Beiträge von O. Meier

    Ich werfe mal noch einen anderen Gedanken ein. Es fallen ohnehin zwei Tage Unterricht aus. Wäre es dann nicht angebracht, die Feier, die ja womöglich an einem dieser Tage gelegen hätte, auch ausfallen zu lassen?

    Und. Wir reden hier vom BK. Haben da die jungen Menschen nicht schon genug Filme und "was spielen" gehabt?

    Ich käme gerne noch mal auf die Nutzungseinschränkung und die Nutzungsvereinbarung zurück. Ich schaue mal anders. Mir erscheinen gewisse Bedingungen legitim. Sie lassen sich sicher auch ohne weiteres im Rahmen der Rechtslage aufgrund des Dienstverhältnisses, des intendierten Zweckes oder des Eigentumsverhältnisses verordnen. Wenn die Dienstherrin nicht möchte, dass bestimmte Online-Dienste dienstlich genutzt werden, dann legt sie das so fest. Sie gibt das den Lehrinnen bekannt, die nehmen das zur Kenntnis. Richtig pfiffig wäre es, direkt entsprechende Filter einzubauen. Haben wir auf den dienstlichen Computern in der Schule auch. Da wurde gemacht, nicht vereinbart.

    Eine Vereinbarung braucht es doch nur da, wo die Lehrerinnen rechtlich schlechter gestellt werden sollen. Also z. B., wenn man ihnen in die Tasche greifen möchte. Das kann nämlich weder Schulträgerin noch Dienstherrin einseitig festlegen.

    Ich wüsste auch gerne, wie es da mit (mittelbaren) Wartungsarbeiten aussieht. Die Schulträgerin kann ja nicht über meine Arbeitszeit verfügen. Wenn die Dienstherrin so etwas anweist, muss sie damit Leben, dass die Zeit woanders fehlt. Vereinbare ich dergleichen, könnte sich die Dienstherrin womöglich auf den Standpunkt stellen, dass sie damit nichts zu tun habe und ich selbst sehen solle, wo ich bleibe, wenn ich derlei Vereinabrungen treffe. Keene Ahnung.

    Ich frage mich, was denn nun passiert, wenn eine Lehrerin keine Vereinbarung unterschreibt, deshalb kein Dienstgerät bekommt, aber im Falle eines notwendige werdenden Distanzunterrichts einfach keine Lust mehr hat, ihren privaten Computer einzusetzen oder ihn gar nicht einsetzen kann. Womöglich ist der kaputt oder die eigenen Kinder brauchen ihn, um am Distanzunterricht an deren Schule teilzunehmen. Oder in der Familie gibt es die Vereinbarung, dass die selbstständige Lebensgefährtin das Gerät tagsüber nutzt, die Lehrerin aber erst nachmittags.

    Im Sinne des Voranbringens der Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Ausgleich von Infektionsschutznachteilen wäre es doch sinnvoller, das Land drückt jeder Lehrerin einen Kasten in die Hand, legt die Regeln der Benutzung fest (s. o.), und dann wird das Ding auch benutzt. Dann hat man doch einen viel besseren Stand, Online-Unterricht anzuordnen.

    Aber was macht das Land? Es erklärt sich für nicht zuständig. Das müssten dann schon die Schulträger kucken. Dann gibt's aber auch keine Lorbeeren für das Auflegen des Programms. So!

    Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so etwas nicht geschrieben habe.

    Und die nachgeschobenen Ausführungen des TE erhellen die Sachlage für mich auch nicht. Insofern muss ich meine bisherigen Tipps revidieren und durch den folgenden ersetzen:

    Ich weiß nicht, worum es hier geht. Ich habe keine Ahnung, was man da machen soll.

    Und damit bin ich dann 'raus.

    Wie du das findest ist egal.

    Nicht ganz. Das hat schon etwas mt der Stimmung und dem Stil der Zusammenarbeit in der Schule zu tun. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Rechtliche Bedenken => Remonstration.

    Die Behebung der Mängel in der Kommunikation zwischen TE und Schulleiterin ist dann noch mal ein anderes Fass. Vielleicht sogar ein großes.

    ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.

    Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.

    Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.

    Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.

    Es wird, wie ich schon einmal schrieb, vermutlich auf diesen völligen Irrsinn hinauslaufen, dass wir unsere bisherigen, privat angeschafften Geräte parallel weiterbenutzen, weil wir auf den Dienstgeräten unsere von uns selbst angeschaffte und verwendete, möglicherweise fachspezifische Software entweder nicht aufspielen dürfen oder das Gerät zu schwach auf der Brust ist, um sie laufen zu lassen...

    Du hattest aber nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das anders kommen könnte?

    Ich meine sogar, dass es soweit kommen wird, dass wir unseren privateigentümlichen Geräte vorwiegend weiter benutzen werden und die dienstlichen IT-Placebos im Wesentlichen in der Ecke liegen.

    Dann würde es ja bedeuten, dass die betroffenen Lehrer Datenschutzbestimmungen verletzten, in dem sie die Nachrichten der Mutter ohne ihr Wissen weiterleiten.

    Kaum. Es sind ja schulische Belange. Da kann die Schulleiterin Kenntnis von bekommen. Andersherum muss ich mich ja auch bei der Schulleiterin rückbersichern können. Dazu muss ihr auch Einblick in die dienstliche Kommunikation gewähren. IANAL, aber da hätte ich keine Bedenken.

    Da muss man auch auf den Selbstschutz achten, damit man nicht "zwischen die Fronten gerät".

    Ich befürchte, da ist man schon.

    "über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung" informieren und beraten muss. Wie soll das gehen, wenn die Antwort auf Nachfragen nicht erlaubt sein soll?

    Man kann auch anders, als über E-Mail kommunizieren.Vielleicht ist das auch gar das geeignete Medieum für so etwas.

    Ansonsten kommt mir die Weisung auch etwas komisch vor. Auch der Mjutter zu untersagen, E-Mails an die Schule zu schikcen, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Da muss die Mutter sich ja einen ordentlichen Bock erlaubt haben.

    ch würde doch mal eher vermuten, damit er, falls du krank wirst, verstirbst oder meinetwegen auch der Verdacht besteht, dass du damit ziemlichen Unfug getrieben hast, auf das Gerät zugreifen darf.

    Ja. Vermutungen sind prima. Trotzdem darf mir auffallen, dass das bei der dienstlichen Mitnutzung der privat finanzierten Geräte alles nicht so wichtig war.

    Ich brauche den Mist, den das Land uns da andrehen will, nicht. Erst recht nicht privat. Ich find's halt nur bezeichnend. Jahrzehntelang haben wir dem Land, das in der Zeit mit der Schulter gezuckt hat, unsere privaten Computer, Scanner, Drucker, Internetanschlüsse zur Verfügung gestellt. Da konnten wir übrigens mit mehrerlei Accounts Privates von Dienstlichem trennen. Jetzt kommen die mit einem Alibi-Popelsteil um die Ecke. Und dann geht es nicht darum, dass die Dinger in den Einsatz kommen. Sondrn das erste, woran gedacht sind, sind die abers, die erhobenen Zeigefinger und Verdächtigungen.

    Das ist mein Kritikpunkt.

    Das ist aber auch schon wurscht. Diese Maßnahme bringt uns in der Digitalisierung im Allgemeinen und im Online-Unterricht keinen Millimeter weiter. Im Wesentlichen wird da Geld verbrannt.

    Es wäre halt trotzdem wichtig, dass man genau durchliest, was einem da vorgelegt wird, bevor man es unterschreibt. Im Zwiefelsfall sollte man sich beraten lassen.

    .. von welchem Budget? Meine SL hat ja noch nicht mal eine Vorstellung davon, wieviel sie wem da draußen dafür so bezahlen müsste.

    Nach außen geben? Ciao in-house support und just-in-time Veröffentlichungen.

    Kurzfristige Extrawünsche? Nach Neuverhandlung des Vertrags sehr gerne.

    Damit beschreibst du ziemlich gut, wie viel deine Arbeit wert ist. Dass du sie trotzdem verschenkst, ist mir unverständlich.

    Außerdem möchte ich gerne wissen,ob das Referendariat schwer wird

    Schwer ist vielleicht nicht der richtige Begriff. Ich würd's eher anstrengend nennen. Unter anderem auch dadurch, dass man häufig nicht weiß, wo man dran ist, Anforderungen und Kriterien nicht transparent sind. Dass einem gesagt wird, was alles doof oder falsch war, die Tipps, wie man es besser machen könnte, sich aber in allgemeinem Blabla verlieren, statt konkret benannt zu werden.

    Und nervig. Obige Punkte stufe ich auch unter "nervig" ein. Da mag jedes Fach seine Eigenheiten haben. Aber, wie schon gesagt wurde, das Maß der Anstrengung hängt nicht arch vom Fach ab.

    Abkürzungen nicht magst.

    INWIEFERN SPIELT ES EINE ROLLE, WAS ICH MAG ODER NICHT. WIE MEINST DU DAS BEURTEILEN ZU KOENNEN? UND WARUM MEINST DU, STEHT ES DIR ZU SO ETWAS UEBER ANDERE SCHREIBEN ZU DUERFEN?

    Das ist übrigens kein Satz.

    OH, EY. JETZT HAST DU MICH JA VOLL DRANNE GEKRIEGT. MIT SCHMACKES UND ANLAUF. ABER. GRAMMATIKFEHLER ODER ELLIPSE? WAS IST DAS FUER EINE WELT, IN DER SPRACHLICHE STILMTTEL VERBOTEN WERDEN SOLLEN?

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