Sowas unterschreibt doch hoffentlich niemand.
Da kennst du aber deine Kolleginnen schlecht. Das werden schon etliche unterschrieben haben. Womöglich haben sie auch schon Pfand hinterlegt.
Sowas unterschreibt doch hoffentlich niemand.
Da kennst du aber deine Kolleginnen schlecht. Das werden schon etliche unterschrieben haben. Womöglich haben sie auch schon Pfand hinterlegt.
Hat schon jemand die ministerielle Mustervereinbarung gefunden, die im Artikel erwähnt wird?
So, ich mach' jetzt ein paar Dehnübungen für die Mittelfinger. Kein sein, dass ich da eine hohe Beweglichkeit brauche, wenn bei uns Geräte aufschlagen.
Land: "Die Schulträgerinnen sind zuständig".
Schulträgerin: "Pöh!"
Die Schulträgerinnen sind nur deshalb zuständig, weil das Land keine Lust hatte, sich zu kümmern und es deshalb jenen aufs Auge gedrückt hat.
Meine dringende Bitte: Unterschreibt nichts, das euch rechtlich benachteiligt, euch Lasten aufdrückt oder irgendwas. Wenn wir da gemeinsam stur sind, wird's für alle leichter. Die Gewerkschaft scheint da ja schon dran zu sein.
dass es dann auch ein MacBook braucht um sie zu organisieren.
Ein Mac mini reicht nicht?
Ist aber auch wurscht, da für beides keine Kohle vorgesehen ist. Auch nicht für Administration. So läuft es seit Jahrzehnten. Das eine Äffchen brabbelt etwas von Digitalisierung das andere klopft sich an die Brust und verkündet "Land kaufen Endgeräte."
Und das war's dann. Was man da kauft, ob das geeignet ist, was man eigentlich braucht, spielt alles keine Rolle. Was sagt eigentlich der Landesrechnungshof zu derlei Unfug?
Kann es sein, dass ihr euch hier um unterschiedliche Bedeutungsaspekte des Begriffes „Kollege“ in die Wolle zu kriegen versucht?
Was den „Advent“ betrifft, so mag es ja hilfreich sein, sich durch den Kalender daran erinnern zu lassen, dass man nett zueinander sein sollte. Man sollte das dann aber das ganze Jahr durchhalten. Und zwar weil der andere auch ein Mensch ist und deshalb Respekt verdient hat. Und nicht, weil‘s im Kalender steht.
In NRW wurde definitiv nicht darüber nachgedacht.
Ach. Kann mir jemand eine schulministerial Idee nennen, die zu Ende gedacht wurde?
Mediamarktmitarbeiter sind zum Teil auch extrem kundenphobisch und laufen schnell weg.
Ich glaube, es war damals beim Saturn (ist ja der gleiche Club), wo ich einen DVB-T-Receiver kaufen wollte, als das Fernsehen von analog auf elektrisch umgestellt wurde. Ich wollte nicht viel ausgeben, schnappte mir ein Teil für 'nen Fuffi (war da damals schon Kilo oder noch Pfund?) und sprach zwei beieinanderstehende männliche Mitarbeiterinnen an. Ich hatte genau eine Frage zu dem Gerät.
Die eine Mitarbeiterin sagte: "Ach nö, jetzt wollen Sie für so ein Mitnahmeprodukt auch noch 'ne Beratung." Ehrlich sind Sie ja. Ich drückte ihr die Schachtel in die Hand und gab ihr recht. "Nein", sagte ich, "für so ein Dalassprodukt brauche ich keine Beratung."
Durchaus eine veritable Bewerbung für den "How to get rid of customers"-Award.
Weiß jemand ob die Tage 21.12/22.12 tatsächlich Karneval nachgeholt werden?
Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Man muss "dem Ministerium" alles zutrauen, auch Ferienkürzungen.
Dass sie deswegen vor Ort Dienst tun müssen, steht hingegen nicht in der Schulmail.
Das macht ja aus mehrerlei Sicht keinen Sinn. Zum einen verliert man ja den quarantänisierenden Effekt, wenn die ganze Bande im Schulgebäude aufläuft. Zum anderen ist es schlichtweg gelogen, dass Lehrerinnen ihre Arbeit (außer Unterricht) am besten im Schulgebäude erledigen können, geschweige denn nur dort.
Solcherlei Verpflichtungen entspringen Schulleitungen, die Angst davor haben, dass der Pöbel über faule Lehrer pöbeln. Wer ein derart krankhaft vermindertes Selbstbewusstsein hat, sollte sich einen anderen Job suchen
Ich denke also nicht, dass ich eine Gefahr für Schüler oder Lehrer bin.
PLONK.
Ich gehe trotzdem hin, wird ja kein Corona sein.
Äh, nee ey, oder?
Wenn ein Virus es über die Atemwege in die Zelle schafft, kann das Corona auch. Die Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Corona-Infektion dienen, verringern auch die Wahrscheinlichkeit anderer respiratorischer Virusinfektionen. Dass du dich erkältet hast, bedeutet also, dass es Lücken im Infektionsschutz gab. Die kann auch das Corona-Virus genutzt haben.
Von symptomfrei bis Tod kann dieses Virus so ziemlich alles. Das ist ein Punkt, der es so gefährlich macht. Unterschätzt es nicht.
Trotzdem in die Schule zu gehen, ist den Mesnchen dort gegenüber nicht fair.
heute war ein Rezept von meinem Frauenarzt im Briefkasten mit irgendeinem Zeug, da wurde wohl auch was festgestellt.
Was hältst du davon, nicht auf der profanen Erkenntnisebene "irgendetwas" hängen zu bleiben, sondern dir erklären zu lassen, worum es da geht?
Wir verwenden Jitsi über einen (deutschen) universitären Server. Nach Einschätzung der Schulleiterin sind wir damit datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Und kost't nix. Jitsi speichert nix. Wenn der Raum geschlossen wird (also wenn alle ihn verlassen haben) wird er zu Datennirvana. Eröffnet man dann einen Raum mit gleochem Namen, ist das ein neuer. Soweit habe ich das verstanden. Was technisch wirklich hinter den Kulissen passiert, wüsste man, wenn man sich den Quellcode anschaut.
Die Reglen in NRW sind klar, die Schulleiterin legt die Tools fest. Jede macht, was sie viel, gibt es definitiv nicht. Einheitlichkeit macht aber aus rein anderen Gesichtpunkten Sinn. Die Schülerinnen müssen sich so nicht in fünf verschiedene Softwaren einarbeiten, mehreres installieren etc.
Bezüglich der Einverständniserklärungen haben wir uns hier orientert:
https://datenschutz-schule.info/service-downlo…illigungen-nrw/
Dort sind auch Regeln erwähnt, die von den Schülerinnen einzuhalten sind. Keine Fremden, Aufzeichnungsverbot, das Übliche halt. Kontrollieren kann man dergleichen aber nur schwierig.
Die Schulleitung war auch pfiffig genug, auch Einverständniserklärungen von den Lehrerinnen einzuholen.
Ich habe es dann nicht mehr verfolgt, gibt es da mittlerweile vielleicht vom Land auch etwas? Was macht eigentlich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, außer festzustellen, was sie nicht kann und wofür sie nicht zuständig ist?
Ich habe mittlerweile eine Dokumentenkamera am Schreibtisch für Videokonferenzen. Die ist beim Upgrade in den Klassenräumen abgefallen. Eine Kamera, die mein Gesicht zeigt oder Innenansichten von Räumen, wird es bei mir nicht geben. Ich kann dann Geschriebenes unter die Kamera legen oder tatsächlich etwas vorführen (Zeichnen eines Steigungsdreiecks braichte ich neulich). Das mache ich mittlerweile auch im Präsenzunterricht öfter mit Kamera als an der Tafel.
Sie Schülerinnen nehmen in aller Regel auch ohne Bild teil, manche sogar ohne Ton und benutzen nur den Texchat.
Für mich sind die Videokonferenzen, Onlinestunden oder whatever aber nur Ergänzungen zu Selbstlernphasen, um die die Schülerinnen nicht herum kommen werden. Man kann die Schülerinnen online nicht so intensiv betreuen, wie das vor Ort geht. Insbesondere, sieht man nicht gut oder gar nicht, was sie machen. Daher rechnen sie auch aufkamen, die zum Teil verglichen werden, zum Teil aber auch abgegeben und korrigiert werden. In einer Klausur müssen die auch etwas aufschreiben können. Da reicht es nicht "verstanden" zu haben, was die Lehrerin im Internet erzählt.
Klasse 5 wurde allerdings von Videokonferenzen ausgenommen auf ausdrücklichen Elternwunsch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es auch in dieser Klassenstufe Eltern gibt, die für Videokonferenzen sind. Es sind meist wenige "engagierte", die die Stimmung vorgeben. Aber das möchten die Eltern untereinander klären.
Kuckt doch ansonsten mal hier:
https://www.makita.de/products/akku-…en-lxt-18v.html
So etwas gibt es auch von anderen Herstellerinnen. Also kuckt man da, wo man schon im Akku-System ist.
Für'n Sommer gibt's Jacken mit Kühlung, unten auf der Seite.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber lesen kann ich. Hier zum Beispiel:
Gesetzlich geregelt ist, dass ein Beamter für den Fall, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine ihm obliegenden Pflichten verletzt, dem betroffenen Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.In Schadensfällen aus der Ausübung eines öffentlichen Amtes trifft die Haftung nach außen gegenüber Dritten gemäß § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich den Dienstherrn, in dessen Diensten der Beamte steht.
So, die Dienstherrin ist ja das Land. Dieses haftet gegenüber der Schulträgerin als Dritte, wenn im Dienst etwas kaputt geht. Wenn also z. B. das iPad vom Tisch fällt. Das heißt die Schulttägerin holt sich die Kohle vom Land, das Land kann sich an der Lehrerin schadlos halten, falls diese grob fahrlässig oder vorsätzlich (unwahrscheinlich) gehandelt hat.
Also, so seh' ich das. Aber das ist die Rechtslage und da unterschriebe ich nichts anderes.
Vielleicht gibt es aber auch spezielle Regelungen für das besondere Verhältnis Dienstherrin/Schulträgerin? Aber auch dann wäre etwas geregelt. Man müsste keine Sonderregelung unterschreiben.
Vielleicht kann da aber mal jemand auf kucken, der wo was mehr Ahnung vonne Juristerei hätte.
PS: Interessant fände ich noch die Frage, was den ist, wenn man das Gerät mit heim nehmen muss, weil es vielleicht keinen geeigneten Lagerplatz in der Schule gibt oder weil man noch dienstliche Verrichtung zu Hause hat. Wenn dann unterwegs was ist. Kann ja immer. Was dann. Ich meine, man hat das Gerät ja dienstlich verschifft, oder?
Sag ich ja, bei Amazon geht Rücksendung auf Knopfdruck. Was alle anderen Probleme aber nicht kleinreden soll.
Nö, aber so lange das eben so ist mit dem Service, kann man sich sämtliche Versuche, amazon zu boykottieren, sparen.
Oder beim bösen Amazon, da läuft wenigstens alles auf Knopfdruck
Ich bestelle gerne beim kundenfreundlichen Amazon. Das ist dann wohl was anderes. Wir hatten mal Ärger mit einem defekten Gerät, für das die Händlerin uns aber keinen Rücksendeschein zukommen lassen wollte und erst recht die Kohle nicht 'rausrücken. Wir hätten das Gerät ja noch. Haha.
Es war eine Amazon-Marketplace-Händlerin. Also Käuferschutz beantragt. Diese streckten uns die Versandkosten für die Rücksendung vor und erstatteten den Kaufpreis. Sie machten nicht den Eindruck, als wenn sie Sorgen hätten, die Kohle von der Händlerin zurückzubekommen. Für uns war der Kater aber gekämmt.
Man kann vieles über Amazon sagen. Aber ihren Marktanteil, der wohl auch zu Lasten regionaler Klitschen geht, haben sie nicht von "böse" sondern von gutem Service. Dort kriegt man als Kunde das zu hören, was man hören will "Beruhig dich, Kundin, du hast kein Problem, Mister Wolf ist unterwegs."
Unterm Strich weißt du gar nicht, mit wem du da einen Vetrga geschlossen hast. Geschweige denn, zu welchen Bedingungen. Ja, verschenken und 10% erstattet bekommen, klingt nach einem Plan.
Dann kann an unserer Schule kein BYOD Handy, Laptop, Kamera, etc. betrieben werden.
Doch. Nachdem die Geräte entsprechend überprüft wurden.
Ich komme schon mal in einen Klassenraum und sehe, dass z. B. eine Schülerin ein Handy am Netz der Schule lädt. Dann weise ich darauf hin, dass das nicht zulässig ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die das wieder anstecken, wenn ich weg bin, aber alles kann ich nicht kontrollieren. Aber in meinem Einflussbereich passe ich dann schon auf. Je nachdem, was für Billigladegeräte die betreiben, sind das Brandbomben.
Die Anmerkung darauf war, dass wir dann darauf hinwirken müssten, dass die Regelungen von oben geändert werden sollen, da die Heizsysteme eben nur auf eine bestimmte Leistung mit einem bestimmten Luftaustausch ausgelegt seien.
Da müsste sich wohl die Schulträgerin mit dem Land klären. Statt dessen versuchen sie euch zu verarschen. Aber ganz offensichtlich haben sie kein Problem damit, wenn du ihre Äußerungen weiter gibt's. Vielleicht fragt man mal beim zuständigen Landtagsabegeordneten, was der so meint. Die stärkere Einbindung der Parlamente beim Infektionsschutz ist ja ständige Forderung.
Konkret kannst du nichts machen. Außer einer Welle, die vielleicht mal überschwappt.
Aber sei dir sicher, wenn da ein Heizlüfter abraucht, dann kennen die ihre Pflichten und die Vorschriften.
Um die zu erhalten müssen wir Lehrer angeblich unterschreiben, dass wir für eventuelle Schäden am Gerät persönlich haften.
Dann nicht unterschreiben und dann muss du kein iPad durch die Gegend schleppen.
Eine individuelle Haftung wäre bei Vorsatz, wahrscheinlich auch beim grober Fahrlässigkeit angemessen. Sonst eher nicht. Hiervon soll abgewichen werden. Gülten die üblichen Haftungsregeln, wäre ein solcher Passus nicht notwendig.
Ich unterschriebe erst mal gar nichts. Ihr solltet das unbedingt über den Lehrerinnen-/Personalrat klären. Gegebenenfalls Gewerkschaft einschalten.
Ich habe bisher noch nie für Dienstgeräte etwas unterschrieben. Noch nicht mal Quittungen. Mit einer Ausnahme. Das hat mich aber nie davon abgehalten, die Geräte Sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Das kann die Eigentümerin erwarten, mehr nicht.
Dass eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen ist, stand wohl in dem Erlass für das "Sofort"programm. Was da drin stehen soll, aber nicht. Insofern wundert's mich nicht, dass die Schulträgerinnen jetzt auf komische Ideen kommen. Gelder für Ersatzbeschaffungen werden sie nicht bekommen, also versuchen sie die schwarze Petra weiter zu reichen. Irgendwie nachvollziehbar, aber nicht unser Problem.
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