Beiträge von O. Meier

    Ich weiß nicht, wie das beim Ipad ist, aber jenachdem brauchst du beides zum Login oder zumindest zum Ändern deiner Zugangsdaten.

    Das fänd' ich schon spannend. Wenn man zum Benutzen des Gerätes ständig einen Telefon mit sich führen muss, wäre das schon praktisch. Sich als Schulträgerin darauf zu verlassen, dass die Nutzerinnen ständig eine betriebsbereites Handy mit sich führen, ist schon schräg. Ich muss ja nur schauen, wie oft die Kolleginnen wild im Lehrerinnenzimmer umherrennen und ihr Hnady suchen.

    Ich hatte mal einen iPod touch, da gab es dergleichen nicht. Benutzungverhinderungssysteme wollen mir nicht wirklich als Innovation vorkommen.

    So oder so, wenn man für so ein Gerät ein Handy braucht, muss man wohl ein Handy mitliefern. Sonst geht's nicht.

    Ich brauche ein iPad für meinen Unterricht so dringend, wie ein drittes Nasenloch. Insofern kann es mir ja wurscht sein. Irgendezwas werden die mit dem Gerät schon anfangen können. Man kann's ja untern Tisch legen, wenn er wackelt.

    Verstehe ich immer noch nicht.

    Hierbei gibst du bei der Registrierung deine Handynummer mit an. Wenn du dich nun mit deiner AppleID anmeldest, dann wird eine SMS mit einem Code an dein Handy gesendet

    Wozu wäre das gut? Wozu dient dieser Code?

    Die „AppleID“ wird dauerhaft mit der Telefonnummer verknüpft?

    Diesen Code muss man dann zusätzlich noch eingeben.

    Wo?

    Sollte also auch ohne "Smartphone" funktionieren.

    Und wo kommt dann die wichtige Kurznachricht? Und welche Telefonnummer gibt man beim Einrichten der „AppleID“ an?

    Schöne Idee. KuK haben viel zu tun. KuK sehen keinen Vorteil, sich in irgendetwas einzuarbeiten, was "auch vorher ohne ging". KuK verweigern die Fortbildung oder lassen sie über sich ergehen, um danach wieder ins alte Muster zu verfallen. Kannste alles vergessen.

    Dann braucht man gar nichts anzuschaffen. Wenn die Leute eh nicht mit umgehen können, sit es egal, was man ihnen vorsetzt.

    Und ansonsten kann ich das "die sind alle zu doof"-Gekreische nicht mehr hören. Etwas nicht zu können, ist kein Problem, das man nicht beheben kann. Dafür etwas nicht können zu wollen, gibt es keine Entschuldigung. Ja, ich weiß auch, wie die Kolleginnen sind. Aber mit der Haltung ist man in der Bildungsbranche nun mal falsch. Und insbesondere falsch ist man, wenn Fortbildung nunmal zu den Dienstpflichten gehört.

    Da bin ich ganz bei den Zivilistinnen, die die Lehrinnen für ihre Innovationsfeindlichkeit, Bequemlichkeit und Unflexibilität kritisieren. Da haben wir unseren schlechten Ruf mal zu recht. Komisch, dass das auch geht.

    Vielleicht hätte man eher jeder aktiven Lehrkraft 500€ aushändigen können gegen eine Unterschrift, sich selbst ein Dienstgerät anzuschaffen und auf dessen Sicherheit zu achten (quasi das Dokument, das schon für Privatrechner besteht). Vermutlich hätte man sich so sogar viele (Folge-)Kosten gespart.

    Da hätte ich ja überhaupt keine Lust zu. Nö, ich solldas Gerät benutzen. Beschaffung und Wartung sind original nicht meine Aufgaben.

    ohne Erbsünde

    Ich muss ja sagen, dass ich das Kozept der "Erbsünde" für wenig tauglich zum Einrichten eines gefälligen Miteinanders halte. Ethisch tragfähiger finde ich dann doch schon die Idee, dass man selbst die Verantwortung für sein Handeln (und sein Unterlassen) übernimmt.

    Wenn also hier im jemand feststellt, dass er sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat oder darauf hingewiesen wird, dass ihr Fuß einer anderen Langbinder ungeeignet berührt hat, so kann man doch einfach sagen "Sorry, war nicht so gemeint." Oder man macht's einfach beim nächsten Mal besser.

    Dann muss man nicht frei von einer ererbten Sünde sein, niemand muss irgendwo dran genagelt werden, wir müssen uns nicht auf dessen Ankunft vorbereiten und uns Gedanken um die Hymen seiner Mutter und Großmutter machen.

    Wir können aber trotzdem die Zeit gegen Jahresende mit den kürzen werdenden Tagen nutzen, um bei einem Heißgetränk und einem Blick aus dem Fenster ein wenig in uns zu kehren und zu überlegen, ob wir alles gut gemacht haben.

    In diesem Sinne: Sorry, wenn sich jemand persönlich angegriffen gefühlt hat, wenn ich doch nur in der Sache etwas sagen wollte. Ich krieg's halt auch nicht immer in. Ich kenne euch alle nicht, welchen Anlass sollte ich habe, mich mit euch außerhlab des Themas zu streiten. Nein, das st nicht meine Absicht. Aber manchmal sind die Themen zu dicht an den Leuten, und dann zielt man nicht genau und schwupps.

    Ich werfe mal noch einen anderen Gedanken ein. Es fallen ohnehin zwei Tage Unterricht aus. Wäre es dann nicht angebracht, die Feier, die ja womöglich an einem dieser Tage gelegen hätte, auch ausfallen zu lassen?

    Und. Wir reden hier vom BK. Haben da die jungen Menschen nicht schon genug Filme und "was spielen" gehabt?

    Ich käme gerne noch mal auf die Nutzungseinschränkung und die Nutzungsvereinbarung zurück. Ich schaue mal anders. Mir erscheinen gewisse Bedingungen legitim. Sie lassen sich sicher auch ohne weiteres im Rahmen der Rechtslage aufgrund des Dienstverhältnisses, des intendierten Zweckes oder des Eigentumsverhältnisses verordnen. Wenn die Dienstherrin nicht möchte, dass bestimmte Online-Dienste dienstlich genutzt werden, dann legt sie das so fest. Sie gibt das den Lehrinnen bekannt, die nehmen das zur Kenntnis. Richtig pfiffig wäre es, direkt entsprechende Filter einzubauen. Haben wir auf den dienstlichen Computern in der Schule auch. Da wurde gemacht, nicht vereinbart.

    Eine Vereinbarung braucht es doch nur da, wo die Lehrerinnen rechtlich schlechter gestellt werden sollen. Also z. B., wenn man ihnen in die Tasche greifen möchte. Das kann nämlich weder Schulträgerin noch Dienstherrin einseitig festlegen.

    Ich wüsste auch gerne, wie es da mit (mittelbaren) Wartungsarbeiten aussieht. Die Schulträgerin kann ja nicht über meine Arbeitszeit verfügen. Wenn die Dienstherrin so etwas anweist, muss sie damit Leben, dass die Zeit woanders fehlt. Vereinbare ich dergleichen, könnte sich die Dienstherrin womöglich auf den Standpunkt stellen, dass sie damit nichts zu tun habe und ich selbst sehen solle, wo ich bleibe, wenn ich derlei Vereinabrungen treffe. Keene Ahnung.

    Ich frage mich, was denn nun passiert, wenn eine Lehrerin keine Vereinbarung unterschreibt, deshalb kein Dienstgerät bekommt, aber im Falle eines notwendige werdenden Distanzunterrichts einfach keine Lust mehr hat, ihren privaten Computer einzusetzen oder ihn gar nicht einsetzen kann. Womöglich ist der kaputt oder die eigenen Kinder brauchen ihn, um am Distanzunterricht an deren Schule teilzunehmen. Oder in der Familie gibt es die Vereinbarung, dass die selbstständige Lebensgefährtin das Gerät tagsüber nutzt, die Lehrerin aber erst nachmittags.

    Im Sinne des Voranbringens der Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Ausgleich von Infektionsschutznachteilen wäre es doch sinnvoller, das Land drückt jeder Lehrerin einen Kasten in die Hand, legt die Regeln der Benutzung fest (s. o.), und dann wird das Ding auch benutzt. Dann hat man doch einen viel besseren Stand, Online-Unterricht anzuordnen.

    Aber was macht das Land? Es erklärt sich für nicht zuständig. Das müssten dann schon die Schulträger kucken. Dann gibt's aber auch keine Lorbeeren für das Auflegen des Programms. So!

    Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so etwas nicht geschrieben habe.

    Und die nachgeschobenen Ausführungen des TE erhellen die Sachlage für mich auch nicht. Insofern muss ich meine bisherigen Tipps revidieren und durch den folgenden ersetzen:

    Ich weiß nicht, worum es hier geht. Ich habe keine Ahnung, was man da machen soll.

    Und damit bin ich dann 'raus.

    Wie du das findest ist egal.

    Nicht ganz. Das hat schon etwas mt der Stimmung und dem Stil der Zusammenarbeit in der Schule zu tun. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Rechtliche Bedenken => Remonstration.

    Die Behebung der Mängel in der Kommunikation zwischen TE und Schulleiterin ist dann noch mal ein anderes Fass. Vielleicht sogar ein großes.

    ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.

    Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.

    Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.

    Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.

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