Beiträge von O. Meier

    Falls sie dir eine Bluetooth Tastatur dazugeben

    Ich dachte, die kaufe ich selbst. : -)

    aber wie meinst du reagieren Eltern und Schulleitung (!), wenn du auf dienstliche eMails von daheim nicht mehr reagieren kannst, weil du nicht darfst?

    Das kriege ich ja vielleicht gar nicht mit, wenn die Mecker per E-Mail kommt. Wie meinst du denn, dass die Schulleitung reagieren wird? Die müssen sich doch darum kümmern, dass wir die Vorschriften schön befolgen. Also bekomme ich doch Lob.

    Mit den Kolleginnen kläre ich viel per E-Mail. Gerade im Lockdown. Soll mir recht sein, wenn ich das zukünftig nicht mehr mache. Dann legen wir uns wieder Zettel ins Postfach.

    Es ist schon grotesk, wie blind bzw. verblendet Bildungspolitikerinnen sind...

    Ja, na klar. Fähige Leute werden nicht Bildungsministerin, das wird zu teuer.

    Wir sollten uns aber nicht der Illusion hingeben, dass wir uns durch die neuen Geräte verschlechtern. Es fehlt ja nicht auf einmal an geeigneten Geräten. Das Land hat es ja in den Jahrzehnten zuvor versäumt, die Schulen entsprechend auszustatten.

    Wir haben hier übrigens genug Verwaltungsrechner, um Noten einzugeben. Das liegt aber auch daran, dass die damalige Schulleiterin entsprechend hinterher war (und die Kreise als Schulträgerinnen meist ganz gut im Futter stehen).

    Leider wird es wohl nicht möglich sein, ein zur Verfügung gestelltes Dienstgerät abzulehnen, um mit seinen eigenen Geräten weiterzuarbeiten.

    Ist das so? Ich stehe ja derzeit vor dem Problem, dass ich das für mich bestellte iPad gar nicht in Betrieb nehmen kann, weil ich zu wenig Mobiltelefone habe. Wie will man mich dazu verpflichten, es zu benutzen?*

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich es mir zweimal überlegte, ob ich mit der Verschmelzung der privaten Telefonnummer mit dem dienstlichen Gerät so einverstanden wäre. Und über die Nutzungsvereinbarung haben wir damit noch gar nicht gesprochen. Unsere Schulträgerin hat uns mal noch nicht gesagt, was da drin steht.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Privatgeräten kann uns die Dienstherrin recht einfach untersagen. Ob die Arbeit mit dem, was wir dann benutzen sollen, funktioniert, sehen wir dann. Es ist ja auch schon fast langweilig, jedes Jahr pünktlich die Zeugnisse auszugeben.

    Wie ich schon vorher angemerkt habe, werden sich aber viele Kolleginnen einen Sch*** um solcherlei Anweisungen kümmern und einfach weiter machen wie bisher. Datenschutz nimmt an Schulen doch echt keiner ernst.

    Jemanden zu untersagen, private Geräte zur Unterrichtsvorbereitung zu benutzen, stelle ich mir schon schwieriger vor. Das wird auch niemand versuchen. Aber ansonsten kann ich meine Arbeitsblätter auch von Hand schreiben. Mit Dienststift, versteht sich.

    Nein, das ist alles Quatsch. Das Sofortprogramm war halt so 'ne Idee. Alles was kam, war sogar für nordrhein-westfälische Verhältnisse erschreckend undurchdacht.

    Das eigentliche Problem finde ich, dass man das Geld so sinnvoll hätte ausgeben können. Alles was wir jetzt kriegen, ist irgendwann ein Dreiminüter bei Westpol, dass der Flopp gefloppt hat.

    Soweit. Die Theorie ist klar. In der Anwendung sehe ich noch nicht ganz klar.

    Das gleiche gilt, wenn dein Passwort gehackt wurde - ohne Handy bringt das nichts, aber natürlich musst du dein Kennwort ändern

    Was mir immer noch nicht klar ist. Wo kommt denn nach der Erstanmeldung das Telefon als zweiter Faktor ins Spiel. Wann wird also nochmal eine Kontroll-Kurznachricht an das Mobiltelefon verschickt? Dass jemand nach seinem Handy nifftelt, weil sie ihr iPad benutzen möchte, habe ich noch nicht beobachtet.

    Wann also braucht man das Telefon als zweiten Faktor. Das konnte mir bisher weder die Kollegin, die bei uns die Geräte administriert, noch die "Spezialisten" von Apple, die einem solcherlei Geräte verkaufen möchten, sagen.

    Damit sind Handynummer und AppleID verbunden und eine Einheit.

    Eine solche Einheit aus dienstlichem Gerät und privater Telefonnummer finde ich schon etwas schräg. Aber das muss an mir liegen, sonst fällt da je keinem etwas auf. Man muss ja als Telefonbesitzer sicher stellen, dass man auch zukünftig über diese Nummer verfügt. Interessante explizite Erwartungen, die da unsere Schulträgerin an uns hat.

    Und was passiert denn, wenn jemand tatsächlich sein Handy verliert und seine Nummer sperren muss?

    iPads haben noch eine interessante Besonderheit. Die einmal registriere AppleID auf dem Gerät kann nicht wieder entfernt werden, ohne dass der bisherige Besitzer der AppleID dies explizit freischaltet.

    Da war gerade ein Artikel im c't, der sich mit diesem Problem bei Gebrauchtgeräten beschäftigte. Aufhänger war jemand, der ein geerbtes iPad nicht benutzen kann. Könnte natürlich auch für Schulen eine Bedeutung kriegen, wenn man nicht daran denkt, dass die, die die Schule verlassen, ihr iPad "freigeben" müssen.

    Damit wird sichergestellt, dass nur der Besitzer des Telefons mit der Nummer, an die dieser Code geschickt wurde, Zugang zu dem Gerät hat.

    Achja? Man weiß, dass der der Besitzer des Telefons die Ersteinrichtung macht. Inwiefern schützt das vor einer Kompromitierung? Kann das Verhindern, dass jemand ein meine Einlog-Nummer kommt und sich an meinem iPad zu schaffen macht?

    Und außerdem weiß man doch gar nicht, wer der Besitzer des Telefons ist. Das Telefon ist ja gar nicht authentifiziert?

    Ich müsste noch mal auf die Zwei-Faktor-Authentifikation zurückkommen.

    Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, sind die verwalteten IDs schon generiert. Man bekommt wohl einen Zettel mit Zugangsdaten.

    Während der ersten Anmeldung würde man dann aufgefordert eine Mobiltelefonienummer anzugeben. An diese würde eine 6-stellige Zahl "geschickt" (ob nun vermöge des SMS oder anders, weiß ich nicht), diese müsse man "zur Verifikation" eingeben.

    So. Jetzt kann ich mich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, ich verstehe nicht, was damit "verifiziert" werden soll, außer dass jemand ein Telefon hat. Was ist denn nun "authentifiziert" oder in irgendeinem Sinne "sicherer"?

    Danke.

    Spahn im September: "„Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren.“"

    Gastronomieschließung ist auch umstritten. Trennscharfe Zahlen, was wie viel Infektionen bringt, hat man wohl nicht. Deshalb bin ich durchaus dafür, lieber mehr dicht zu machen, als zu wenig.

    Das Problem ist halt, dass die Ankündigung der Schließung einen Reflex auslöst, das oder dies jetzt noch schnell zu machen. Und rumms, sind ie entsprechenden Orte und Einrichtungen voll.

    Wenn Mittwoch etwas geschlossen wird, denke ich doch zweimal darüber nach, ob ich da Dienstag dringend hin muss.

    Tät ich mit Verweis auf die teleologische Interpretation der Lockdown-Regeln remonstrieren. Fürsorgepflicht könnt' man noch anführen. Und dass eure Schulleitung einen gepflegten Knall hat.

    Als ob wir nicht genug zu tun hätten.

    Weder die Schulmail noch der Erlass vom 13.11.2020 waren als "Ermunterung" gedacht, um jeden Preis Klausuren zu schreiben.

    Eben. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass einige noch auf Deubel komm 'raus schreiben lassen.

    Was die Vorausplanung angeht: Wundert Dich das?

    Nö, ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass man den Sommer einfach locker hat verstreichen lassen.

    Für Remote-Klausuren haben wir sogar ein Handout.

    Wir nicht.

    Das kannst Du nicht per Erlass regeln. Hierfür wäre eine Verordnungsänderung wie im Sommer notwendig

    Um die juristischen Details mögen sich die Juristinnen kümmern. Dazu hätten sie übrigens Zeit gehabt. Mir ging es um die Idee.

    Im Umkehrschluss bedeuten deine Erläuterungen, dass man trotz Lockdown noch junge Menschen in die Schule fercht, weil man es versäumt hat, die sinnvolle Alternative rechtzeitig in trockene Tücher zu gießen.


    Insofern wird das in der GOSt ja auch nicht den KollegInnen der Popelsfächer überlassen

    Auch außerhalb der GOSt werden noch Klausuren geschrieben. Ich meine, dass es ein Fehlinterpretation der Kolleginne ist. In der Schulmail stamd, dass man Klausuren schreiben könne, wenn sich "nach gründlicher Abwägung" keine Alternativen ergeben. Wenn ich in einem Fach schon schriftliche Leistunhen vorliegen habe und sonstige Leitungen seit August dokumentiere, brauche ich jetzt kein Klausur mehr für ein Hlabjahreszeugns. Dann kann man immer noch schauen, wie man im Frühjahr an schriftliche Noten für's Jahreszeugnis kommt. Aber die viele rannte nur aufgeschreckt durch den Saal und überlegten, wo sie ihre Klausuren wohl hinlegen. Die haben die Abwägung einfach übersprungen.

    Das lese ich anders. Die gleichen Regeln bezieht sich meiner Lesart nach auch auf Klausuren - auch wenn die Ansetzung an diesen Terminen sicherlich nicht sonderlich günstig erscheint.

    Jetzt noch Klausuren zu schreiben oder an den unterrichtsfreien Tagen im Januar widerspricht einfach der Idee des Lockdowns. Das ist genau so hirnrissig, wie Friseurinnen, die 24-h-Stunden-Schichten fahren oder Leute, die "schnell noch" Geschenke kaufen.

    Gestern in der aktuellen Stunde sprach' eine Shopperin rotzfrech in die Kamera, dass es ja unvernünftig sei, was sie da mache. Ach! Und jetzt?

    Wie regen uns darüber auf, dass die Ankündigungen zu kurzfristig kommen, für solche müssen die noch kurzfristiger kommen.

    Ich hätte mir auch eine Ansage des Ministeriums gewünscht, dass es keine Klausuren gibt un die Noten aus dem vorhandenen Leistungen zu ermitteln sind. Fäddsch. Würde uns Arbeit und Stress ersparen. Dass den Kolleginnen in die Verantwortung zu geben, missachtet halt, wie wichtig so manche ihr kleines Popelsfach nehmen.

    Falls die Q2 in NRW ihre Klausuren nicht mehr rechtzeitig schreiben kann, kriegen wir ein dickes Problem. Die Laufbahnbescheinigungen werden nicht rechtzeitig fertig und die Q2.1 kann nicht abgeschlossen werden.

    Es wäre auch möglich mit nur einer Klausur einen Note zu geben. Beim ersten Lockdown hätte man sich überlegen können, ob man die POen, oder besser das Schulgesetz, entsprechend anpasst. Tenor: wenn ein Halbjahr/Schuljahr nicht zu Ende gebracht werden kann, gelten die Leistungen, die bis dahin erbracht wurden. Fertig.

    Würde diejenigen belohnen, die von Anfang an regelmäßig arbeiten.

    Ich kann das juristisch nicht durchdeklinieren, ich kann mir aber vorstellen, dass auch bei der geltenden Rechtslage eine Abwägung gegen Klausuren und für Infektionsschutz Bestand haben könnte.

    Achja, bei uns wird wohl in den Primae noch alles geschrieben. Auch in anderen Abteilungen bestellen Kolleginnen die Schülerinnen noch für Klausuren ein.

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