Klar die KuMi schreibt die Software für die Schulverwaltung vor.
Welche Vorschrift wäre das?
Klar die KuMi schreibt die Software für die Schulverwaltung vor.
Welche Vorschrift wäre das?
Ja! Können DaZ alle Lehrer unterrichten (auch Biologieleher, Mathelehrer) oder nur Deutschlehrer bzw. Lehrer mit der DaZ-Qualifikation?
Und wenn sie nicht könnten? Was wäre dann, wäre deine Schwester dann ihren Job los?
Vielleicht wäre es sinnig, wenn wir nicht ohne deine Schwester über deine Schwester diskutieren. Dann könnte die uns erzählen, worum es eigentlich geht.
Ich finde es nicht in Ordnung hier über Abwesende zu diskutieren. Wenn deine Schwester einen Tipp braucht, kann sie sich hier anmelden.
Mein Tipp wäre, dass die Afd und das BSW eine Koalition eingehen in Thüringen.
Tagesschau:
BSW-Chefin Wagenknecht hat einer Koalition mit der AfD in Thüringen eine klare Absage erteilt.
So scheint es mir auch nicht gemeint, es hört sich so an, dass der TE quasi beide Fächer gleichzeitig unterrichten soll.
Also zum Beispiel Mathematik singend unterrichten, damit man gleichzeitig auch noch an die Unterrichtsverpflichtung für Musik einen Haken machen kann. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man am Ende jeder Aufgabe ein kurzes Gebet dafür spricht, dass das Ergebnis richtig ist, dann hat man auch Religion gleich mit erledigt.
Halte ich auch für Quatsch. Aber wenn das so sein soll, muss man es auch so auf den Plan schreiben.
Sorry, das ist Quark. Vierzehntägig einstündig funktioniert nicht. Als Prüfungsvorbereitung geht das nicht.
Deine Schulleiterin soll sich etwas besseres einfallen lassen, als eine junge Kollegin derart zu überrumpeln.
Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.
Nunja, wer einen besseren Plan braucht, muss sich kümmern. Es macht niemand anderes. Man kann auch warten, bis irgendetwas irgendwie passiert. Da kann ich aber nicht zu raten.
Grundsätzlich ja, aber das bedeutet nicht, dass man an einer Ganztagsschule Anspruch auf reine Vormittagsarbeitszeiten hat, wenn man die Kita nur Vormittags bucht.
Die Verfassung gilt nur vormittags?
Soweit ich mich erinnere, steht doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter einem besonderen Schutz.
Insbesondere haben Familie und Erziehung Verfassungsrang. Artikel 6.
Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares.
Achja? Das werden wir verbindlich wissen, nachdem geklagt worden sein wird.
Arschig passt nicht zu Fürsorgepflicht. Insofern sehe ich da durchaus eine Rechtsgrundlage.
Und überhaupt. Warum ist man sich so sicher, dass Aussagen der Schulleiterin prinzipiell unverbindlich sind? Wie soll man eine Schule leiten (oder irgendetwas anderes), wenn die eigenen Aussagen/Ansagen/Durchsagen keine Bedeutung haben? Wiese sollte ich auf die Schulleiterin hören, wenn die alles nur so erzählt, damit der Kiefer bewegt wurde?
Nee, wenn man etwas VEREINBART, dann gilt das.
Wie genau soll die TE denn nun verfahren?
Remonstrieren. Eskalieren.
M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne.
Wenn sie zugesagt wurden, wohl schon.
Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll,
Öh, indem sie sagt „Ja, so machen wir's.“
Könnte ich das gleich Einkommen mit ähnlichem Arbeitsaufwand anderswo erzielen, würde ich auch ohne mit der Wimper zu zucken wechseln.
Und wenn da Kinder wären?
Boah, ey. Ächt jetzt? Wortklauberei? Dann versteht jetzt halt A unter "Job" etwas anderes als B. Das ändert doch nichts daran, dass man die Tätigkeit als Lehrerin als reine Berufstätigkeit erledigen kann[1]. Dienstleistung gegen Geld. Fertig.
Wer mehr draus machen möchte, bitte, gerne. Your funeral.
Darüber zu lachen, dass unser Job gesundheitliche Probleme mitbringt, ist allerdings nicht angemessen.
--
[1] ... und sollte. IMHO.
Ja sorry, dass mit bei Studienbeginn (gerade 19) nicht wusste, dass der Umgang mit den kleinen mir keinen Spaß macht.
Wir treffen alle im Leben Entscheidungen. Ob es gute waren, sehen wir hinterher. Manche kann man revidieren. So what?
BK hatte ich damals nicht auf dem Schirm, da hat mein Umfeld mir zu sehr gesagt, das wäre "assi" und Gymnasium wäre doch besser.
D'rum suche deine Freundinnen mit Bedacht, deine Feindinnen finden dich von selbst.
Schon zu kompliziert? Einfach drüber weg lachen:
Ich habe keine
Das ist keine Lebensaufgabe, das ist ein Job wie jeder andere auch.
Eben. Und deshalb kann. an den auch sachlich und professionell erledigen, unabhängig vom Alter des schulischen Gegenübers.
Du hast sicher mitbekommen, dass ein kirchliches WBK in der Gegend aufgelöst wurde. Die Kollegen, Beamte in Kirchendienst, wurden an andere kirchliche Schulen des BISTUMS zwangsversetzt. Das sind teilweise wirklich weite Wege (und alles „Kinder“schulen). Fieses Schicksal.
Welcher Zwang wurde denn ausgeübt? Wurde der Kollegin der Arm auf den Rücken gedreht, um sie zur neuen Schule zu führen?
Ansonsten verlieren Menschen bei Betriebsschließungen schon mal ihrer Job. Finde ich mehr fies als Versetzung. Wer das Privileg der Unkündbarkeit haben will, muss wohl mit der Versetzung leben. Trotz allem Unbill kommt sie mir als geringeres Übel vor.
danke für diesen zünftigen konjunktiv!
danke Für Die sorgfalt Bei groß- Und kleinschreibung!
"so tun, als gölte die Absprache noch" an. (Ein solches Verhalten erachte ich als recht riskant.)
Damit meine ich nicht, dass man sich in eine Parallelwelt begeben solle, sondern dass man eben gegenüber anderen darauf beharrt. Als ersten Schritt remonstriert man den Stundenplan und führt die Absprache als Begründung an. Die müsste dann ja mal erklären, ob sie vorhat, ihre Zusagen einzuhalten.
Also macht man die Gültigkeit der Absprache zur Grundlage und nicht die Annahme, dass es selbstverständlich ist, angelogen und beschissen zu werden.
Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht,
Doch durchaus. Ich finde das nicht uninteressant. Dass so eine Zusage zwischen professionell Handelnden verbindlich sein sollte, steht wohl außer Frage.
Dass es sich aber um eine „private“ Absprache handele, wie manche hier recht schnell vermuteten, soweit ginge ich nicht. Was soll denn daran privat sein, wenn zwei Landesbeamtinnen etwas Dienstliches besprechen?
Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die Zusage nicht rechtsverbindlich war, hätte die Schulleiterin sie nicht machen dürfen. Es verträgt sich wohl kaum mit der Fürsorgepflicht eine Untergebene so hinters Licht zu führen. Da sehe ich Anlass für eine Beschwerde.
Zunächst aber beriefe ich mich auf die Zusage. Die TE hat sich darauf verlassen. Sie hat ihren Teil der Absprache eingehalten. Sie sollte nichts anderes tun, als auch die andere Seite beim Wort zu nehmen. Sowohl gegenüber der Schulleiterin als auch gegenüber der Schulaufsicht sollte sie sich auf diese Zusagen berufen.
Oder ich sag es mal so herum: Wenn jemand meint, so eine Zusage gölte gar nicht, soll sie mir das schriftlich geben und belegen. Bis dahin handele ich so, als wenn sie gilt. Ich muss doch nicht ohne Not die Position der Gegenseite einnehmen.
Wenn man sich übrigens mit der Schulaufsicht nicht einig wird, gibt es immer noch den Rechtsweg.
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