Ich käme gerne noch mal auf die Nutzungseinschränkung und die Nutzungsvereinbarung zurück. Ich schaue mal anders. Mir erscheinen gewisse Bedingungen legitim. Sie lassen sich sicher auch ohne weiteres im Rahmen der Rechtslage aufgrund des Dienstverhältnisses, des intendierten Zweckes oder des Eigentumsverhältnisses verordnen. Wenn die Dienstherrin nicht möchte, dass bestimmte Online-Dienste dienstlich genutzt werden, dann legt sie das so fest. Sie gibt das den Lehrinnen bekannt, die nehmen das zur Kenntnis. Richtig pfiffig wäre es, direkt entsprechende Filter einzubauen. Haben wir auf den dienstlichen Computern in der Schule auch. Da wurde gemacht, nicht vereinbart.
Eine Vereinbarung braucht es doch nur da, wo die Lehrerinnen rechtlich schlechter gestellt werden sollen. Also z. B., wenn man ihnen in die Tasche greifen möchte. Das kann nämlich weder Schulträgerin noch Dienstherrin einseitig festlegen.
Ich wüsste auch gerne, wie es da mit (mittelbaren) Wartungsarbeiten aussieht. Die Schulträgerin kann ja nicht über meine Arbeitszeit verfügen. Wenn die Dienstherrin so etwas anweist, muss sie damit Leben, dass die Zeit woanders fehlt. Vereinbare ich dergleichen, könnte sich die Dienstherrin womöglich auf den Standpunkt stellen, dass sie damit nichts zu tun habe und ich selbst sehen solle, wo ich bleibe, wenn ich derlei Vereinabrungen treffe. Keene Ahnung.
Ich frage mich, was denn nun passiert, wenn eine Lehrerin keine Vereinbarung unterschreibt, deshalb kein Dienstgerät bekommt, aber im Falle eines notwendige werdenden Distanzunterrichts einfach keine Lust mehr hat, ihren privaten Computer einzusetzen oder ihn gar nicht einsetzen kann. Womöglich ist der kaputt oder die eigenen Kinder brauchen ihn, um am Distanzunterricht an deren Schule teilzunehmen. Oder in der Familie gibt es die Vereinbarung, dass die selbstständige Lebensgefährtin das Gerät tagsüber nutzt, die Lehrerin aber erst nachmittags.
Im Sinne des Voranbringens der Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Ausgleich von Infektionsschutznachteilen wäre es doch sinnvoller, das Land drückt jeder Lehrerin einen Kasten in die Hand, legt die Regeln der Benutzung fest (s. o.), und dann wird das Ding auch benutzt. Dann hat man doch einen viel besseren Stand, Online-Unterricht anzuordnen.
Aber was macht das Land? Es erklärt sich für nicht zuständig. Das müssten dann schon die Schulträger kucken. Dann gibt's aber auch keine Lorbeeren für das Auflegen des Programms. So!