M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne.
Wenn sie zugesagt wurden, wohl schon.
M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne.
Wenn sie zugesagt wurden, wohl schon.
Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll,
Öh, indem sie sagt „Ja, so machen wir's.“
Könnte ich das gleich Einkommen mit ähnlichem Arbeitsaufwand anderswo erzielen, würde ich auch ohne mit der Wimper zu zucken wechseln.
Und wenn da Kinder wären?
Boah, ey. Ächt jetzt? Wortklauberei? Dann versteht jetzt halt A unter "Job" etwas anderes als B. Das ändert doch nichts daran, dass man die Tätigkeit als Lehrerin als reine Berufstätigkeit erledigen kann[1]. Dienstleistung gegen Geld. Fertig.
Wer mehr draus machen möchte, bitte, gerne. Your funeral.
Darüber zu lachen, dass unser Job gesundheitliche Probleme mitbringt, ist allerdings nicht angemessen.
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[1] ... und sollte. IMHO.
Ja sorry, dass mit bei Studienbeginn (gerade 19) nicht wusste, dass der Umgang mit den kleinen mir keinen Spaß macht.
Wir treffen alle im Leben Entscheidungen. Ob es gute waren, sehen wir hinterher. Manche kann man revidieren. So what?
BK hatte ich damals nicht auf dem Schirm, da hat mein Umfeld mir zu sehr gesagt, das wäre "assi" und Gymnasium wäre doch besser.
D'rum suche deine Freundinnen mit Bedacht, deine Feindinnen finden dich von selbst.
Schon zu kompliziert? Einfach drüber weg lachen:
Ich habe keine
Das ist keine Lebensaufgabe, das ist ein Job wie jeder andere auch.
Eben. Und deshalb kann. an den auch sachlich und professionell erledigen, unabhängig vom Alter des schulischen Gegenübers.
Du hast sicher mitbekommen, dass ein kirchliches WBK in der Gegend aufgelöst wurde. Die Kollegen, Beamte in Kirchendienst, wurden an andere kirchliche Schulen des BISTUMS zwangsversetzt. Das sind teilweise wirklich weite Wege (und alles „Kinder“schulen). Fieses Schicksal.
Welcher Zwang wurde denn ausgeübt? Wurde der Kollegin der Arm auf den Rücken gedreht, um sie zur neuen Schule zu führen?
Ansonsten verlieren Menschen bei Betriebsschließungen schon mal ihrer Job. Finde ich mehr fies als Versetzung. Wer das Privileg der Unkündbarkeit haben will, muss wohl mit der Versetzung leben. Trotz allem Unbill kommt sie mir als geringeres Übel vor.
danke für diesen zünftigen konjunktiv!
danke Für Die sorgfalt Bei groß- Und kleinschreibung!
"so tun, als gölte die Absprache noch" an. (Ein solches Verhalten erachte ich als recht riskant.)
Damit meine ich nicht, dass man sich in eine Parallelwelt begeben solle, sondern dass man eben gegenüber anderen darauf beharrt. Als ersten Schritt remonstriert man den Stundenplan und führt die Absprache als Begründung an. Die müsste dann ja mal erklären, ob sie vorhat, ihre Zusagen einzuhalten.
Also macht man die Gültigkeit der Absprache zur Grundlage und nicht die Annahme, dass es selbstverständlich ist, angelogen und beschissen zu werden.
Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht,
Doch durchaus. Ich finde das nicht uninteressant. Dass so eine Zusage zwischen professionell Handelnden verbindlich sein sollte, steht wohl außer Frage.
Dass es sich aber um eine „private“ Absprache handele, wie manche hier recht schnell vermuteten, soweit ginge ich nicht. Was soll denn daran privat sein, wenn zwei Landesbeamtinnen etwas Dienstliches besprechen?
Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die Zusage nicht rechtsverbindlich war, hätte die Schulleiterin sie nicht machen dürfen. Es verträgt sich wohl kaum mit der Fürsorgepflicht eine Untergebene so hinters Licht zu führen. Da sehe ich Anlass für eine Beschwerde.
Zunächst aber beriefe ich mich auf die Zusage. Die TE hat sich darauf verlassen. Sie hat ihren Teil der Absprache eingehalten. Sie sollte nichts anderes tun, als auch die andere Seite beim Wort zu nehmen. Sowohl gegenüber der Schulleiterin als auch gegenüber der Schulaufsicht sollte sie sich auf diese Zusagen berufen.
Oder ich sag es mal so herum: Wenn jemand meint, so eine Zusage gölte gar nicht, soll sie mir das schriftlich geben und belegen. Bis dahin handele ich so, als wenn sie gilt. Ich muss doch nicht ohne Not die Position der Gegenseite einnehmen.
Wenn man sich übrigens mit der Schulaufsicht nicht einig wird, gibt es immer noch den Rechtsweg.
Und auch der Phänotyp passte...
Schau mal, mit Fachbegriffen. Das kann nicht rassistisch sein.
Keine Ahnung.
Aber ich würde einer Kollegin NIEMALS einen Stundenplan garantieren, sondern nur sagen "Ich sehe zu, dass es klappt"
Nun hat aber die vorliegende Schulleiterin die Zusage gemacht.
Es geht im Eröffnungsbeitrag auch um die durchaus schwierige Konstellation, an jedem der Wochentage immer spätestens nach der 6. Stunde aus der Schule zu müssen/wollen, weil man eine Kinderbetreuung nur bis 14 Uhr habe. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns liegen dienstliche Veranstaltungen durchaus auch an Nachmittagen.
Egal, wie das sonstwo ist. Die TE kann die Stunden nur unter den genannten Bedingungen ableisten. Die Schulleiterin hat das zugesichert. Wenn es nicht geht, darf sie solche Zusagen nicht machen.
Ja, das ist dann das andere Extrem
Und auch um das geht es nicht. In diesem Thread geht es um Zusagen der Schulleiterin, die diese nicht eingehalten hat. Da muss man sich gegen wehren dürfen, ohne sich die Leidensgeschichte der Stundenplanerinnen anzuhören.
trotzdem kann ich mit einem Parkticket nicht vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Eben doch, wenn die Regelungen zum Parkticket deine Grundrechte betreffen.
Ich bin pessimistisch hinsichtlich der Frage, dass sich der Kultusminister persönlich um die Frage kümmert, dass Odji88 zu viele Springstunden hat.
Die Frage hat niemand gestellt oder angedeutet. Die innerministeriale Organisation ist nicht relevant. Die Frage, wer im Ministerium den Fall bearbeitet, ist nicht wichtig.
Dieses vor allem gegenüber meinem Kollegen, der statt eines 13 Mann LKs nun 25 da sitzen hat. Und meinem Co Tutor, der eine echt schwierige Klasse jetzt erst mal alleine leiten muss...
Das mag ja unangenehm sein für die Kolleginnen. So ein reiner Männer-Leistungskurs mag ja schwierig sein, aber das sind Dinge, die im schulischen Alltag nunmal vorkommen und auch zumutbar sind.
Aber inwiefern fällt das in deine Verantwortung? Du hast doch deinen Teil der Absprache eingehalten und die Stunden aufgestockt. Die Schulleiterin hat ihren Teil nicht eingehalten. Ich finde es leicht, eine Verantwortliche auszumachen.
Wenn dir das aufs Gewissen schlägt, sind deine Maßstäbe verschoben. Mein Eindruck ist, dass du schon zu lange an einer Schule bist, an der die Kolleginnen es der Schulleiterin schon zu lange durchgehen lassen, dass sie von ihr Scheiße behandelt werden. Das prägt. Allerdings unschön.
Jede rein mündliche und unter vier Augen getroffene Absprache ist im Ernstfall wertlos, egal mit wem sie getroffen wurde.
Natürlich kann sich die Schulleiterin da rauslügen. Trotzdem halte ich die Frage für relevant, welche rechtliche Bindung eine Absprache zwischen Landesbeamtinnen hat.
Dass die Schriftform den Nachweis erleichtert, dürfte klar sein.
Das bedeutet, dass Dir Dein moralischer Kompass nicht verlorengegangen ist.
Das bedeutet insbesondere, dass dieser Kompass sehr quer justiert ist. Warum sollte ich wegen der Fehler anderer ein schlechtes Gewissen haben?
nur die damit verbunden Versprechungen waren "auf Vertrauensbasis" und damit wertlos.
Ist das so? Absprachen mit einer leitenden Beamtin im höheren Dienst sind per se wertlos?
Vielleicht gehört etwas mehr Mut dazu, als man der TE in der aktuellen Situation zumuten möchte, trotzdem geht meine Tendenz in die Richtung, zu remonstrieren und eben genau diese Absprachen zur Begründung zu machen. Dann müsste man ja schriftlich bekommen, dass die Schulleiterin keine Absprachen treffen kann.
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