Die Praktiknatin ist keine Beschäftigte. Es gelten andere Regeln. s geht nicht um das Ableisten einer Arbeitsverpflichtung, sondern darum in der Praxis bestimmte Dinge zu lernen.
Wenn man also befindet, dass auch bei Aufsichten ud Gesprächen etwas gelernt wird, gehören die also zur praktizierten Zeit dazu. Und da die Aufsichten zu den Dienstgeschäften gehören, lernt die Praktiknatin etwas Praktisches, wenn sie dabei begleitet. Passt für mich.
Auf der anderen Seite, wird ein Praktikum nur dann als wirksam wahrgenommen, wenn es einen gewissen zeitlichen Umfang abdeckt. Insofern ist das Nacharbeiten begründet. Unabhängig davon, warum die Zeit nicht abgeleistet wurde. Passt für mich auch.
Was die Unterschreiberei anbetrifft, so habe ich gehört, dass der ein Widerspruch einer späteren Referendarin gegen das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens zu Grunde liegt. Diese hatte wohl argumentiert, dass sie nicht ordentlich ausgebildet worden sei, weil man ihr habe durchgehen lassen, dass sie nicht bei allen Praktikumsstunden anwesend war, Kligt komisch genug für eine verwaltungsrechtliche Entscheidung.
Wie dem auch sei, wir müssen den Praktikantinnen jede einzelne Stunde abzeichnen.