Beiträge von Tom123

    Nur: es wird nicht mit der Schule abgerechnet sondern mit dir als Mensch. Die anderen Kollegen sind lustig, bringen viel bei und sind insgesamt ganz coole Typen. Aber Herr Schmidt ist unfähig, unpünktlich, unsozial. Niemand hat etwas gelernt bei ihm. Er ist unsympathisch und hat Mundgeruch. Sein Unterricht war langweilig. Wieso hat er nicht schon längst gekündigt?

    Ich glaube nicht, dass irgendwer so in die Ferien starten will. Aber wenn ihr das unter Kritik und Meinungsfreiheit und "mir ist völlig egal, was andere denken" verbuchen würdet: chapeau.

    Es geht nicht darum, ob es dir gefällt.

    Es geht nicht darum, ob das Verhalten der Schüler angemessen ist.

    Es geht darum, dass die Schüler im Zweifel das Recht haben ihre Meinung in einem gewissen Rahmen zu äußern. Nicht pünktlich ist in dem Fall anscheinend eine Tatsache. Verstehe ich nichts ist eindeutig eine Meinungsäußerung. Einzig die Frage bleibt, ob "ist in dem Beruf falsch" unter Meinungsäußerung oder Beleidigung fällt.

    Und wie sieht es mit einem Recht auf Respekt aus?

    In welchem Gesetz steht denn das Recht auf Respekt?

    Es gibt durchaus das Recht seine eigene Meinung zu äußern. Ich bin bei euch, dass das nicht die nette Art der Schüler war. Aber nichtsdestotrotz haben sie das Recht ihre Meinung zu äußern.

    Wenn ein Kollege mehrfach zu spät zum Unterricht kommt, spielt es sehr wohl eine Rolle.

    Die eine Möglichkeit ist, dass es dienstliche Gründe dafür. Beispielsweise beim Schulleiter. Die andere Möglichkeit ist, dass die Person ihren Job nicht ordentlich macht. Und es anderen Thread wissen wir, dass zweiteres der Fall. Sowohl Schulleitung als auch Schüler haben ein Anrecht darauf, dass die Lehrkraft pünktlich zum Unterricht erscheint. Und wenn es den Tatsachen entspricht, dass das nicht der Fall ist, darf man das auch äußern.

    Ob das nun die feine englische Art ist, sei dahingestellt. Sicherlich gibt es bessere Möglichkeiten. Aber ich muss damit leben.

    Es erstaunt mich, wie viele Lehrkräfte anscheinend nicht viel von Meinungsfreiheit halten. Ich frage, wie viele davon über die Politiker und die Schulbehörden meckern, wenn die mal wieder Blödsinn machen. Es sicherlich für euch dann auch nicht ok, wenn eine Lehrkraft sich im Lehrerzimmer negativ äußert?

    Es geht nicht um Bewertung sondern ums öffentliche Runtermachen.

    Wir sind uns doch alle einig, dass das kein gutes Verhalten ist und so etwas nicht passieren sollte. Man sollte von Schülern, die ihr Abitur machen, erwarten, dass sie auch gewisse soziale Kompetenzen haben. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Trotzdem ist natürlich noch die Frage spannend, ob es einfach nur unverschämt ist oder tatsächlich eine strafbare Handlung.

    Das können und müssen wir hier nicht entscheiden. Und das muss auch das Opfer nicht entscheiden. Das stellt den Strafantrag und ab da kümmern sich Staatsanwältinnen und Richterinnen.

    Es erwartet auch keiner, dass Du das entscheidest. Aber wenn es dazu Urteile oder ähnliches gibt. Ich glaube Solmecke hat mal in seinen Youtube-Videos behandelt und sinngemäß gesagt, dass solche Aussagen im Regelfall keine Beleidigungen sind. Ich bin mir da aber nicht sicher, wo ich das gehört habe. Kann auch von jemand anderes sein. Aber Schmidt wird ja sicher einen Grund für seine Smileys haben und wer andere Urteile oder Rechtseinschätzungen kennt, wäre das sicherlich für alle spannend.

    Spannend, dass es bei euch so anders ist. Ich habe noch mal nachgelesen. Es steht tatsächlich nur drin, dass die Maßnahme endet wenn die Ziele erreicht wurden oder klar ist, dass die Ziele nicht erreicht werden. Es kann also auch bei uns länger dauern.

    Auf der anderen Seite steht auch explizit drin, dass die Ermäßigung sich nur auf die zu erteilenden Stunden bezieht.

    Klar sind das verschiedene Dinge. Aber es geht um die grundsätzliche Aussage. Bei euch gehört anscheinend nur der eigentlich Unterricht dazu. Bei uns gehören grundsätzlich (anteilig) auch die anderen dienstlichen Tätigkeiten dazu. Ersteres müsste bei uns wahrscheinlich auch gehen. Dann müsste man die Person so einsetzen, dass sie möglichst keinen wichtigen Unterricht gibt. Am AGen oder DaZ, wo es keine Konferenzen gibt.

    Die BEM ist doch auch zeitlich begrenzt. Ich habe zwischen 6 Wochen und max. 3 Monate alles erlebt. Aber nie länger. Danach gibt es natürlich noch Entlastungen für schwerbehinderte etc..

    Also Aufsichten wurden bei mir empfohlen wegzulassen. Da steht aber auch eindeutig im Schreiben der Bezirksregierung, dass es dringend empfohlen wird der Empfehlung des Arztes zu folgen, die Entscheidung aber bei der Schulleitung liegt. Vertretungen waren bei mir auch raus. Ebenso Anrechnungsstunden inklusiver der dazugehörigen Aufgaben. Alles andere im Ermessen der Schule. Finde ich aber auch schwierig. Ich hatte während meiner BEM sowohl Zeugniskonferenz als auch Klassenkonferenz und Elternsprechtag. Und das als eigentlicher Klassenlehrkraft. Habe die Klasse vor und nach der BEM wieder voll unterrichtet. Chef war aber auch sehr nett und hätte mich sicherlich für Dienstversammlungen notfalls freigestellt. Aber ich hatte keinen Anspruch. Das gehörte zum normalen Dienst.

    Aber die KI kann ich doch selbst fragen, das muss mir hier doch keiner reinkopieren.

    Außerdem empfinde ich die KI nicht als Quelle sondern als "Zusammenfassung dessen, was im Internet zu finden ist". Ist doch so, oder?

    Eine KI ist wie googel oder andere Dinge ein Werkzeug. Das nutzt man um Informationen zu bekommen. Antworten hier einfach reinzukopieren finde ich auch unsinnig. Informationen mit Hilfe einer Ki zu bekommen und zu verifizieren finde ich sinnvoll.

    Na, Schmidt. Wofür gibt es denn wieder den lachenden Smiley? Du als angehender Volljurist wirst uns doch dort sicherlich an deinem Fachwissen teilhaben lassen?

    Dass der Kollege eher mal zu spät kommt, entspricht anscheinend den Tatsachen. Entsprechend wäre die Äußerung gedeckt.

    Ich verstehe bei XY nichts ist eine persönliche Meinung und entsprechend gedeckt.

    Bleibt höchstens die Aussage "Hat sich den falschen Beruf gesucht" Hier muss erstmal der Kontext beachtet werden. Es steht in einer Abizeitung in einer Rangliste. Das ist sicherlich etwas anderes als wenn ich das im Internet veröffentliche. Und dann ist die Frage, ob es wirklich eine Beleidigung ist. Aber dazu wirst Du sicherlich einschlägige Urteile gefunden haben bevor du Smileys verteilst. Also bitte. Klär uns auf. Ich finde das tatsächlich persönlich auch spannend, wenn Du da etwas gefunden hast.

    Die eigentliche Frage ist ja auch das Thema Mehrarbeit!

    Das ist grundsätzlich keine Mehrarbeit. Du unterrichtest auch nur 24-28 Stunden wirst aber für 40/41 bei Vollzeit bezahlt. Bestimmte Aktivitäten gehören also zum Dienstgeschäft. Dazu gehören beispielweise auch Konferenzen, Elterngespräche etc.. Entsprechend dürfte der Dienstherr außerhalb einer BEM dich grundsätzlich verpflichten.

    Innerhalb der BEM ist die entscheidende Frage, was im Bescheid der Bezirksregierung steht bzw. was dein Bundesland für allgemeine Vorgaben macht. Wenn da drin steht, dass du an keinen weiteren Aktivitäten teilnehmen sollst, dann ist das bindend. Wenn da nur drin steht, dass du weniger Stunde arbeitest, dann kann man dich auch anteilig für solche Aufgaben verpflichten. Da kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Sagt man, dass die Vorschläge des Arztes verbindlich sind oder sieht man sie als Vorschläge, die man versucht umzusetzen. Wie gesagt, bei meiner eigenen BEM und auch bei Kollegen wurde in der Regel die Stundenanzahl verbindlich festgelegt und der Rest immer als wäre schön, wenn es klappt. Das kann aber bei einer anderen Bezirksregierung ganz anders laufen.

    Was bedeutet der Satz; "Das BEM sitzt hier direkt an der Schulbehörde."

    Im Krankenstand und ohne vorherige anwaltliche Beratung wäre ich da nie hin, schrieb ich ja schon. Anordnungen sind bei uns auch zeitlich begrenzt. Verstehe nicht, warum die Abordnungsschule so einen Aufriss macht. Die hätten dich doch einfach zurückschicken können. Oder warst du länger abgeordnet? Bei uns ist es meist nur 1 Jahr.

    Ist eine BEM nicht sowieso freiwillig? Sie wird dir doch als Hilfe angeboten und du kannst auch einfach sagen, dass du keine möchtest.

    Die abordnende Schule wird die Abordnung nicht wechseln, weil es eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme ist und zusätzlich bei der Auswahl ja einerseits Fachbedarf aber auch Sozialauswahl berücksichtigt werden muss, wenn sich niemand freiwillig meldet.

    In Nds. ist es tatsächlich üblich, dass man die abgeordneten Kollegen wechselt, damit nicht eine Person besonders benachteiligt ist. Es gibt natürlich trotzdem soziale Kriterien und manchen wie z.B. Schwerbehinderte sind dann komplett raus.

    Es ist keine automatisch korrekte Zusammenfassung, sondern eine Rechenleistung, bei der Antworten nach Wahrscheinlichkeiten formuliert werden. Das geht einigermaßen und wird sicher immer genauer werden, es ist aber fehlerbehaftet. Solange du die Richtigkeit der Angaben nicht kontrollieren kannst (Buch nicht gelesen), ergibt eine Angabe als gesicherte Quelle keinen Sinn.

    Das ist natürlich grundsätzlich richtig, allerdings ist das bei anderen "Quellen" auch nicht anders. Googel sucht die Informationen aus Websites, auf die jeder schreiben kann was man will. Bei Wikipedia gibt es regelmäßig auch Streit und Diskussion, ob Aussagen richtig sind. Selbst renommierte Enzyklopädien, haben eine Prozentzahl X an unwahren Aussagen und Fehlern. Und selbst primär direkt die Studie liest, kann der Autor Fehler gemacht haben. Schon bei der Datenerhebung können Fehler entstanden sein.

    Die Frage ist daher nicht, ob eine Quelle zu 100% richtig Antworten liefert sondern wie wahrscheinlich richtige Antworten sind. Sicher gibt es bessere Quellen als eine KI. Aber so schlecht, wie du tust, sind sie bei weiten nicht. Wir haben dich schon mehrfach gebeten zu sagen, welche Aussagen falsch sind. Aber da kommt ja nichts. Sind also die gemachten Aussagen falsch oder stört es dich einfach, dass Wolfgang eine KI nutzt?

    Woher nimmst du die Idee, dass ich KI-Aversionen habe?

    Du unterschätzt vollkommen die Fähigkeiten aktueller KIs. Statt dessen tust du so, dass Fehler, die KIs durchaus machen, der Standard sind und bei einer KI keine vernünftigen antworten rauskommen.

    Die kann sie auch haben. Wenn man sie veröffentlich, muss man sich an Regeln halten. Zu konstatieren, die Lehrerin sei im falschen Beruf, ist schon deutlich ehrabschneidender als die schlichte Wahrnemung, man selbst habe bei jener Lehrerin nichts gelernt.

    Da bin ich ganz bei dir. Die Frage war aber, ob es strafrechtlich relevant ist. Und ich denke, dass es da mit einer solchen Aussage in einer Abizeitung schwierig wird.

    Weil die Lehrkräfte insgesamt von der Anzahl nicht ausreichen. Ich dachte auch, dass jetzt wenigstens Schluss sei aber Fehlanzeige.

    Aber es ist schon mehr als merkwürdig, dass man dich trotz der Konflikte unbedingt behalten möchte. Ich fürchte, dass deine Stammschule dich auch nicht zurück möchte. Sonst wäre es ein leichtes zum Schuljahresende die Abordnung zu tauschen.

    Aber Unwahrheiten zu verbreiten oder sich auf diese Weise zu rächen, weil man als Einzelner im Kurs einen Lehrer nicht mochte, finde ich nicht in Ordnung.

    Wie willst Du denn bei den genannten Aussagen festlegen, ob es die Unwahrheit ist oder nicht?

    Das ist sicherlich nicht die feine Art aber wenn ein Schüler sagt, dass er bei Kollege XY nichts versteht, ist das seine Wahrnehmung.

    Fraglich wären solche Sachen wie das zu spät gekommen. Das kann man sicherlich prüfen. Aber das wissen wir auch schon, dass es anscheinend einen wahren Kern hat.

    Also muss ich mir überlegen, was ich daraus mache. Ich komme auch später als die meisten Kollegen, weil ich oft noch in schulorganisatorische Dinge verwickelt bin. Wenn die Technik nicht läuft oder andere Dinge zu klären sind, muss die Klasse auch mal warten. Entsprechend könnte ich mit der Kritik leben.

    Korrekt! Der Plan wurde erstellt vom Arzt. Dieser wurde im BEM mit der SL und dem Personalrat der Bezirksregierung kommuniziert und von der Bezirksregierung, auf Grundlag dieses ärztlichen Plans, genehmigt. In dem ärztlichen Attest stand Montag und Dienstag kein Unterricht.

    Ich rufe morgen bei der Bezirksregierung an...

    Ich fürchte, dass Du da dem ärztlichen Attest zu viel Beachtung schenkst. Es ist auch komisch, wenn im Attest Montag und Dienstag kein Unterricht stehen würde. Warum nicht Donnerstag und Freitag? Der Arzt müsste ja medizinische Gründe haben.

    Im Grundsatz gibt der Arzt eine Empfehlung. In der Regel geht es dabei primär um die Frage, wie viele Stunden Du arbeiten kannst. Dann wird beim BEM-Gespräch geprüft, was man machen kann um den Einstieg zu erleichtern. Rechtlich für dich bindend ist das, was in der Genehmigung von der Bezirksregierung steht. Oft steht dann dort nur die Anzahl der Stunden. Alles andere ist oft mehr ein "es wäre gut wenn" oder "wir versuchen". Fairerweise muss man auch sagen, dass manche Ärzte auch einfach die Wünsche ihrer Patienten aufschreiben.

    Du kannst natürlich versuchen über die Fürsorgepflicht etwas zu erreichen. Aber aus meiner Erfahrung ist es schwierig da eine verbindliche Zusagen zu bekommen. Einfacher ist es, wenn es medizinisch klar zu begründen ist. Frau Super kann nur 3h pro Tag arbeiten ist einfacher als Frau Super kann Montags nicht arbeiten.

    Die Frage ist nicht, was im Vorschlag des Arztes steht sondern in der Genehmigung der Schulbehörde. Wenn dort drin steht, dass Du explizit Montags frei hast, ist die Anweisung der SL nicht in Ordnung. In dem Fall wäre die Schulbehörde oder die Schwerbehindertenvertretung oder der Personalrat der richtige Ansprechpartner.

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