Auch wenn unsere Landesregierung einiges falsch macht, muss man sie da wirklich mal loben. Es gab verhältnismäßig viele Möglichkeiten der Unterstützungen. Neben einem festen Betrag für zusätzliches Personal etc., gab es zusätzliche Stundenermäßigungen und auch ein paar Förderprogramme. In der Summe natürlich trotzdem zu wenig aber besser als in anderen Ländern.
Beiträge von Tom123
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Frag doch mal, was es da zu sehen gab!
Eltern sind nicht erreichbar.
Und nein, wir haben keine 25 Stunden bekommen.
Es ist mir aber möglich, vor dem Unterricht 15 min einen Test zu verteilen und im Blick zubehalten, dass ein Kind sich testet und die Zeiten einhält.
Die Anzahl der Stunden ist von der Schülerzahl abhängig. Wir sind allerdings auch nicht besonders groß. Selbst Minischulen sollten um die 10 Stunden haben. Das hängt natürlich auch davon ab, wen du einstellst. Es gibt ja einen Betrag X und die Mitarbeiter sind unterschiedlich teuer.
Ich habe die Zahlen zur Lehrerversorgung gesehen. Die sind nicht gut. Aber ich kenne keine Schule mit 50-70% Versorgung. Der Dezernent muss dann ein Ausgleich zwischen den Schulen schaffen. Man kann auch keine Schule mit dauerhaft 50-70% führen. Da wird abgeordnet oder Feuerwehrlehrkräfte eingestellt. Oder es werden mehr PMs eingestellt. Wie soll es sonst gehen? Bei 50% müssten ja täglich die Hälfte der Schüler zu Hause bleiben nur damit der normale Betrieb funktioniert. Oder jede Lehrkraft hat permanent 2 Klassen. Und wenn jemand ausfällt, hat man drei?
Das Kind kommt ja nicht unbedingt 30 Minuten vorher. Was machst du, wenn es genau pünktlich kommt und kein Test hat? Und was machst du, wenn der Test positiv ist und keiner erreichbar ist. Die Situation kann so oder so auftreten.
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Und es ist nicht so, dass das Land mal eben für sämtliche Vormittage vollumfänglich für 5 Stunden Personal zur Verfügung gestellt hätte, damit ungetestete Kinder, deren Eltern nicht erreichbar sind (sein wollen), beaufsichtigt werden könnten.
Das Problem hast du aber auch, wenn der Test vor Ort positiv ist oder ein Kind krank wird. Ich meine, ihr seid doch eine Grundschule? Ihr habt doch sicherlich regelmäßig Kinder, die während der Schulzeit krank werden. Aktuell käme noch verschärfend hinzu, dass ein Kind unter Umständen Corona-Symptome entwickelt und isoliert werden muss.
Letztlich muss dafür das Land auch nicht das Personal täglich bereit stellen. Das passiert ja nicht jeden Tag. In 90% der Fälle erreicht man die Eltern zeitnah. Normalerweise haben Grundschule gerade für solche Fälle Notfallnummern notiert. Dann wird halt die Tante, Oma, Nachbarin oder wer auch immer angerufen. So was muss natürlich gepflegt werden.
Wenn man dann wirklich keinen findet, muss man Personal in der Schule findet. Die Schulleitung hat oft Bürostunden, die Sekretärin oder der Hausmeister ist da. Ich kenne kaum Schulen, die keine Schulhelfer haben oder vielleicht hat die Schule Bufdis. Es gibt vielleicht Kollegen die einspringen können. Normalerweise lösen sich diese Probleme. Sie sind ja nicht häufig. Das passiert bei uns vielleicht einmal im Jahr und wir haben durchaus auch schwieriges Familienverhältnisse. Aber das sind dann auch meistens die Eltern, die sowieso zu Hause sitzen. Der letzte Fall an dem ich mich erinnere waren die Eltern systemrelevant beruflich eingebunden und konnten erst nach 1h erreicht werden.
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Das Land stellt kein Personal zur Verfügung, das täglich 5 Stunden auf die isolierten Kinder aufpasst.
Eine 450€-Kraft darf etwa 6-10 Stunden in der Zeit Woche übernehmen, davon müssen die meisten fest im Stundenplan festgesetzt werden.
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Und ja, vielleicht wäre die 2. Variante mal heilsam, wenn alle Klassen, die keinen Unterricht mit ausgebildeter Lehrkraft im Klassenraum machen können, allesamt VOR die Schulen IN die Öffentlichkeit gestellt würden - gerne über 2 Wochen.
Dann würde mal sichtbar, was eine 50-70%-Versorgung tatsächlich bedeutet.
Wir haben rund 25 Stunden bekommen. Das ist natürlich von der Anzahl der Kinder abhängig. Wir haben bei uns damit eine Person gehabt, die in der ersten Stunden durchgehend für die Test zuständig war. In der zweiten Stunde war sie dann doppelt besetzt. Vor der ersten Stunde hat sie bereits Test kontrolliert und in der großen Pause stand sie als weitere Aufsicht zur Verfügung. Die restlichen Stunden haben wir dann für zusätzliche Unterstützung für Kinder mit coronabedingten Lerndefiziten genutzt.
Du wechselst immer von einem extrem ins andere. Erstmal kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr regulär nur 50-70% Versorgung habt. Dann kann ja gar kein Unterricht stattfinden.
Aber selbst wenn. Es hat doch keiner etwas davon gesagt, dass du die Kinder 5 Tage die Woche 5 Stunden betreuen sollst. Wie kommst du darauf? Das Kind kommt ohne Test in die Schule. Entweder haben die Eltern bereits im Vorfeld zugestimmt, dass die Schule das Kind testen darf oder man ruft die Eltern an. Dann darf man das Kind entweder Testen oder die Eltern holen es ab bzw. läuft/fährt nach Hause. Dann machen die Eltern zu Hause den Test und schicken es wieder los. Wo ist das Problem????
Was machst du denn, wenn das Kind zu Schulbeginn kommt und den Test in der Schule nachholt? Die 15 Wartezeit muss das Kind ja beaufsichtigt werden.
Und natürlich kann es auch passieren, dass man die Eltern nicht erreicht. Aber das Problem kannst du auch sonst haben. Was machst du wenn der Test positiv ist? Oder wenn ein Kind während des Unterrichtes erkrankt? Stellst du sie dann alleine draußen vor die Schule? Habt ihr keine Aufsichtspflicht?
In einer Rundverfügung stand übrigens:
"Alternativ kann ausnahmsweise (z. B.: Testung zu Hause fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten der Nachweis auch durch einen Laienselbsttest unter Aufsicht der Schule geführt werden. Die Schulen stellen dafür einen separaten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten dürfen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests unterstützen."
Ich lese es tatsächlich so, dass ich für die Beaufsichtigung der Schüler:innen kein Einverständnis benötige.
Also erstmal steht da ausnahmsweise. Das bedeutet nicht regelmäßig. Dann habe ich ja geschrieben, dass wir genau den Fall hatten und die Eltern sich dann beschwert haben. Darauf hin hat die Landesschulbehörde uns angewiesen, dass die Test nicht ohne Erlaubnis durchgeführt werden dürfen. Die Begründung war, dass ein Grundschulkind den Test nicht ohne Hilfe durchführen kann und die Test auch nicht dafür vorgesehen sind, dass ein Grundschulkind sie alleine von sich aus durchführt. Daher müsse man immer davon ausgehen, dass eine Lehrkraft das Kind bei der Durchführung unterstützt hat. Dazu reicht es wohl schon, dass man die Zeit misst, Anweisungen gibt oder die Verpackungen öffnet. Unser Dezernent meinte damals, dass man bei einem Viertklässler vielleicht darüber nachdenken kann, es bei einem Schulanfänger aber sicherlich ausgeschlossen ist.
Du darfst ja nicht vergessen, dass dein Zitat sich auf alle allgemeinbildenden Schulen bezieht. Von einem Abiturienten kann sicherlich etwas anderes erwarten als von einem Erstklässler.
Aber davon abgesehen, steht ja auch dort explizit, dass du einen separaten Raum und Aufsichtspersonal brauchst. Letzteres habt ihr ja nach deiner Aussage nicht.
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Deine obige Aussage. Ich würde mir definitv keine ungetesteten SuS in den Unterricht setzen. Die Aussage des nds. MK lautete doch immer, dass ohne ein negatives Testergebnis keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich sei.
Das ist natürlich der Unterschied zwischen Grundschule und Berufsschule. Wir haben ja eine Aufsichtspflicht. Normalerweise sollten aus dem Corona-Programm zusätzliche Mitarbeiter für die Abwicklung eingestellt werden. Wenn Du nun ein Kind ohne Test hast und die Eltern den Test in der Schule verweigern, muss das Kind bei uns beaufsichtigt werden bis es die Eltern abholen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn die Eltern dem Test zustimmen. Testen und Ergebnis abwarten dauert ja auch. Da können wir die Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Wenn es tatsächlich bei Palim keinerlei verfügbares Personal gibt (was ich bezweifle), was würdest du sonst machen als das Kind mit in den Unterricht zu nehmen?
Die meisten Schulen werden sicherlich Personal für die Durchführung der Test abgestellt haben. Die Grundschulen haben dafür eigentlich auch extra Gelder bekommen.
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Humblebee, was verwirrt dich?
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Finde ich nicht. Da hätte ich lieber eine Unterschrift der Eltern, dass negativ getestet wurde, als dass die Kinder mir irgendwelche Testkassetten vorzeigen.
Die Argumentation war tatsächlich, dass es einfacher ist einmal zu unterschreiben als wirklich eine benutzte Testkassette mitzugeben. Auch die Kinder bekommen es dann eher mit. Bei uns sind viele Schule von der Unterschrift auf das Vorzeigen der Testkassette umgestiegen. Wirklich sicher ist natürlich beides nicht.
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Palim, es geht nicht darum, was du oder ich richtig finden. Dein Dienstherr verbietet dir explizit Kinder ohne Erlaubnis der Eltern in der Schule zu testen und weist gleichzeitig darauf hin, dass er das Testen in der Schule rechtlich problematisch findet. Damit ist die Sache eindeutig. Da kannst du nicht sagen, dass du das aber anders siehst. Insbesondere wenn es wiederholt passiert. Was macht ihr denn wenn der Test positiv ist? Irgendwo muss dann ja Personal herkommen.
Das zusätzliche Personal deckt bei uns den Mangel im Unterricht,
die schlechte Versorgung ist der Behörde bekannt, sonst könnte man keine einzige Stunde zusätzlich erhalten, da man ja immer darlegen muss, warum die Versorgung nicht ausreicht, bevor mehrere Stellen grünes Licht für Stunden geben.
Aber das alles hatten wir schon. An deiner Schule scheint es genügend zusätzliches Personal für alle Aufgaben zu geben. An meiner ist es anders.
Es gab explizit Personal für die Umsetzung der Coronavorgaben. Das kannst du dann nicht als Vertretungspersonal nehmen und dich dann beschweren, dass kein Personal da ist.
Aber letztlich geht es auch gar nicht darum. Wenn das Land sagt, dass Du die Schüler nicht ohne Erlaubnis testen darfst, dann kannst Du das doch nicht ignorieren nur weil eure Unterrichtsversorgung zu schlecht ist?
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Sehr sinnvoll und grandios fälschungssicherer "Nachweis".
Sicherlich. Aber immerhin besser als die Unterschrift. Das Problem ist ja die Vorgabe, dass die Kinder zu Hause testen.
Ich kenne die Regeln.
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Das mag in Wolkenkuckucksheim mit zusätzlichem Personal von wo auch immer möglich sein, nicht aber in Schulen mit 70%-Versorgung, in der die PM-Stunden nicht für die Vertretung ausreichen können.
Ich wäre da vorsichtig. Dein Dienstherr verbietet es dir explizit. Außerdem informiert er dich, dass Du keinen Test ohne Erlaubnis der Eltern machen darfst. Wenn Du da mal die falschen Eltern erwischt, könnte das durchaus sehr unangenehm werden. Wenn es da zur Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde kommt, wird es dir keiner danken, dass Du an die Unterrichtsversorgung denkst. Besser wäre es gegenüber der Landesschulbehörde anzuzeigen, dass dort Personal fehlt und schriftlich um Anweisung zu bitten. Im Zweifel sitzt das Kind halt ohne Test im Unterricht bevor ich meinen Job riskiere.
Man muss natürlich auch Berücksichtigen, dass das Land explizit für solche Aufgaben zusätzliches Personal bereit gestellt hat. Das geht weder von den Lehrerstunden noch von den PMs runter. Je nachdem wir groß eure Grundschule ist, habt ihr so 10.000 - 25.000 € dafür bekommen zusätzliches Personal für solche Aufgaben einzustellen.
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Die Schule musste, als die Tests verpflichtend waren, wenigstens die Unterschrift der Eltern kontrollieren, dass getestet wurde.
Kinder, die keine Unterschrift vorweisen konnten, haben wir z.T. in der Schule testen lassen, wenn die Eltern nicht erreichbar waren oder eine Verständigung nicht möglich ist. Das sind für mich Ausnahmefälle.
Wie und ob die Eltern das nachweisen müssen, konnten die Eltern selber entscheiden. Bei uns mussten sie die benutzen Testkassetten mitbringen.
Für das Nachtesten in der Schule, brauchten wir die Erlaubnis der Eltern. Wir hatten da einen Fall, wo es Ärger gab als das Kind in der Schule positiv getestet wurde. Laut Land muss man das Kind isolieren bis man die Eltern erreicht. Dann können die Eltern einem Test in der Schule zustimmen oder das Kind abholen, zu Hause testen und dann wieder zur Schule bringen.
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Wenn doch dort aber steht, dass "in den Schulen nur im Ausnahmefall getestet wurde, die Tests zuhause vorgenommen worden", dann ist das eigentlich nicht misszuverstehen.
Da hast Du Recht. Das hatte ich falsch gelesen. Ich hatte es so verstanden, dass nur noch in Ausnahmefällen getestet wird.
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Du sagst es doch gerade selber, bei euch wurde nicht in der Schule getestet, bei uns wird ja weiterhin und das von Anfang an direkt in der Schule getestet.
In Niedersachsen wurde noch nie in der Schule getestet. Auch als es Pflicht war, haben es die Kinder zu Hause gemacht. Jetzt ist es halt freiwillig, vorher war es Pflicht. Bei mir in der Klasse testet noch die Mehrheit.
Unter Ausnahmefälle würde ich verstehen, dass man nur in besonderen Fällen überhaupt testet.
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In den Schulen in NDS wurde die ganze Zeit nur in Ausnahmefällen getestet, die Tests wurden zu Hause vorgenommen.
Dennoch ist eine Testpflicht eine andere Umsetzung als freiwilliges Testen.
Wieso in Ausnahmefällen?
Bei uns hat jeder, der wollte, Test für zu Hause bekommen. Du bekommst normalerweise 3 Test pro Woche und man testet sich zu Hause. Wenn man einen Kontakt in der Schule hatte, kann man auch mehr Test bekommen. Ob man die Test nimmt und sich testet, ist natürlich freiwillig.
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Ein positiver Test ersetzt aber auch keine AU. Mag sein, dass es bei vielen so gehandhabt wird. Bei mir würde das bedeuten Online-Unterricht von zuhause (in der Unterrichtszeit natürlich). Davon wäre ich nur mit einer AU Bescheinigung befreit. Für meinen Mann galt es ebenso, denn als er wieder fit genug war konnte er Homeoffice machen und musste es dann natürlich auch, da nicht mehr kankgeschrieben.
Ein positiver Selbsttest plus Symptome können aber zu einer AU durch den Hausarzt führen.
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Niedersachsen hat auch die 5 Tage plus 2 Tage symptomfrei.
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Aber ich wüsste gerne, ob die Zahlen der Schulen in der Statistik landen, wobei hier die Tests freiwillig sind und sich viele nicht mehr testen.
Davon würde ich nicht ausgehen. Die Zahlen der Gesundheitsämter gehen ja über das RKI in die offizielle Statistik ein. Ich meine, dass die Schulen nur die Anzahl an die LSchB melden. Bzw. wie die sich jetzt nennen. Ich glaube, dass da noch nicht mal Namen gemeldet werden. Letztlich geht es nur darum zu beurteilen, wie sich das Infektionsgeschehen an den Schule entwickelt.
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Es ging ja zuvor auch und am Studienstandort könnte die Kirche ja auch die Tagung organisieren.
Trennung gibt es ja keine, weil die Kirche die Vocation dennoch erteilen muss bzw. möchte.
Ich finde, wenn einen das 2. Examen zur Einstellung befähigt, sollte bis dahin alles abgeleistet sein.
Sie muss es nicht. Ich kenne Kollegen, die kein Religion mehr unterrichten dürfen, weil sie aus der Kirche ausgetreten sind. Sie könnten aber ohne Problem bei einem Verlag ein Religionsbuch schreiben und veröffentlichen.
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Also nur 3 Jahre … bis sie es wieder ändern.
Ich hatte auf den Beitrag von chilipaprika reagiert. Man bekommt die Lehrbefähigung nicht über ein Wochenendseminar, sondern muss trotz Studium und Ref hinterher noch zur Tagung. Finde ich unglücklich, es könnte ja auch Teil des Studiums sein.
Vermutlich kocht da aber auch jedes Land sein eigenes Süppchen.
Innerhalb der 3 Jahre musst du meines Wissen einen Qualifikationkurs machen. Zu mindestens haben wir eine Lehrkraft, die 2020 noch die Vokation fachfremd bekommen hat. (Ggf. für die drei Jahre)
Die Vokation mit ins Studium einzubauen scheitert daran, dass das Studium staatlich und die Vokation kirchlich ist. Du kannst ohne Probleme als Atheist, Moslem oder was auch immer evangelische Religion an einer staatlichen Hochschule studieren und deinen Abschluss machen. Du kannst aber ohne Mitgliedschaft in der Kirche keine Vokation erhalten. Du verlierst sogar die Vokation wenn du dich entschließt, aus der Kirche auszutreten. Daher die klare Trennung zwischen Studium und Vokation.
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Auch die Tatsache, dass ich mich an mehreren Schulen zu Beginn eines Vorstellungsgesprächs fast schon dafür rechtfertigen musste, dass ich noch keine feste Stelle habe, empfand ich als nicht besonders förderlich für den Austausch.
Ich finde das durchaus eine legitime Frage. Man kann dann auch antworten, dass man die und die Kriterien an eine Schule stellt. Oder halt das man örtlich gebunden ist oder so etwas. Aber wenn ein guter Bewerber kommt, der noch keine Stelle hat, liegt die Frage doch auf der Hand.
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Das Studium in EvRef und das 2.Examen reichen nicht mehr, um die Vocatio zugesprochen zu bekommen, man muss jetzt zusätzlich noch zur Tagung fahren.
Sorry, da habe ich das falsch gelesen. Da hast Du natürlich Recht. Ich musste den Kurs damals auch machen. Ich war noch bei der Aussage vorher mit den Fachfremden. Du kannst auch Fachfremd die Vokation erhalten.
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