Beiträge von O. Meier

    Stell dich also darauf ein, dass dein Account zeitnah gesperrt werden wird. Du kannst aber natürlich weiterhin mitlesen, welche Antworten kommen.

    Ich schlage vor den gesamtem Thread zu löschen. Unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen hätte es ihn nicht gegeben. Hier weiterhin Antworten zu liefern, ist eine Einladung an andere, ebenfalls die Nutzungsbedingungen zu brechen.

    Ist aber ein legitimes Anliegen

    Trotzdem hat die TE Nutzungsbedingungen akzeptiert in dem festen Vorhaben, sie nicht anwenden zu wollen.

    Ich finde das Anliegen hier auch nicht legitim. Hier können sich Lehrerinnen miteinander austauschen. Familientherapien möchte ich nicht durchführen.

    wie ein Nicht-Lehrer-Partner die Arbeit eines Lehrers wahrnimmt.

    Tauscht E-Mail-Adressen aus und dann tschüss!

    In der Theorie klingt die Verweigerung gut - habe ich in meinen 14 Jahren Praxis aber an keinem meiner

    Einsatzorte gesehen.

    Irgendjemand muss halt anfangen. Wenn keine die erste sein möchte, bleibt alles beim Alten.

    Der OB unserer Stadt als Schulträger hat auf einen persönlichen Brief nicht mal geantwortet -

    Warum sollte sie auch? Sie hat kein Problem, ihr nehmt es ihr ab.

    Da der Brief vielleicht nicht so erfolgreich war, könnte man über einen Strategiewechsel beim aktiven „Kampf“ nachdenken. Mein Tipp, nach wie vor: Kein Privatkonto verwenden, abwarten.

    wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?

    Eine. Wofür ist das relevant?

    Ich ergänze mal noch die Antwort auf die Frage, bei wie vielen Fahrten ich mein privates Konto eingesetzt habe: keine, (in Worten: 0).

    Das ist ein Einknicken vor dem Recht zugunsten der Fahrten.

    Deren Entscheidung. Nehme ich ihnen nicht ab. Ich habe aber auch kein Mitleid.

    Sie knicken übrigens nicht vor dem Recht ein, sondern vor dem Unrecht.

    Im Endeffekt meinte unsere Schulleitung:


    das Geld an einem Stichtag bar [...]

    Turbo-Quatsch. Gibt deine Schulleitung dir das schriftlich?

    Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!

    Als Teil der Exekutive sollte man die Gesetze, die man umzusetzen hat, schon kennen. Ja.

    (anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit

    seiner juristischen Fakultas zu belehren).

    Danke schön. Gleichfalls.

    Ich denke auch, dass wir besser nicht darüber reden, sondern einfach weiter machen wie bisher.

    Trotzdem habe gerade letzte Woche eine Kollegin, die eine Frage zum Klassenfahrtsantrag hatte, darauf hingewiesen, den Schulfahrten-Erlass und die Reisekostenverordnung zu lesen. Von der Existenz diese beiden Schriftstücke hatte sie keine Kenntnis. Ich habe ihr auch die Problematik mit den Privatkonten erläutert.

    Ja, ich kümmere mich erstmal um mich. Die Interessen sind zu unterschiedlich, als das ich mich mit den Kolleginnen in der Breite verbünden könnte. Trotzdem können alle an meinen Erfahrungen und meinem Wissen teilhaben.

    Euch viel Erfolg bei eurem „Kampf“.

    Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte.

    Eben. Deshalb macht die Reisekostenabrechnung jemand anderes. S. o. Hatte ich ausgeführt. Von irgendeinem Konto muss die Erstattung ja kommen. Von dem Konto aus, kann auch vorher gezahlt werden.

    Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP.

    Eben. S. o.

    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.

    Mag sein. Ist mir aber auch wurscht. Ich bin für die verwaltungstechnischen Abläufe nicht zuständig. Die sich damit auskennen, werden die schon den Anforderungen anpassen.

    Ich gehe jedenfalls nicht in Vorleistung. Das Land bekommt von mir kein zinsloses Darlehen. Ich lasse mich nicht mit „aber, das haben wir schon immer so gemacht“, „aber, das geht nicht anders“ und „aber, aber, aber, aber“ übern Leisten ziehen.

    @Ingeborg1980 Nein, niemand muss etwas übers Privatkonto laufen lassen. Eine solche Verpflichtung gibt es nur in den Köpfen mancher Unverbesserlicher.

    Aber in gewisser Weise herrscht hier Waffengleichheit. So wie die Damen „da oben“ das aussitzen können, können wir das auch. Verwende kein Privatkonto und warte, was passiert.

    Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen?

    Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.

    Ob sie nun vorher oder hinterher überweisen, dürfte keinen Unterschied bzgl. des Aufwands machen.

    Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.

    Meistens, ja. Oft genug ist das auch OK. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, der Dienstherrin einen Kredit zu gewähren.

    Nachdem du dich vehement gegen Fahrten wendest, gehe ich davon aus, dass du noch nie in der Verlegenheit warst, Kosten abrechnen zu müssen

    Du irrst. Ich habe durchaus schon Fahrtkosten abgerechnet. Allerdings gefällt mir das Verfahren nicht wirklich. Deshalb gehe ich nur noch bei Bagatellbeträgen in Vorleistung.

    sonst kämen keine weltfremden "Ratschläge".

    Mag sein, dass in deinem „Universum“ die Rechtslage weltfremd ist. In meinem gelten die Gesetze.

    Wenn man allerdings noch nie einen Vorschuss eingefordert hat, weiß man vielleicht nicht, wie das abläuft.

    Das ist ja nicht unbedingt das Problem, denn die Kosten der Lehrkraft werden ja übernommen. Wenn auch erst im nachhinein.

    Wohl nicht immer, zumindest nicht alles:

    nach Wochen irgendwann einen Teil zurückbekam.

    Man muss nichts vorstrecken, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wer sich nicht sicher ist, ob an der eigenen Schule die Erstattung klappt, geht besser nicht in Vorleistung.

    Eigentlich müssen die Kolleginnen und Kollegen, die vollbezahlt werden (unabhängig von Voll- und Teilzeit), die Klassenfahrt

    machen, d. h. Du hast dafür eigentlich Zeit, bis das Ref vorbei ist. Zumal das Seminar auch ganz klar vorschreibt, dass

    die Ausbildung vorgeht (zum Schutze der Refis).

    In NRW gibt es (AFAIR im Schulfahrten-Erlass) einen Passus, dass Referendarinnen die Gelegenheit zur Teilnahme an Klassenfahrten zu geben ist. Quais, dass die das auch mal lernen. Gelegenheiten kann man wahrnehmen oder verstreichen lassen. Ich konzentrierte mich auch auf anderes.

    Ja, ich möchte mich hier auch mal für kleiner gruener frosch aussprechen. Auch wenn ich seine Lösungen nicht immer befürworte, so sucht er doch nach welchen. Ich habe auch den Eindruck, dass er nicht einfach Druck nach unten weiter gibt, sondern vieles abfedert.

    Wenn jemand, der Wert auf die Umsetzung des Fahrtenkonzepts legt, entspannt hinnehmen kann, dass auch mal keine Fahrt stattfindet, ist das für die Betroffene viel wert. Deutlich fürsorglicher als Schulen, an denen sich die Kolleginnen ihre fehlende Bereitschaft zur Fahrt gar nicht vorzubringen trauen.

    Unterm Strich wird sich das lohnen, weil man damit bei den Mitarbeiterinnen einen besseren Wirkungsgrad hinbekommt, als sie kaputt zu machen.

    Die Details sind immer zu diskutieren, aber die Intention erscheint mir redlich.

    Also Sicherheit sieht anders aus.

    Richtig ist, dass man einer kriminellen Absicht verwaltungsrechtlich wenig entgegensetzen kann. Das ist für mich nicht der vorrangige Punkt. Und das machte die Diskussion in diesem Thread auch nicht aus.

    Im eigenen Interesse sollten die Kolleginnen Situationen vermeiden, in denen sie in rechtliche Schieflagen geraten können, wenn z. B. das private Konto von einer Pfändung betroffen ist.

    Es geht zu diesem Zeitpunkt immer noch um die Frage des Inkassos durch den Schulträger, von dem O. Meier belegfrei behauptet, dass fehlende Beträge auf Privatkonten nicht eingefordert werden.

    Derartiges behaupte ich gar nicht. Ich war an noch keinem solchen Inkasso-Verfahren beteiligt. Insofern. Allerdings schreibst du, dass spätestens bei Übernahme des Geldeintreibens durch die Schulträgerin, diese ihre Konten dafür verwenden wird. Das ist doch beruhigend zu wissen, dass sie über Konten verfügt, auf denen solche durchlaufenden Posten verbucht werden können.

    Kommen solche Fälle mit derart verzögerten Zahlungsverhalten bei euch oft vor?

    Vielleicht liegt das auch einfach daran, dass in der BRD eine Unzahl von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten für Schularten durcheinander gehen. Wenn ich dich frage, erklärst du mir die Situation in deinem BL, die in anderen völlig anders liegt - wie man an "Rene'" sieht - der ja nur ein Zufallsfund unter vielen ist, der das BK in die höhere Altersgruppe verortet. Aber sei's drum

    Zusammengefasst: du hast nicht wirklich Ahnung, was ein BK ist. Geschenkt.

    Das ändert nichts daran, dass die Aussage von O.Meier weltfremd ist.

    Nein. Ist sie nicht. Ich orientiere mich nämlich an den Realitäten in dieser Welt. Weltfremd ist es, Realitäten nicht anzuerkennen. Dazu gehört es auch, nicht realistischen Anforderungen genügen zu wollen. Man kann versuchen, ein Streichholz an nasser Seife anzuzünden. Weltfremd ist zu erwarten, dass es auch gelingt, weil das doch ein schönes Erlebnis für alle wäre.

    An einer Schule mit Pflichtbesuch und im LP und Schulordnungen festgeschriebenen Klassenfahrten kann man sich nur als Fachlehrer "ausklinken". Als Klassenlehrer muss man da durch

    Gerade dann, wenn mich die Dienstherrin in die Pflicht nimmt, habe ich einen Anspruch auf ihre Fürsorge. Sie kann mich verpflichten, irgendwo hinzufahren. Sie kann mich nicht verpflichten 24 Stunden am Stück wach zu bleiben.

    und macht es auch gern, weil die persönliche Ebene zueinander besser wird.

    Die Einschätzung dürfte individuell unterschiedlich ausfallen. Wenn ich die Wahl zwischen einer diffusen „persönlichen Ebene“ und meiner Gesundheit habe, entscheide ich mich spontan für die Gesundheit — nach längerem Überlegen übrigens auch.

    ich kann niemanden dazu zwingen. Will ich auch nicht. Werde ich auch nicht

    Soweit. Zu diesem Thema lese ich aber immer wieder Bemerkungen, dass die Kolleginnen diese Wahlfreiheit nicht sehen. An anderen Schulen wird sich auf Vorschriften oder schulinterne Festlegungen berufen, die dazu führten, dass man sich von Fahrten mit unterirdischen Arbeitsbedingungen nicht entziehen könne. Das muss nicht immer Zwang sein, aber Druck wird da schon ausgeübt.

    Wenn es also an einer Schule auch ohne Druck geht, mag das zunächst schön zu lesen sein. Auf der anderen Seite macht eine dann die Sicht auf Kolleginnen, die sich jede Menge Scheiß gefallen lassen müssen, schon noch etwas trauriger.

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