Geldgeschäfte an Schulen

    • Offizieller Beitrag

    EDIT: Im übrigen ist es mir auch egal, wieviel Aufwand das ist. Es ist einfach ihr Job. So wie meiner das Unterrichten ist.

    Nein. Der Schulträger ist immer noch nicht dazu verpflichtet. Daran hat sich auch nichts geändert, seitdem ich es vor ein paar Tagen zuletzt geschrieben habe.

  • Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)


    Also gibt es folgende drei Möglichkeiten:

    a) Der Schulträger (freiwillig)

    b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)

    c) Niemand


    Alle drei Möglichkeiten gibt es. Alle wären rechtlich erlaubt. Und alle drei Möglichkeiten sind in Ordnung.

    (Auch das habe ich hier im Thread nicht das erste Mal geschrieben. )


    Also sollte man vielleicht so langsam mal aufhören auf mir und den anderen Lehrern herumzuhacken, die die Möglichkeit b wählen. (Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis. Dabei ist die Lösung ganz einfach.)

  • Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis.

    So wie ich es verstehe, geht es gar nicht vorrangig darum. Es geht um die notwendige Änderung der Zustände, die sich durch Selbstzahler, Privatkonteneröffner, ganz liebe Unterrichtsvertreter und andere nette Unbezahlte Mehrleister nie bessern werden.

    :zoepfe: (Bin auch lieb)

  • So wie ich es verstehe, geht es gar nicht vorrangig darum. Es geht um die notwendige Änderung der Zustände, die sich durch Selbstzahler, Privatkonteneröffner, ganz liebe Unterrichtsvertreter und andere nette Unbezahlte Mehrleister nie bessern werden.

    Danke, dass du noch konkret geschrieben hast, warum hier einige so denken und u.a. auf mir rumhacken.

    Aber das finde ich befremdlich. Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen ... und nicht verlangen , dass sich andere seiner Meinung anschließen müssen und genauso denken müssen, nur damit bloß kein Exemple statuiert wird und man plötzlich das gleiche auch von ihm verlangen könnte. (Was man nicht kann.)

  • Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)

    Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.


    Es gibt immer den Unterschied zwischen den was rechtlich einwandfrei ist und dem was geduldet wird bis was passiert. Das wird dir erst verboten bzw. wird gehandelt wenn was passiert. Du bist bei zweiterem und das kann sicherlich gut gehen bis weg bist. Deine Aufgabe wäre es aber den Träger auf deine bedenken hinzuweisen und eine Handlungsanweisung fordern.

  • Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.

    Ich winde mich nicht. Sie dürfen es, aber sie müssen es nicht.

    Ihr versucht hier eine Sache, die nicht verboten ist, zu einer kritischen Sache zu machen ... weil ihr nicht wollt, dass ich etwas mache, was ihr nicht wollt?


    Teilweise auch mit .... Verdrehungen der Tatsachen (siehe deine Aussage, dass ich "gar nicht nachfragen" würde).

    Dreht den Thread nicht ständig im Kreis, sondern akzeptiert doch einfach, dass andere es anders angehen als ihr. (Und es auch so angehen dürfen.)

  • Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?

    Einfach "Nein" sagen ... ohne von anderen zu erwarten, das ebenfalls zu tun.


    Die Schulträgerin stellt die sachliche Ausstattung der Schulen. Warum sollte ein solches Konto nicht dazu gehören?

    Weil im Schulgesetz steht:

    (3) Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.

    "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

  • "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Nun denn, dann hängt die Möglichkeit, z. B. Klassenfahrten durchzuführen, von der reinen Willkür der entsprechenden Stelle bei der Schulträgerin ab. Das sollte den Stellenwert, den Klassenfahrten beim Land haben, zurechtrücken.


    By the way. Welche weitere Möglichkeiten für Konten sind da genannt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • a) Der Schulträger (freiwillig)

    b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)

    Die Art, wie hier diese beiden Fälle quasi als gleichwertig nebeneinander gestellt werden, ist einfach falsch. Für a) gibt es eine Rechtsgrundlage, für b) nicht.


    Die Schulträgerin verfügt über einen Verwaltungsapparat zur Abwicklung der Kontobewegungen. Sie kann die Konten u. a. pfändungssicher betreiben.


    Das alles kann die Lehrkraft nicht. Außerdem ist sie schlicht nicht zuständig. No way gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Lehrerin Eltern auffordern darf, ihr privat Geld zu überweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, diese Punkte haben wir so oder ähnlich alle hier schon einmal besprochen. (Oder um es mit WillG zu sagen: du drehst dich im Kreis.)


    Also, für mich bleibt es dabei. Es ist nirgends verboten. Wenn das Ministerium es nicht wollen würde, würde es verboten werden.

    Da es aber auch nicht gefordert wird, musst du das Geld natürlich nicht auf dein Privatkonto einzahlen. Alles gut. Ich kann es aber.

  • Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Nicht ganz. In der Verpflichtungshierarchie steht können zwar hinter "sollen" und "müssen" zurück, impliziert aber keinesfalls, dass die in Frage stehende Handlung nach Gutdünken ausgeführt werden kann oder eben nicht.

    Ich würde daraus sehr wohl eine Verpflichtung deines Trägers herleiten: "Wir brauchen ein Konto, ihr könnt eines einrichten, also tut das gefälligst."

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Zitat

    Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, „nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss“,

  • kleiner gruener frosch

    Wie stehst du zu der Tatsache, dass du durch dein Verhalten ein System aufrechterhältst, gegen das sich offensichtlich eine große Zahl an Kollegen wendet?

    Anders gefragt: Wie rechtfertigst du deine Bereitschaft, dein Privatkonto deinem Dienstherren zur Verfügung zu stellen auf einer Metaebene?

  • Zuerst einmal: Ich finde es anmaßend, dass ich mich dafür rechtfertigen muss. Tue ich auch nicht. Warum sollte ich.


    Ansonsten: die Antwort, wie ich dazu stehe, dass ich (und andere) ihr Privatkonto nutzen und andere, die es nicht wollen, sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen ... steht schon mehrmals hier im Thread.

Werbung