Beiträge von Tom123

    Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":

    Du hast leider Probleme mir zu folgen. Also noch mal Schritt für Schritt:

    1. Der Deal mit TZ ist schlecht. Er ist schlecht, weil die Vorgaben des Dienstherrn schlecht sind.

    2. SL und Stundenplaner sollen versuchen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern/berücksichtigen etc.
    Es nie irgendjemand hier geschrieben, dass das doch egal ist.

    3. Du schreibst es muss familienfreundlich. Und es muss nicht familienfreundlich sein. Das ist nicht die Aufgabe der Schule es sicherzustellen. Die Schule hält sich an Erlasse etc.. Die Schule versucht es möglichst weit umzusetzen. Aber Du hast keinen Anspruch, dass es sein muss. Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer. Jeder versucht sein bestes aber du wirst in kaum einer Schule eine angemessen Ausgleich für deine TZ finden. Und das ist ein Problem, dass eine Ebene höher liegt. Denn die Vorgaben mit unteilbaren Aufgaben etc. kommen von oben.

    So nun zu deinem Grundgesetz. Du hast geschrieben, dass relevanten Erlasse etc. nicht den Geist des Grundgesetzes und der Bundesgesetzes einfangen. Also dürfen wir nicht nur die Erlasse lesen sondern müssen darüber hinaus noch die Verfassung und die Bundesgesetzes beachten.

    Das von dir genanntes Bundesgesetz ist erstens für Landesbeamte nicht relevant, bezieht sich zweitens auf Arbeit der Arbeitsagenturen und ABM Maßnahmen etc. und ist drittens nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte relevant.

    Jetzt kommen wir zum GG. Du verweist richtig auf Artikel 6. Ich nehme mal an, dass wir uns einig sind, dass nur Absatz 1 relevant ist. Hast Du das mal gelesen? Dort steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Jetzt weißt Du endlich, wo das Wort Ehe herkommt. Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest. Ein bisschen weit hergeholt? Um das mal juristisch für dich einzuordnen. Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan. Und wer entscheidet nun, wie er das umsetzt? WillG? Nein. Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.
    Anfang der 50er Jahre hätte auch niemand über Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesprochen. Wärest Du damals mit Artikel 6 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hätte man dich ausgelacht.
    Heute sehen wir es etwas anders. Inzwischen sind wir als Gesellschaft der Meinung, dass sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus dem Artikel 6 ergibt. Deswegen erlässt der Gesetzgeber, der in diesem Fall dein Dienstherr ist, Regelungen wie er sich das vorstellt. Gesetze wie die Länderbeamtengesetze, Erlasse, Verfügungen und was auch immer. Und an diese muss sich die Schulleitung halten. Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben. Und wenn Du persönlich im Rahmen deiner juristischen Interpretation der Meinung bist, dass die Erlasse nicht ausreichend sind, dann Du dagegen klagen. Es nicht Aufgabe der Schule mehr umzusetzen als da steht. Das bedeutet z.B. das es in Niedersachsen einen freien Tag gibt. Ich glaube in Bayern nicht. Wenn Du also in Bayern wohnst und das nicht in Ordnung findest, musst Du dagegen klagen. Es ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner zu sagen, ja aber der Geist von Artikel 6 sagt eigentlich, dass du einen Anspruch darauf hast. Und in Niedersachsen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Muss-Bestimmung. Wenn Du schreibst, dass es ein muss, musst du dagegen klagen. Das ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner. In Niedersachsen gilt:

    §4 NGG:
    Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.

    und:

    §5 NGG:
    Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

    Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.

    Und jetzt sind wir wieder bei den Punkten mit der Ebene höher: Als Schule versuche ich deine Wünsche umzusetzen. Das wird oft nicht gehen. Ich brauche z.B. Montags 9 Lehrkräfte für die erste Stunde, von 11 haben aber 5 Familie und wollen später kommen. Dann bekommen nur 2 ihren Wunsch erfüllt. Und wenn Du dann sagst, dass das aber wegen Artikel 6 GG sein muss und du dich in deinen Grundrechten verletzt fühlst, dann musst Du dich an den Dienstherrn wenden und letztlich dagegen klagen.

    Mit deiner Aussage legitimierst du indirekt, dass es in Ordnung ist, Menschen, die mehrfach erkrankt sind zu schikanieren.

    Nein. Mit meiner Aussage sage ich, dass es für deine Ausbildung problematisch ist, wenn du längere Zeit erkrankt bist oder gesundheitlich nicht fit bist. Das sollte eigentlich auch logisch sein. Das hat weder eine Wertung in sich, noch wird damit jemand schikaniert. Das ist einfach eine Tatsache.

    Im Endeffekt ist der SL scheinbar ein Wichtigtuer und nicht ausgelastet.

    Weißt Du, dass sind die Sätze, wo man sich Gedanken macht, ob das mit dir und der Ausbildung richtig klappt. Du hast da nämlich grundlegende Aufgaben nicht verstanden. Die SL hat sicherzustellen, dass die Aufsicht klappt. Das ist ihre Dienstpflicht. Und zu ihrer Dienstpflicht gehört nicht nur jemanden einzuteilen, sondern auch zu überprüfen, ob die Aufsicht sichergestellt ist.

    Wenn es irgendwann mal einen schweren Vorfall gibt und es kommt raus, dass dort nie jemand Aufsicht gemacht hat, dann hat die SL den Ärger. Das sind Dinge, die Du als Anwärterin wissen musst, da solche Sachen auch dich betreffen. Es gab schon genug Verurteilungen, wo Lehrkräfte vorgeworfen worden ihren Dienstpflichten nicht nachgekommen zu sein.

    Danke, Kris.

    Ich habe nicht gesagt, dass unbezahlte Mehrarbeit gut ist. Ich sage auch nicht, dass man dagegen nichts machen soll. Ich sage aber, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Teil unserer Jobs ist in dem Sinne, dass es sie in unserem Job gibt. Das macht es nicht besser. Aber es ist der falsche Punkt, dies mit dem Stundenplan zu begründen. Ich gehe auch nicht zum Schulleiter und beschwere mich über die Besoldung oder über zu wenig Förderstunden, wenn das Land nicht mehr vorsieht.

    Wenn ich als Lehrkraft arbeite, muss mir bewusst sein, dass unbezahlte Mehrarbeit ein Problem ist. Auch für Vollzeitkräfte. Jetzt kann ich nicht sagen, dass ich jetzt TZ habe und nun der Stundenplan das Problem lösen kann. Wie soll das gehen? Wie kann der Stundenplan eine Entlastung schaffen? Die Grundlage dafür müsste der Dienstherr schaffen. Mit Entlastungsstunden und mehr Personal.
    Ich habe auch deutlich geschrieben, wie wir damit umgehen. Wir sagen den Leuten, dass sie andere Aufgaben liegen lassen sollen, wenn sie über ihre zeitlichen Grenzen kommen. Jede Lehrkraft entscheidet selbst, welche Ausflüge und Fahrten sie mitmacht. Und wenn eine (Teilzeit)kraft nicht auf Klassenfahrt fährt, ist das vollkommen in Ordnung. Wir versuchen Mitarbeiter, die Probleme haben akut zu entlasten. Egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Und wenn jemand noch bessere Vorschläge hat, gerne her damit. Aber trotzdem werden wir das Problem als Schule nicht lösen. Denn das Problem lässt sich nicht als Schule lösen.

    WillG du verstehst es anscheinend nicht. Du hast das Argumente mit dem GG und den Bundesgesetzen gebracht und ich habe das mit der Ehe um dir klar zu machen, dass dein Argument unpassend ist. Denn in dem zitierten Grundrecht geht es um den Schutz von Familie und Ehe. Und mehr steht da nicht. Du wolltest daraus konkrete Forderungen ableiten, was einfach juristisch Müll ist. Deswegen die Aussage zur Ehe. Um dir zu zeigen, dass dein Argument keinen Sinn ergibt. Weil ich mit der gleichen Argumentation bessere Stundenpläne fordern könnte.
    Es war auch nie meine Forderungen. Es war dein Argument. Ich habe dir gesagt, wenn wir nach offiziellen Zahlen 50% des Kollegiums mit berechtigten Sonderwünschen haben, ist schon rein theoretische möglich diese zu bedienen.


    Wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid. Bei meiner Grundaussage, dass es durchaus Aufgabe der Schule - und damit v.a. der Verwaltung (Schulleitung, Stundenplan, Terminplanung etc.) ist, darauf zu achten, dass es echte Entlastung für TZ Kräfte gibt und dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein muss, bleibe ich allerdings.

    Den ersten Teil deiner Grundaussage stellt auch niemand in Frage. Es ist darauf zu achten und man muss sehen, was möglich ist.
    Der zweite Teil ist erstens sehr abstrakt, weil jeder andere Vorstellungen hat, was dazu gehört und zweitens einfach nicht immer umsetzbar. Wir haben etliche Beispiele genannt, wo es einfach nicht möglich ist. Da hilft auch kein muss. Im System Schule ist nicht möglich die Wünsche von Lehrkräfte mit Kindern alle zu berücksichtigen. Egal wie berechtigt sie sind. Wenn Du gut bist, schaffst du vielleicht 50%, ein anderer schafft vielleicht 70% und ein dritter nur 30%. Und das heißt nicht, dass der dritte sich nicht genug angestrengt hat oder böse ist oder die falsche Einstellung hat. Vielleicht hat er einfach andere Rahmenbedingungen. Vielleicht gibt es indem Kollegium gerade besondere viele Lehrkräfte mit Kindern oder was auch immer. Und dann schreibst Du: Es muss aber gewährleistet sein. Wie soll das gehen?

    Es ist unglaublich, du redest und redest einfach weiter, als hätte es hier keine Diskussion gegeben. Es ist deine verdammte PFLICHT, für Ausgleich zu sorgen. Ob du das für unmöglich hältst, aka "wollen", oder nicht ist egal. Theoretisch.

    Praktisch ist mir leider klar, wo keine Klägerin ist, da keine Richterin und der Laden läuft immer heiter weiter. Nicht auf dem Rücken der beiden VZ-Kräfte freilich sondern auf den anderen 18, die jede Woche anteilig mehr machen.

    Nur weil es bei dir an der Schule nicht läuft und du unzufrieden, musst Du mit mir nicht so sprechen. Erstmal ist es nicht meine Pflicht. Ich bin nicht der Schulleiter. Selbst dessen Pflicht wäre es nicht, weil der Dezernet bei den Grundschulen der Dienstvorgesetzte ist.

    Du magst schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das ist ja ok. Aber es ist nicht die Aufgabe des Stundenplans die Arbeitssituation an den Schulen zu regeln. Deine Stundenzahl ist vorgegeben. Diese Stunden können gut oder schlecht liegen. Da versucht der Stundenplaner, es möglichst gut zu machen. Dass es ein grundsätzliches Problem mit unbezahlter Mehrarbeit gibt, betrifft uns alle. Dass es ein Problem mit der Anrechnung von unteilbaren Aufgaben gibt, wissen wir auch alle. Aber es nicht die Aufgabe des Stundenplaners, das zu ändern.

    Du schreibst, dass es an deiner Schule nicht läuft.
    Du hast selbst überhaupt keine brauchbare Idee, wie man es besser machen kann.
    Du meinst aber andere hier angehen zu müssen, dass sie es ändern müssen.

    Ich habe relativ genau geschrieben, wie wir es machen und nach welchen Grundsätzen. Wenn Du konkrete Verbesserungsvorschläge hast, schreibe sie gerne. Wenn Du es nicht besser kannst, solltest Du dich zurückhalten.

    Und wenn es an deiner Schule nicht läuft und Du deswegen nach eigener Aussage schon sauer auf die anderen Kollegen bist, die sich ausnutzen lassen, dann gehe zu deinem Chef und beschwere dich. Schreibe eine Überlastungsanzeige, gehe zum Anwalt und verklage deinen Dienstherrn. Ich wünsche dir ehrlich viel Erfolg. Ich bin ganz deiner Meinung, dass die Länder es sich da zu einfach machen. Aber da musst du dann aktiv werden. Da ist es natürlich einfacher über andere zu meckern.

    Ja, das mit der Überlastungsanzeige hast du geschrieben. Von der Grundidee bin ich da bei dir, aber es gibt das Problem halt an die zurück, die ohnehin schon zahlen - ganz buchstäblich.

    Und ob die Zitate so sehr aus dem Kontext gerissen sind, weiß ich nicht. Zumindest bei mir ist schon so ein Bild entstanden, dass da, meinetwegen bei allem Bemühen um den Stundenplan, das ich gar nicht absprechen möchte, so Schulterzucken herrscht, wenn es heißt, unbezahlte Mehrarbeit sei halt Realität unseres Jobs, mehr als ein freier Tag sein nicht Teil des Deals oder dieses unsäglich Beispiel mit dem Frühstück mit deiner Frau. Ehrlich, ein besonders gutes Bild zeichnet das halt nicht.

    Vielleicht möchtest Du es auch nur lesen.

    Unbezahlte Mehrarbeit ist Teil unserer Jobs. Egal ob VZ oder TZ. Das ist nicht gut. Und jeder muss sich überlegen, wie er damit umgeht. Im Zweifel muss ich andere Aufgaben so weit reduzieren, dass ich in mein Stundensoll komme. Aber das Problem kann ich nicht über den Stundenplan lösen.

    Und ja, wenn ich mich auf TZ einlasse, ist der Deal schlecht. Aber daran ändert die SL oder der Stundenplaner nicht. Das Problem ist mind. eine Etage höher. In Niedersachsen ist die Teilzeitquote an Grundschulen inzwischen über 50%. Deutlich höher als anderen Schulformen. Dazu kommt noch, dass Schulleitungen fast immer Vollzeit arbeiten. Wenn wir also nur die "normalen" Lehrkräfte betrachten sind wir im Schnitt bei 60-70%. Laut Ministerium sind die Mehrheit der Teilzeitkräfte aus familiären Gründen in Teilzeit. Ich habe also an einer Grundschule im Durchschnitt über ein Drittel der Lehrkräfte aus familiären Gründen in Teilzeit. Dazu kommen noch Schwerbehinderungen, Pflege von Angehörigen, Gesundheitliche Gründe. Damit hat im durchschnittlichen Kollegium die Hälfte der Lehrkräfte ein Anrecht auf besondere Berücksichtigung. Ohne irgendwelche dienstlichen Gründe zu nennen. Die kommen noch oben drauf. Wie soll das klappen?

    Zum Beispiel mit der Ehe: Du hattest auf das GG verwiesen und damit deinen Rechtsanspruch belegen wollen. Ich habe darauf hingewiesen, dass laut Artikel 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz stehen. Nach deiner Argumentation habe ich als Eheleute die gleichen Rechte wie als Familie. Das ist natürlich nicht der Fall, da deine Argumentation nicht passt.

    Dem hat doch nie jemand widersprochen. Letztlich versucht man das möglich machen, was möglich ist. Wenn jemand ein Jahr einen schlechten Stundenplan hat, bekommt er beim nächsten Mal oft den Vorrang.

    Ich vermute, dass die große Mehrheit der Stundenplaner ihren Job gerne machen. Ich bin mir auch sicher, dass die überwiegende Mehrheit versucht den besten Stundenplan zu kreieren. Die meisten bekommen dafür deutlich weniger Entlastung als es Arbeit macht. Eigentlich müsste man den Leuten in der Regel deswegen dankbar sein.

    Dann zu sagen, Ausgleich ist bspw. nicht möglich, weil solche Probleme auftreten, hat meiner Ansicht nach wenig mit "Wollen" zu tun:

    Das Problem ist, dass du die Aussagen aus dem Kontext reißt. Ich habe deutlich gesagt, dass weder ich noch unsere SL damit ein Problem hat, wenn TZ oder auch VZ-Kräfte Aufgaben liegen lassen oder nicht bearbeiten, weil sie überlastet sind. Ich habe sogar geschrieben, dass es sinnvoll ist, wenn Lehrkräfte dann auch konsequent sind und eine Überlastungsanzeige schreiben. Nur so wird der Dienstherr etwas ändern.

    Aber trotz alledem ist es ein Problem. Ich würde der Lehrkraft volle Rückendeckung geben und die Eltern auf die Personalsituation aufmerksam machen.
    Man kann im Einzelfall auch sicherlich mal Alternative Lösungen. Wir haben auch schon Fachlehrkräfte, PMs oder ähnliches mitgeschickt. Gerade als wir noch gut versorgt waren, gab es da Möglichkeiten zu schieben. Dann viel der Förderunterricht aus.

    Aber trotz alledem wird es ein Problem sein. Es werden Eltern kommen und sich beschweren. Für die Lehrkraft wird es trotz aller Rückendeckung ein Problem werden. Und ehrlicherweise kann man die Eltern auch verstehen. Sie können nichts für die schlechte Planung des Dienstherrn. Idealerweise hat die Schule für jede Klasse eine Klassenlehrkraft mit VZ oder annähernd VZ. Das ist aber utopisch. Wir haben sogar Schulleitungen, die nebenbei noch eine Klassenführung machen müssen, weil keine Alternativen da sind. Bei uns ist es inzwischen normal, dass Leute mit halber Stelle eine Klasse leiten.

    "Liebe TZ-Kräfte, ....

    Dass ist das, was wir machen. Und meistens sind auch alle Kollegen bei uns zufrieden oder verstehen es zu mindestens.

    Übrigens ist an Grundschulen mit Unterversorgung, was in Nds. momentan auf die meisten Schulen zutrifft, auch schwierig andere Ausgleiche zu gewähren. Wir sind oft schon froh, wenn jeder 1-2 Wünsche bekommt und wir möglichst wenige Springstunden haben. Aber das ist sicherlich schulspezifisch. An Grundschulen wollen die meisten Klassenlehrkräfte auch die meisten Stunden in ihrer Klasse verbringen. Das macht auch durchaus Sinn. Schränkt einen aber wieder beim Stundenplanbau ein.

    Aber zurück zum Thema. Es gab die Aussage, dass die Probleme durch wollen gelöst werden können. Ich habe drei Probleme skizziert, die real momentan an unserer Schule anfallen und die ich nicht lösen konnte. Wenn es also nur wollen geht, wären Lösungen nett.

    Ich habe es an der SEK 1 mal erlebt, dass ich morgens Aufsicht habe und der SL rumgelaufen ist und überall geguckt hat, ob die Aufsichten wahrgenommen werden und ob alles passt. Das kannte ich aus der Grundschule nicht. Im Endeffekt finde ich es aber richtig und sinnvoll. Es gehört nun mal zu seinen Dienstpflichten.

    Es dauert bei uns mindestens 8 Wochen und es wird Rechenkapazität dazu gemietet. Aber manche Wünsche schließen sich gegenseitig aus und eine Lösung ist, Klassen oder Jahrgänge zu tauschen, was auch nicht jeder will.

    Dazu kommt auch noch der Spaß, dass unter Umständen kurz vor Ferienende die Personalsituation noch nicht feststeht. Vor 2 Jahren hatten wir hier unseren Versorgungstiefpunkt. Irgendwann hieß es, dass wir Personal bekommen aber noch nicht klar ist, wen und wann. Dann hieß es, dass 2 Leute vom Gymnasium kommen. Am Ende habe ich am Dienstag gewusst wer kommt, was er unterrichten könnte und wann er eingesetzt werden kann. Am Donnerstag ging die Schule wieder los. Wir haben die ersten beiden Tage Klassenlehrerunterricht und nebenbei den Stundenplan für Montag gebastelt.

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben wird, egal wie man das jetzt findet.

    Der Schutz von Ehe und Familie ist ein Grundrecht. Daraus leitet sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
    Ebenso die Freie Entfaltung der Persönlichkeit ein Grundrecht. Daraus leitet sich das Recht aus Bildung ab.

    Und Schwups haben wir zwei Grundrechte, die sich gegenüber stehen.

    Es geht mir aber um Aussagen wie die, dich unten gebündelt zitiere. Das klingt mir halt doch zu sehr nach "Ja, TZ ist halt schwierig. Live with it." - und das kann es ja nun nicht sein.

    Da kannst Du aus einem Zitat aber echt viel interpretieren. Du kennst weder unsere Schule noch unsere Stundenpläne. Dafür unterstellst du irgendwelche Sachen, die überhaupt nicht stimmen. Die Frage was möglich ist, hängt stark von der Situation an der Schule ab. Warum sollte sich irgendein Stundenplan-Macher nicht die Mühe machen, die Wünsche wenn möglich zu erfüllen?
    An großen Schulen wird übrigens die meiste Arbeit inzwischen durch Programme gemacht. Da geht es nur darum möglichst alle Daten richtig zu erfassen und das Programm berechnet nach den Vorgaben die beste Möglichkeit.

    Aber da ich hier gerade einen Experten habe, kannst Du sicherlich ein paar Probleme für uns lösen:

    Viele TZ-Lehrkräfte wollen nicht in den Ganztag. Wenn ich alle mit einem anerkannten Grund rausnehmen (Familie, Behinderungen, Pflege von Angehörigen etc.), bleibt nicht genug Personal um den Ganztag durchzuführen. Wie löse ich das Problem?

    Unsere einzige Schwimmlehrkraft möchte Freitags gerne früher frei haben. Sie kümmert sich am WE um die pflegebedürftige Mutter und muss da hinfahren. Damit hat sich auch einen Anspruch, dass das berücksichtigt werden muss. Allerdings ist dort unsere Schwimmzeit. Andere Lehrkräfte dürfen den Unterricht mangels Zusatzausbildung nicht alleine durchführen. Ein Tausch der Schwimmzeiten ist nicht möglich, da die Busfahrpläne entsprechend vom Schulträger vorgegeben sind und die Busse bestimmte Schulen in einer bestimmten Reihenfolge abholen und dadurch die Schwimmzeiten festgelegt werden.

    Und drittens: Ich habe mehrere Lehrkräfte mit kleinen Kindern. Die möchten alle nicht in der 6. Stunden arbeiten, damit sie ihr Kind pünktlich abholen können. Gleichzeitig sind an dem Tag noch unsere Anwärter auf Seminartag und unsere Förderschullehrerin an einer anderen Schule abgeordnet. Ich kann 2 vielleicht 3 rausplanen. Ich habe aber 5 mit einem Anspruch.

    Es wäre super, wenn Du ein wenig Mühe geben könntest und die Probleme eben lösen würdest. Das ist ja alles nur eine Frage des wollens.

    Naja, wir bekommen eben die Pausen (die wir ja eh nicht haben) nicht abgezogen als Arbeitszeit, aber de facto eben immer noch zu wenig eigentlich.

    Klar, solche Fälle hatten wir auch schon. Dann kam die Lehrkraft erst 15 min später in der Pause vom Schimmunterricht zurück und bekommt die Mehrarbeit natürlich aufgeschrieben. In der Regel schaffen wir es tatsächlich in den Doppelstunden, wir haben allerdings auch nur 60 min im Schwimmbad also inklusive Umziehen. Da alle Slots dort belegt sind und wir uns das immer mit anderen Schulen teilen, gibt es da auch wenig Spielraum. Im Regelfall ist man am Ende nur rund 40 min im Wasser, was natürlich ärgerlich ist. Wenn man Glück hat, kann man ein wenig verlängern, weil die nächste Schule vielleicht immer etwas später kommt oder man den ersten oder letzten Slot hat. Aber das ist dann auch Glücksache. Wir haben auch Busse, die entsprechend die Schulen abfahren und die Kinder hin- und herbringen. Ich muss also auch pünktlich beim Bus sein, weil der dann die nächste Schule abholen muss.

    Da ich mittlerweile auch viel mit der Stundenplanerstellung zutun habe, ist das alles eine Frage des Willens.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Stundenplan macht und eine solche Aussage trifft. Natürlich ist auch die Motivation des Erstellers wichtig aber es ist nun mal nicht einfach eine Frage des Willens. Es gibt immer Dinge, die einfach nicht gehen oder wo nur eine Sache klappt. Das hat dann nichts mit wollen zu tun.

    Nee, das ist es alleine aus der Belastung von Temperaturen, Lärm usw. nicht, du scheinst noch nie schwimmen unterrichtet zu haben, achso, je nach Durchführung gibt es auch keine Pausen o.ä. weil ja die Kinder durchgängig beaufsichtigt sein müssen.

    Aus dem Thread mit den ertrunkenen Kindern solltest du wissen, dass ich auch Schwimmunterricht gebe. Du hast vollkommen Recht mit der Belastung. Aber das führt doch nicht zu mehr Stunden. Wenn ich eine Doppelstunde mit einer Klasse in der Schwimmhalle bin, bekomme ich zwei Stunden. Genauso als wenn ich mit Ihnen im Klassenraum Mathematik mache.
    Wenn ich über mehrere Schulstunden mehrere Klassen hintereinander habe, kann sich da natürlich was ändern. Aber im Grundsatz werden Schwimmstunden genauso abgerechnet wie alle anderen Stunden auch. Oder bekommt ihr Zuschläge für die größere Belastung? Das wäre ja mal eine Pro-Argument für Berlin.

    Die 6. Klassen sind Brandenburg und ja, Raummangel ist der Normalfall und das auch in anderen Bundesländern.

    Also unsere "Turnhallen" sind Gymnastikhallen und die sind so klein, dass da nicht mehr als eine Klasse reinpasst. Ich habe auch an den anderen Schulen, wo ich war, noch nie erlebt, dass sich zwei Klassen regulär eine normale Turnhalle teilen.
    Ich kann mir auch kaum vorstellen, wie man das sinnvoll umsetzen kann. Ich würde dann eher Sport nur epochal erteilen und eine Übungsstunde einbauen oder so.

    Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Das will auch niemand ignorieren. Ich habe in diesem Thread nicht einen Beitrag gesehen, wo jemand sagt, dass man den Schutz von Familie und Ehe ignorieren soll. Du hast geschrieben, dass die Erlasse (usw.) das ja alles nicht richtig regeln und man daher das GG und das (nicht vorhandene) Bundesgesetz beachten soll. Nur, dass das GG keine konkreten Handlungsanweisungen liefert.

    Es geht auch nicht um irgendeinen Geist hinter den Gesetzes. Es geht darum, dass es eine Reihe von Forderungen/Wünschen gibt, die alle eine Rechtsgrundlage haben und sich gegenüberstehen. Und dann muss Schulleitung abwägen. Ist es wichtiger, dass der Leistungskurs angeboten wird oder dass die Mutter mit Kleinkind den freien Nachmittag hat. Ist der Anspruch der Person mit einer Schwerbehinderung oder die Mama mit Kind größer? Wo muss ich meiner Fürsorgepflicht für Schüler und Lehrkräfte nachgehen? Usw.

    Und du versteckst dich hinter Erlassen und Verfügungen, die - das wissen wir alle - bewusst schwammig formuliert sind, damit sich der Dienstherr nicht angreifbar macht. Was ist jetzt besser?

    Ich bin Beamter. Ich halte mich an die rechtlichen Vorgaben meines Dienstherrn. Und wenn die nicht passen gibt es einen Dienstweg.

    Du nimmst irgendwelche Gesetze bastelst Dir daraus deine eigen Rechtsauffassung.

    Da ist doch klar, was besser ist, oder? Ich bin kein Jurist. Es ist weder meine Aufgabe Gesetze zu interpretieren oder über ihre Auslegung zu entscheiden noch in der Regel ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.
    Wo kämen wir da hin, wenn jede Schule ihrer eigenen Rechtsauffassung folgt?

    Wenn ich dienstliche handle, halte ich mich an die Vorgaben meines Dienstherrn. * Dazu gehört auch, dass ich den Dienstweg einhalte, wenn ich Bedenken bezüglich einzelner Vorgaben habe. Stichwort Treuepflicht etc.

    Wenn ich selbst betroffen bin, googel ich durchaus die Rechtslage. Und wenn ich der Meinung bin, dass mein Dienstherr mich falsch behandelt, beschwere ich mich auf den Dienstweg oder gehe zum Anwalt, zur Gewerkschaft, usw.. Es gibt sicherlich viele Aspekte, die unser Dienstherr nicht richtig macht. Stichwort Arbeitszeiterfassung usw.. Aber das zu prüfen ist nicht Teil meiner dienstlichen Tätigkeit. Das mache ich nur als Betroffener.

    Warum wollen mir hier eigentlich alle permanent einreden, dass es ausschließlich an meinem Sohn liegt?

    Um das noch mal ganz klar zu sagen: Es liegt in keinster Weise an deinem Sohn.
    Es liegt daran, dass Du selbst auch gesundheitlich angeschlagen bist und hohe Fehlzeiten hast. (Wofür du nichts kannst.)
    Es liegt daran, dass Du keine Betreuung für deinen Sohn hast und Ausbildung und alleinige Kinderbetreuung zu viel ist. (Woran du eventuell was ändern kannst.)
    Und du hast hier eine komische Art mit Kritik und Anregungen umzugehen. Du hast ein Problem mit der Schule, mit dem Seminar, mit uns. Das mag vielleicht an deiner angespannten Situation liegen, hilft dir aber auch nicht weiter.

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