Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen.
So'n Driss. Da treibt's mir doch das Halbverdaute in die Mundhöhle. Keine Ahnung, aus welcher Ecke dein PR kommt, aber deren juristischen Expertise würde ich anur bedingt vertrauen. Ob ein Rechtsmittek erfolgreich ist, weiß man, nachdem an es eingelegt hat. Wenn es tatsächlich nichts bringt, ist man soweit wie vorher. Welches Risiko geht man eigentlich ein. Doch nur das, aus seiner Rolle als Duckmäuser herauszukommen.
Erinnert mich ein Bisschen an Aussagen der BAFöG-Stelle, die gerne Studierenden davon abriet, überhaupt einen BAFöG-Antrag zu stellen. Gerne mit so absurden Behauptungen wie "Wenn ihre Eltern sogar ein eigenes Haus haben, kriegen sie eh nichts." Das konnten die ohne Berechnung gar nicht beurteilen, oft war es schlicht falsch.
Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.
Wenn die Entlastung nicht reicht, bist du immer noch überlastet. Sieht mir in diesem Fal so aus.
Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann.
Doch, einfordern kann man es, auch wenn man keinen Anspruch hat. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist, sich so etwas zu merken. Und wenn der SL mal außer der Reihe etwas von einem will, lässt man ihn auflaufen.