Beiträge von O. Meier

    Backups erfolgen bei mir nur generell auf eigene, selbstgehostete webbasierte Dienste

    Klingt nicht nach einer Lösung für jede. Da wird es die meisten wohl eher dahin führen, das eingebaute iCloud-Vackup des iPads zu aktivieren (wenn das nicht im Lieferzustand schon vorgesehen ist).

    Mein Backup für das Unterrichtsmaterial sind die SVN-Dumps (für personenbezogene Daten ist es Papier, da habe ich keine Probleme mit selektivem Löschen). Klappt für mich gut, aber ich bin trotzdem die einzige die das bei uns an der Schule so macht.

    Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts-und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen."

    Könnte. Ein Modalverb im Konjuktiv II ist sprachlich schon eine erhebliche Einschränkung. Schua doch auch mal, was die LDI weiter schreibt, z. B.:

    Zitat

    Dies dürfte allerdings nur in engen Grenzen möglich sein.

    Oder

    Jetzt müsste halt jemand ums Eck kommen und erklären, dass das Zeigen des Gesichts der Lehrerin erforderlich ist. Das wird wohl schwierig. Also sehe ich schon mal darübr zu diskutiren keinen Anlass. Ich bin in Videokonferenzen nicht zu sehen. Dokumentekamera und Bildchriminhalte mit Mikrophon-Untermalung halte ich für einen Kompromis dem ich eingehe.

    Aber auch da weise ich darauf hin, dass ich mich dazu nicht verpflichtet fühle. Dem hat bisher noch niemand widersprochen. Meine Schulleiterin siehrt das auch so. Sie ist zwar sehr darum bemüht, dass Viseokonferenzen gehalten werden und untermauert das auch mit didaktischen Argumenten. Sie ist aber weit weg davon jemanden dazu zu verpflichten. Zwingen schon gar nicht. Ich wüsste auch nicht, welche Zwangsmittel ihr zur Verfügung stehen.

    Mein Vorschlag, wie immer, rdet miteinander. Klärt was geht und was nicht. Wenn es eine Regelung gibt, mit der alle klar kommen, ist der Kater gekämmt. wenn nicht, kann man sich imer aus juristchen Hickhack einlassen. Auch wie immer: Wenn's darauf ankommt, lasse ich es auch drauf ankommen. Bisher bin ich immer gut damit gefahren, klar zu machen, dass ich Vernunftsaspekten aufgeschlossen bin, dass ich aber trotzdem meine Rechte kenne.

    Wenn wir den Nutzen von Technologie oder die Anwendung derselben immer von der potenziellen Möglichkeit des Missbrauchs abhängig machen würden, wäre das der Tod jeglicher Innovation.

    Nee, darum geht's nicht. Man muss aber das Missbrauchspotenzial, die Fallstricke und Schwierigkeiten kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen. Schulterzucken der Verantwortlichen beim Datenschutz ist keine adäquate Umgehensweise mit bekannten Problemen.

    Ich wünschte mir, dass die Dienstherrin sich einfach mal um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen kümmert. Warum schafft es ein Ministerium nicht mit der LDI und der Personalvertrtung abzusprechen, was ein System können muss, und das dann landesweit zu installieren? "Da, das funktioniert, das nehmt ihr jetzt. Diskussion beendet, Unterricht fängt an."

    Statt dessen werden an die Lehrerinnen iPads ausgeteilt, von denen man noch nicht mal weiß, ob man ein Backup machen kann, weil dieses in der iCloud in Cupertino gespeichert wird.

    Kompetenzwirrwarr DER zentrale Hemmschuh in Richtung Digitalisierung in Schule.

    Jope. Wirrwarr ist's. Und zwar auf alen Ebenen. Das fängt damit an, dass die, die viel darüber reden, die Floskel "Digitalisierung" nicht mit Inhalten füllen können.

    Online-Unterricht ist ja nur ein Aspekt der Digitlisierung, den womöglich bis März noch keiner auf dem Radar hatte. Er ist aber wegen der Datenschutzaspekte ein besonders heikler. Da hätte man sich kümmrn können. Kam da 'was? Irgendetwas Verbindliches aus dem Ministerium?

    Eine Innovation ist etwas anderes, als ein wage Idee. Erstere darf man gerne zu Ende denken. Bei letzterer darf man ungehemmt Watte durch den Saal blasen. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, dass nichts bei 'rum kommt. Also der status quo.

    Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen.

    Aaha, das konnest du @o0Julia0os Ausführungen entnehmen? Ich weiß noch nicht mal, ob sie überhaupt etwas will. Dafür war mir das adoch alles zu wirr. Aber so lange sie keine Angst hat, ins Gefängnis zu kommen, weil sie eine Klausur zu spät zurückgibt, ist doch alles in Butter.

    Es gibt bei youtube so viele kostenfreie Tutorials - und zwar hochwertige, in stunden- und tagelanger Arbeit erstellte Lehrvideos, keine mitgeschnittenen Videokonferenzen. Die bekommen nicht alle Geld dafür.

    Das Geld ist nicht der alleinige Faktor. Meine Persönlichkeitsrechte sagen wmir, dass es nicht zulässig ist, Videoaufnahmen meiner Person ohne meine Zustimmung zu veröffentlichen. Ob jemand sich das ansehen will oder gar dfaür bezahlen möchte, ist kein Kriterium (allenfalls für die Höhe eines Schandesersatzes).

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang.

    Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig. Eben weil bei digitaler Verarbeitung der Daten etwas (oder gar etwas mehr) zwischengespeichert wir, ist die Sache ja so heikel.

    Da gibt es Urteile zu.

    Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Nein, ich muss nicht warten, bis eine Straftat begangen wurde. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.

    Dass jemand eine Kamera auf den Bildschirm richtet, kann man - Gegensatz zum Präsenzunterricht - niemand verhindern. Da ist schon mal ungünstig. Technisch wäre es erforderlich, eben ein Software auszuwählen, bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist und auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden. Das wäre meine Minimalforderung.

    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    Richtig, kann man niemand verhindern. Das muss man wissen und beachten, wenn man jemanden zum Telefonieren verpflichten möchte.

    Ernsthaft?! Ihr vergleicht Trump mit Hitler?! Das halte ich für eine gefährliche Verharmlosung des Nationalsozialismus.

    Vergleichen kann man sie miteinander. Da wird man Unterschiede festestellen. Das Gleichsetzen, also das Ignorieren dieser Unterschiede, macht die Verharmlosung aus.

    Ich vergleiche dessen Wähler mit seinen.

    Und? Was ist das Ergebnis dieses Vergleiches? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede konntest du feststellen?

    Ich finde aber auch diese Vätermonate in ihrer jetztigen Konzeption Murks. Die allermeisten Väter nehmen diese Monate parallel zur Mutter und sind dann zusammen mit ihr zu Hause. Sie betreuen dann nicht ihr Kind, sondern renovieren das Haus oder graben den Garten um. Das ist einfach eine Form von Sonderurlaub auf Kosten der Allgemeinheit.

    Alltagsemperie oder gibt es etwas Belastbares?

    Der gesellschaftliche Murks ist die Geschlechterasymmetrie: irgendwie ist ja klar, dass die Mutter die Elternzeit nimmt. Männer machen das nicht. Dass man diese beiden Monate als "Vätermonate" bezeichnet werden, zeigt die Asymmetrie.

    So lange sich in den Köpfen nichts ändert, werden die gesetzlichen Regelungen wohl Murks bleiben.

    Da die TE aus NRW kommt, hier mal die Einschätzung der hiesigen LDI. Ich zitiere aus dem Paper "Pandemie und Schule Datenschutz mit Augenmaß" vom 18. Mai des Vorjahres. Hier ist Welt zumindest komplizierter als in Hessen.

    Zitat

    Eine rechtliche Regelung zur Zulässigkeit der Durchführung von Videokonferenzen zwischen Schulleitung und Lehrkräften oder zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sowie diesbezügliche datenschutzrechtliche Regelungen finden sich im SchulG bislang nicht. Im Gegenteil: Nach § 120 Abs. 3 Satz 2 sowie nach § 121 Abs. 1 Satz 2 SchulG dürfen Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts nur zu bestimmten Zwecken und nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die hier nicht vorliegen.

    [...]

    Zum einen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Durchführung derartiger Videokonferenzen von den wirksamen informierten Einwilligungen aller Teilnehmenden abhängig zu machen. Das hat den Vorteil, dass letztere selbst über

    die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entscheiden können. Allerdings ist es gerade im schulischen Zusammenhang schwierig sicherzustellen, dass die Entscheidung tatsächlich frei von (sozialem) Druck oder Zwang erfolgt

    Zitat

    Angesichts der bisher noch nie dagewesenen besonderen Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie erscheint für diese Krisenzeit und grundsätzlich nur, solange diese fortbesteht zum anderen allerdings auch noch ein anderer datenschutzrechtlicher Ansatz vertretbar: Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts- und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen.

    Dies dürfte allerdings nur in engen Grenzen möglich sein. Zum einen ist zu beachten, dass dieser Ansatz überhaupt nur zum Tragen kommen kann, soweit die Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im Verantwortungsbereich der Schule erfolgt, d.h. sie selbst die Daten verarbeitet oderdurch Regelungen in einem Auftragsverarbeitungsvertragsichergestellt ist, dass sie „Herrin der Daten“ ist. Zum anderen setzt gerade eineverpflichtende Nutzung voraus, dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenen die digitalen Module auch tatsächlich und zudem nur im zulässigen Umfang nutzen können; hier schließt sich wieder der Kreis zum Thema der dienstlichen Geräte, die Lehrenden und Lernenden zu diesem Zweck eigentlich zur Verfügung stehen müssten

    [...]

    Stützt eine Schule im Rahmen der Pandemie die Durchführung von Videokonferenzen auf die o.g. schulrechtlichen Generalklauseln, müssen die Grenzen der in beiden Vorschriften normierten Erforderlichkeit besonders sorgfältig eingehalten werden. So bedarf es beispielsweise keiner Aufzeichnung von Bild- und Tondaten, um den Unterrichts- oder Konferenzbetrieb aufrechtzuerhalten, und derartige Aufzeichnungen dürfen deshalb auch nicht erfolgen. Dies ist durch geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Auch die Bild- und Tonübertragungen sind nur soweit zulässig, als sie erforderlich sind.Beispiel: In einer „normalen“ Unterrichtssituation nehmen im Klassenraum wederGeschwister, Eltern oder sonstige Dritte am Unterrichtsgeschehen teil. Dann ist dies

    aber auch im Rahmen eines im Rahmen des Unterrichts erfolgenden Videokonferenzaustauschs grundsätzlich nicht zulässig. Dies muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden und gilt genauso für den Austausch unter Lehrkräften wie auch unter Schulleitung und Lehrkräften.

    Da muss man sich als SL ganz schön umkucken, wenn man die Lehrerinnen rechtssicher verpflichten will.

    PS: Ich sehe gerade, das Bolzbold gestern schon auf dieses Paper verwiesen hat. Also, nachlesen.

    Das entstammt einem Schreiben des KM

    Da lese ich jetzt nichts, dass die Lehrerin im Bild sein muss. Die Rechtsauffassung des KM muss nicht immer die der Gerichte sein.

    Bei der hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lohnt es sich vielleicht mal nachzufragen, was sie genau dazu sagt, was da konkret "abgestimmt" wurde, welche Bedingen sie an eine Viedeokonferenz knüpft.

    Ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin ist da etwas vorsichtiger. Ich muss mal sehen, ob ich die Stelle nochmal finde.

    Es ist im Übrigen nicht so, dass das zeigen des Gesichts keinen Einfluss auf die Atmospäre im Unterricht hat. Die dann etwas persönlichere Ansprache (auch wenn 's gar nicht persönlich ist), kann durchaus auch Einfluss auf die Lernwirksamkeit haben. Ich schätze diesen aber nicht so hoch ein, dass er die Persönlichkeitsrecht der Lehrerinnen aushebeln könnte.

    Ich wollte einfach nur den Bezug zu Deutschland herstellen, um aufzuzeigen, dass die Sache mit dem Capitol zwar in den USA stattfand, aber kein amerikanisches Phänomen ist.

    Kannst su ja machen, aber dann sollte es vom Kontext passen. Als Antwort auf einen völlig andere Festsstellung war's halt nicht so der Renner.

    Die "Sache mit dem Capitol" finde ich einen arg verniedlichende Bezeichnung für die gewalstsame Stürmung einen Parlamentsgebäudes, bei der es Tote gegeben hat.

    Außerdem beschränkt sich die Desktruktivität, Aggressivität und Gewaltbereitschaft Trumps und seiner Schwestern im Geiste nicht auf diesen einen Vorfall im Capitol.

    Aber hierauf würde ich gerne zurückommen:

    Trump profitierte von mehreren Faktoren:

    1. Er war anders. Anders weckt erst einmal Neugier.

    2. Er war bekannt als Promi/Manager.

    3. Er sprach eine Zielgruppe an, die in den letzten Jahren wirtschaftlich große Einbußen hatte.

    Insbesondere in der vorliegenden Formulierung hat das für mich einen starken Einschlag von Ausreden. Setzen sie jeweils "Aber wir wollten doch nur ..." davor, wären das genau die Punkte mit denen seine Wählerinnen, ihre Verantwortung von sich zu weisen versuchen könnten.

    Das haben einige Kollegen schon gemacht und wurden nun per Dienstanweisung dazu verdonnert.

    Remonstrieren.

    Aber, wie gesagt, in Hessen haben wir da wenig Mitspracherecht

    In Hessen dürften auch es auch Persönlichkeitsrechte geben. Das Recht am eigenen Bild ist solches. Mal überlegt, warum Menschen, deren Beruf es ist, sich filmen oder fotographieren zu lassen, gut verdienen? Wenn ich den Job von Kerner machen soll, will ich auch bezahlt werden wie Kerner.

    Ich kann mir zwar einen Trump nicht in Deutschland vorstellen,

    Hast du schon von Friedrich Merz gehört, mit "e"?

    1. Er war anders. Anders weckt erst einmal Neugier.

    2. Er war bekannt als Promi/Manager.

    3. Er sprach eine Zielgruppe an, die in den letzten Jahren wirtschaftlich große Einbußen hatte.

    Das alles erklärt die Destruktivität seiner Anhängerinnen nicht.

    Im Zusammenhang mit den Unruhen brachte jemand das Zitat, dass die Demokratie nicht selbst für ihre Grundlagen sorgen können. Das trifft's ganz gut. In der Praxis heißt das, dass man neben den demokratischen Regeln eben auch einen demokratischen Usus braucht. Gegen den haben Trump und seine Unterstützerinnen immer wieder verstoßen.

    Wenn jemand die Demokratie beschädigen will, bekommt er das hin.

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