Beiträge von O. Meier

    Aber was machst du, wenn dann wegen einer Exkursion/ eines Austauschs einige Schüler fehlen? Genau. Du erstellst Nachschreibarbeiten.

    Nö, nicht unbedingt. Ich entscheide darüber, wer nachschreibt. Wenn ein Schüler meint, ihm sei etwas anderes wichtiger und die bisher festgestellten Leistungen reichen ihm, dann wir uns doch schnell einig. Ich nehme auch gelegentlich mündliche Prüfungen statt Nachschreibeklausuren ab. Wenig Aufwand, aber hohe Trennschärfe.

    Ich bin absolut der Meinung, dass entgegenstehende Klassenarbeiten nachgeschrieben werden müssen.

    Findet der Sportlehrer, der mit den Arbeiten, die die Kollegen stellen, keine Arbeit hat. Danke schön.

    Ich hingegen finde es toll, wenn junge Menschen in ihrer Freizeit Sport treiben. Aber warum sollte dafür Unterricht ausfallen?


    Viele sind schließlich mal in der Situation außerunterrichtliche Aktivitäten zu planen und ist dann auch auf die anderen Kollegen angewiesen.

    Ebend. Die Selbstverständlicheit, mit der man davon ausgeht, dass andere einem zuarbeiten geht mit erheblich auf den Keks.


    Und wer dies nicht planen muss, der darf sich darüber freuen, dass ihm dieser Planungsaufwand erspart geblieben ist, denn das erledigt sich schließlich auch nicht von selbst.

    Warum sollte ich noch Aufwand mit etwas haben, dass ich nicht für sinnvoll halte? Geht's noch.

    Das Problem wird von vielen im Kollegium gesehen, jeder kann aber begründen, warum ausgerechnet seine Exkursion etc. unangetastet bleiben muss.

    So lange nicht eingesehen wird, dass es in der Schule um Unterricht geht, machste gar nichts.

    Was die Klassenarbeiten anbetrifft, so lege ich die Termine frühzeitig fest. Wenn dann noch jemand anderen Kram hat, muss der sich kümmern, dass es terminlich passt.

    hs

    Das habe ich eingetragen, nachdem ich im Bereich Seiteneinsteiger gebeten wurde es genauer einzutragen, daher sorry das ist das was ich machen könnte.

    Ich mag mich irren, aber ich kann mich nicht entsinnen, dass das "evtl." stand, als ich die Bemerlung zu den Profilangaben schrieb. Aber schön zu wissen, dass du - falls du mal in den Schuldienst kommst - keine Probleme mit unangekündigten Unterrichtsbesuchen haben wirst. Dadurch wird alles erheblich entspannter.

    Der Schulleiter wird doch auch wissen, dass man sich zwar gut vorbereiten kann, dann aber der Plan nicht umgesetzt werden kann.

    Schulleiter wissen vieles nicht. Insbesondere wissen sie sieben Minuten nach der Ernennung nichts mehr von den Sorgen und Nöten, die ein normales Lehrera******** so umtreiben. Und wenn das eine echte Krampe ist, die Spaß daran hat, seinen Mitarbeiten vors Reisegepäck zu defäktieren, ist es ohnehin besser, wenn er nicht allzuviel weiß.

    Vorweg gesagt ich bin keine Lehrerin.

    Deine Profilangaben sagen etwas anderes. Aber danke für deinen wertvollen Beitrag.

    Bevor dieser Thread jetzt wieder in die Frage abgleitet, ob und wie man Lehrer kontrollieren muss, damit sie das, was sie tun, auch ordentlich tun, sei gesagt, dass es darum mal gerade nicht geht, sondern darum, wie dämlich man als Schulleiter doch sein kann, seinen Mitarbeitern mit völlig sinnlosen Begründungen daher zu kommen.

    Nicht, dass sich die Diskussion wirklich lohnte ...

    Aber dass ich Chemie und Musik weiter mache wird schwierig oder wie?

    Ähm, sorry, aber nee. Du bist nunmal in Chemie totgeprüft. Wie wenig Bedeutung muss man einer solchen Prüfung zumessen, dass man trotzdem dieses Fach abschließen und unterrichten möchte? Falscher Ansatz.

    Wenn es unbedingt Chemie sein soll, kann man das wohl noch an einer Fachochschule studieren. Zumindest war das mal so. Seit Bologna mag sich das geändert haben. Wenn es unbedingt Lehramt sein soll, dann anderes Fach.

    Oder man nutzt einen solchen Einschnitt, um seine Lebens- und Karriereplanung noch mal neu aufzustellen. Schülern, die eine (schulische) Berufsausbildung anfangen, rate ich, sich eine Alternative zu überlegen, falls es nicht klappt. Tun sie meist nicht, weil sie ja unbedingt XY werden wollen. Wen's dann für den Abschluss nicht reicht, stehen sie meist näse da, und überlegen nur, wie sie doch noch XY werden können, obwohl die Tür zu ist.

    Da muss man gar nichts begründen. Derartige Analogieschlüsse sind überhaupt nie Argumente, wenn man nicht begründen kann, dass analoge Vorausetzungen vorliegen. Und das hat dein Chef nicht. Eigentlich hat er erklärt, dass er keine Argumente hat.

    Du kannst ihm entgegnen, dass es auf dem Mond gar keine Unterrichtsbesuche gibt.

    PS: "Die freie Wirtschaft" gibt es in der Einheitlichkeit nicht. Solche Dinge sind je nach Branche, Betrieb etc. unterschiedlich geregelt.

    Es waren die Sportlehrer - inwieweit eine ausdrückliche Genehmigung des SL vorliegt, weiß ich nicht; ich gehe aber davon aus.

    Schulleiter haben nicht immer von allem Ahnung. Trotzdem können die Schüler (oder die Eltern) dier verfassungsgemäße Sonntagsruhe einfordern. Wie ausgeht, sieht man dann.

    Generell finde ich es OK, wenn Schüler las Schulteam bei einem solchen Lauf teilnehmen. Ob man sie verpflichten kann, weiß ich nicht. Gelegentlich kommt ja auch mal der Anspruch hoch, mit einem möglichst großen Team aufzulaufen, um irgendwie die Schule gut dastehen zu lassen. Das mit dem Nexus Note für Teilnahme einzufordern, halte ich aber für missbräuchlich.

    am Montag danach werde ich mit dem Fall unentschuldigten Fehlens von SuS bei der Veranstaltung konfrontiert werden (bin Stufenleiterin).

    Ja, stimmt, die meisten werden eine Entschuldigung der Eltern haben. Aber es wird trotzdem Diskussionen geben - je nach Entschuldigungsgrund bzw. bei SuS, die tatsächlich keine Entschuldigung beibringen und sei es aus Unaufmerksamkeit.

    Nur, dass ich das richtig verstehe. Es gibt Kollegen, dir dir ein Gespräch drücken, weil Schüler fehlen? Sonst geht's denen gut? Wenn du Stufenleiterin bist, wirdt du ja wohl entscheiden, ob der Grund anerkannt und das Fehlen damit entschuldugt wird. Was gibt es da noch zu diskutieren? Haben die sonst nichts zu tun? Die sollen sich beim Hausmeister melden und den Keller aufräumen. Da kann man überschüssige Energie abbauen, ohne Leuten, die ihre Arbeit machen wollen, im Weg zu stehen.

    Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen.

    So'n Driss. Da treibt's mir doch das Halbverdaute in die Mundhöhle. Keine Ahnung, aus welcher Ecke dein PR kommt, aber deren juristischen Expertise würde ich anur bedingt vertrauen. Ob ein Rechtsmittek erfolgreich ist, weiß man, nachdem an es eingelegt hat. Wenn es tatsächlich nichts bringt, ist man soweit wie vorher. Welches Risiko geht man eigentlich ein. Doch nur das, aus seiner Rolle als Duckmäuser herauszukommen.

    Erinnert mich ein Bisschen an Aussagen der BAFöG-Stelle, die gerne Studierenden davon abriet, überhaupt einen BAFöG-Antrag zu stellen. Gerne mit so absurden Behauptungen wie "Wenn ihre Eltern sogar ein eigenes Haus haben, kriegen sie eh nichts." Das konnten die ohne Berechnung gar nicht beurteilen, oft war es schlicht falsch.

    Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.

    Wenn die Entlastung nicht reicht, bist du immer noch überlastet. Sieht mir in diesem Fal so aus.


    Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann.

    Doch, einfordern kann man es, auch wenn man keinen Anspruch hat. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist, sich so etwas zu merken. Und wenn der SL mal außer der Reihe etwas von einem will, lässt man ihn auflaufen.

    Die SuS müssen teilnehmen;

    Sagt wer?

    Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint

    In NRW ist alles geregelt - außer den Sachen, auf die es ankommt. Im vorliegenden Fall dürfte es für die Vorschriftenschreiber so selbstverständlich gewesen sein, dass man sonntags nach die Kirche hin geht, dass man nicht regeln muss, dass man da nichts anderes macht.

    Einige Sportkurse der Oberstufe (je nach Lehrer und Schwerpunkt) haben die Verabredung, dass eine Teilnahme an einem der Läufe mit passabler Endzeit eine 1 als zusätzliche Note unter allen Noten darstellt.

    Die Situation scheint dann doch erheblich anders zu sein.

    Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht.

    Ich weiß nicht, ob das nicht Unterricht ist, wenn es da Noten gibt. Sonst könnte man ja auch schön die Klausuren am Sonntag schreiben.

    Wenn der Termin seit Monaten bekannt ist und man sich nur kurz vor knapp weigert, da hätte ich kein großes Mitleid.

    Also wenn man etwas über Monate im Voraus ankündigt, ist alles rechtens? Interessant.

    Ist bei uns zb beim Theaterkurs so. Einmal im Jahr Probentage, ein Wochenende und 2-3 Schultage. Da muss die ganze Truppe da sein.

    Dieser Kurs ist inwiefern verpflichtend? Und wissen die Schüler über diese Terminbesonderheit, _bevor_ sie in den Kurs eintreten? Nicht, dass ich meine, dass es dann rechtens wäre, aber beim Sportunterricht sehe ich nicht, dass dieser nicht im Rahmen der regulären Unterrichtstage abgehalten werden kann.

    Wir haben im Rahmen eines Differenzierunskurses am beruflichen Gymansium schon mal externe Veranstaltungen, die nach 18 Uhr (auch weit nach 18:00) stattfinden. Da haben manche Schüler dann die Schwieirgkeit, dass sie keinen Bus mehr nach Hausen bekommen. Die befreien wir dann von der Teilnahme. Aber auf einen Sonntag haben wir da noch nichts gelegt.

    Allerdings hat uns die TE noch nicht darüber aufgeklärt, wie hier die Umstände sind. Wer hat z.B. diesen Termin verpflichtend angesetzt?

    Ich selbst finde das auch nicht schlimm; allerdings wurde ich von Schülern gefragt, ob das rechtens sei.

    Ich welcher Funktion haben die dich gefragt?

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