Zun'chst mal stößt mir auf, dass überhaupt eine "Nutzungsvereinbarung" unterschrieben werden soll. Das Rechtsverhältnis ist klar, die Haftung ist klar. Ich soll das Gerät dienstlich einsetzen, das sit der Wunsch und die Vorstellung meiner Dienstherrin.
Aber man unterstellt mir als erstes ich sei dazu zu doof, mache nur alles kaputt und baue nur Scheiße mit dem Gerät.
Habt ihr schon mal eine Nutzungsvereinbarung für Arbeitsmaterial unterschrieben? Für 'nen Raum? Für Kreide? Für 'nen Polylux? Also, was soll das? Das wäre die Frage, die mal zu beantworten wäre.
Schauen wir uns doch mal den Musterfall an, da steht natürlich vieles, das des Aufschreibens nicht wert ist
"Bei Versetzung oder Ausscheiden aus dem Dienst ist das Gerät inkl.
des Zubehörs an die ausgebende Behörde [Name des Schulträgers]
zurückzugeben."
Achnee, wwr hätt's gedacht.
Mein Lieblingsatz: "Die
Ausstattung steht den Lehrkräften nur zur dienstlichen Nutzung [...]". Nur dienstlich. Das mag ja rechtlich völlig ok sein, zeigt aber wes Geistes Kind die Verfasserin dieser Zeilen ist. Lehrer dürfen jahrelang ihrer Dienstherrin ihre private Hard- und Software zur Verfügung stellen. Andersherum stellt sie klar, dass sie da mit uns nicht auf Augenhöhe ist. Wehe da ruft eine 'ne private E-Mail ab. Dann kommt der Staatsschutz.
Aber die gute Nachricht kommt noch: [...] unentgeltlich
zur Verfügung." Wow, umsonst.
"Damit
automatische Updates auf ein Endgerät heruntergeladen und
eingespielt werden können, muss das Endgerät regelmäßig [z. B.
einmal in der Woche / jeden zweiten Tag] mit dem Internet verbunden
werden. Anfragen des Betriebssystems oder von installierter Software
zur Installation von Updates sind grundsätzlich zu bestätigen"
Wartungsfenster schön und gut. Aber alle zwei Tag bedeutete, dass ich das Ding nicht mal über's Wochenende offline lassen könnte. Und automatische Updates, die einer Bestätigung eines Benutzer bedürfen, sind irgednwie gar nicht so automatische. Aber auf jedenfalls ist die Lehrerin schuld, wenn etwas nicht läuft.