei Abbummeln der Überstunden, oder auch nur irgendetwas gibt wie z.B. einen längeren Turnus, bis man wieder dran ist) gibt, dann gibt es ein Disziplinarverfahren, weil es auch für Teilzeitkräft (z.B. bei 50% Stelle) Dienstpflicht ist.
Vielleicht ist „verweigern“ nicht die optimale Strategie. Hat in SH schon mal jemand den Rechtsweg beschritten und die unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht?
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