Jogginghose oder Schule?

  • Warum sollte man das mit einem Privatgerät machen wollen?

    Keine Ahnung, frag „man“, ich könnte ja nur über mich selbst oder meine KuK schreiben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil der Arbeitgeber/Dienstherr die zur Arbeit notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen hat.

    Ja, dafür gibt es Diensttablets. Ich klammere an der Stelle mal großzügig aus, dass das Land Baden- Württemberg diese allerdings nicht jeder Lehrkraft zur Verfügung stellt, sondern lediglich ein Gerät pro Vollzeitdeputat, da unser Schulträger das aufgestockt hat, damit jede Lehrkraft zumindest ein kostengünstiges Tablet erhält. Trotzdem kann es diverse Gründe dafür geben, warum man persönlich manches lieber am Handy macht, auch wenn das kein von Land/ Schulträger gestelltes Dienstgerät ist, angefangen damit, dass man dann auch von mitten im Raum Zuspätkommer direkt als anwesend eintragen kann, während vorne über das Dienstgerät parallel eine Präsentation weiterläuft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warum nicht?

    Erstmal wird’s hier OT. Auslagern?


    Ich finde die Frage schon nicht legitim. Es gibt keinen Anlass, zu begründen, warum man Privatgeräte nicht dienstlich verwendet. Es sind Privatgeräte, die verwendet man privat.


    In der Frage schwingt doch diese unverschämte Selbstverständlichkeit mit, mit der man davon ausgeht, dass die Lehrerinnen brav ausgleichen, wofür die Schulträgerinnen zu geizig sind.


    Wer ein elektrisches Klassenbuch einführt, kümmert sich bitte auch um die Geräte. Dann dürfte so etwas nicht vorkommen:

    angefangen damit, dass man dann auch von mitten im Raum Zuspätkommer direkt als anwesend eintragen kann, während vorne über das Dienstgerät parallel eine Präsentation weiterläuft.


    Während der Präsentation habe ich eh keine Zeit für Zuspätkommerinnen. Die verweise ich dann an die Klassenlehrerin.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    offtopic wurde es schon oben durch die Frage von Plattenspieler. 😀


    Und das "Warum nicht " finde ich nicht unverschämt.

    Unangemessene finde ich eher, wenn nicht einfach akzeptiert wird, dass man innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen sein Privatgerät nutzen möchte/ nutzt. Im besten Edmund Hillary Sinne: "weil es da ist."



    Aber man muss ja nicht. Erwartet ja niemand.

  • Unangemessene finde ich eher, wenn nicht einfach akzeptiert wird

    Ich finde es angemessen, Dinge zu hinterfragen.

    dass man innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen sein Privatgerät nutzen möchte/ nutzt

    Ich bezweifle, dass das immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abläuft. Ich bin sogar fest davon überzeugt, dass diese der Mehrheit der Kolleginnen gar nicht bekannt sind.

    Aber man muss ja nicht. Erwartet ja niemand

    Eben doch. Das ist genau der Punkt. Je mehr private Geräte genutzt werden, um so selbstverständlicher erscheint das.


    Beispiele: Wir wurden damals aufgefordert, zur Ausgabe der Dienst-iPads unsere privaten Mobiltelefone mitzubringen, damit diese als zweite Faktoren für die Apple-IDs verwendet werden können.


    Ich wurde schon mehrfach von Kolleginnen nach nach meiner Mobiltelefonnummer gefragt, um etwas miteinander besprechen zu können.


    Wenn ich melde, dass ich wegen eines nicht funktionierenden Computers im Klassenraum keine Anwesenheitskontrolle im elektrischen Klassenbuch durchführen konnte, werde ich schon mal auf das „Handy“ als Alternative verwiesen.


    Doch. Viele erwarten das.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ach Quatsch, so simpel ist das doch nicht immer. Es gibt eine einige Dinge, die SuS aus gutem Grund nicht dürfen, Lehrkräfte aber durchaus. Handyverbote wurden in dem Kontext bereits angesprochen, die aber nicht bedeuten, dass man als Lehrkraft prinzipiell sein Handy ebenfalls in der Tasche lassen müsste, selbst wenn man darüber einfach nur auf das digitale Klassenbuch zugreifen wollen würde.

    Wenn also Kopfbedeckungen nicht- religiöser Art für die SuS untersagt sind, dann kommt es doch stark auf die Begründung dafür an, ob das überhaupt oder zumindest eingeschränkt übertragbar ist auf die Lehrkräfte, die dann immer noch völlig frei darin wären, ob sie sich daran selbst halten möchten. Vorbild zu sein heißt nicht Lemming zu spielen, sondern kritisch Umstände zu prüfen, abzuwägen und sich angemessen zu verhalten- was auch immer das dann sowohl individuell, als auch situativ bedeuten mag.

    Dann nenne einen einzigen Grund, warum Kinder keine Mützen aufhaben dürfen, die Lehrperson aber schon.

  • Dann nenne einen einzigen Grund, warum Kinder keine Mützen aufhaben dürfen, die Lehrperson aber schon.

    Lehrperson hat infolge der Behandlung einer Krebserkrankung ihre Haare verloren und trägt statt Perücke oder Glatze eine Kappe/ Mütze, genauso, wie man das natürlich auch SuS in so einem Fall zugestehen würde, ungeachtet einer anderslautenden Schul- und Hausordnung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Lehrperson hat infolge der Behandlung einer Krebserkrankung ihre Haare verloren und trägt statt Perücke oder Glatze eine Kappe/ Mütze, genauso, wie man das natürlich auch SuS in so einem Fall zugestehen würde, ungeachtet einer anderslautenden Schul- und Hausordnung.

    Dann gibt es aber einen Grund, der außerhalb des "Status" Lehrkraft/Schüler*in liegt. Du schriebst:

    Ach Quatsch, so simpel ist das doch nicht immer. Es gibt eine einige Dinge, die SuS aus gutem Grund nicht dürfen, Lehrkräfte aber durchaus.

    Und da fällt die Kopfbedeckung m.E. nicht darunter. Ich verbiete auch kein Trinken im Unterricht, trinke dann aber selbst u.s.w.

  • Dann gibt es aber einen Grund, der außerhalb des "Status" Lehrkraft/Schüler*in liegt. Du schriebst:

    Und da fällt die Kopfbedeckung m.E. nicht darunter. Ich verbiete auch kein Trinken im Unterricht, trinke dann aber selbst u.s.w.

    Ich trinke im Unterricht, dürfen meine SuS auch, so lange sie sich dabei an bestimmte Grundregeln halten, andernfalls dürfen einzelne SuS eben nicht mehr im Unterricht trinken, sondern erst wieder in der Pause, damit nicht deren Flasche ständig durch den Raum fliegt oder zuuuuuuuuufällig über dem Heft des Nachbarn ausläuft. - Es gibt andauernd Gründe in Schulen, warum etwas am Ende doch nicht nur schwarz- weiß geregelt wird in der Praxis.


    Und auch wenn es an vielen Stellen pädagogisch sinnvoll sein kann mit gutem Beispiel voranzugehen wenn es um gemeinsame Regeln geht, bedeutet das nicht automatisch, dass ich als Lehrkraft eingeschränkt wäre in meiner Bekleidungswahl, nur weil eine Schul- und Hausordnung vorgibt, dass SuS keine Kappen/ Mützen tragen sollen im Unterricht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil der Arbeitgeber/Dienstherr die zur Arbeit notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen hat.

    ich bin sonst sowas bei Dir, was die Aussage angeht. aber gerade was diesen konkreten Aspekt (digitales Klassenbuch) angeht, hab ich ne andere Position: Ich sehe überhaupt nicht ein, dieses nutzlose Ipad mit mir rumzuschleppen, nur damit ich irgendwen im Klassenbuch eintragen kann, daher nutze ich tatsächlich mein Privatgerät.

  • ich bin sonst sowas bei Dir, was die Aussage angeht. aber gerade was diesen konkreten Aspekt (digitales Klassenbuch) angeht, hab ich ne andere Position: Ich sehe überhaupt nicht ein, dieses nutzlose Ipad mit mir rumzuschleppen, nur damit ich irgendwen im Klassenbuch eintragen kann, daher nutze ich tatsächlich mein Privatgerät.

    Dies ist dann deine persönliche Entscheidung. Es gibt Kolleg*innen, die das IPad auch nicht mitschleppen wollen und dann rumpoltern, dass sie es über das private Handy machen sollen, weil kein PC im Klassenraum steht. Sowas muss man nicht verstehen. Da werden zig schwere Ordner mitgeschleppt, aber ein Ipad ist dann zu viel?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich sehe überhaupt nicht ein, dieses nutzlose Ipad mit mir rumzuschleppen, nur damit ich irgendwen im Klassenbuch eintragen kann, daher nutze ich tatsächlich mein Privatgerät.

    Das Privatgerät muss du aber auch mitschleppen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    nicht nur in NRW hat jeder Lehrer Anspruch auf ein Dienstgerät. Und das ist gut so.


    Aber natürlich kann man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sein Privatgerät nutzen. Und da muss man nicht wie ein Plattenspieler immer wieder die Frage in den Raum stellen, warum man das wollen sollte.


    Wer es will, macht es halt. Ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.


    • Z.B. weil man das Privatgerät immer am Mann hat. (Ich weiß O.Meier nicht, muss er ja auch nicht. )
    • Z B. Weil es besser ist.
    • -z.B. Weil man damit besserarbeiten kann
    • Z.b. weil man es will.


    Daher: warum nicht.

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