Allerdings möchte ich zu Bedenken geben, dass für deinen Chef oder für das Schulamt ggf. eine Versetzung das einzig sinnvolle Mittel ist.
Nein.
Das empfinde ich an und für sich nicht als Drohung, sondern als eine möglich Konsequenz....
Es ist aber nur die Konsequenz aus dem illegitimen Anspruch, dass der Bedienstete den Privatwagen einsetzt. Lässt man diesen Anspruch fallen, gibt es auch die Konsequenz nicht mehr. Wenn man einsieht, dass der Dienstherr/Arbeitgeber die Mittel zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben bereitzustellen hat, ist die einzige Konsequenz, dass er entscheidet, wie er das macht (Dienstwagenpool, Vertrag mit Kraftwagen-Vermieter, Ausbau des ÖPNV etc.) Die Konsequenz, dass der Bedienstete die Tätigkeit nicht ausführen kann, weil andere da etwas versäumt haben, kann es aber nicht geben. Und damit aber auch nicht die weitergehende Konsequenz, dass der an der Ausführung seiner Arbeit gehinderte Bedienstete auf einen anderen Posten verschoben wird (mit allen Nachteilen, die das für ihn hat).
Und ja, eine solche unangemessene Konsequenz auszusprechen, ist eine Drohung. Anzukündigen, Entscheidungen gegen die Interessen des Bediensteten zu treffen, wenn dieser etwas nicht tut, dass er nicht tun muss, ist verwerflich. Zu Ende gedacht könnte man auf dem weg so ziemlich alles vom Bediensteten verlangen, das man eigentlich nicht verlangen kann. Ich übertreibe: Der Schulträger möchte zur Kosteneinsparung das Schulgebäude verkaufen. Wer keinen privaten Unterrichtsraum zur Verfügung stellen kann, wird versetzt. Legitim? Warum ist das beim Privatfahrzeug legitim?
Ich habe mich vorsichtig geäußert, als ich den Begriff der Nötigung eingebracht habe. Ich bin kein Jurist und habe ich meiner juristischen Expertise enthalten. Ich denke wir können uns auch sparen, herumzudeuteln, wie die Rechtslage genau ist. Das kommen wir eh nicht weiter, wenn wir nichts Verbindliches wie zumindest ein Gutachten oder besser ein Urteil haben.
Worum es mir ging: Den Nexus zwischen Privatwagen und Versetzung hätte der Schulleiter nicht aufmachen dürfen, weil der illegitime Anspruch an die Privatwagennutzung die Versetzung nicht legitim machen kann. Das ist zumindest moralisch von hinten eingeführt. Egal in welchem Tonfall das vorgetragen wurde. Ob der SL damit dienstrechtlich oder gar strafrechtlich über die Stränge geschlagen hat, kann man prüfen (lassen).
Viel interessanter finde ich aber die Variante, wenn Frapper bei seinem "Chef" aufschlägt, dass er nach der In-Aussicht-Stellung der Versetzung schon mal aktiv geworden sei und eine Schule gefunden habe, die ihn ohne Auto nehme. Das blöde Gesicht möchte ich sehen.