Du widersprichst dir halt ständig selbst. Vorhin hast du noch gesagt, es sei gerade NICHT Aufgabe der Schulleitung, darauf zu achten, da es "eine Stufe höher liegt":
Du hast leider Probleme mir zu folgen. Also noch mal Schritt für Schritt:
1. Der Deal mit TZ ist schlecht. Er ist schlecht, weil die Vorgaben des Dienstherrn schlecht sind.
2. SL und Stundenplaner sollen versuchen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern/berücksichtigen etc.
Es nie irgendjemand hier geschrieben, dass das doch egal ist.
3. Du schreibst es muss familienfreundlich. Und es muss nicht familienfreundlich sein. Das ist nicht die Aufgabe der Schule es sicherzustellen. Die Schule hält sich an Erlasse etc.. Die Schule versucht es möglichst weit umzusetzen. Aber Du hast keinen Anspruch, dass es sein muss. Wenn Lehrkraft Müller zur Betreuung ihrer Kinder einen freien Montag braucht, versucht Schule das umzusetzen. Aber es kann gut sein, dass es nicht geht. Wenn in Nds. Lehrkraft Müller nur eine halbe Stelle hat und einen freien Tag wünscht, dann bekommt sie auf jeden Fall. Weil das muss. Die Rechtslage schreibt es vor. Notfalls fällt Unterricht aus, weil der Dienstherr, dass das muss. Verstehst Du jetzt den Unterschied? Du schreibst muss und ich sage dir, es geht nicht immer. Jeder versucht sein bestes aber du wirst in kaum einer Schule eine angemessen Ausgleich für deine TZ finden. Und das ist ein Problem, dass eine Ebene höher liegt. Denn die Vorgaben mit unteilbaren Aufgaben etc. kommen von oben.
So nun zu deinem Grundgesetz. Du hast geschrieben, dass relevanten Erlasse etc. nicht den Geist des Grundgesetzes und der Bundesgesetzes einfangen. Also dürfen wir nicht nur die Erlasse lesen sondern müssen darüber hinaus noch die Verfassung und die Bundesgesetzes beachten.
Das von dir genanntes Bundesgesetz ist erstens für Landesbeamte nicht relevant, bezieht sich zweitens auf Arbeit der Arbeitsagenturen und ABM Maßnahmen etc. und ist drittens nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte relevant.
Jetzt kommen wir zum GG. Du verweist richtig auf Artikel 6. Ich nehme mal an, dass wir uns einig sind, dass nur Absatz 1 relevant ist. Hast Du das mal gelesen? Dort steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Jetzt weißt Du endlich, wo das Wort Ehe herkommt. Und daraus argumentierst Du, dass die gegeben Erlasse und Verordnungen nicht ausreichend sind und du einen bestimmten Stundenplan möchtest. Ein bisschen weit hergeholt? Um das mal juristisch für dich einzuordnen. Das bedeutet lediglich, dass der Staat Familien besonders schützt. Das sagt aber erstmal noch überhaupt nichts dazu, wie er das macht. Da steht nichts von deinem Stundenplan. Und wer entscheidet nun, wie er das umsetzt? WillG? Nein. Das macht Gesetzgeber, indem er Gesetze und Regelungen erlässt. Z.B. das Ehegattensplitting und Kindergeld auf Bundesebene. Oder auch SGB 8. Aber auch dort findest Du nichts über deinen Stundenplan.
Anfang der 50er Jahre hätte auch niemand über Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesprochen. Wärest Du damals mit Artikel 6 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hätte man dich ausgelacht.
Heute sehen wir es etwas anders. Inzwischen sind wir als Gesellschaft der Meinung, dass sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus dem Artikel 6 ergibt. Deswegen erlässt der Gesetzgeber, der in diesem Fall dein Dienstherr ist, Regelungen wie er sich das vorstellt. Gesetze wie die Länderbeamtengesetze, Erlasse, Verfügungen und was auch immer. Und an diese muss sich die Schulleitung halten. Du warst der Meinung, dass diese Vorgaben nicht weit genug gehen, weil sie dem Geist des Artikels 6 nicht genug entsprechen und es noch dieses mysteriöse Bundesgesetz gibt. Aber das ist Blödsinn. Artikel 6 gibt nicht konkrete Maßnahmen vor. Es obliegt dem Gesetzgeber zu entschieden, wie er es umsetzt. Und jetzt sind wir wieder bei der Ebene höher. Kein Stundenplaner muss den Geist des Artikels 6 erforschen, um den Stundenplan zu bauen. Er nimmt sich einfach die entsprechende Erlasse und Gesetze und macht genau das, was die vorgeben. Und wenn Du persönlich im Rahmen deiner juristischen Interpretation der Meinung bist, dass die Erlasse nicht ausreichend sind, dann Du dagegen klagen. Es nicht Aufgabe der Schule mehr umzusetzen als da steht. Das bedeutet z.B. das es in Niedersachsen einen freien Tag gibt. Ich glaube in Bayern nicht. Wenn Du also in Bayern wohnst und das nicht in Ordnung findest, musst Du dagegen klagen. Es ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner zu sagen, ja aber der Geist von Artikel 6 sagt eigentlich, dass du einen Anspruch darauf hast. Und in Niedersachsen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Muss-Bestimmung. Wenn Du schreibst, dass es ein muss, musst du dagegen klagen. Das ist nicht Aufgabe von Schulleitung oder Stundenplaner. In Niedersachsen gilt:
§4 NGG:
Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.
und:
§5 NGG:
Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.
Jetzt können wir noch über die Begriffe "Erfüllung dienstlicher Aufgaben" und "dringende dienstliche Belange" diskutieren. Ich kann dir aber sagen, dass auch die Unterrichtsversorgung dazu gehört. In Nds. muss auch für die Grundschulen die komplette Zeit abgedeckt werden und darfst niemanden nach Hause schicken.
Und jetzt sind wir wieder bei den Punkten mit der Ebene höher: Als Schule versuche ich deine Wünsche umzusetzen. Das wird oft nicht gehen. Ich brauche z.B. Montags 9 Lehrkräfte für die erste Stunde, von 11 haben aber 5 Familie und wollen später kommen. Dann bekommen nur 2 ihren Wunsch erfüllt. Und wenn Du dann sagst, dass das aber wegen Artikel 6 GG sein muss und du dich in deinen Grundrechten verletzt fühlst, dann musst Du dich an den Dienstherrn wenden und letztlich dagegen klagen.