Es gab schon solche Fälle, wo der Kollege nachdem er dem Schüler die Note gesagt hat, die Note nach unten verändert hat und der Widerspruch des Schülers bzw. dessen Eltern durch kam.
Hörensagen? Oder gibt es da ein Urteil zum Nachlesen. Insbesondere würde mich interessieren, was denn wohl der Lehrer zum Schüler gesagt hat und wie jener die Aussage (im Wortlaut) nachgewiesen hat.
Wenn es denn so wäre, dass die Konferenz die Noten beschlösse, hätte ich hier ja als Lehrer ein prima Hintertürchen, diese Beschluss zu unterlaufen. Ich sage dem Schüler einfach etwas anderes. Das ist dann zwar nicht verbindliche, wird aber dadurch auf einmal rechtsverbindliche, dass ich es dem Schüler sage. Was passiert, wenn der Klassenlehrer einem Schüler, der sieben Fünfen hat, dagt, er würde versetzt? Gilt as dann auch, obwohl die Konferenz etwas anderes beschlossen hat?
Und was ist, wenn zwei Lehrer dem Schüler unterschiedliche Aussagen machen (z. B. zwei an einer Bündelnote beteiligte Fachlehrer)? Dann sucht der Schüler sich natürlich aus, welche Aussage er sich einklagt. Die gilt dann, währen die andere natürlich und offensichtlich nur eine unverbindliche Information ist.
Ja, mag sein, Verwaltungsjuristen schustern sich schon mal widersprüchlichen Unfug zurecht.
Faktisch ist die Zeugniskonferenz das Organ, dass die Noten beschließt.
Ich habe da auch mal in de Vorschriften geschmökert. Die APO-BH sagt z. B.:[1]
[...] Die Fachlehrerin oder der Fachlehrerentscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründetdiese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. [...] Die Note kanndurch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; [...]
Da finde ich nichts, dass die Konferenz etwas beschlösse oder absegne. Auch nicht in den dazugehörigen VVen. Klingt eher nach "zur Kenntnis nehmen".
Aber nochmal, ein solches Problem entsteht nur, wenn man dem Schüler etwas anderes sagt, als man macht. Wenn man sagt, "Ich gebe Ihnen eine Vier.", dann gibt man gefälligst auch eine Vier. Das hat wenig mit Juristerei und Vorschriften zu tun, sondern mit Transparenz und Verbindlichkeit. Ansonsten muss man halt sagen "Ich sehe Sie zwisschen Vier und Fünf. Was es wird, muss ich mit den Kollegen noch ausklüngeln; ich informiere Sie nach der Konferenz."[2]
By the way, wozu wollen denn die Schüler kurz vorm Ende ihren "Leistungsstand" erfahren? Damit sie ihr Lernkonzept für die letzte drei Tage noch umstellen können? Oder weil sie einfach vorher wissen wollen, was das Zeugnis bringt? Das sollte man vielleicht wissen, bevor man mit den Schülern spricht.
Die Konstellationen, in denen man kurz vor Notenschluss noch keine verbindliche Aussage machen kann, sollten überschaubar sein. In den Fällen macht man dann aber auch keine verbindliche Aussage.
om
[1] Gilt für Versetzungskonferenzen. In den Prüfungsverfahren mag es andere Regelungen geben, z.B. dass der allgemeine Prüfungsausschuss die Noten festlege.
[2] Wobei ich vor der Konferenz geklüngelt hätte, sonst dauert die Konferenz ja ewig.