Beiträge von O. Meier

    Die Praktiknatin ist keine Beschäftigte. Es gelten andere Regeln. s geht nicht um das Ableisten einer Arbeitsverpflichtung, sondern darum in der Praxis bestimmte Dinge zu lernen.

    Wenn man also befindet, dass auch bei Aufsichten ud Gesprächen etwas gelernt wird, gehören die also zur praktizierten Zeit dazu. Und da die Aufsichten zu den Dienstgeschäften gehören, lernt die Praktiknatin etwas Praktisches, wenn sie dabei begleitet. Passt für mich.

    Auf der anderen Seite, wird ein Praktikum nur dann als wirksam wahrgenommen, wenn es einen gewissen zeitlichen Umfang abdeckt. Insofern ist das Nacharbeiten begründet. Unabhängig davon, warum die Zeit nicht abgeleistet wurde. Passt für mich auch.

    Was die Unterschreiberei anbetrifft, so habe ich gehört, dass der ein Widerspruch einer späteren Referendarin gegen das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens zu Grunde liegt. Diese hatte wohl argumentiert, dass sie nicht ordentlich ausgebildet worden sei, weil man ihr habe durchgehen lassen, dass sie nicht bei allen Praktikumsstunden anwesend war, Kligt komisch genug für eine verwaltungsrechtliche Entscheidung.

    Wie dem auch sei, wir müssen den Praktikantinnen jede einzelne Stunde abzeichnen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass du ein Ipad erhalten hast, das mehr als ein Kilogramm hat?

    Ja, hast du. Jenes Gerät hat jene Masse.

    Ist das ein altertümliches Ding?

    Es steckt in einer Hülle mit Tastatur, die mehr auf die Waage bringt, als das Gerät selbst. Diese Hülle darf laut Nutzungsbedingungen der Schulträgerin nicht entfernt werden.

    Aber auch ein knappes Pfund finde ich zuviel, um so etwas mit sich 'rumzuschleppen. Mein iPod touch, 5. Generation hatte 72 g. Das ließe ich als „mobil“ durchgehen.

    Wie läuft das an Euren Schulen?

    Wie alles elektrische eher schlecht als recht. Bei uns wurde eine Zwei-Faktor-Authentfizierung für das Verwaltungsnetz eingeführt. Eher etwas übereilt als durchdacht.

    Wo der zweite Faktor herkommt, hat sich auch niemand überlegt. Sowohl die Schulleiterin als auch die Mitarbeiterin der „Firma“, die die Schulträgerin stümpern lässt, waren etwas erstaunt, dass ich gar kein Mobiltelephon betreibe. In einer Mischung aus Naivität und Unverschämtheit waren sie davon ausgegangen, dass sie darauf Zugriff hätten.

    Allerdings. Auch wenn ich eines hätte, stünde ein privates Gerät nicht zur Verfügung. Ich finde das echt eine Frechheit, sich immer und immer wieder darauf zu verlassen, dass die Lehrerinnen mit privaten Ressourcen dienstliche Lücken füllen.

    Ich möchte nicht verpflichtet werden, ein solches Gerät im Dienst unentwegt mit mir zu führen. Ist es als zweiter Faktor etabliert, kann ich es auch nicht einfach so außer Betrieb nehmen. Nee, dass sind mir zu weitgehende Eingriffe ins Privatleben.

    Und überhaupt. Ich möchte mir schon gar keine Gedanken darüber machen müssen, was als zweiter Faktor herhalten soll. Da bin ich nicht für zuständig. Die technischen Entscheidungen treffen andere.

    Ich habe dann ein iPad bekommen, das als zweiter Faktor funktioniert. Da ich einen Trumm von über einem Kilogramm nicht für ein Mobilgerät halte, liegt es in einem Computerarbeitsraum, von dem aus ich auf das Verwaltungsnetz zugreifen kann. Und zar nur von da.

    So etwas wie ein Fido-Stick oder etwas anderes, das an den Schlüsselbund geht, wäre sicher praktischer. Aber das wäre ja zu Ende gedacht.

    Wofür auf den Zugriff auf eine Lernplattform dringend ein 2FA nötig sein soll, sehe ich nicht.

    Und der Dienstvorgesetzte sitzt in NRW im Schulamt oder in der Bezirksregierung. Wir haben für die Realschulen erwirkt, dass betroffene LuL sich auch direkt mit ihrem AZ an die Personaldezernenten wenden können. Fragt bei Euren Personalräten mal nach, wie das bei Euch geregelt ist.

    Die Dienstvorgesetzte muss nicht involviert werden. Das Opfer kann natürlich einen Strafantrag nach eigenem Ermessen stellen.

    ..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen.

    Irgendjemand wird ja wohl für die Planung der Exkursion zuständig sein. Diejenige hat hoffentlich auch den Fall eingeplant. Falls nicht, deren problem. Wäre ich als Aufsicht in eine solche Maßnahme eingeteilt und fiele mir auf, dass Einverstöndniserklärungen fehlten, gäbe ich diese Information an die Verantwortliche weiter. Damit wäre ich dann 'raus. Die Kinder, die mit sind, muss ich jedenfalls alle beaufsichtigen, unabhängigi von der Papierlage.

    FrauHase Ich kann kaum nachvollziehen, worum es geht. Was für eine Exkursion? Wer veranstaltet die gegen wen? Einverständniserklärungen. Aha. Was haben die mit der Arbeitszeit zu tun?

    Und dann so etwas:

    weil es auch ERST hieß

    DANN Info von Kollegen

    Das sind so Formulierungen, die alles und nichts hergeben. Insbesondere gibt es hier keine Quellen für die Informationen. „Es hieß“, wo? In den Nachrichten? Wer hat was gesagt? Oder geschrieben? Manchmal ist Schriftlichkeit hilfreich.

    Es sollen jetzt wohl viele solcher Projekte starten

    Sagt wer?

    Aber Anerkennung für die Leistung, die man abliefert, ist doch nicht nur im Schuldienst wichtig,

    Ja, und? Was nützt das, wenn man die Anerkennung nicht bekommt. Man kann der Anerkennung hinterherrennen und die trotzdem nicht bekommen. Oder. Man sieht den Broterwerb als Broterwerb und findet die Anerkennung woanders.

    Überall, wo ich Leistung anerkenne, steigere ich die Motivation meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und damit erhöhe ich die Qualität der Arbeit. In

    Mag sein. Allein. Soziopathinnen interessiert derlei nicht.

    Es geht um persönliche Daten (einer anderen Person)

    Die Abwesenheit einer Person dürfte nicht sonderlich vertraulich sein. Allein durch die Nennung auf dem Vertretungsplan dürfte die schulöffentlich dokumentiert sein.

    Die Vertretungen für eine länger ausfallende Kollegin haben wir neulich zwischen Fachkolleginnen und Stundenplanerin besprochen. Letztere hatte auch einen Überblick über die Kurse, die statt dessen gekürzt werden können. Die Schulleiterin konnte sich darauf verlassen, dass das läuft.

    Ich sehe keinen Grund, ein Gesprächsthema bei der Einladung nicht zu nennen. Falls es auf dem Flur nicht geht, ist der Flur der falsche Ort, um die Einladung auszusprechen.

    Ich versuche immer dran zu denken, erst zu fragen, worum es geht, und dann zu überlegen, ob ich Zeit für das Thema aufbringen möchte.

    Im Prinzip wurde es ja schon benannt. Bei uns gehen relativ wenig Widersprüche wegen Nichtaufnahme in einen Bildungsgang ein. In aller Regel wird denen abgeholfen, d. h. wir nehmen dann halt einen Menschen mehr auf. Für den einen nicht wackelnden Stuhl im Lager zu finden, ist halt weniger Aufwand, als sich mit einem Widerspruch 'rumzuschlagen.

    Aber eben nur, wenn es sehr wenige sind. Im vorliegenden Fall wurde ja schon die Werbetrommel für Widersprüche gerührt, so dass wohl mehr kommen werden. Eine weitere Klasse einzurichten ist natürlich mehr Aufwand, als einen weiteren Menschen unterzubringen. Ich glaube aber, dass man sich ins Gesäß beißt, wenn es eine weitere Klasse gibt und man aus formalen Gründen dann nicht dabei ist.

    So oder so vertut man sich doch nichts damit zunächst einen Widerspruch zu schreiben. Dann behält man zumindest den Fuß in der Tür.

    Was die Fahrzeit anbetrifft, so kann es insbesondere im Falle der Umsteigeverbindung schneller sein, mit dem Rad zu fahren. Ein Bisschen frische Luft schadet auch nicht. Und man ist flexibler. Wenn man wegen zwei Minuten den Bus verpasst, hat man ordentlich Braunes am Hacken. Radelt man zwei Minuten später los, kann man das bequem wieder 'rausrollen. Gerade auf dem Rückweg finde ich es attraktiver, einfach loszufahren, als sich an Haltestellen 'rumzudrücken.

    Vielleicht ergibt sich auch eine Ride & Ride-Option, also mit dem Rad zum Umsteigebahnhof o. ä.

    Habt ihr das mal geprüft?

    Siewerden auch krank, sie müssen vertreten werden, jemand muss ihre Kranktage vertreten, so geht das auch umgekehrt.

    So ein dummes Zeug. Das ist ja kein Deal auf Gegenseitigkeit unter den Kolleginnen. Sondern hat vielmehr jede einen Vertrag mit der Arbeitgeberin. In dem sollte geregelt sein, wie viel man zu arbeiten hat. Vorarbeiten für Krankheitszeiten muss man nicht. Das dürfte arbeitsrechtlich knirschen.

    Wenn du daselbst krank bist, muss dich nicht interessieren, ob und wie du vertreten wirst. Insofern.

    Deine Schulleiterin versucht, den Pudding an die Wand zu nageln. Sie hat zu wenig Leute und trotzdem soll alles stattfinden. Das geht halt nicht. So lange sie das nicht einsieht, wird sie ihre Leute verheizen und noch mehr in die Krankheit drängen.

    Habe ich schon mal den Gedanken geäußert, sich etwas anderes zu suchen?

    Allein. Der Staatsdienst — danach fragtest du — steht total auf formale Qualifikationen. Hast du z. B. ein Staatsexamen?

    Wie sieht es im Staatsdienst aus?

    Ganz viele Abkürzungen. Wird dir gefallen. Ansonsten gibt es da auch jede Menge Vorgesetzte, die Mitarbeiterinnen gerne wie Leineigene behandeln. Sich wehren können muss man überall.

    Dauerhafte Erreichbarkeit?

    Als feuchten Traum von Schul-und Abteilungsleiterinnen gibt es die sicherlich. Im Vertrag stehen haben das aber nur Ray Donovan und Walter Melon.

    Ich bin total schlecht erreichbar und das weiß auch jede. Ein Mobiltelefon habe ich nicht. Dienstliche E-Mails lese ich nur in der Schule. Wenn ich also früher kommen soll wegen Vertretung, muss mich jemand am Vortag erwischen und mir das sagen, bevor ich den Dienstort verlasse. So, als Beispiel.

    Mitleid bekommst du geschenkt, Neid musst du dir erarbeiten.

    Dann warst du wohl fleißig, ich lese viel Neid aus deinen Äußerungen heraus. Aber Vorsicht, die dunkle Seite ist nicht mächtiger, nur schneller, verführerischer.

    Du magst eine Rechtfertigung für deine menschenverachtenden Äußerungen gefunden haben. Schuld sind ja sowieso immer andere, die dich „geprägt“ haben. Streif die Verantwortung ab und werde glücklich. Viel Erfolg!

    Aber ich habe mich gefragt, ob ich tatsächlich an einer Schule, wo meine Arbeit nicht geschätzt wird,

    Wenn du nur Arbeit verrichtest, von der du meinst, dass sie „geschätzt“ wird, wird der Arbeitsmarkt recht klein.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du gute Verwendung für das Geld, das man dir für deine zahlt. Also. Arbeite für Geld. Wenn du mehr Geld brauchst, arbeite mehr Stunden.

    Anerkennung bekommt man oder bekommt man nicht. Ob das, was man leistet, anerkennenswert ist, spielt selten eine Rolle. Danach kann man sein Leben nicht ausrichten.

    sondern dass er es als unfair empfindet, dass ein Kind drei Plätze belegt, also zwei andere Kinder deshalb nicht auf diese Schule gehen können.

    Nein. Das schrieb er nicht. Er schrieb etwas davon, dass Plätze „wegegnommen“ würden. Und zwar den „anderen“ Kindern. Da weist man schon den Inklusionskindern eine Schuld zu, weil man impliziert, dass es um die Plätze der „anderen“ ginge. Das sind aber nicht deren Plätze.

    Zusammen mit bekannten Beiträgen und Äußerungen rundet das ein gewisses Bild ab.

    Und ansonsten ist es keine Mitteilung wert, dass jemand, der alles, was um ihn herum passiert, als unfair empfindet, das auch in diesem Falle tut.

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