Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.
Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.
So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.
Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.
Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt,
Interessanter Punkt. Expliziert ist das tatsächlich nicht. Und das Land täte gut daran, dass entsprechend zu regeln.
Andererseits ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Gehört dazu ein Verwahrkonto für Klassenfahrten? IANAL, aber ich meine schon. Die Notwendigkeit eines solchen Kontos besteht. Und damit fällt es in die Zuständigkeit der Schulträgerin. Dass es rechtlich nicht vorgesehene Alternativen gibt, ändert nichts an der Zuständigkeit der Schulträgerin.
Aber das fällt mir durchaus schwer abschließend rechtlich zu beurteilen. Aber so liefe meine Argumentation.
Im wesentlichen kommt hier zusammen, dass die Konten notwendig sind und dass das Anlegen dieser durch die Schulträgerin die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist.
Die Schulträgerin unterhält auch die Schulgebäude, obwohl der Unterricht ja auch im Wohnzimmer der Lehrerin oder im Clubhaus des Fördervereins stattfinden könnte. Ist das vielleicht auch nicht verboten? Ja, dieses Beispiel ist eine Übertreibung. Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.