Beiträge von Tom123

    In meinen Kursen trägt immer noch durchweg mehr als die Hälfte Maske und im Kollegium ebenfalls. Wenn ich hier lese, vermute ich, wir ticken etwas anders als der große Rest 😄 Ich hab die Maske letzte Woche weggelassen, diese Woche bin ich doch wieder zurückgeswitcht.

    Eine Busfahrt mit einem Haufen maskenloser Kinder bei schlechter Belüftung wäre mir extrem unangenehm und ich würde wohl versuchen, nicht mitfahren zu müssen.

    Nein, du tickst nicht anders als der große Rest. Bei der Abschaffung der Maskenpflicht war laut repräsentativen Umfragen die große Mehrheit dagegen. Auch jetzt wird sicherlich die Mehrheit noch bereit sein, in kritischen Situationen eine Maske zu tragen. Individuell ist sicherlich, welche Situationen man als kritisch ansieht. Wir haben kaum noch Coronafälle an der Schule. Das entspannt mich. Natürlich testet sich das Kollegium noch regelmäßig auf freiwilliger Basis.

    Im Bus ohne Maske und ohne Test würde ich aber auch nicht machen.

    Das Problem ist aber auch, dass es eine kleine Minderheit gibt, die meint sich lautstark als Mehrheit aufführen muss. Das hat man bei den Corona-Protesten gesehen aber auch hier im Forum. Alleine von der Sprachwahl wird da schon Stimmung gemacht. Wenn jemand eine Maske trägt, wird das gleich mit Angst etc. gleichgesetzt. Oder das Nichttragen mit Freiheit gleichgesetzt. Wie will man mit solchen Menschen umgehen?

    Ich finde tatsächlich, dass unter Maskengegner nur ein kleiner Teil ist mit dem man sachlich sprechen kann. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein. Und es gibt auch durchaus Argumente gegen die Maskenpflicht. Und auch das FDP-Argument von der freien Entscheidung des mündigen Bürgers ist ja irgendwo nachvollziehbar. Aber bei vielen kommen gleich irgendwelche Pseudoargumente, falsche wissenschaftliche Studien etc.. Und diese sind in den Medien einfach übermäßig präsent. Dadurch könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie die Mehrheit ausmachen.

    Hat man denn früher Maske getragen, um sich vor Grippe zu schützen vor einem Urlaub?

    Die Bevölkerung wird bei einem erneuten Maskenwahn nicht mehr mitziehen.

    Ernsthafte Frage: Redest Du auch so in deinem Kollegium? Sagst du deiner Kollegin mit Maskenwunsche auch ins Gesicht: Du kannst ja eine Maske tragen. Aber ich habe keine Lust eine zu tragen nur um dich zu schützen?

    Unabhängig von dem Inhaltlichen kann ich mir das gerade kaum vorstellen, wie man da vernünftig miteinander umgeht. Wenn bei uns eine Kollegin sagen würde, dass sie Bedenken wegen der Infektionsgefahr hat, würde man versuchen eine Lösung zu finden. Die Kollegin bleibt zu Hause, fährt alleine, ... Bei unserer letzten Aktion haben sich alle freiwillig vorher getestet. Auch unser Corona-Leugner.

    Wo hast du denn die von dir benannte Dienstpflicht gefunden? Eine Aufklärung über den Waffenerlass kenne ich bei uns nicht, die Vorgaben zur Versetzung werden von der Schulleitung mitgeteilt.

    Ich bin in Niedersachsen. Beratungsgespräche führen bei uns die Lehrkräfte. Macht das bei euch bei jedem Kind die Schulleitung? Wie macht ihr das bei größeren Schulen. Da wird es doch sicherlich Bei uns ist die nur bei bestimmten Fällen dabei.

    Grundsätzlich kann das auch in Niedersachsen die Schulleitung machen. Aber genauso kann sie die Lehrkräfte damit beauftragen. Du hast in Niedersachsen sowieso die Pflicht die für dich relevanten aktuellen Verordnungen und Erlasse zu kennen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das irgendwo explizit so steht. Hätte auch jetzt keine Lust zu suchen. Bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist.

    naja, es ist nicht unsere Aufgabe das zu rechtfertigen. Also ich sehe es nicht als meine, denn ich verstehe sie nicht und auch keiner meiner Kollegen/Schulleitung. Es ist mittlerweile auch scheinbar fast allen egal.

    Die meisten von uns sind Landesbeamten. Es gehört sicherlich zu den Dienstpflichten einer Lehrkraft die Eltern über die aktuelle Rechtslage,a sofern sie für Schule relevant ist, aufzuklären. Die Frage ist eher, wo die Grenze liegt. Reicht die Aussage: Bitte lesen Sie die Verordnung XY? Wie weit muss ich es erklären können?

    In anderen Bereichen ist es ja ähnlich. Genauso musst du bei uns über den Waffenerlass, Versetzungsvorgaben, etc. aufklären.

    Ich bin total entspannt.

    Mir ist es völlig egal woher/ warum es aktuell so ist wie es ist.

    Das ist doch schön. Aber meinst du nicht, dass es gerade in einem Lehrerforum wichtig ist, dass wir uns über die Fakten klar werden und nicht irgendwelche Propaganda hinterherlaufen? Immerhin sind wir im ständigen Kontakt mit Eltern und Kindern. Und wenn dort Kritik an den Coronavorgaben des Landes kommen, sollten wir dem doch sachlich richtig entgegnen können.

    Ja klar, wird ja auch weniger getestet😅🙈.

    Das ist wieder so eine Querdenkerargumentation. Sicherlich ist das ein Aspekt. Aber nur daran kann es nicht liegen.

    Am 1. April war die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patienten beim 8,7% in Nds. Heute ist sie bei 2,7%. Also weniger als ein Drittel. Dieser Rückgang lässt sich wohl nicht durch weniger Test erklären, oder?

    Dazu ist es vollkommen normal, dass die Zahlen durch die steigende Immunität in der Bevölkerung zurückgehen.

    Wir können natürlich auch noch darüber reden, dass auch die Varianten eine Saisonalität gezeigt haben.

    Am Ende werden die weniger Test nur einen kleinen Teil ausmachen. Zwar findet man durch weniger Test auch weniger Infizierte gleichzeitig führen weniger Test aber auch dazu, dass sich das Virus mehr verbreiten kann.

    Hier gibt es Grundschullehrer, die zu bestimmten Zeiten 70h arbeiten, also 10 am Tag, inklusive Samstag und Sonntag? Was macht ihr in dieser Zeit? Ich glaube, Tom123 schrieb das weiter vorne.

    Ich glaube, dass du zwischen regelmäßig und Spitzenzeiten unterscheiden musst. Auch wenn ich mich durchaus für effizient halte arbeite ich im Schnitt sicherlich mehr als die 41 h, die wir machen müssen. Dass es deutlich über 50 sind, ist aber eine Ausnahme. Deswegen schrieb ich 35 - 70 h. Wenn es Zeugnisse gibt, ist es durchaus so, dass ich dann jeden abend noch mal von 20-24 h am Rechner sitze. Oder ich hatte auch schon mal, dass das WE komplett weg war. Letztens war ich auf Klassenfahrt und habe am WE die Aufgaben für meine Klasse zu Hause vorbereitet. Wenn dann dazu noch irgendwelche SL-Sachen kommen, kann es das auch schnell mal in Stress ausarten. Aber da reden wir über 2-3 mal im Jahr. Die normale wöchentliche Arbeitszeit in der Schulzeit wird irgendwo bei 45 h liegen. Das halte ich auch für realistisch. Wobei ich auch alle Elterngespräche, Mails etc., als Arbeitszeit rechne.

    Dein einziger Satz, den ich in dem Beitrag zitiert habe, lautete: "Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden."

    Ja und wenn du die anderen beiden Sätze mit zitierst hättest, wäre dir klar, dass es um die Abgrenzung digitalen Unterricht und Zeugnisse schreiben geht. Und ja auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes gehört dazu. Das löst aber immer noch nicht das Problem: Die Leihgeräte sind nicht als "normales Dienstgerät" konzipiert.

    Ich versuche es noch mal klar zu machen: Ein normaler Angestellter in der Privatwirtschaft oder ein normaler Beamter bekommt ein Dienstgerät und darf an dem Dienstgerät alle seine Aufgaben erledigen. Vielleicht steht ihm für bestimmte Aufgaben auch ein separates Gerät zur Verfügung. Aber letztlich stellt sein AG ihn seinen PC, Laptop etc..

    Wir bekommen ein Gerät, sollen es aber nur für bestimmte Zwecke nutzen. Es bleiben aber ganz viele Aufgaben über. Es wäre am Land uns so auszustatten, das wir alle unsere dienstlichen Aufgaben ohne private Geräte erledigen können. Das ist aber nicht der Fall. Das ist doof und Niedersachsen ist dort im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders restriktiv.

    Trotzdem gibt es natürlich Schulträger wie deinen, der selber das anders macht und die Schulen optimal ausstattet. Das ist aber keineswegs der Normalfall.

    Liebe/r Tom,

    zusätzlich zu dem, was Seph bereits schrieb, möchte ich dich auffordern, meine Posts richtig zu lesen! Ich habe überhaupt nichts zur Speicherung personenbezogener Daten geschrieben - auch wenn du darauf ständig herumreitest -, sondern es ging lediglich um die Vor- und Nachbereitung von Unterricht mit Hilfe der Dienstgeräte als auch die Durchführung des ...

    Da hast du auch vollkommen Recht. Für mich zählte dazu auch die Vor- und Nachbereitung. Es ging halt um die Abgrenzung zu den anderen Dingen, die wir Lehrkräfte auch noch außerhalb von Unterricht machen müssen.

    Du hattest mich ja zitiert. Und da ging es um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und dass die gerade nicht erlaubt ist. Das ist etwas verwirrend, wenn es dir nur um die Vor- und Nachbereitung geht. Das löst natürlich das eigentliche Problem nicht, wo/wie ich Zeugnisse oder Gutachten schrieben, wie ich meine Noten speichere oder dass ich noch nicht mal ein Foto/Video trotz Erlaubnis der Eltern von den Schülern mit dem Gerät aufnehmen darf. Da hilft es mir nur wenig, dass ich meine digitalen Unterricht auch digitale vorbereiten darf. Denn darum geht es letztlich. Das Geräte ist im weiten Sinne für den digitalen Unterricht und nicht als Arbeitsgerät für die Lehrkräfte.

    Das Problem an der ganzen Sache ist doch, dass schuleigene Plattformen, Server etc. an der Mehrheit der (Grund)schulen nicht existieren. Die gibt es in der Praxis nur an den weiterführen Schulen. (Ja, es gibt auch Grundschulen mit iserv etc.. Das ist aber deutlich die Minderheit).

    Laut Medienberater des Landes bedeutet "soll", dass in Einzelfällen personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, wenn es keine Alternative gibt das Gerät sonst zu nutzen. Er hat beispielsweise auf die Anmeldung beim App-Store hingewiesen. Die Speicherung von Schülerdaten ist aus ihrer Sicht eigentlich immer unzulässig, da es immer andere Alternativen gibt.

    Dazu kommt, dass wenn du personenbezogene Daten auf deinem Endgerät speichern möchtest, es als privates Endgerät gilt und der entsprechende Erlass wieder gilt. Dort steht dann:

    Die Speicherung personenbezogener Daten auf dem Festspeicher privater mobiler Endgeräte (Smartphones und Tablets) ist nicht zulässig. Das Speichern und Anzeigen personenbezogener Daten in Clouds oder über Applikationen von Fremdanbietern ist zulässig, wenn zuvor mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag i. S. von Artikel 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen wurde. Für den Fall, dass im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt, sind die Artikel 44 bis 49 DSGVO
    einzuhalten.

    D.h. die fast überall gekauften iPads sind dann raus. Aber selbst wenn ich einen Laptop habe, müsste ich noch einiges in Sachen Datensicherheit etc. beachten. Warum muss ich das als Lehrkraft einem dienstlich zur Verfügung gestellten Gerät? Das haben andere Bundesländer auch besser gelöst. Nur letztlich ist auch die Bund-Länder Vereinbarung für uns vollkommen irrelevant, weil nur die Vorgaben des Landes zählen ...

    @state of trace: Da Du ja nur mit einem Smiley antwortest. Ich kann ja verstehen, wenn Menschen bewusst eine Infektion in Kauf nehmen. Das ist dann halt eine andere Meinung. Aber wir können doch nicht denken, nur weil wir es ignorieren ist Corona weg?

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole... Das stimmt so nicht. Die Leihgeräte sollen nicht ausschließlich für die Durchführung von digitalem Unterricht genutzt werden.

    Siehe dazu mein Post von gestern:

    Liebe Humblebee,

    du bist Beamtin des Landes Niedersachsens. Das Land hat per Erlass sehr deutlich gemacht, wofür die Geräte eingesetzt werden dürfen. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes. Es wird aber auch eindeutig gesagt, dass die Speicherung Personenbezogener Daten auf diesen Geräten nicht vorgesehen ist. Das habe ich die auch schon mehrfach verlinkt. Das hat auch nichts mit iPad zu tun, sondern es ist generell für die Geräte nicht vorgesehen. Es ist ja super, wenn euer Schulträger/Schulleitung das anders handhabt. Es ist aber nicht mit den Vorgaben des Landes konform. Und genau darum ging es hier: Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

    Ich kann mich dem nur anschließen.

    Gefühlt hatten wirklich mittlerweile total viele Leute mittlerweile Corona und alle recht mild.

    Mag anekdotisch sein, ist aber in meiner Lebenswelt nun mal so.

    Es gibt doch inzwischen auch zahlreiche prominente Menschen, die keine milden Verlauf hatten. Sorry, aber die Aussage, dass Corona nur mild verläuft, ist inzwischen doch eindeutig widerlegt. Vielleicht muss man einfach mal außerhalb der eigenen Blase gucken...

    Wenn man natürlich Geräte anschafft, bei denen dann zum Beispiel die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, dann nutzen sie nichts. Das ist die einzige Anwendung, bei der ich mich weigere, mein privates Gerät zu verwenden.

    Das ist nicht vom Gerät abhängig. Das Land gibt das für die Geräte aus dem Programm vor. Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden. Auch auf einem Windows-Laptop darf ich offiziell keine Zeugnisse schreiben. Dafür müsste der Schulträger zusätzliche Geräte anschaffen...

    Von Tabletts? Ja natürlich, das sind halt Mobiltelefone mit großem Display und ohne Telefonfunktion (meistens). Spielzeuge eben. Apple verkauft die Dinger aber als Arbeitsgeräte.

    Man kann tatsächlich mit diesen "Dingern" auch arbeiten. Genauso wie mit einem Surface, einem Android, usw..

    Ich benutze ein iPad pro mit Keyboard und einen Windowsrechner. Es gibt bei beiden Dinge, die sich nicht hinbekommen. Und es gibt bei beiden Dingen, die sie besser machen als andere Systeme. Letztlich ist mir egal, ob da Apple, Samsung oder Dell drauf steht. Mir ist wichtig, wie gut ich damit arbeiten kann. Für mich ist momentan ein Laptop mit Monitor etc. zu Hause und ein iPad für die Schule die beste Option.

Werbung