Wieso geht das bei euch nicht, Frosch?
Im NRW-Schulgesetz sind nur durch die Schulträgerin geführte Konten vorgesehen. Da ist man also schon bei der richtigen Ansprechpartnerin, man muss ihr nur mitteilen, worum es geht.
Wieso geht das bei euch nicht, Frosch?
Im NRW-Schulgesetz sind nur durch die Schulträgerin geführte Konten vorgesehen. Da ist man also schon bei der richtigen Ansprechpartnerin, man muss ihr nur mitteilen, worum es geht.
Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"
… ist doch noch etwas anderes als „Wir benötigen ein Konto, um den Zahlungsverkehr für Klassenfahrten abwickeln zu können.“
Sogar deine Schule benötigt ein Konto für Klassenfahrten. Das du eines hast, ändert an diesem Umstand nichts. Eher im Gegenteil ist die Tatsache, dass du dieses u. a. dafür betreibst, eine Bestätigung dieser Implikation.
Diese ist im Übrigen so offensichtlich, dass es schwer sein wird, die Schulträgerin damit zu überraschen, wenn man die ihr doch mal mitteilt.
Falls dir jemand mal mitgeteilt hast, dass du dich windest, lies das doch ruhig noch mal durch.
Weil es ein Konto gibt, kannst du dich der Feststellung, dass man für die Durchführung von Klassenfahrten ein Konto brauche nicht anschließen?
Das klingt total einleuchtend, …
…, wenn man sich total verrannt hat.
Dann sehe ich das Problem nicht, wenn ich mich dieser sachlichen Feststellung nicht anschließe.
Inwiefern schließt du dich der sachlichen Feststellung, dass ohne Konto keine Klassenfahrt geben kann, nicht an? Meinst du, dass man auch ohne Konto das Geld sammeln und überweisen kann?
nähere Informationen aus Gesprächen mit dem Schulträger verbreite ich nicht hier im Forum.
Also stimmte die Behauptung, dass steuerliche Gründe vorlägen, nicht? Kam mir gleich etwas komisch vor.
Das kann ich leider nicht einschätzen. Ich denke schon, dass es generelle Gründe sind, die auch auf andere Schulträger übertragbar sind.
Dann wüsste ich nicht, warum das nicht man in entsprechend allgemeiner Form benennen kann. Allerdings wunderte mich dann, wie andere Schulträgerinnen das hinbekommen haben.
Was war denn mit den von dir bereits erwähnten steuerlichen Gründen? Verplappert oder vorgeschoben?
Letztendlich wäre es mir auch egal, warum die Schulträgerin das nicht hinbekommt. Wenn’s kein Konto gibt, gibt es keins. Noch nicht mal diese Tatsache fände ich sonderlich spannend.
Solange man das mit dem "kein Konto => Keine Klassenfahrt" den Eltern ins Gesicht reibt oder der SL vorhält, ist es IMHO eine Drohung
Auch Eltern können den Nexus nachvollziehen. Um diese geht es aber gar, sondern um die etwas absurde Frage, ob man diesen relativ simplen Zusammenhang gegenüber der Schulträgerin erwähnen solle.
Aber da du dich gerade so darüber aufregst, dass ich dir die Aussage "Ohne Konto keine Klassenfahrt" unterstellen würde:
Nein. Erstens rege ich mich nicht auf. Ich finde nur die Formulierung als wörtliche Rede nicht angemessen, wenn keine wörtliche Rede gemeint ist. Wenn du etwas anderes ausdrücken wolltest, aber das nicht hinbekommen hast, dann ist das wohl so. Wenn sich dein Umwille ein Missverständnis zu beheben mit deinem Anspruch verstanden zu werden deckt, soll mir das recht sein.
Trotzdem ist mir nicht klar, was denn an der Nicht-Durchführung von Klassenfahrten bedrohlich wäre.
Ich glaube, dass das Benennen der Tatsache, dass man für die Zahlungsabwicklung der Klassenfahrten ein Konto benötigt, für die Schulträgerin nich nicht mal eine sonderliche Neuigkeit, sondern eben lediglich eine (triviale) Tatsache.
Du fragst immer nach einem Zitat, wenn ich dir erkläre, wie man eine wörtliche Rede schreibt.
Schreibe doch bitte deinen Text in Anführungszeichen nicht so auf, dass er nach geltenden Zeichensetzungsregeln so erscheint, als hätte ich ihn gesagt. Etwas einfacher formuliert: mein Name mit Doppelpunkt davor gehört weg. Ich habe das nicht gesagt, du hast dir das ausgedacht.
Wo war das ein Zitat? Für Zitate gibt es hier eine Zitatfunktion. Das war ein Ansprechen mit nachfolgendem Inhalt.
https://www.duden.de/sprachwissen/r…doppelpunkt#D33
Wenn etwas keine wörtliche Rede sein soll, schriebe ich es auch nicht wie eine auf.
Wo war das ein Zitat?
Doppelpunkt gefolgt von Anführungszeichen ist halt wörtliche Rede.
O. Meier: "Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"
Wann soll ich das geschrieben oder gesagt haben? Quelle? Ich möchte daran erinnern, dass du mir in diesem Thread bereits ein Zitat unterstellen wolltest.
= Drohung.
Das Gleichzeichen passt hier nicht.
Das ohne Konto keine Klassenfahrten möglich sind, ist eine Tatsache. Wie daraus eine Drohung werden kann, ist wenig nachvollziehbar. Was ist denn an keinen Klassenfahrten bedrohlich?
In dem Sinne ist auch „Wenn ich Hunger habe, gehe ich zur Bäckerin und kaufe mir ein belegtes Brötchen.“ eine Drohung.
Mir scheint es tatsächlich eher so, dass die Situation nicht stattfindender Klassenfahrten dich unangenehm ist.
Drohkulisse: Finde ich schon
Worin besteht denn da die Drohung?
Aber ohne irgendwie zu drohen.
Das halte ich für do selbstverständlich, dass es keiner Erwähnung bedürfte. Trotzdem schreibst du das andauernd. Da ist mir die Intention unklar.
Mir geht es da nicht um irgendeine Meta-Ebene
Eben!
du drehst dich im Kreis
Nein, ich bleibe, wo ich bin. Es gibt keine Bewegung in meiner Sichtweise.
a) Der Schulträger (freiwillig)
b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)
Die Art, wie hier diese beiden Fälle quasi als gleichwertig nebeneinander gestellt werden, ist einfach falsch. Für a) gibt es eine Rechtsgrundlage, für b) nicht.
Die Schulträgerin verfügt über einen Verwaltungsapparat zur Abwicklung der Kontobewegungen. Sie kann die Konten u. a. pfändungssicher betreiben.
Das alles kann die Lehrkraft nicht. Außerdem ist sie schlicht nicht zuständig. No way gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Lehrerin Eltern auffordern darf, ihr privat Geld zu überweisen.
"Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?
Nun denn, dann hängt die Möglichkeit, z. B. Klassenfahrten durchzuführen, von der reinen Willkür der entsprechenden Stelle bei der Schulträgerin ab. Das sollte den Stellenwert, den Klassenfahrten beim Land haben, zurechtrücken.
By the way. Welche weitere Möglichkeiten für Konten sind da genannt?
Einfach "Nein" sagen
Muss man da überhaupt etwas zu sagen? Ist es überhaupt legitim, die Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes zu fragen, ob die Kraftfahrzeugsteuer über ihr Konto abgewickelt wird?
Der Schulträger ist immer noch nicht dazu verpflichtet.
Die Schulträgerin stellt die sachliche Ausstattung der Schulen. Warum sollte ein solches Konto nicht dazu gehören?
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