Beiträge von O. Meier

    ermöglichen. Das schlechte Gewissen gegenüber der neuen Schule bleibt natürlich dennoch bestehen

    Gewöhn’ dir das von Anfang an ab. Du bist nicht für die Personalversorgung zuständig. Wenn der Wechsel rechtens ist und nichts getrickst wird, dann ist da so. Mach’ dir darüber keinen Kopp.

    Bei aller Verantwortung, die wir (für andere) haben, müssen wir auch an uns selbst denken dürfen.

    Ich denke SwinginPhone spielt darauf an, daß der Quereinsteiger sich ja vor zwei Jahren gegen die damals fertigen Referendare mit 2. Staatsexamen in der Tasche durchsetzen mußte.

    Nein, wenn es Bewerberinnnen mit 2. Staatsexamen gibt, ist die Quereinsteigerin ’raus.

    Wenn beide gleichzeitig anfangen, mit dem Referendariat/Vorbereitungsdienst, hat der originäre Referendar jedenfalls immer die A****-Karte gezogen, weil der Quereinsteiger die Stelle ja schon hat.

    Es geht darum, die Stelle jetzt zu besetzen, dabei kommt die Referendarsanfängerin nicht in Frage. In zwei Jahren wird die Stelle gar nicht ausgeschrieben.

    Das hat nichts mit Reffi gegen Queri zu tun, sondern mit dem richtigen Zeitpunkt. Allein, man könnte die Stelle zwei Jahre unbesetzt lassen, um sie frei zu halten. Die politische Entscheidung sah anders aus.

    Aber ich hatte damals auch das besondere Privileg als Refi mit einem Quereinsteiger bei gleicher Fächerkombination an einem Berufskolleg konkurrieren zu dürfen. Der Quereinsteiger hatte trotz schlechterem Abschluß die Stelle, Plattyplus war danach 1,5 Jahre arbeitslos. Hätte ich mein 1. Staatsexamen "vergessen" und mich mit meinem Dipl.-Zeugnis beworben, ich habe beides, wäre ich wesentlich besser gefahren!

    Das ist einigermaßen unklar. Aber nur soviel: du hättest ein zweites Staatsexamen gebraucht.

    Sollte tatsächlich eine Quereinsteigerin bei der Bewerbung einer Kandidatin mit zweitem Staatsexamen bevorzugt worden sein, wären Rechtsmittel zu empfehlen gewesen.

    Ich habe andere Erfahrungen gemacht: Bei einer Stelle wurde eine reguläre Bewerberin vorgezogen. Die Schulleiterin sagte mir später im Telefonat, dass sie lieber mich gehabt hätte wegen der Fachlichkeit. Ich habe dann nicht „unfair“ geschrien, sondern mich weiter beworben. Das sind die Regeln, die kennt man hoffentlich, wenn sich auf so etwas einlässt.

    Quereinsteigerinnen sollen Lücken im regulären Personalkontingent füllen. Dazu muss man die Stellen attraktiv genug machen, um Menschen von anderen Jobs in die Schulen zu locken. Da geht es um Marktgegebenheiten. „Fairness“ ist dabei keine Kategorie.

    Ein entscheidender Punkt könnte hier übersehen worden sein: Eine Stelle kann überall nur dann mit einer Quereinsteigerin besetzt werden, wenn sie bei der Ausschreibung entsprechend geöffnet wurde und sich dann keine Bewerberin mit zweitem Staatsexamen findet.

    Darauf wollte ich meine Lebensplanung nicht abstellen.

    Darf ich fragen, ob du nun eine Planstelle hast, nachdem du KV gemacht hast?

    Ja, darfst du. Und. Du kriegst sogar ’ne Antwort.

    Ich war vorher mit Zeitverträgen an der Uni. Ich habe eine Quereinstiegsstelle angenommen, weil diese mach bestandenem zweiten Staatsexamen entfristet wurde. Mit Vertretungsstellen wäre ich nicht weit gekommen. Nee, da hätte ich eher nicht gemacht.

    PS: Ich nähme die Planstelle. Ich wollte nicht in den Vertretungsstrudel geraten. Ich war schon mal in der Situation, ein gut bezahltes Hobby zu haben, das sich dann als schlecht bezahlter Job herausstellte.

    Du kennst deine Ausbildungsschule, dort gefällt es dir. Von der anderen Schule weißt du nichts. Das ist deine Datenbasis. Danach kannst du eine Entscheidung treffen, du kannst es aber auch bleiben lassen.

    Schau dir die neue Schule an. Wenn du in ein paar Jahren dort weg willst, fragst du bei deiner Ausbildungsschule nach und schaust gegebenenfalls, wie du die Versetzung hinbekommst. Zum alten Kollegium Kontakt zu halten, schadet sicher nichts.

    hth

    "Macher" erinnert mich an Helmut Schmidt in der Hamburger Sturmflut, als er grundgesetzwidrig

    Vielleicht war‘s auch nur ein übergesetzlicher Notstand.

    die Bundeswehr für den Katastropheneinsatz gerufen hat.

    Da hat er wohl etwas richtig gemacht. Ansonsten war‘s ein arroganter und rücksichtsloser Sack, der meinte, die Entscheidungen seien allein deshalb richtig, weil er sie getroffen hat.

    Immer schön, wenn andere Menschen meinen, einen besser zu kennen als man selbst. Aber sei es drum!

    Ohje. Es geht nicht darum, was du in deinem Kopf hast, sondern um das, was du davon ’rauslässt. Und da war eben deine Einschätzung „traurig“ bzgl. des Impfens von Kindern dabei.

    Du müsstest dir halt merken, mit welcher Einstellungen du hier auftrittst.

    Du kannst aber alles klarstellen, welche Meinung hast du zum Impfen von Kindern.

    Eine Impfung für Kinder & Jugendliche würde helfen, Schulschließungen vorzubeugen.

    Natürlich hülfe eine Impfung der Kinder. Da wir aber noch nicht genug Impfkapazitäten für alle haben, sollten wir vorrangig diejenigen impfen, die ein höheres Risiko eines schweren Verlaufs haben. Das ist bei Kindern gering, sie sind also noch nicht dran.

    Wenn das zu nochmaligen Schulschließungen führt, dann ist das so. Mittlerweile wissen wir doch, was zu tun ist.

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