Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen.
Aaha, das konnest du @o0Julia0os Ausführungen entnehmen? Ich weiß
noch nicht mal, ob sie überhaupt etwas will. Dafür war mir das adoch alles zu wirr. Aber so lange sie keine Angst hat, ins Gefängnis zu kommen, weil sie eine Klausur zu spät zurückgibt, ist doch alles in Butter.
Es gibt bei youtube so viele kostenfreie Tutorials - und zwar hochwertige, in stunden- und tagelanger Arbeit erstellte Lehrvideos, keine mitgeschnittenen Videokonferenzen. Die bekommen nicht alle Geld dafür.
Das Geld ist nicht der alleinige Faktor. Meine Persönlichkeitsrechte sagen wmir, dass es nicht zulässig ist, Videoaufnahmen meiner Person ohne meine Zustimmung zu veröffentlichen. Ob jemand sich das ansehen will oder gar dfaür bezahlen möchte, ist kein Kriterium (allenfalls für die Höhe eines Schandesersatzes).
Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang.
Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig. Eben weil bei digitaler Verarbeitung der Daten etwas (oder gar etwas mehr) zwischengespeichert wir, ist die Sache ja so heikel.
Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?
Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.
Nein, ich muss nicht warten, bis eine Straftat begangen wurde. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.
Dass jemand eine Kamera auf den Bildschirm richtet, kann man - Gegensatz zum Präsenzunterricht - niemand verhindern. Da ist schon mal ungünstig. Technisch wäre es erforderlich, eben ein Software auszuwählen, bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist und auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden. Das wäre meine Minimalforderung.
Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.
Richtig, kann man niemand verhindern. Das muss man wissen und beachten, wenn man jemanden zum Telefonieren verpflichten möchte.