Wenn ich die SuS nicht auf frischer Tat erwische, hab ich eben Pech bzw. sie Glück gehabt.
Das ist eine interessante Rechtsauffasung. Wenn wir die auch im Strafrecht anwanten, hätten die Gerichte wenig zu tun. Es wurde, glaube ich, wohl schon erwähnt, dass der Anscheinsbeweis reicht.
Was die Arbeiten als "Beweismittel" anbelangt, so ist hier die weiße Petra bei den Schülerinnen, die die Klassenarbeiten werden vorlegen müssen, falls sie hierin einen Fehler zu bemängeln meinen. Insofern ist das Verfahren, die Klassenarbeiten den Schülerinnen zurückzugeben, eher zu deren Nachteil. Behielte die Schule diese ein, so wäre diese auch für die Verfügbarkeit verantwortlich.
Eine Kopie mächte ich trotzdem. Auf Papier. Wegen Datenschutz.
Zumal ich nicht glaube, dass ich dabei verlieren würde.
Vorsicht. Ich bin sehr dafür, so etwas durchzuziehen. Aber ich würde es nicht als Wettbewerb sehen, in dem "gewinnen" oder "verlieren" kann. Der sportliche Wettbewerb ist die Täuschungshandlung selbst bis zu ihrer Entdeckung (oder eben zur Nicht-Entdeckung). Erwischt heißt, Schülerin hat verloren. Das die Sportlehrinnen-Ehre nicht immer dazu reicht, den Verstoß zuzugeben und die 6 mit Würde zu tragen, ist nochmal was anderes.
Im Zweifelsfall entscheidet an irgendeiner Stelle irgendeine Schulaufsicht und sieht dabei etwas anders als du. Dann hasst du nicht verloren und die Schülerin nicht gewonnen. Auf dem Platz zählt!
Lehrerin oder nicht? Hm, Täuschungshandlung als Einstiegsthema ist schon mal verdächtig (da haben wir wohl "Erfahrungen"). Der Schreibstil, die Formulierungen etc in diesem Falle mal nicht. Außerdem interessiert mich, wie's weiter geht.