Beiträge von Tom123

    Demnach weißt du ja scheinbar auch nicht, ob es für NDS dazu irgendwelche rechtlichen Vorgaben gibt.

    Doch, ich weiß, dass die Gesamtkonferenz darüber beschließt. Die rechtliche Vorgabe ist das NSchG.

    Und dass wir an unserer Schule keine Konferenzordnung haben, hatte ich ebenfalls bereits geschrieben (brauche also meinen Schulleiter damit nicht zu behelligen; der hat momentan anderes zu tun). Und ich schrieb auch schon, dass es an meiner Schule so gehandhabt wird, dass Einladungen zu jeglichen "Treffen" spätestens eine Woche vor dem Termin 'rausgeschickt werden.

    Dann ist doch dein Problem einfach, dass ihr keine Konferenzordnung habt. Das müsstet du vielleicht mit deiner SL klären. In Grundschulen wird es oft aus Gewohnheit gemacht. Bei in der Regel >20 Lehrkräften ist der Bedarf an einer Geschäftsordnung wahrscheinlich auch nicht so groß.

    Ich bitte dich! Da geht es doch um die Wahl der Elternvertreter*innen. Das ist doch was völlig Anderes als Kollegiumskonferenzen und Co. Dass es für diese Wahlen eine Ladungsfrist gibt, war mir schon klar!

    Vielleicht solltest Du dir einen anderen Ton angewöhnen? Du hast gefragt, ob ich eine Rechtsquelle habe. Ich habe gegoogelt und für dich etwas gefunden. Bei uns werden Elternvertreter auf den ersten Elternabenden gewählt. Ansonsten gilt §34 Absatz 2 NSchG. Frage also deinen Schulleiter nach der Ordnung für eure Konferenzen. Ich finde das ziemlich eindeutig. Dazu ist noch §38 NschG. zu beachten, womit eine kurzfristige Einladung zu Konferenzen mit Elternvertretern ausgeschlossen sein sollte. Ebenso sind natürlich die diversen Arbeitszeitvorgaben für die Lehrkräfte zu beachten. Aber wenn man so antwortet, kannst Du sie dir sicherlich selber raussuchen.

    Ich bin mir da auch nicht sicher, ob und wo dies in NDS geregelt ist. Vor einiger Zeit hatte ich mal mit einer Freundin (ebenfalls BBS-Lehrerin) darüber geredet und sie war der felsenfesten Überzeugung, dass Einladungen zu Konferenzen und Dienstbesprechungen mit einer Woche Ladungsfrist inkl. Tagesordnung an die Teilnehmer*innen herausgehen müssten.

    Für bestimmte Konferenzen gibt es Ladungsfristen an allgemeinbildenden Schulen. Zeugniskonferenzen etc.. Hier ist der Fall aber auch so, dass ja der Termin rechtzeitig bekannt gegeben worden ist und nur die Tagesordnung fehlt. Dazu geht es um ein Arbeitstreffen und kein formales Schulorgan.

    Ich möchte das gerne ein wenig differenzieren. Es geht ja gerade um die Trennung aus Dienstpflichten und einer evtl. inhaltsleer angeordneten Präsenzpflicht.

    Natürlich hat die Lehrkraft über den Unterricht hinaus auch andere Aufgaben, die oftmals Absprachen und Koordination mit anderen Lehrkräften erfordern. Daraus aber einfach mal pauschal eine volle Zeitstunde pro Woche als Präsenzpflicht zu fordern, erscheint mir aber eben gerade nicht gesetzeskonform, da die Präsenzzeit der Lehrkräfte konkret geregelt ist, nämlich über die Pflichtstundenverordnungen und über gesetzliche Regelungen zu Konferenzen und Dienstversammlungen bzw. zu außerschulischen Veranstaltungen. Aber diese beschriebenen Koordinationstreffen fallen eben in keinen dieser Bereiche.

    Es könnte auch einfach eine feste Konferenz sein. Braucht eine Konferenz immer eine formale Einladung und Tagesordnung? Ich weiß nicht. Ich denke, dass die Schule erst dann ein Problem bekommt, wenn dadurch die Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird. Pauschal nicht hinzugehen, halte ich für kritisch.

    Ich war vor kurzem bei Bluebrixx in Bremen. Habe aber nur kleine Sets gekauft. Als Lehrkraft hat man viel zu wenig Zeit für so etwas...

    In unserer Nachbargemeinde gab es schon Geräte bevor das Geld aus dem Digitalpakt kam. Die dürfen ihre Geräte auch privat verwenden.

    Grundsätzlich finde ich es auch gar nicht schlecht. In bestimmten Fällen ist es schwierig dienstliche und private Anwendung zu unterscheiden. Dazu kommt, dass man eine private Nutzung auch nur schwierig nachweisen kann.

    Interessant fände ich einen Vergleich bei den Long Covid/ Post Covid Fällen bei denen du als Durchschnitt 105 Fehltage angibst.

    Wie war es bei denen vor der Corona Infektionen .

    Das steht in dem Link, den ich dir geschickt habe. Um es kurz zu sagen, hat die TK einfach die Menschen, die im Vorjahr eine Coronainfektion hatten mit denen verglichen, die keine hatten. Dabei hat man festgestellt, dass alle, die eine Coronainfektion hatten deutlich mehr krank waren. Das kann man natürlich jetzt von der Methodik angreifen. Aber ich hatte ja auch mehrere Links gepostet. Fakt ist am Ende, dass eine größere Zahl von Covid-Erkrankten noch deutlich nach der akuten Infektion Probleme hat. Wie viele und wie lange die Probleme anhalten, wird sich sicherlich erst in den nächsten Monaten und Jahren zeigen. Aber wenn wir die 1,3 Mio Fehltage laut TK zugrunde liegen, ist das schon ein immenser wirtschaftlicher Schaden.

    Es gab doch eine Studie, dass 90% der Post/ Long Covid Fälle psychisch vorbelastet waren. Gerade psychische Erkrankungen bringen meist hohe Fehlzeiten mit sich.

    Ich kann nur anekdotisch für die Schulen sprechen an denen ich war und da waren immer Kuk's dabei die seeehr lange gefehlt haben

    Magst du die Studie verlinken? Es gab auch mal eine Studie, dass angeblich viele Long-Covid vorerkrankt waren. Das scheint aber nicht mehr in den aktuellen Studien haltbar zu sein. Dort wird von 30-50 jährigen gesprochen. Oft vollkommen gesund. Mehr Frauen als Männer und vor allem Frauen um die 45 seien gefährdet. Hohe Virenlast wird als Risikofaktor genannt. Ein Argument für die Maske übrigens und auch psychische Probleme. Allerdings ist das nicht so dominant, dass das jetzt eine so große Auswirkung hat. Bei uns in der Ecke ist Emden mit 50.000 EW. Alleine dort haben sie auf der Post-Covid-Station 500 Patienten gehabt. Das ist schon eine Hausnummer. Vor allem wenn man bedingt, dass die meisten gar nichts machen oder zum Hausarzt rennen.

    Tom123

    Genau, man kann es nicht sagen, ob die eigentliche Krankheit oder Corona, trotzdem gehen sie in die gleiche Gesamtstatistik ein, oder nicht?

    Das mit den Lockern ist so nicht richtig. Gucken wir z.B. nach China. Da fragt man sich, warum fahren die so eine extreme Null-Covid-Strategie, wenn ihr Volk doch eigentlich recht jung ist und Corona nur eine Grippe. Da passt was nicht. Es gibt inzwischen eine Reihe von Wissenschaftlern die vor den gesellschaftlichen Spätfolgen durch Post-Covid warnen.

    Zur Statistik:

    Da reden wir aber von einer sehr kleinen Zahl von Menschen. Das sind nur die Fälle, wo ein Arzt nicht eindeutig sagen kann. Und gerade nicht Unfalltote, Selbstmorde oder was auch immer. Wenn du vom Auto überfahren wirst und anschließend positiv getestet wirst, bist du trotzdem kein Coronatoter.

    Wahrscheinlich gibt es einzelne Coronatote, die eigentlich an ihrer anderen Krankheit verstorben sind. Genauso wird es aber auch Tote geben, die an Corona verstorben sind und es nicht gemerkt wurde. Am Ende hast du ja die Übersterblichkeit. Wenn am Ende 80.000 Menschen mehr gestorben sind und auch die Lebenserwartung sinkt, muss es ja Gründe haben. Dann kann man sich noch Suizide angucken, ob es vielleicht an den Maßnahmen lag aber letztlich bleibt man bei Corona hängen.

    Vorausgesetzt, deine Verletzungen sind nicht so schwer, dass du an der Unfallstelle verstirbst. Wenn du in das Krankenhaus kommst, ein Corona-Test bei dir gemacht wird, dieser positiv ausfällt und du dann infolge deines Unfalls stirbst, bist du statistisch auch mit Corona gestorben.

    Bei manchen Beiträgen frage ich mich echt, was das soll. So eine Behauptung kann man mit einmal googeln einem Faktencheck unterziehen:

    https://www.br.de/nachrichten/wi…r-nicht,SGsKpEe

    Der Schwachsinn ist schon seit Monate widerlegt. Du bist Beamt:in oder zu mindestens wahrscheinlich im öffentlichen Dienst. Da kann man doch nicht einfach so über seinen Dienstherrn behaupten.

    Zum inhaltlichen:

    Entscheidend ist die Todesursache. Daher sind Unfälle, Suizid, etc. keine Coronatoten es sei denn, der Unfall passiert durch Corona. Die "mit"-Corona-Toten sind Menschen, die sowieso schon schwer kranke waren oder im Sterben lagen und wo man nicht sagen kann, ob die eigentliche Krankheit oder Corona den Tod verursacht haben. Durch die Übersterblichkeit oder auch das Sinken der Lebenserwartung aktuell kann man aber relativ gut berechnen, dass diese Gruppe nicht so groß ist, wie einige Querdenker behaupten.

    Die aktuelle Variante ist doch wirklich überwiegend mild..

    Das muss man mit berücksichtigen.

    Mittlerweile streiten selbst die Experten, ob mit oder an Corona verstorben (wenn dann doch jemand stirbt).

    Welche Experten genau streiten darüber? Wir haben für Deutschland im letzten Jahr zwischen 80.000 bis 100.000 Tote mehr als statistisch zu erwarten waren. Passt irgendwie zu den Coronatoten. Wahrscheinlich ein Zufall. Diese "mit" oder "an"-Diskussion kam von den Querdenkern schon im letzten Jahr. Ich dachte, dass wir da inzwischen durch sind.

    Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, dass es nicht nur um Tote geht. Was ist mit Post- und Longcovid? Schon mal was vom TK-Report gehört:

    https://www.tk.de/presse/themen/…30826?tkcm=aaus

    oder der Studie der UKSH:

    https://www.uksh.de/220718_pi_covidom_erste_ergebnisse.html

    oder hier mal ein Expertentalk:

    https://www.ndr.de/nachrichten/in…supdate242.html

    Wenn wir nun sagen, dass uns die Gesundheit unserer Mitmenschen egal ist, bleibt trotzdem das Problem der wirtschaftlichen Folgen. Die TK spricht von durchschnittlich 105 Fehltagen. Wer ersetzt diese Menschen? Welche Schule kann sich das leisten, dass in der Regel ein paar Kollegen mit Covid, Postcovid, Longcovid zu Hause sitzen? Was machen wir mit den Schülern, die das betrifft? Wir haben ein Fall wo ein Kind über 2 Schuljahre ein halbes Jahr mit Corona zu Hause war. Wer fördert es? Wo kommen die Stunden her? Und wer zahlt die ganzen Behandlungskosten?

    Bei uns war in der Tageszeitung heute ein langer Bericht. Aber Omikron ist ja mild. Alles kein Problem.

    Bei denen darf man dann die Dienstgeräte auch gar nicht erst mit nachhause nehmen, sondern muss diese im Tabletwagen in der Schule lassen, damit zumindest in der Theorie dann alle KuK bei Bedarf darauf zugreifen können (in der Praxis weiß ich von vielen Fällen, wo das halt dann doch nicht funktioniert.).

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man damit effektiv arbeiten kann...

    Bei uns steht ganz klar im Leihvertrag, dass wir als Lehrkräfte Apps und andere Software auf dem Leihgerät (Laptop oder ipad; wir konnten wählen) nur mit Zustimmung des Verleihers installieren dürfen. Ist das bei euch anders oder hast du die Zustimmung bekommen?

    Steht bei uns nicht. Dafür steht bei uns, dass wir es nur dienstlich nutzen dürfen und keine personenbezogenen Daten drauf speichern dürfen ...

    Du bist nicht fertig ausgelernt bloß weil du ein Studium absolviert hast und wenn ich zumindest mal an unsere aktuelle Anwärterin denke, dann ist der Weg bis zum eigenständigen Unterricht bei manchen auch SEHR lang und SEHR ausbildungsintensiv (sie ist durch einen Schulartwechsel dann bereits das dritte Halbjahr im ersten Ausbildungsabschnitt..).

    Nee, deswegen auch noch kein volles Lehrergehalt. Aber ein abgeschlossenes vierjähriges Hochschulstudium sollte doch durchaus eine Qualifikation darstellen. Andere starten damit in den Beruf. Das sollten doch zu mindestens 1.800-2.000 netto drin sein. Das sollte irgendwo das durchschnittsgehalt in D liegen.

    Herr Lauterbach hat sich jetzt ja auch angesteckt, obwohl er wohl relativ oft Maske getragen hat. (Ja, natürlich hat er sie auch mal nicht getragen. Auch Herr Lauterbach ist nur ein Mensch.)

    Es wird einfach deutlich, dass nur Maske tragen nicht gegen Corona reicht.

    Die sind hier auch ferngewartet, das hindert mich aber nicht daran, dass ich weitere Apps installiere.

    Die Fernwartung lässt sich mit verschiedenen Einstellungen realisieren. Wir haben auch keine Option, dass Kollegen eigene Apps installiert. Das liegt aber auch daran, dass der Wunsch momentan nicht besteht. Ohne eigene Apps kann die Verwaltung einfacher sein.

    Ich verstehe halt nicht warum die zweitklassige Behelfsalternative OBAS erstklassig bezahlt und abgesichert wird, wohingegen die erstklassige (leider wohl nicht verfügbare) Alternative der bodenständigen Lehramtsausbildung nur drittklassig bezahlt wird und der Kandidat, obwohl er sich dem Arbeitgeber Staat bedingungslos ausliefert, bis zum Ende (Bewerbung nach bestandenem 2. Staatsexamen) das volle Risiko der Nicht-Einstellung trägt.

    Ich kenne mich in eurem System nicht aus. Aber so wie du es darstellst, kann man dir nur Recht geben.

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