Beiträge von O. Meier

    ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen.

    Was ist denn die gesetzliche Grundlage dafür, Eltern aus dem Amt heraus aufzufordern, dir privat Geld zu überweisen?

    Das Vorgehen ist nicht verboten.

    Mag sein. Das ist aber noch keine gesetzliche Grundlage.

    Ey, ich lach’ mir den Arsch wund, wenn dein Konstrukt mal kräftig scheppert.

    Ich verstehe halt nicht, warum man sich einen solchen Krampf antut.

    Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.

    Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.

    Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.

    So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.

    Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.

    Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt,

    Interessanter Punkt. Expliziert ist das tatsächlich nicht. Und das Land täte gut daran, dass entsprechend zu regeln.

    Andererseits ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Gehört dazu ein Verwahrkonto für Klassenfahrten? IANAL, aber ich meine schon. Die Notwendigkeit eines solchen Kontos besteht. Und damit fällt es in die Zuständigkeit der Schulträgerin. Dass es rechtlich nicht vorgesehene Alternativen gibt, ändert nichts an der Zuständigkeit der Schulträgerin.

    Aber das fällt mir durchaus schwer abschließend rechtlich zu beurteilen. Aber so liefe meine Argumentation.

    Im wesentlichen kommt hier zusammen, dass die Konten notwendig sind und dass das Anlegen dieser durch die Schulträgerin die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist.

    Die Schulträgerin unterhält auch die Schulgebäude, obwohl der Unterricht ja auch im Wohnzimmer der Lehrerin oder im Clubhaus des Fördervereins stattfinden könnte. Ist das vielleicht auch nicht verboten? Ja, dieses Beispiel ist eine Übertreibung. Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.

    Ich höre. Ähm ... lese.

    Was liest du? In welche Gesetze hast du geschaut, um dich bei der Verwendung des Privatkontos abzusichern?

    dürfte aber keine Rolle spielen.

    keine Rolle spielen dürften,

    Das klingt nicht nach sattelfester Rechtskenntnis. Mir wäre das zu dünn, um sich auf so etwas einzulassen. Man müsste schon wissen, was im Geldwäschegesetz oder anderen so drinsteht, um zu wissen, ob es „eine Rolle“ spielt.

    Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.

    Ich kann mich nicht entsinnen geäußert zu haben, dass das niemand sage. Es ist halt nur nicht relevant. Die (rechtlichen) Probleme, den Ärger, den man kriegen kann, entspringen halt nicht kriminellen Handlungen oder krimineller Intention. Trotzdem kann man aufs rechtliche Glatteis geraten.

    Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".

    Ja, das Land könnte da wesentlich eindeutiger agieren. Machen sie aber an vielen anderen Stellen auch nicht. Was im Gesetz hätte stehen können, ist aber nicht so wichtig, wie das, was wirklich drin steht. Da ist halt nur das Konto bei der Schulträgerin vorgesehen. Dass das Privatkonto nicht vorgesehen ist, kann eben reichen, dass der Mist juristisch explodiert.

    Es steht auch nicht im Schulgesetz, dass es verboten sei, das Geld für Klassenfahrten über Nacht in einer Plastiktüte auf einer Parkbank zu lagern.

    Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind.

    Hier wurde schon einiges geschrieben. Der Kriminalitätsvorwurf ist mittlerweile wirklich nur noch eine Strohfrau. Selbst wenn etwas nicht illegal ist, macht es doch einen Unterschied, ob es durch ein Gesetz gedeckt ist oder nicht.

    Vor Gericht wird man uns immer so behandeln, als hätten wir an alles gedacht. So wird man dann auch erklären, dass man hätte wissen können, dass es für etwas keine Rechtsgrundlage gibt. Dass es nicht verboten war, reicht dann vielleicht nicht.

    Ich muss hier niemanden überzeugen. Du musst meine Ansichten weder nachvollziehen noch teilen. Wenn an deiner Schule mit deinem Konto etwas schief geht, bist DU die Gelackmeierte, niemand von uns.

    Ich hätte da keinen Anlass, etwas zu riskieren.

    und die komplizierte, komische Kollegin

    Das ist nicht die schlechteste Rolle. Wenn man eine Sache durchzieht, hat man bis zur Pensionierung Ruhe. Mich fragt niemand, ob ich mit auf Klassenfahrt komme. Oder ob ich in der Klasse xy Bargeld einsammele. Auf der anderen Seite wissen die Kolleginnen, wegen was sie mich fragen sollten.

    Jetzt weißt du, wie das an deiner Schule läuft und du kannst beim nächsten Mal die Konsequenzen ziehen.

    Zwei fiktive Dialoge (off topic)

    Schulleiterin "Wir brauchen ein Konto."

    Stadt: "Wie machen Sie das bisher?"

    Schulleiterin: "Mit einem privaten Konto, machen wir auch gerne weiterhin so. Machen Sie sich keine Sorgen."

    Stadt "Okay."

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    Schulleiterin "Wir brauchen ein Konto."

    Stadt: "Wie machen Sie das bisher?"

    Schulleiterin: "Mit einem privaten Konto. Wir haben aber mittlerweile ernste Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist. Im Schulgesetz ist nur ein Konto bei der Schulträgerin vorgesehen."

    Stadt: "Daran haben wir bisher gar nicht gedacht, danke für den Hinweis. Wir kümmern uns."

    Diese Aussage mag deine Einstellung zu der Sache sein. ich würde niemals mit so einer unsachlichen und nicht korrekten Drohung in ein Gespräch gehen. Da geht es auch nicht um Schuldgefühle oder so. Aber die Drohung gehört da nicht hin. Weil sie sachlich nicht stimmt.

    Ich orientiere mich an Fakten. Ich finde in der Gleichung nicht statt. Mein Einstellung ist da nicht relevant. Bisher habe ich dich so verstanden, dass ihr ein Konto benötigt, um u. a. Klassenfahrten zu organisieren. Geld einsammeln, überweisen. Solche Sache. Wenn das nicht so ist, wenn ihr kein Konto braucht, dann brauchen wir dein Beispiel nicht zu besprechen.

    Falls man aber tatsächlich ein Konto zur Zahlungsabwicklung benötigt, weiß ich nicht, was daran unsachlich ist, wenn man das gegenüber der Schulträgerin auch so benennt. Ich finde es eher unsachlich, ihr diese Tatsache zu verschweigen. Und was denn daran eine Drohung sein soll, finde ich gänzlich unverständlich.

    Den Begriff der "Schuld" hast du eingeführt, ich fand ihn damals schon unangemessen.

    Für dich nicht. Es wurde mehrmals hier im Thread erwähnt, dass das auch der Fall sein könne und von Seiten der Eltern demnach Misstrauen angebracht wäre.

    Die Eltern sollten sich nicht so sehr an den Übertreibungen hier im Forum orientieren. Verständlich, wenn die Verbuchung auf Privatkonten den Eltern komisch vorkommt. Dir unlautere Absichten zu unterstellen, halte ich aber nicht für angemessen.

    [...], weil es für mich kein Problem ist.

    Die Probleme, die man nicht sieht, sind die schlimmen.

    was sagte ein Vater mir im letzten Jahr mal, als ich Geld auf meinem privaten Schulkonto eingesammelt habe: Herr Frosch, die Eltern vertrauen ihnen eben.

    Das ist doch gar nicht relevant. Dass du keine Absichten hast, dich rechtswidrig zu bereichern, dürfen die Eltern voraussetzen, machen wir hier auch. Es geht doch um die unvorhergesehenen Probleme, die bei einem solchen privaten Konto auftreten können.

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