Beiträge von O. Meier

    a) In meinem Zitat steht "kann" nicht "macht".

    Stimmt.

    b) in meinem Zitat steht "Achselzuckend". nicht "mit verschränkten Armen".

    Stimmt auch. Aber ich lass’ das mal so. So oder so beschreibst du hier unter dem Label „Schulträgerin“ infantilen Trotz. Das passt nicht so ganz zu dem recht zurückhaltenden Kommunikationsstil, den du von dir selbst in der Umgekehrten Richtung einforderst.

    Du benennst gegenüber der Schulträgerin die Tatsache für Klassenfahrten ein Konto zu brauchen nicht, weil sie dir als Drohung vorkommt. Wenn die Schulträgerin umgekehrte Andeutungen macht, fändest du das OK?

    Mir scheinen wirklich die Maßstäbe verschoben.

    Schulträgerinnenkonten sind rechtlich einwandfrei und den Zuständigkeiten angemessen. Privatkonten sind beides nicht. Daraus ergibt sich der Maßstab anzulegen wäre.

    Und. Schon zu Beginn des Threads hat Quittengelee das Problem angesprochen, dass Eltern mit ihren Privatkonten operieren sollen. Rund 50 Seiten später wird das dann als besonders schlaue Idee präsentiert.

    Wenn auf einem Elternkonto die Kohle flöten geht, möchte ich nicht die Lehrerin gewesen sein, die die anderen Eltern schriftlich dazu aufgefordert hat, Geld auf eben jenes Konto zu überweisen.

    da der Schulträger gar kein Konto einrichten muss. Also kann er sich dann achselzuckend hinstellen und sagen: erklärt ihr den Eltern bitte, dass ihr nicht fahren wollt. Es liegt nicht an mir.

    So sieht dann die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die sachliche Kommunikation aus. Eine (Vertreterin der) Schulträgerin mit verschränkten Armen?

    Aber Hauptsache, du drohst nicht.

    Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Nö. Eigentlich nicht. Sicher, „können“ bedeutet keine Verpflichtung. Trotzdem kann eine Verpflichtung bestehen, auch ohne dass diese vermöge des Modalverbs „müssen“ expliziert wird.


    Die Schulträgerin ist nunmal die Sachaufwandsträgerin. Und wenn nunmal ohne Konto der Schulbetrieb nicht uneingeschränkt läuft, wenn (wie du schreibst) ohne Konto Teile des Schulbetriebes lahm liegen, dann sehe ich schon die Schulträgerin in der Pflicht.

    Käme meine Schulleitung mit der Idee, das an Eltern zu delegieren, würde ich meine Klassenpflegschaftsvorsitzende anrufen […]

    Noch nicht mal das täte ich. Ich behelligte sie mit so etwas gar nicht. Jegliche Weisung, private Konten zu verwenden (wessen auch immer), remonstrierte ich.

    Also heutzutage. Wenn ich überlege auf welchen Scheiß ich mich als Anfängerin eingelassen hätte (und habe). Ohje. Liebe erfahrene Kolleginnen, seid doch bitte so gut und bringt die jungen nicht auf blöde Ideen. Klärt sie über die Rechtslage auf, wenn sie etwas fragen.

    Das Verwalten von Klassenfahrtsgeldern ist definitiv nicht die Aufgabe von Eltern. Das macht bitte schulisches Personal. Aber auf dienstlichen Konten.

    Eltern vorzuschlagen, dass sie ein Privatkonto dafür verwenden, ist eine Sauerei. Eltern können die gleichen rechtlichen Probleme kriegen wie wir. So etwas mutet man doch niemandem zu. Als Elter überlegte ich mir sogar, ob ich über eine Lehrerin, die dergestaltes vorschlägt, beschwere.

    Lasst das Rumgeschiebe. Es gehen nur dienstliche Konten. In NRW kann die nur die Schulträgerin einrichten. Eltern, Kolleginnen, Vorgesetzte und Untergebene, Nachbarn und Freundinnen der Bäckerin, bei der man die Brötchen holt, sind alle raus. Die richten alle kein Konto ein. Und die bittet ihr auch nicht darum.

    Es ist auch nicht in Ordnung, dass ihr die Eltern auffordert, Gelder für Klassenfahrten auf private Konten zu überweisen. Auch nicht, wenn diese Konten von anderen Eltern geführt werden.

    Es zeichnet dich sogar aus, dass du als SL deinem Kollegium dieses Problem abnimmst.

    Finde ich nicht. Als Schulleiterin sollte man mit gutem Beispiel vorangehen. Im Schulgesetz findet sich nunmal nur die Grundlage für Konten bei der Schulträgerin. Privatkonten kommen nicht in Frage. Da sollte insbesondere die Schulleiterin die Finger von lassen.

    Die Kolleginnen sind ausreichend geschützt, wenn die Schulleiterin sie anweist, keinen dienstlichen Zahlungsverkehr über privaten Konten abzuwickeln. Dazu muss sie sich nicht selbst einem Risiko aussetzen,

    In der Tat ist das im bayrischen Schulgesetz etwas ausführlicher geregelt. Die Regelung in NRW reicht aber durchaus aus. Man müsste sie nur in Anspruch nehmen. Einen Anlass, nicht vorgesehene Verfahren zu verwenden, kann ich nicht erkennen.

    Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"

    … ist doch noch etwas anderes als „Wir benötigen ein Konto, um den Zahlungsverkehr für Klassenfahrten abwickeln zu können.“

    Sogar deine Schule benötigt ein Konto für Klassenfahrten. Das du eines hast, ändert an diesem Umstand nichts. Eher im Gegenteil ist die Tatsache, dass du dieses u. a. dafür betreibst, eine Bestätigung dieser Implikation.

    Diese ist im Übrigen so offensichtlich, dass es schwer sein wird, die Schulträgerin damit zu überraschen, wenn man die ihr doch mal mitteilt.

    Falls dir jemand mal mitgeteilt hast, dass du dich windest, lies das doch ruhig noch mal durch.

    Weil es ein Konto gibt, kannst du dich der Feststellung, dass man für die Durchführung von Klassenfahrten ein Konto brauche nicht anschließen?

    Das klingt total einleuchtend, …

    …, wenn man sich total verrannt hat.

    Das kann ich leider nicht einschätzen. Ich denke schon, dass es generelle Gründe sind, die auch auf andere Schulträger übertragbar sind.

    Dann wüsste ich nicht, warum das nicht man in entsprechend allgemeiner Form benennen kann. Allerdings wunderte mich dann, wie andere Schulträgerinnen das hinbekommen haben.

    Was war denn mit den von dir bereits erwähnten steuerlichen Gründen? Verplappert oder vorgeschoben?

    Letztendlich wäre es mir auch egal, warum die Schulträgerin das nicht hinbekommt. Wenn’s kein Konto gibt, gibt es keins. Noch nicht mal diese Tatsache fände ich sonderlich spannend.

    Solange man das mit dem "kein Konto => Keine Klassenfahrt" den Eltern ins Gesicht reibt oder der SL vorhält, ist es IMHO eine Drohung

    Auch Eltern können den Nexus nachvollziehen. Um diese geht es aber gar, sondern um die etwas absurde Frage, ob man diesen relativ simplen Zusammenhang gegenüber der Schulträgerin erwähnen solle.

    Aber da du dich gerade so darüber aufregst, dass ich dir die Aussage "Ohne Konto keine Klassenfahrt" unterstellen würde:

    Nein. Erstens rege ich mich nicht auf. Ich finde nur die Formulierung als wörtliche Rede nicht angemessen, wenn keine wörtliche Rede gemeint ist. Wenn du etwas anderes ausdrücken wolltest, aber das nicht hinbekommen hast, dann ist das wohl so. Wenn sich dein Umwille ein Missverständnis zu beheben mit deinem Anspruch verstanden zu werden deckt, soll mir das recht sein.

    Trotzdem ist mir nicht klar, was denn an der Nicht-Durchführung von Klassenfahrten bedrohlich wäre.

    Ich glaube, dass das Benennen der Tatsache, dass man für die Zahlungsabwicklung der Klassenfahrten ein Konto benötigt, für die Schulträgerin nich nicht mal eine sonderliche Neuigkeit, sondern eben lediglich eine (triviale) Tatsache.

    Du fragst immer nach einem Zitat, wenn ich dir erkläre, wie man eine wörtliche Rede schreibt.

    Schreibe doch bitte deinen Text in Anführungszeichen nicht so auf, dass er nach geltenden Zeichensetzungsregeln so erscheint, als hätte ich ihn gesagt. Etwas einfacher formuliert: mein Name mit Doppelpunkt davor gehört weg. Ich habe das nicht gesagt, du hast dir das ausgedacht.

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