Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.
Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können. Mag sein, dass sie über die Strenge geschlagen haben, mag sein, dass sie sich nicht anders zu helfen wussten. So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.
Dass der Datenschutzbeauftragte sich kümmert, ist übrigens OK. Dass er nicht weiter kommt, als am Ende der Nahrungskette mit Bußgeldern zu drohen, sit dürftig. Ich halte hier eine Ermahung der Kollegen für ausreichend. Aber ein Datenschutzbeauftragter kann sich auch um die Verhinderung zukünftiger Verstöße kümmern. Da wäre zum einen die Erklärung, was man zukünftig tun soll, und wie. Und zum anderen die Aufforderung an die Verantwortlichen für die nötigen Mittel zu sorgen, damit die thüringische Lehrerinnenschaft beim nächsten Mal, ohne groß überlegen zu müssen, datenschutzkonformen Fernunterricht halten kann.
Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.
Kommt darauf an. Welche Verstöße findest du konkret schlimm? Welcher Schaden ist entstanden?
Ich jedenfalls würde mir überlegen, gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen. Nur nur, um diese noch abwenden zu können, sondern auch, um eine Welle zu machen.