Das wurde dir aber auch schon mehrfach erklärt. Natürlich kannst Du theoretisch das Ref. auch anders organisieren und es an den Anfang des Schuldienstes legen. Wird aber in der Praxis nicht klappen.
Beiträge von Tom123
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Hä? o_O
Du kannst theoretisch das Ref. einfach als Schonphase oder Einstiegsphase direkt an den Anfang des Schuldienstes stellen. Dann wäre natürlich ein Nice to have. In der Praxis wird es aber so laufen, dass Personal, Zeit und Geld fehlen und es ganz schnell ein ins kalte Wasser werfen wird. Daher bin ich pro Ref..
Dazu kommt noch, dass wir hier immer wieder sehen, dass manche Leute nach dem Studium nicht für den Schuldienst geeignet sind. Ich erinnere mich an die Userin mit den vielen Krankheitstagen, die die Schuld überall anders sah. Da ist es vielleicht auch sinnvoll, dass da noch eine Prüfung ist. Sinnvoller wäre natürlich auch da ein höherer Praxisanteil in der Ausbildung.
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Gilt alles auch für 'ne Schonphase bei Einstieg ohne Ref. Mir fehlt immer noch die Antwort, was man danach 'mehr' und ausschl. dadurch können sollte.
In einer perfekten Welt vielleicht.
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Du lernst unwahrscheinlich viel Praxis. Und vor allem hast Du die Zeit die Praxis zu lernen. Du kannst hospitieren. Du kannst dich mit erfahrenen Lehrkräften austauschen. Letztlich hängt natürlich viel davon ab, wie gut deine Seminarleitung und deine betreuende Lehrkräfte sind. Aber am Ende würde man bei einem direkten Einstieg nie die Zeit dafür bekommen sich so intensiv mit Unterricht zu beschäftigen.
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Was bringt dir, deuren Schülern,deinen künftigen Kollegen das Ref?
Ich habe den Job erst im Referendariat richtig gelernt. Auch wenn es eine anstrengende und stressige Zeit war, habe ich im Ref mehr in der Zeit gelernt als jemals vorher und nachher.
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Dann hoffen wir, dass du da genug Verständnis und Sensibilität an den Tag legst, um es umfassend zu verstehen und Schüler:innen entsprechend zu begleiten.
Was sollen diese persönliche Angriffe? Übrigens heißt, dass nicht, dass die Lehrkraft eine Auswahl von Süßigkeiten haben muss. Wenn sie es macht, ist es nett. Aber es heißt z.B. das man den Verzehr von Erdnüssen im Klassenraum verbietet, wenn ein Kind eine entsprechend schlimmer Allergie hat.
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Du kannst deine Meinung gerne praktizieren und durchsetzen. Das Risiko der Verurteilung bei einer Anzeige durch die Eltern ist SEHR hoch. Vermutlich erfolgt im Nachgang dann auch ein Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung. Dein Bier. Aber stachle niemand dazu auf.
Informiere dich einfach. Es gibt dazu einschlägige Urteile.Ich werde verklagt, weil dein Vergleich von Essen und Toilettengang hing? Wo ist das Urteil das Essen und Trinken im Unterricht genauso wie der Toilettengang zu behandeln ist?
Zum Toilettengang: Ich habe geschrieben geschrieben, dass dein Absolutismus nicht gegeben ist. Stichwort Aufsichtsrechtverletzungen. Ich habe nicht geschrieben, dass man das grundsätzlich verbieten soll. Wir haben zum Beispiel Kinder mit Weglauftendenzen. Da muss immer jemand Erwachsenes mitgehen.
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Du bist aber nicht darauf angewiesen und hast entsprechend wenig Erfahrung, wie oft aus „Ich denke“ leider „ich weiß es jetzt besser“ wird.
Da nutzt es auch nicht, wenn du den Kolleg:innen unterstellst, sie hätten nicht das besonders gute Restaurant ausgewählt, das ist keine Garantie.
Wo habe ich das geschrieben? Ja, ich bin auch nicht darauf angewiesen. Aber ein Restaurant ist eine private freiwillige Sache. Und wenn ich z.B. in ein Restaurant gehen möchte, wo viel mit Erdnüssen gekocht wird, ist das einfach für mich Tabu. Das ist blöd für die betroffene Person aber letztlich ist es so. Aus meiner Sicht kann man nicht ein privates Restaurant zwingen, dass es alle Wünsche erfüllt. Jemand mit der falschen Körpergröße, darf vielleicht nicht Achterbahn fahren oder passt nicht in einen Supersportwagen. Ein anderer hat eine Chlorallergie und kann nicht ins örtliche Schwimmbad. Alles doof. Aber machbar. Natürlich ist es schrecklich, wenn ich nicht im Restaurant essen kann. Aber es ist kein muss. In der Schule ist es aber ein muss. Also müssen wir dort Rücksicht nehmen. Ich kann nicht sagen, dass ich nicht in die Schule gehen, wenn ich hochgradig allergisch bin und mein Sitznachbar jeden Morgen seine Erdnüsse mitbringen. Deswegen muss die Schule dort Vorgaben machen, damit alle gleichermaßen teilnehmen können.
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Wie viele Restaurants kennst du, in deren Karten zumindest die gängigen Allergene vermerkt sind?
So weit ich weiß, ist das schon seit mehreren Jahren Pflicht.
Wie viele Personen kennst du, die andere Allergien oder Unverträglichkeiten abseits der gängigen Allergene haben?
Das ist natürlich deutlich schwieriger. Ich denke, dass ein gutes Restaurant das hinbekommt. Wenn ich natürlich in ein preiswerteres Restaurant gehe, dass nur Convenience Produkte nutzt, ist es wahrscheinlich schwierig.
Wie viele Restaurants kennst du, die glutenfreie Alternativen anbieten?
Ich habe mal gegoogelt und angeblich gibt es relativ viele in der Nähe. U.A. mein Lieblingsrestaurant. Auch wenn ich jetzt Minuspunkte sammle, ich finde aber auch das ein Restaurant das nicht muss. Ich bin eher der Typ, der in (sehr) gute Restaurants geht und auch bereit ist dafür entsprechend zu zahlen. Für mich gehören solche Sachen dort zum guten Service. Es gibt aber auch den Griechen/Dönerladen etc. um die Ecke, der einfach Essen zum kleinen Preis anbietet. Letztlich muss jeder Restaurantbesitzer selbst sehen, was er anbieten möchte und was nicht. Es gibt vegetarische Restaurants. Da kann sich keiner beschweren, dass es kein Fleisch gibt. Oder wir haben ein Fischrestaurant, die tatsächlich nur Fisch anbieten.
Was natürlich wichtig ist, dass zu mindestens die wichtigsten Allergene angegeben werden müssen und das das auch stimmen muss.
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Zum Recht auf Toilettengang gibt es bereits grundsätzliche Urteile. Dieser darf den Schülern von Lehrkräften nicht untersagt werden. Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde und Körperverletzung.
Analog wäre auch das Verbot des Trinkens während des Unterrichts eine Maßnahme, welche die Gesundheit beeinträchigen kann - da mangelnde Flüssigkeitszufuhr die Konzentrationsfähigkeit mindert. Dagegen ist etwas verschütteter Tee Kinkerlitzchen.Mit Sachgrund darf es in bestimmten Räumen verboten werden. Nichts mit Menschenwürde und Körperverletzung. Ich finde es auch nicht wirklich eine Verletzung der Menschenwürde wenn ich in Raum XY nicht trinken darf. Der Vergleich mit dem Toilettengang hängt da auch gewaltig. Auch das übrigens in diesem Absolutismus auch nicht richtig. Stichwort Aufsichtspflicht.
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Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden - das ist bei 20+ Schülern (m/w/d) nicht leistbar. Wer etwas nicht mag oder nicht essen darf, lehnt dankend (!) ab und reicht das Tablett weiter - und alles ist gut.
Ganz so einfach ist das inzwischen nicht mehr. Wir hatten ein Kind, wo bereits kleinste Mengen von Erdnüssen massive gesundheitliche Einschränkungen bedeuten konnten. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurde dann der Verzehr von erdnusshaltigen Lebensmitteln im Klassenraum verboten.
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Wir haben auch so eine Blitz-DB in der Pause, für alles, war kurz abzustimmen ist.
Machen wir im Endeffekt auch so. Oder man trifft sich eben spontan auf dem Flur oder im Büro des SL. Gerade wenn es nur 2-3 Kollegen betrifft, braucht man das nicht groß mit allen diskutieren.
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Wir hatten tatsächlich einen Fall, wo ein Kind zur Lehrkraft ans Pult gekommen ist und dort stand heiße Tasse/Kanne Tee. Das Kind kippte diese um zog sich laut gutachten schlimme Verbrühungen zu. Das ganz ging entsprechend auch an die Versicherung etc..
Ich kann mir daher schon vorstellen, dass aufgrund der Verletzungsgefahr heiße Getränke zu mindestens in Grundschule verboten werden könnten.
In anderen Schulen wäre die Frage, ob Teppich oder der Schutz der EDV ein Sachgrund sind.
Das Essen kann man vielleicht auch verbieten, dass es den Unterrichtsablauf stört.
Am Ende müsste man sehen was ein Gericht sagt. Ein generelles Verbot von Getränken halte ich aber auch für sehr schwierig umzusetzen. Zu mindestens das Glas Wasser sollte erlaubt sein. -
Um deine Neugier dahingehend noch schnell zu befriedigen: Doch, dieses Gremium gibt es auch in NDS und es heißt hier "Schulvorstand". Dieser ist an jeder Schule mit mind. vier Vollzeitkräften einzurichten. Wenn du noch Lust dazu hast, kannst du es hier nachlesen: Gremien der Schule – Aufgaben, Zusammensetzung & mehr: Bildungsportal Niedersachsen
Wobei ich eher sagen würde, dass die Gesamtkonferenz das bei uns macht. Bei der Gesamtkonferenz sind auch Vertreter der Elternschaft, der Schüler (an weiterführenden Schulen) und halt alle Lehrer und die PMs. Ich glaube da sind es aber nur 3.
Da müsste man mal genau gucken, was bei euch die Schulkonferenz macht. Bei uns ist die Gesamtkonferenz das höchste Gremien. Manche Dinge darf aber auch der von Humblebee genannte Schulvorstand entscheiden. -
So habe ich das oben vermutet, nur dass es die Schulkonferenz (aka Schulforum / Schulpflegschaft) sein müsste statt der Gesamtkonferenz:
Schulkonferenzen gibt es bei uns nicht. Das müsste bei uns dann die Gesamtkonferenz sein.
Du mischst mehrere Sachen durcheinander. Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz/ Hausrecht/ Hausordnung/ Schulordnung... Das ist nicht alles dasselbe.
ähm. Nein. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wer ein Verbot erlassen könnte. Gesamtkonferenz (= bei uns Schulkonferenz (wobei ich den Begriff nie verwendet habe) kann eine Schulordnung (i.R. = Hausordnung) erlassen.
Alternativ / Konkurrierend könnte die SL von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich würde das auch dem Schulträger als Eigentümer zustehen. Das kann er als Anweisung machen oder eine Hausordnung erlassen.
Die Frage ist nun, wer kann es entscheiden und wer hat am Ende des letzte Wort. Meine Vermutung:
Schulträger kann als Eigentümer Vorgaben machen => Gesamtkonferenz/Schulkonferenz kann über die Schulordnung/Hausordnung Vorgaben machen => SL über das Hausrecht
Wenn Schulträger und Gesamtkonferenz nichts machen, kann die SL entscheiden.
Wenn Schulträger oder Gesamtkonferenz etwas vorgeben, muss die SL sich daran halten.
Spannend wäre dann auch wieder die Frage, in wie weit der Schulträger der Gesamtkonferenz Vorgaben machen darf. Z.B. das übliche "Die Halle darf nur mit hellen Sohlen betreten werden."
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Ja, was ich beim Googlen finde, scheint meine Interpretation zu stützen, dass die Hausordnung entscheidend ist, die ja - je nach Bundesland - nicht einfach von der Schulleitung festgelegt ist, sondern durch entsprechende Mitbestimmungsgremien.
Darüber hatte ich noch nicht nachgedacht. Beispielsweise war es für mich unstrittig, dass die SL über das Hausrecht das Essen und Trinken in bestimmten Bereichen wie Chemieräumen oder Computerräumen verbieten kann. Ich denke nicht, dass das grundsätzlich der Hausordnung geregelt sein muss. Allerdings ist es natürlich spannend, ob die Gesamtkonferenz über eine Hausordnung eine übergeordnete Regelung schaffen kann.
Ich würde jetzt mal vermuten, dass die SL entscheiden kann, solange die Schulordnung nichts Gegenteiliges sagt.
Spannend wäre dann auch die Frage, ob der Schulträger unabhängig davon Vorgaben machen darf.
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Na ja, mich interessiert hier eher die tatsächliche rechtliche Lage, wer hier welche Entscheidungen treffen darf.
... Soweit meine Vermutung.
Wenn dich das interessiert, ist es nicht wirklich schwierig zu googeln. Dann muss nur noch ggf. ein Gericht entscheiden, ob der Arbeitgeber sachliche Gründe hat.
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Ich finde, dass die Schule bzw. der Schulträger grundsätzlich das Trinken und/oder Essen in bestimmten Bereichen verbieten darf. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber durfte der Kaffee auch nicht mit in den Kundenbereich genommen werden. Voraussetzung wäre für mich, dass für die Pausen geeignete Räume zur Verfügung stehen, in denen das Essen und Trinken erlaubt ist.
Ergänzung: Grundsätzlich heißt, dass es natürlich immer Ausnahmen gibt. Gesundheitliche Gründe oder gerade einen Frosch im Hals oder ...
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