Nein, so funktioniert das nicht.
Doch, so würde ich es auch für Berlin lesen, denn dort steht, dass die Lehrkraft verantwortlich für die geeignete Auswahl der Aufsichtspersonen ist.
Wenn der also dann nachweislich ungeeignet ist, dann ist eben die Frage, wie das für die Person, die beauftragt hat (haben wir in der Regel an die Schulleitung abgegeben) ausgeht.