Geldgeschäfte an Schulen

  • O. Meier: "Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!" = Drohung.

    (ich denke, ich habe schon oft genug geschrieben, was ich mit "Drohung" meine.)


    ich brauche sowas nicht - ich komme auch anders ans Ziel. Ohne das Fahrtenkonzept aus dem Blick zu verlieren.

    (Wobei ich gerne immer wieder darauf hinweise, dass diese Drohung eh obsolet ist, da der Schulträger gar kein Konto einrichten muss. Also kann er sich dann achselzuckend hinstellen und sagen: erklärt ihr den Eltern bitte, dass ihr nicht fahren wollt. Es liegt nicht an mir. Habe ich auch schon mehr als einmal geschrieben.)

  • Bevor Ihr Euch weiter im Kreise dreht, mir ist schon ganz schwindelig, bei dem Thema sind sich die Juristen der Verbände unisono einig, dass sie von der Nutzung des privaten Kontos dringend abraten. Die gleiche Aussage kommt von allen Dezernenten. D.h. für mich als Personalratsmitglied, dass ich auf Anfrage keine andere Antwort rausgeben kann. Damit ist für mich der Drops gelutscht. Was dann ein jeder tut, muss er dann am Ende auch selber ausbaden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • O. Meier: "Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"

    Wann soll ich das geschrieben oder gesagt haben? Quelle? Ich möchte daran erinnern, dass du mir in diesem Thread bereits ein Zitat unterstellen wolltest.


    = Drohung.

    Das Gleichzeichen passt hier nicht.


    Das ohne Konto keine Klassenfahrten möglich sind, ist eine Tatsache. Wie daraus eine Drohung werden kann, ist wenig nachvollziehbar. Was ist denn an keinen Klassenfahrten bedrohlich?


    In dem Sinne ist auch „Wenn ich Hunger habe, gehe ich zur Bäckerin und kaufe mir ein belegtes Brötchen.“ eine Drohung.


    Mir scheint es tatsächlich eher so, dass die Situation nicht stattfindender Klassenfahrten dich unangenehm ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Tippfehler behoben. Sorry.

  • Wann soll ich das geschrieben oder gesagt haben? Quelle? Ich möchte daran erinnern, dass du mir in diesem Thread bereits ein Zitat unterstellen wolltest.

    Wo war das ein Zitat? Für Zitate gibt es hier eine Zitatfunktion. Das war ein Ansprechen mit nachfolgendem Inhalt.

  • Wo war das ein Zitat? Für Zitate gibt es hier eine Zitatfunktion. Das war ein Ansprechen mit nachfolgendem Inhalt.


    (Hey, wir sind in einer Endlosschleife. ;) )

  • Du fragst immer nach einem Zitat, wenn ich dir erkläre, wie man eine wörtliche Rede schreibt.


    Schreibe doch bitte deinen Text in Anführungszeichen nicht so auf, dass er nach geltenden Zeichensetzungsregeln so erscheint, als hätte ich ihn gesagt. Etwas einfacher formuliert: mein Name mit Doppelpunkt davor gehört weg. Ich habe das nicht gesagt, du hast dir das ausgedacht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie gesagt, es war nicht als Zitat gedacht. Sondern als Anrede. Zitate macht man im Forum anders.

    Aber da du dich gerade so darüber aufregst, dass ich dir die Aussage "Ohne Konto keine Klassenfahrt" unterstellen würde:

    Etwas einfacher formuliert: mein Name mit Doppelpunkt davor gehört weg. Ich habe das nicht gesagt, du hast dir das ausgedacht.


    Der folgende Screenshot ist von letztem Mittwoch. Da habe ich auf einen User und dessen Aussage, dass "Mangels Konto keine Klassenfahrt stattfinden könne" reagiert. Du hast mich zitiert und darauf hingewiesen, dass diese Aussage ein Fakt ist.

    Du hast den Satz "Mangels Konto kann keine Klassenfahrt stattfinden" zwar so nicht geschrieben, aber im Endeffekt bestätigt, dass du es so siehst.


    Also: ich lasse es so stehen. Ob du es nun als Zitat lesen möchtest oder wie von mir beabsichtigt als einfache Anrede mit nachfolgendem Text. Egal. Aber auch als dir zugeschriebene Aussage wäre sie richtig


    Also: genug mit Nebenkriegsschauplätzen aufgeregt?

  • Lieber Frosch,

    ich bewundere dich, dass Du dich dieser Diskussion aussetzt. Als es in Niedersachsen noch keine Schulkonten gab, habe ich übrigens auch nie mein privates Gehaltskonto dafür verwendet. Ich habe aber ein privates Konto mit dem Vermerk fremde Rechnung "Klassenkonto Schule XY" gehabt. Belege und Kontoauszüge habe ich fein säuberlich abgeheftet. Alles gut. Bei einer möglichen Pfändung wäre es durch den Vermerk fremde Rechnung auch erstmal raus. Der Gläubiger könnte höchstens ein Nachweis verlangen, dass das keine Privatgelder sind.

  • Solange man das mit dem "kein Konto => Keine Klassenfahrt" den Eltern ins Gesicht reibt oder der SL vorhält, ist es IMHO eine Drohung, da die Konsequenz davon ja eine negative Folge für den Angesprochenen hat.


    Aber schlussendlich muss das jeder für sich entscheiden, wie es in seiner Schule gehandhabt wird.


    In meinem Fall:


    Unterkonto bei der Bank meines Vertrauens eingerichtet, da gibt es eine eigene Kontonummer/IBAN.


    Dahin gehen die Gelder drauf. Ich sammle selbst gelegentlich bar ein, da Überweisungen für die Fahrt zum Weihnachtsmarkt (3-4 Eur pro Schüler) lächerlich wären und die Kontrolle des Eingangs mehr Zeit verschlingen würde als das Abhaken der Liste.


    Und zusätzlich generiere ich über Barzahlung häufig einen Überhang für die Klassenkasse, da fast alle Eltern bei sowas großzügig aufrunden.


    Da es bei uns im Lehrerzimmer auch einen Diebstahl gab (800 Eur für die Frankreichfahrt), zahle ich das eingesammelte Geld immer am selben Tag ein, da der Geldautomat schulnah ist.

  • Aber da du dich gerade so darüber aufregst, dass ich dir die Aussage "Ohne Konto keine Klassenfahrt" unterstellen würde:

    Nein. Erstens rege ich mich nicht auf. Ich finde nur die Formulierung als wörtliche Rede nicht angemessen, wenn keine wörtliche Rede gemeint ist. Wenn du etwas anderes ausdrücken wolltest, aber das nicht hinbekommen hast, dann ist das wohl so. Wenn sich dein Umwille ein Missverständnis zu beheben mit deinem Anspruch verstanden zu werden deckt, soll mir das recht sein.


    Trotzdem ist mir nicht klar, was denn an der Nicht-Durchführung von Klassenfahrten bedrohlich wäre.


    Ich glaube, dass das Benennen der Tatsache, dass man für die Zahlungsabwicklung der Klassenfahrten ein Konto benötigt, für die Schulträgerin nich nicht mal eine sonderliche Neuigkeit, sondern eben lediglich eine (triviale) Tatsache.

  • Solange man das mit dem "kein Konto => Keine Klassenfahrt" den Eltern ins Gesicht reibt oder der SL vorhält, ist es IMHO eine Drohung

    Auch Eltern können den Nexus nachvollziehen. Um diese geht es aber gar, sondern um die etwas absurde Frage, ob man diesen relativ simplen Zusammenhang gegenüber der Schulträgerin erwähnen solle.

  • Vielleicht nehmen die ja auch Kunden aus dem benachbarten Ausland NRW 😂🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Das glaube ich nicht, Tim. Die Frage an den Schulträger lautet dann nämlich: „Du kannst (im Sinne von: du hast die legale Möglichkeit) ein Konto einrichten. Welche (sachlichen, stichhaltigen) Gründe gibt es, dass du das nicht tust?“


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