Beiträge von O. Meier

    Was ich sinnvoll finde, spielt aber keine Rolle.

    Naja, wenn du etwas einfach nur so findest, ist das wenig relevant. Soweit. Das jeweilige Verfahren könnte aber das Ergebnis von Überlegungen sein. Um eine solche Fahrt mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten, muss man sich halt etwas überlegen. Wenn man das nicht tut, hat man ein Problem. Wenn man auf eine doofe Idee verfällt, auch.

    Wer mag kann vor Gericht mit „ja, warum denn nicht?“ auflaufen.

    er muss über ein klares rechtliches Fehlverhalten

    Eben. Das Fehlverhalten bestand darin, den Gesundheitszustand nicht abgefragt zu haben, dass er als Grundlage für die Planung dienen konnte. Gesetze liefern den rechtlichen Rahmen, sie geben nicht immer alle Details vor.

    Es macht womöglich auch einen Unterschied, ob jemand für einen Posten eingestellt ist und besoldet wird, der nunmal erfordert Entscheidungen zu treffen. Dabei kann man immer Fehler machen. Die werden einem dann angelastet.

    Die Kolleginnen haben womöglich gemeint, alles Nötige getan zu haben. Hinterher müssen sie leider erfahren, dass das nicht stimmt. Sie unterlagen einer Fehleinschätzung.

    Wir treffen den ganzen Tag (und manchmal auch abends) Entscheidungen. Das müssen wir tun, weil eben nicht jedes Detail geregelt ist. Da bleibt immer ein Restrisiko, dass wir uns vertun. Vieles davon mag entschuldbar sein, man macht es halt beim nächsten Mal besser. Das Strafrecht liefert aber ein Recht enges Korsett, was im Falle eines Fehlers zu tun ist.

    Aber da es rechtlich gesehen keine Verpflichtung zur schriftlichen Abfrage gibt (sondern nur zur Abfrage), hat das Gericht die mangelnde Vorbereitung ungerechtfertigterweise erkannt. Also?

    Mach’s mündlich, wenn dir das reicht. Ich glaube nicht, dass das geht.

    Die Kolleginnen müssen dich jedenfalls vorhalten lassen, dass sie sich die nötigen Informationen nicht so erhoben haben, dass sie die zur Hand gehabt hätten, als sie sie brauchten — bei der Planung und Durchführung der Fahrt.

    Aus der Verantwortung kann man ableiten, dass die Vorbereitung mit einer gewissen Sorgfalt erfolgt. Eine ordentliche, schriftliche Abfrage wird dieser Sorgfaltspflicht gerecht.

    Wenn ihr ein nicht-schriftliches Verfahren habt, bitte, macht das. In einer Gesprächsrunde darum zu bitten, die Hand zu heben, wenn man ein chronisch krankes Kind hat, ist aber vielleicht noch nicht das Optimum.

    Ich habe keine Ahnung, wie die Abfrage im vorliegenden Fall tatsächlich erfolgte. Aber sie sorgte eben nicht dafür, dass die Informationen vorlagen.

    Schon, ja. Aber kann ein Gerichtsurteil darauf basieren, dass eine schriftliche Abfrage versäumt wurde, die gar nicht explizit verlangt wird?

    Weil mündlich nicht funktioniert, wie dieser Fall zeigt.

    Wenn man ein Bisschen drüber nachdenkt, kann so eine Abfrage nur schriftlich erfolgen. Dadurch hat man Klarheit, Verbindlichkeit und Dokumentation sichergestellt.

    Eine mündliche Abfrage im Plenum (die es im vorliegenden Fall wohl gegeben haben soll) kommt allein wegen Datenschutz nicht in Frage.

    Das Abfragen von Vorerkrankungen ist keine Dienstpflicht.

    Eben doch. Wenn du diese Informationen zur Grundlage deiner Planung machen sollst, musst du die Informationen wohl auch einholen.

    Der korrekte Umgang mit besonderen Diagnosen schon gleich gar nicht, wir drehen uns im Kreis.

    Nein, wir müssen nicht Medizin studieren, um auf Klassenfahrt zu fahren. Die Ausbildung zur Diabetes-Fachkraft dauert zwei Stunden und lehrt im Wesentlichen, dass rechtzeitig den Rettungswagen ruft. Da habe ich aber auch nur zufällig von erfahren.

    Rohmaterial" mir dann angeliefert

    Als erstes darfst du dir mal überlegen, wie man mit Respekt über Menschen spricht. Auch mit Anführungszeichen ist die von dir gewählte Formulierung schlicht eine Sauerei.

    Und ansonsten: wenn du möchtest, kannst du gerne den Kampf gegen die Noteninflation aufnehmen. Für mich lohnt er sich nicht (mehr). Dann ist’s halt so und wir vergeben inhaltlich wertlose Abschlüsse. Schade, aber eben nicht zu ändern, wenn der politische Wille dagegen spricht.

    Ich brauche meine Energie für andere Sachen.

    Mit dem Wegfall der Noten als extrinsische Motivation wird es etwas schwieriger, den jungen Leuten etwas beizubringen. Aber es bleibt möglich. Insbesondere die intrinsisch motivierten erkennen wir besser. Das ist nicht deren Nachteil, wenn wir uns um die Kümmern.

    Deine Unterstellung, Kollegen würden "Noten verschenken, um keine Probleme zu haben" ist Kollegenbashing

    Doch. Es gibt solche. Ich kenne genug davon.

    Und dann gibt es noch die, die prinzipiell und überhaupt keine schlechten Noten geben, weil sie keiner wehtun möchte, jede eine Chance verdient, das Leben eh hart ist usw. blablabla

    Auch irgendwie am eigentlichen Sinn von Noten vorbei, aber auch nicht zu ändern.

    Was die „Klassenkasse“ anbetrifft. Ich weiß nicht genau, was das ist. Eine Rechtsgrundlage, dass eine solche mit Einlagen der Eltern durch eine Lehrerin geführt wird, kenne ich nicht. Man ist dann aber womöglich treuhänderisch oder geschäftsführerisch tätig. Da stehen rechtliche Stolpersteine bereit. Sich die Fahrtkosten von den Eltern bezahlen zu lassen, dürfte im Rahmen von Vorteilsannahme nicht zulässig sein (anders als die Freiplätze, die mittelbar ja auch die Eltern zahlen).

    Finger weg und Vorsicht!

    Meine Schulleitung (sie ist aber noch ganz frisch im Amt) sagte, dass sie dafür kein budget hat.

    Jede Schule in NRW hat ein Budget für Schulfahrten. AFAIK wird da aber nicht nach Mehrtagesfahrten und Tagesausflügen unterschieden. Womöglich ist nicht genug Geld da, um alles zu finanzieren. Dann geht eben nicht alles.

    Die Reisekostenanträge, die man bei der jeweiligen Ebene der Schulaufsicht einreicht, werden durch diesen Etat gedeckt. Die Schulleiterin darf nicht mehr genehmigen, als Geld da ist. Insofern meint sie womöglich „Wenn wir die Abschlussfahrten für die vierten Klassen finanzieren wollen, ist kein Geld für Zoo & Co. für die anderen Klassen da.“ Vielleicht interpretiere ich das auch über und sie hat schlicht keine Ahnung.

    „Das Land“ ist aber auch keine unerschöpfliche Quelle, sondern hat für jede Schule ein Budget vorgesehen. Du kannst nur erstattet bekommen, was die Schulleiterin vorher genehmigt hat. Wenn die sagt, es sei kein Geld da, ist beim Land kein Geld da.

    Der „Wandererlass“ sieht auch vor, dass die Schulkonferenz ein Fahrtenkonzept beschließt, das Grundlage für die Genehmigung durch die Schulleitung wird. Damit deine noch frische Schulleiterin das nicht übersieht, ist sie sicher für einen Hinweis dankbar. Damit die Schulkonferenz eine Beratungsgrundlage hat, sollte die Höhe des Budgets bekannt sein. Eventuell möchte der Lehrerinnenrat mal nachfragen?

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