Absetzbarkeit iPad trotz Dienst-iPad?

  • Es gibt aber auch Lehrkräfte, die ihr Gerät auch privat nutzen dürfen.

    Tatsächlich? Das war mir nicht bewusst. Alle Lehrkräfte aus meinem Bekanntenkreis, die Geräte von der Schule gestellt/ausgeliehen bekommen haben, dürfen diese privat nicht nutzen.

    Meine Schule hat die Forumulierungen aus dem "Muster-Leihvertrag" (siehe Homepage des nds. MK) übernommen, die lauten:"(1) Das Leihgerät wird dem Entleiher ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Vor-, Nachbereitung und Durchführung des Unterrichts in der Schule, zu Hause und an einem anderen Lernort sowie die Erteilung des digitalen Distanzunterrichts. (2) Eine privaten Zwecken dienende Nutzung des Leihgeräts ist nicht zulässig."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In unserer Nachbargemeinde gab es schon Geräte bevor das Geld aus dem Digitalpakt kam. Die dürfen ihre Geräte auch privat verwenden.

    Grundsätzlich finde ich es auch gar nicht schlecht. In bestimmten Fällen ist es schwierig dienstliche und private Anwendung zu unterscheiden. Dazu kommt, dass man eine private Nutzung auch nur schwierig nachweisen kann.

  • Klar ist es in einigen Bereichen schwierig zwischen privaten und dienstlichen Anwendungsbereichen zu trennen. Nichtsdestotrotz habe ich aber unterschrieben, dass ich das Gerät nicht privat nutze und halte mich auch daran ;) .

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