Beiträge von O. Meier

    Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.

    Besteht der eigene Entwurf im Wesentlichen aus Zitaten, ist wohl keine eigen Leistung zu erkennen. Dann ist es zwar keine Täuschungshandlung, aber trotzdem noch lange keine ausreichende Leistung.

    Ob eine Auftragsarbeot, die nur dazu erstellt wurde, zitiert zu werden, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten eine Quelle darstellt, wäre noch eine ganz andere Funktion.

    Ein Unterrichtsentwurf ist aber wohl kaum eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eher ein Werkstück, dass als Teil der zu prüfenden Arbeitsleistung zu sehen ist. Man soll in er Prüfung zeigen, dass was man kann. Natürlich zitiert man didaktische Literatur, Vorschriften und Lehrpläne und vielleicht sogar Einschätzung von Kollegen zur Lerngruppe.

    Den Kern der Planung, also was in er Stunde warum und wie passieren wird, wird man aber selbst darlegen müssen. Stützt man sich hier auf Zitate, kann man nicht nachweisen, dass man es kann.

    Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.

    Gerade bei Mobiltelefonen gibt es anderlautende Urteile. Das Mitführen des Mobiltelefons ist eine Täuschenungshandlung. Es wird über die verwendeten Hilfsmittel hinweggetäuscht. Da sich die Angabe derer auf die gesamte Prüfungsarbeit bezieht, handelt es sich um einen umfänglichen Täuschnugsversuch. Ja, Sprechapparatus in der Klausur gibt 'ne 6.

    O. Meier, ich weiß nicht, wie es in deinem Bundesland ist, aber unsere Schulordnung erlaubt (leider!), dass die Konferenz die Note des Fachlehrers ändern kann.

    An den nordrhein-westfälischen Berufskollegs kann sie das nicht. Aber wenn das bei euch so ist, dann ist das so. Je nachdem, wie das genau in den Vorschriften geregelt ist, ergibt sich, was man daraus macht (s. o.).

    Eines noch:

    gebe echt mein letztes Hemd für meinen Beruf

    Das ist die falsche Haltung. Unprofessionell. Kriegt das in'n Griff. Überleg dir, was dir wirklich wichtig ist (beruflich und privat) und mach das dann gezielt und ordentlich.

    Mein letztes Hemd gebe ich für meine Famile, meine Freunde, den Frieden in der Welt. Solche Sachen halt. Aber nicht für meinen Beruf. Der soll dafür sorgen, dass ich Hemden habe.

    Das wesentliche wure schon gesagt, ich darf noch mal aus meiner Sicht formulieren, welche Dinge man als Lehrer unbedingt klar haben sollte:

    1. Noten gibt man für Leistungen in der Vergangenheit, nicht für das, was man in der Zukunft aus der Note machen kann. So verfahren wir (hoffentlich) mit unsern Schülern und so müssen wir auh mit uns verfahren lassen.

    2. Beurteilende und Beurteilte haben schon mal unterschiedliche Ansichten, wie eine Leistung zu beurteilen ist. Man kann darüber reden, womöglich wurde tatsächlich ein Aspekt übersehen. Der Burteilende sollte dem Beurteilte die Note begründen können. Und amn Ende entscheidet der Beurteilende.

    Und ja, man macht auch Fehler, wenn man Noten gibt. Und der, der sie kriegt, hat den Schlamassel. Doof, aber nicht in Gänze zu vermeiden.

    3. Dass man viel Energie irgendwo 'reinpackt, heißt nicht, dass viel 'rauskommt. Beurteilt wird aber das Ergebnis, nicht der Aufwand. Allein schon deshalb, weil er Aufwand gar nicht beurteilt werden kann, oder soll man sich neben den Schreibtsich setzen, wenn der Kollege seinen Unterricht vorbereitet oder die Schüler für eine Arbeit lernen?

    4. Für uns sieht es so aus, dass oft keiner mitbekommt, was wir alles (nebenbei) machen. Ja, das enttäuscht. Je eher man sich daran gewöhnt, umso besser. Manche haben da bis zum Schluss dran zu knapsen.

    Die gute Nachricht ist, dass es auch nicht auffällt, wenn wir etwas nicht machen.

    Unterm Strich hat hier jemand eine wertvolle Erfahrung gemacht. Ein Beurteilender darf sich hier nochmal die Perspektive des Beurteilten ansehen. Da kann man etwas draus machen. Kann aber auch furchtbar schief gehen.

    Ansonsten, das Urteil, ein guter Lehrer zu sein, ist ein schönes Lob. Ich bin schon mit "Der macht seine Sachen anständig." zufrieden.

    Einziger Fall: Ich müsste mich in der Notenkonferenz einem Mehrheitsbeschluss beugen.

    Selbst wenn das formal so vorgesehen wäre, wäre es schon ein ziemlicher Affront gegen den Fachkollegen. Die Unterstellung, dass dieser nicht in der Lage sei, die Noten korrekt zu geben, ist ein nicht unerheblicher Vorwurf. "Die haben ja alle 'ne Fünf, achgottenee, wie schlümm." reicht da irgendwie nicht.

    Als Überstimmter schaute ich mir in Folgejahr nochmals und genau die Vorschriften an. Steht da etwas, dass der Fachlehrer eine Note vorschlägt? Nö? Dann macht er das auch nicht. Er möchte dem hochherrlichen Gremium ja nichts vorwegnehmen. Also legte er nur die Teilleistungen vor (die womöglich ohnehin schon dokumentiert sind, wir haben z. B. Beihefte zum Klassenbuch, in denen wir Klassenarbeiten und (zusammengefasste) sonstige Leistungen eintragen). Dann sollen "die" daraus schlau werden und und eine Note beschließen. Nöö, da habe ich doch gar kein Problem mit, nicht für die Note verantwortlich zu sein.

    "Fool me once, shame on you. Fool seven or more times, shame on me." (Amy Wong)

    Hauptschule NRW

    Für NRW hatten wir in einem anderen Thread das Prinzip geklärt, dass der Fachlehrer die Note gibt. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei Hauptschulen grundsätzlich anders ist. Gilt da die APO SI, die hatte doch jemand zitiert? Nachlesen!


    Hauptschule NRW
    Schulleitung und KL hatten gebeten.

    - "Tut mir Leid, ich habe die geplante Anzahl von Arbeiten geschrieben. Danke für Ihr/Dein Verständnis."

    - "Okay. Die zusätzliche Arbeit nehme ich gerne auf mich, weil ich die Hoffnung habe, dass noch etwas zu retten ist."

    Um es mal von der anderen Seite zu betrachten: natürlich muss man sich fragen lassen, wie es zu ungewöhnlich vielen Fünfen und Sechsen kommt. Im Zweifelsfall muss man jede einzelne Note begründen können. "Die sind halt schlecht." reicht dann nicht. Das SL, KL, AL etc. sich da kümmern und nachfragen finde ich OK. Auch, wenn sie fragen, ob die Noten schon endgültig sind oder man noch was reiße kann. Alles OK. Parallelstrukturen, in denen man Arbeiten in "fremden" Fächern schreiben lässt, sind aber nicht vorgesehen. Also auch nicht OK.

    PS: In NRW dürfte es aber auch knapp werden, jetzt noch eine Arbeit zu schreiben, zu korrigieren und für's Zuegnis alles fertig zu haben.

    Bundesland? Schulform? Und dann mal in die Vorschriften kucken.


    Kollegin xy wird gebeten

    Wird gebeten? Von wem?


    Jetzt will dies aber der KL der Klasse übernehmen. Die Unterstützung der Schulleitung ist gewiss.

    Inwiefern? Der SL hilft beim Korrigieren?


    Darf er das und können dann diese Ergebnisse in die Notenfindung der Kollegin xy eingebunden werden?

    S. o. Schau in eure Vorschriften. Was steht da zur Notenbildung? Zur Anzahl der Klassenarbeiten? Etc.? Gibt es onferenzbeschlüsse, die Details regeln?


    Wie kann man darauf reagieren?

    Da gibt es einige Möglichkeiten.

    a. Will man wenig Ärger, gibt man allen eine Note besser und alles sind zufrieden.Im Folgejahr gibt man dann gleich nur noch Einsen bis Dreien. Wenn's Gemecker wegen der Dreien gibt, anpassen.

    b. Ist man sich sicher, dass die Leistungsbeurteilung stimmt, sollte man in die Vorschriften kucken, um die Rechtslage zu kennen und danach entscheiden.

    c. Wenn man Spaß haben möchte, kann den KL, SL und die übrigen Besserwisser ja mal fragen, ob sie einem die Weisung/Bitte/Tralalalität, weitere Arbeiten zu schreiben, die Noten zu verbessern, whatever, schriftlich geben würden.

    Das ist spontane Ideen, da fällt einem sicher noch was ein.

    Persönlich würde ich das ganze im Wesentlichen ignorieren, d. h., den KL irgendeine Arbeit schreiben lassen, wenn er dazu Lust hat. Dann trage ich meine Noten in die vorgesehene Liste ein. Möchte jemand etwas anderes von mir, bin schnell bei Variante c. In der Konferenz würde ich schauen, das enstprechende Äußerungen ins Protokoll kommen.

    Habe ich schon erwähnt, dass ich die Liste nach dem Eintragen kopiere? Keine Ahung, wofür das gut sein soll, aber falls man nachher was nicht lesen kann, weil's Papier feucht geworden ist, hätte ich ein Backup. Kann eigentlich nichts schaden.

    Damit sie noch um ein Referat betteln können, weil sie sehr plötzlich ihren Leistungswillen entdeckt haben. Bei meinen dann meistens von einem gespielt-empörten "Aber an der Realschule ging das auch" begleitet

    a. "Wie lange soll das Referat dauern?" "Fünfzehn Minuten." "Und damit wollen Sie ein ganzes Jahr ausgleichen?"

    b. "Worüber wollen Sie denn ein Referat halten?" "Ich dachte, das sagen Sie mir."

    Äh, nein, Referate gibt's nicht. Wenn ich mir Wikipedia-Artikel vorlesen lassen möchte, frage ich Siri oder Alexa.

    Es gab schon solche Fälle, wo der Kollege nachdem er dem Schüler die Note gesagt hat, die Note nach unten verändert hat und der Widerspruch des Schülers bzw. dessen Eltern durch kam.

    Hörensagen? Oder gibt es da ein Urteil zum Nachlesen. Insbesondere würde mich interessieren, was denn wohl der Lehrer zum Schüler gesagt hat und wie jener die Aussage (im Wortlaut) nachgewiesen hat.

    Wenn es denn so wäre, dass die Konferenz die Noten beschlösse, hätte ich hier ja als Lehrer ein prima Hintertürchen, diese Beschluss zu unterlaufen. Ich sage dem Schüler einfach etwas anderes. Das ist dann zwar nicht verbindliche, wird aber dadurch auf einmal rechtsverbindliche, dass ich es dem Schüler sage. Was passiert, wenn der Klassenlehrer einem Schüler, der sieben Fünfen hat, dagt, er würde versetzt? Gilt as dann auch, obwohl die Konferenz etwas anderes beschlossen hat?

    Und was ist, wenn zwei Lehrer dem Schüler unterschiedliche Aussagen machen (z. B. zwei an einer Bündelnote beteiligte Fachlehrer)? Dann sucht der Schüler sich natürlich aus, welche Aussage er sich einklagt. Die gilt dann, währen die andere natürlich und offensichtlich nur eine unverbindliche Information ist.

    Ja, mag sein, Verwaltungsjuristen schustern sich schon mal widersprüchlichen Unfug zurecht.

    Faktisch ist die Zeugniskonferenz das Organ, dass die Noten beschließt.


    Ich habe da auch mal in de Vorschriften geschmökert. Die APO-BH sagt z. B.:[1]

    [...] Die Fachlehrerin oder der Fachlehrerentscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründetdiese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. [...] Die Note kanndurch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; [...]


    Da finde ich nichts, dass die Konferenz etwas beschlösse oder absegne. Auch nicht in den dazugehörigen VVen. Klingt eher nach "zur Kenntnis nehmen".

    Aber nochmal, ein solches Problem entsteht nur, wenn man dem Schüler etwas anderes sagt, als man macht. Wenn man sagt, "Ich gebe Ihnen eine Vier.", dann gibt man gefälligst auch eine Vier. Das hat wenig mit Juristerei und Vorschriften zu tun, sondern mit Transparenz und Verbindlichkeit. Ansonsten muss man halt sagen "Ich sehe Sie zwisschen Vier und Fünf. Was es wird, muss ich mit den Kollegen noch ausklüngeln; ich informiere Sie nach der Konferenz."[2]

    By the way, wozu wollen denn die Schüler kurz vorm Ende ihren "Leistungsstand" erfahren? Damit sie ihr Lernkonzept für die letzte drei Tage noch umstellen können? Oder weil sie einfach vorher wissen wollen, was das Zeugnis bringt? Das sollte man vielleicht wissen, bevor man mit den Schülern spricht.

    Die Konstellationen, in denen man kurz vor Notenschluss noch keine verbindliche Aussage machen kann, sollten überschaubar sein. In den Fällen macht man dann aber auch keine verbindliche Aussage.

    om

    [1] Gilt für Versetzungskonferenzen. In den Prüfungsverfahren mag es andere Regelungen geben, z.B. dass der allgemeine Prüfungsausschuss die Noten festlege.

    [2] Wobei ich vor der Konferenz geklüngelt hätte, sonst dauert die Konferenz ja ewig.

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