Beiträge von O. Meier

    Das ist (mit Verlaub) Unsinn und hat mit Religionsunterricht nichts zu tun.

    Die rechtlichen Grundlagen, die den Religonsgemeinschaften eine besondere Form der inhaltlichen Einflussnahme erlauben, haben nichts mit Religiosnunterricht zu tun? Gerne. Wie immer hast du Recht. Ich schüttele trotzdem den Kopf. Ich bleibe lieber beim Unsinn.

    Hier ist nochmal die Frage vom Threadstarter:

    Und die zu benatworten, ist eben nicht damit getan, den Religionsunterricht zu loben. Sondern man muss im Gegensatz zu der hier geäußerten Ansicht eben auch das Vorrecht der Kirchen zu den unterrichtlichen Inhalten beachten. Die katholische Kirche hat Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil dieser darum gebeten hat, mal darüber nachzudenken, ob die Jungfräulichkeit Mariens nixht eine Metapher sein könnte. Mehr nicht. er hat noch nicht darauf abgehoben, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handlen könnte. Er hat auch nicht in Zweifel gezogen, dass es einen Gott gibt, der auch einem außerehelichen Geschlechtsakt von Maria und heiligem Geist hervorgegenagen ist.

    Soviel zur Möglichkeit „Kritik“ zu äußern.

    Ja, das darf man wissen, wenn man sich für so ein Fach entscheidet.

    1) "Aus Prinzip" finde ich es demokratietheoretisch ziemlich crazy, dass ich dieses Jahr nicht darüber abstimme, was mich noch mehrere Jahre begleiten wird.

    Es ist ja wohl eine Ständevertretung. Wenn du dem Stand nicht angehörst, stimmst du nicht mit. Wenn man am Montag nach der Bundestagswahl den achtzehnten Geburtstag feiert, wählt man nicht mit, obwohl dieser Bundestag die nächsten Jahre über einen bestimmen wird.

    Wenn du (wieder) dabei bist und den Eindruck hast, dass sich die Mehrehitsverhältnisse geändert haben, kann man ja neu abstimmen. Über so Dinge wie Anzahl der Klausuren befinden bei uns z. B. die Bildungsgangskonferenzen. da wird nicht immer etwas geändert, ber es zu Beginn des Schuljahres ein häufiges Thema, da noch mal zu kucken. Und manchmal stimmen wir auch ab. Und manchmal ändert sich dabei etwas.

    Wenn Du in dieser Rolle wissentlich von den Eltern gesetzeswidrig Gelder einforderst, ist das kein Kavaliersdelikt mehr.

    Am besten noch aufs Privatkonto.

    Ich frage mich, was passiert, wenn ein Elter mitbekommt, dass das Geld nicht eingesammelt hätte werden dürfen, und das Geld daher zurückfordert. Ein Spaß für die ganze Familie — nur nicht für die betroffene Kollegin.

    Viel Glück.

    KV

    KV? Wie wär's, mal nicht mit Abkürzungen um sich zu schmeißen? Sorry, wenn ich das an dieser Stelle anbringe, es geht mir schon länger auf den Keks. In eine Diskussion, von der ich noch nicht mal weiß, ob ich weiß, worum es geht, bringe ich mich wohl aber nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein.

    Generell sollte man dafür sorgen, dass das Thema, zu dem man Tipps haben möchte, in nachvollziehbarer und verständlicher Form dargestellt wird. Vieles ergibt nur im Kontext des Faches, des Bundeslandes, der Schulform, der Schule selbst oder der eigenen Biographie Sinn. Bitte immer die Kontexte mitliefern.

    Also — was ist KV?

    Ich finde es übrigens nicht richtig, dass bei fehlender Kontrolle durch die Eltern der Unterricht ausfällt.

    Ja. Die Realität sieht aber anders aus. Wenn Personal fehlt, kann nicht alles angeboten werden.

    Aber genauso wenig finde ich es richtig, dass das vorhandene Personal den Personalmangel ausbaden muss.

    Ja. An der Stelle können wir aber selbst etwas für uns tun. Nicht alles machen, was vermeintlich gemacht werden muss. Nicht immer sagen und sich auch nicht sagen lassen, dass es nicht anders ginge.

    Die Forderung nach mehr Unterricht vertritt nicht so richtig unsere Interessen. Deshalb wäre ich auch in diesem Bereich eher vorsichtig bei Gesprächen mit oben.

    In unserem Laden haben wir derzeit eine akute Versorgungslücke für Mathematik. Wir überlegen derzet ebenenübergreifend, wie wir die schließen können. Die Begriffe „Mehrarbeit“ oder „Überstunden“ sind dabei noch nicht gefallen. Wir sind uns klar, dass wir kürzen müssen und die Kürzungen durch Umschichten möglichst gleich verteilen müssen. Das berufliche Gymnasium hat mal wieder eine Sonderstellung, da müssen die Stundentafeln vergoldet werden. Aber ja, sonst muss jeder Bereich etwas abgeben, damit's reicht.

    Beim letzten mal in einer ähnliche Situation war es so, dass zwar Kolleginnen mehr Stunden übernommen haben, aber trotzdem akzeptieren konnten, dass andere das nicht schaffen und auch nicht tun werden. Da ist tatsächlich bei uns die Stimmung ziemlich entspannt.

    Mal sehen, nichts genaues weiß man nicht. Aber das mit zu wenig Leuten nicht das volle Programm geht, ist gesetzt.

    Genau. Am Gymnasium hätten die vorhandenen Kollegen den Ausfall abdecken müssen, koste es was es wolle (meist die Gesundheit). Ein Leben ohne Eltern ist toll.

    Ein Bisschen schwingt da mit. Bei uns wird sehr darauf geachtet, dass im hochheiligen beruflichen Gymnasium möglichst wenig ausfällt. Es könnten Beschwerden kommen. In der Ausbildungsvorbereitung darf aber gerne mal etwas ausfallen.

    Mir ist keine Regelung bekannt, nach der den Schülerinnen ein Abschluss wegen zu wenig Unterricht verweigert werden könnte. Ich vermute gar, dass einen solche Regelung vor Gericht Bestand hätte.

    Es ist überhaupt nichts für den Fall geregelt, dass die Stundentafeln nicht erfüllt werden.

    Wir haben nie genug Lehrerinnen, um alle Stundentaflen abzudecken. Die Kennzahlen fürs Schülerinnen-Lehrerinnen-Verhältnis gehen von recht großen Klassen aus. Das skommt meist nicht hin, also muss man kürzen.

    Was daran ist für dich ein Problem?

    Hier gibt es aber kein Gesetz, auch kein Ungenaues.

    Die Verpflichtungen, die wir im Umgang mit Kindern haben, sind wehr wohl rechtlich geregelt. Das weißt du hoffentlich. Es geht um die Frage, welche Details im Gesetz stehen und welche man gegebenenfalls (selbstständig) ableiten muss. Von „ungenau“ schrieb niemand etwas.

    Hier gibt es aber kein Gesetz, auch kein Ungenaues.

    Du hast mitbekommen, dass ein Kind gestorben ist? Da kann man nichts besser oder je wieder gut machen.

    In der Hoffnung, dass nicht noch mehr Kinder sterben, verletzt werden oder Schaden nehmen, sollte beim nöchsten Mal nicht den gleichen Fehler nochmal machen, sondern man macht es beim nächsten Mal (genauer: ab dem nächsten Mal) besser. „Wieder gut“ machen kann man das in der Tat nicht, deshalb schlug ich derlei auch nicht vor.

    Diejenigen, die vorher keine Klarheit darüber hatten, dass so eine Abfrage notwendig ist, wissen es jetzt. Und diejenigem, die nicht wussten, wie man die vorzunehmen hat, wissen es jetzt auch: schriftlich.

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