O. Meier: Dann zitiere doch bitte deine so profunden Gerichtsurteile zu dem Thema.
Ich kenne keines. Ich behaupte übrigens auch nicht zu wissen, wie so ein Verfahren ausgehen wird. Ich sagte ja, ich ließe es drauf ankommen.
Die gibt es für Beamte nicht und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Dienst- und Treuepflichten.
Das wäre ein Begründung in einem Urteil. Dass es kein Urteil gibt, liegt wohl daran, dass noch niemand geklagt hat. Schön, wenn sich etwas ausßergerichtlich klären lässt.
Du wirst vom Dienstherrn vollumfänglich alimentiert und dafür darf er per Gesetz und Verordnung festlegen was du zu tun und zu lassen hast. Dabei darf er nicht gegen die Verfassung verstoßen, aber auf die Begründung warum die Teilnahme einer Lehrkraft (Vollzeit) an einer Klassenfahrt ohne zusätzliche Vergütung verfassungswidrig sein sollte, bin ich gespannt.
Da wäre schon mal meine körperlliche Unversehrheit, die durch die langen Dienst- und unverhältnismäßig kurzen Pausenzeiten gefährdet ist. Oder durch unsinnig lange Busfahrten. Nachdem ich das letzte Mal gefahren war, wurde ich krank geschrieben. Auch nicht sinnig, wenn man erst eine Woche keinen Unterricht hält, weil man in der Weltgeschichte 'rumgurken muss, und dann in der Folgewoche ebenfalls vertreten werden muss, weil man körperlich durch ist.
Es gibt aber auch noch Rechtsgüter unterhalb der Verfassung, die abzuwägen sind.
du kannst ja meinetwegen remonstrieren, dann sagt die Schulleitung nein und du kannst dir das Ganze nochmal von der Schulaufsichtsbehörde bestätigen lassen und meinetwegen auch klagen. Das hat keine aufschiebende Wirkung, du fährst trotzdem und verlierst Geld im Klageverfahren.
Ich meine nicht zu wissen, wie es ausgeht. Die Bestimmtheit, mit der du es zu wissen meinst, kann ich nicht nachvollziehen. Deine Einschätzung ist mir auch nicht besonders wichtig. Und, wie gesagt, ich ließe es drauf ankomme, auch finanziell.
Das ist aber keinesfalls das Verhalten, was juristisch sauber ist, weil damit einzelne Kollegen (wenn auch freiwillig) über Gebühr belastet werden, ebenfalls einfacher Grund: Fürsorgepflicht.
Auch den Kollegen steht der Rechtsweg offen, um sich gegen übergebührliche Belastung zu wehren. Der Schulleiter muss durchaus auch abschätzen, was er dem Einzelnen zumuten kann. Dass er z.B. meine Sichtweise akzeptiert, rechtfertigt noch lange nicht, dass andere mehr fahren. Er muss mit dem Personal klar kommen, dass er hat. Und danach kann er Fahrten anordnen.
Überhaupt weiß ich nicht, welches Interesse ein Schulleiter daran ahben sollte, einen Lehrer anzuweisen, eine Woche lang keinen Unterricht zu halten. Haben die jetzt neuerdings alle so dicke Personaldecken?
Und die "Eier in der Hose" heißen einfach nur, dass man sich als Schulleitung nicht nur von Eltern und Schülern, sondern auch von Lehrern nichts gefallen lassen sollte.
Die Formulierung ist hinreichend eindeutig. Ich nehme zur Kenntnis, dass du aber etwas anderes gemeint hast.
dass sich eine Schulleitung die mehr Verstand als Herz hat,
Das wär's, gelle, eine Schulleitung mit Verstand.