Ich finde das durchaus auch weiterhin bedenkenswert. Zwar ist es möglich, offene Treuhandkonten einzurichten und diese durch "Treuhand" zu kennzeichnen, der Bank gegenüber ist dann aber auch Name und Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Welche natürliche Person hast du denn der Bank als Treuegeber angegeben? Würde es sich wiederum um ein verdecktes Treuhandkonto handeln, so wärst du als Privatperson der Bank gegenüber voll haftbar.
Ich glaube, dass du mit deiner Argumentation weit über das Ziel hinausschießt. Es ist vollkommen ausreichend das Konto mit dem Hinweis "fremde Rechnung" und der Angabe des wirtschaftlich Begünstigten zu versehen. Du brauchst kein klassisches Anderkonto.
Letztlich geht es ja vor allem darum, dass wenn dir etwas zustößt die Gelder eindeutig als fremde Gelder zu identifizieren sind. Beim klassischen Anderkonto sind ja auch andere Aspekte wichtig. Beispielsweise, dass der Besitzer sie zu bilanzieren hat, auch wenn er keinen Zugriff darauf hat. Teilweise werden auch Einschränkungen vereinbart, welche Ausgaben möglich sind oder nicht.
Natürlich ist ein Schulkonto die bessere Lösung. Aber das andere ist jetzt auch nicht der Weltuntergang. Und solange die Schulbehörde es zulässt, würde ich es auch nicht so kritisch sehen.