In der Aufsicht arbeitet man sich ja nun wirklich nicht tot. Ich finde da kriegt man eher Boreout.
Aufsicht erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ganz so nebenbei geht das auch nicht. Aber selbst wenn, muss man zwischendrin mal aufs Klo.
Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.
Das ist natürlich auch ein interessanter Rechtsgrundsatz. Wenn man sich nicht die Mühe machen möchte, eine Regelung umzusetzen, lässt man sie einfach weg. Für Klassenfahrten ließe sich das natürlich umsetzen, man muss nur entsprechend viel Personal einplanen. Wenn man das nicht möchte, liegt das wohl daran, dass derlei Fahrten doch nicht so wichtig sind.
Auch wenn jene Verordnung formal nicht gilt, gibt es doch Grenzen der Zumutbarkeit. Der Dienstherr hat ein Fürsorgepflicht. Umgekehrt haben auch die öffentlich Bediensteten Verpflichtungen. Wer z.B. einer bestimmten Belastung nicht standhält, ist verpflichtet eine Überlastungsanzeige zu stellen.
SL ist der wohl der Meinung, dass dies so korrekt ist.
Einfach. Er führt ja weder die Aufschten noch gibt er anschließend den Unterricht.