Du musst echt mal lesen, was man schreibt.
Ächt? Muss ich?
Aber ich versuche es noch mal.
Viel Erfolg.
Das Land sagt, dass die Teilnahme für Lehrer und Schüler freiwillig ist.
Das sagt es nicht nur, es hat das in eine rechtsverbindliche Vorschrift gegossen. Damit ist eigentlich alles klar und es gibt nichts mehr zu diskutieren. Man muss halt nur aufpassen, dass man diese Vorschrift auch respektiert. Das scheint mir nicht durchgängig der Fall zu sein, wenn Kolleginnen gedrängt werden, auf ihre Rechte zu verzichten.
Das ist das Problem.
Das Land sagt aber auch, dass Klassenfahrten wichtig sind und die Schulen sie anbieten sollen.
Quelle?
Daher macht die Schule ein Konzept.
Bei dem sie bitte die geltende Rechtslage beachtet. Aber wie ich solche Gremien kenne, beschließen die auch gerne, dass Wasser den Berg 'rauf läuft und meckern anschließend über die Schwerkraft.
Jetzt will Lehrkraft Nummer 8 aber nicht fahren. Wenn jetzt -nur als Beispiel- die Schule in Klasse 2 und 4 eine Fahrt mit Übernachtung macht, hat man alle 2 Jahre ein Problem.
Man kann nicht beschließen, dass man alle zwei Jahre fährt, wenn nicht sicher gestellt ist, dass man dafür auch das nötige Personal hat. Da die Fahrten für die Kolleginnen freiwillig sind, kann man nicht über sie verfügen wie über Leibeigene. Ein mögliches Konzept wäre, dass alle zwei Jahre gefahren werden darf.
Aber jetzt kommt vor allem noch das Land hinzu. Das Land sagt nämlich: Klassenfahrten sind ganz wichtig.
Quelle?
Und man unterstützt es, dass die Lehrer auf Klassenfahrt fahren.
Wie?
Und man hat auch gerade erst die Rahmenbedingungen noch mehr verbessert.
Wie?
Und das Lehrer nicht fahren wollen, kann man gar nicht verstehen.
Dann versteht „man“ es halt nicht. Ändert nichts an der Rechtslage.
Und spätestens hier fängt mein Problem an.
IIch sehe nur Probleme, die sich Schulen (bzw. deren Gremien) vorsätzlich selbst schaffen.
Aber. Welcher Kollegin wäre denn geholfen, wenn das Fahren zur Pflicht würde?