Auch bei dem NRW-Zitat steht doch nur, dass die Lehrerkonferenz das nicht anordnen darf. Man müsste mal den kompletten Fall wissen. Das schließt nicht aus, dass der Schulleiter das darf.
Es muss auch nicht irgendwo stehen, dass es erlaubt ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Sowohl gegen Beamte als auch Angestellte. Entsprechend kann er relativ frei über die vertragliche Arbeitszeit entscheiden. Damit er da nicht irgendwelchen Blödsinn macht, gibt es Verordnungen, Gesetze, Erlasse, Dienstantweisungen, ... die das näher regeln. Wenn Quittengelee Recht hat, müsste es also irgendwas geben, indem steht, dass Präsenzpflichten in Bayern verboten sind. Das ist übrigens auch in der freien Wirtschaft ähnlich. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber anordnen, dass Du auch wenn du im Homeoffice arbeitest, zu bestimmten Zeiten Anwesend sein muss. Das ganze wird dann mit Verordnungen, Gesetzen oder einfach durch den Arbeitsvertrag eingeschränkt. Dann steht beispielsweise im Arbeitsvertrag, dass du nur Montags im Betrieb sein muss.