Beiträge von Tom123

    Oder weil es eben keine niedrigschwelligen Angebote in der Umgebung (und damit meine ich eben nicht eine Stunde Fahrzeit) gibt!

    Für viele Menschen sind eine Stunde Fahrzeit normal. Die fahren auch eine Stunde zur nächsten großen Stadt, zum Facharzt, zum Sportverein, etc.. Wir haben mehrere Kollegen, die 1 h Fahrtzeit zur Arbeit haben.

    Oder weil es eben keine niedrigschwelligen Angebote in der Umgebung (und damit meine ich eben nicht eine Stunde Fahrzeit) gibt!

    Es geht nicht um niedrigschwellige Angebote. Obwohl es die ja auch in Maßen gibt. Es geht darum, dass (fast) jeder die Möglichkeit hat sich boostern zu lassen. Wenn man es jetzt nicht macht, ist es halt eine persönliche Entscheidung. Du wirst ja auch sicherlich von 8:00 bis 20:00 Uhr auf der Arbeit sein. Dann müssen halt mal andere Termine ausfallen. Zu mindestens bei uns Lehrkräften hätte sich (fast) jeder boostern lassen können. Es waren ja auch Ferien.

    Das man jetzt auch niedrigschwelligere Angebote braucht um genau die Leute zu erreichen, die sich nur impfen lassen, wenn das Angebot auf ihrem Weg liegt ist auch klar. Aber die brauchen sich nicht beschweren, dass sie noch nicht geimpft sind.

    Nein, dann entscheidet man sich nicht bewusst, aber mein AG wird mir nicht frei geben für "evtl. werde ich geimpft, wenn ich Glück habe und nicht zuviele vor mir stehen" z.B. Das mag für Leute mir flexiblen Arbeitszeiten und ohne Kinder die sie ja auch nicht mitnehmen können, aber betreuen müssen alles gehen, für Familien aber eher weniger.

    Sorry, aber das ist rumjammern auf hohen Niveau. Du wohnst in der Nähe von Berlin. Du bist Lehrerin, hast also in der Regel Nachmittags und am Wochenende frei. Du hast einen Mann, der die Kinder betreuen kann. Ihr habt hoffentlich Freunde, Bekannte, Verwandte, die einmal oder zweimal einen Nachmittag auf die Kinder aufpassen können. Deine Kinder haben hoffentlich Freunde, wo sie mal einen Nachmittag hingehen können. Was machst du, wenn du zum Arzt gehst? Hast du keine Hobbys oder ähnliches? Bist du wirklich jeden Tag von morgens bis abends mit Schule und Kinderbetreuung beschäftigt? Was ist, wenn sich eines deiner Kinder am Samstag morgen einen Arm bricht und du mit ihm für 5 Stunden ins Krankenhaus musst. Geht das dann auch nicht?

    Das sollte doch an Angeboten reichen:

    https://www.berlin.de/corona/impfen/#headline_1_3

    Ja und notfalls fährst du wirklich mal Samstags um 8:00 Uhr zu einem offenen Angebot und stehst da. Und wenn du Angst hast, dass es nicht genügend Impfstoff gibt, fährst du halt um 6:00 Uhr da hin.

    Das Problem sind nicht die fehlenden Angebote. Das Problem ist, dass es Aufwand ist. Und den möchte man nicht. Kann ich sogar verstehen. Aber dann muss man sich nicht beschweren.

    Impfaktionen, die alle ohne Termin sind und ganz ehrlich, zu en Zeiten fehlt mir echt die Zeit mich da hinzustellen um dann evtl. ungeimpft wieder wegzugehen.

    Das finde ich ja auch vollkommen legitim. Dann entscheidet man sich aber bewusst, dass man noch wartet bis die Impfung einfacher möglich ist. Aber die Chance sich früher impfen zu lassen hat man ja. Niedersachsen ist momentan bundesweit auf Platz 2 bei den Boosterimpfungen. Es gab schon im November offene Angebote. Mein Landkreis hat auch länger gebraucht sie zu organisieren. Dann bin halt 2 Landkreise weiter gefahren. Andere warten. Das muss jeder selber wissen. Aber man kann sich dann nicht beschweren und darum ging es ja. Momentan ist es hier so, dass es schon fast wieder soweit ist, dass man nicht genug Leute für die Impfungen findet. Die letzten Aktionen waren alle nicht ausgebucht. Da wurde keiner weggeschickt. Nur Biontech ist halt noch knapp. Über 30 gibt es halt deswegen grundsätzlich Moderna.

    Denn dasss jemand sein Impfbuch nun- nach der Erst-, Zweit- oder Dritiimpfung - noch wieder verliert und plötzlich ohne im Impfzentrum dasteht, halte ich für relativ unwahrscheinlich.

    Natürlich passiert das. Was verlieren die Eltern permanent an Bescheinigungen für die Schule. Du sagst einfach, dass die nach der Zweitimpfung die Geldbörse mit Ersatzbescheinigung geklaut wurde. Letztlich ist es dem Impfzentrum auch egal.

    Habe in den Weihnachtsferien mit einer Freundin telefoniert, die kurz nach Neujahr geboostert wurde, nachdem sie wohl wochenlang auf einen Termin hatte warten müssen.

    Ich wurde Anfang November geboostert und durfte mir dann auch anhören, dass andere keine Termine bekommen. Dann habe ich Ihnen 2-3 Möglichkeiten in den nächsten 7 Tagen genannt. Allerdings mit einer Stunde Anreise und natürlich Wartezeit. Nee, dass wollen sie ja nicht. Wenn schon vor Ort. Also ganz ehrlich. Wer sich darüber beschwert, dass er keinen Impftermin bekommt, hat selber Schuld.

    Wieso wird das nicht geprüft? Es wird doch jeweils VOR der Impfung der Aufkleber ins Impfheft geklebt und der Arzt bzw. die Ärztin setzt seine/ihre Unterschrift hinein (war zumindest bei mir und meinem Lebensgefährten so). Dann sieht der-/diejenige doch direkt, dass bereits drei Corona-Impfungen in diesem Impfheft stehen!

    Oder habe ich da jetzt irgendwo einen Denkfehler bzw. liefen bei euch die Impfungen anders ab?

    Und wenn Du kein Impfbuch hast? Ich hatte selber bei der ersten Impfung kein Heft. War irgendwo verloren gegangen. Dann bekommst du eine Ersatzbescheinigung.

    Hier ist es noch nicht möglich. Mein Stiefvater (über 90) wurde Anfang September geboostert, meine Eltern, meine Geschwister haben überall nach der 4. Impfung gefragt (meine Schwester z. B. hilft als Krankenschwester freiwillig mehrmals in der Woche bei einem mobilen Impfteam und selbst da war es bisher nicht möglich, einen Rest an unseren Stiefvater zu verimpfen, meine Eltern wohnen weniger als 500 Meter weg, könnten also sofort kommen. Sie bleibt aber dran.) Hausärzte impfen hier nur nach Stiko-Empfehlung, auch Kinder U12 haben hier kaum Chancen.

    Kind u12 werden in Nds. geboostet. Für deinen Stiefvater mal ganz doof: Was passiert, wenn er zum Impfzentrum gehet und sagt, dass er eine Boosterimpfung möchte und nur doppelt geimpft ist. Geprüft wird das ja wohl kaum. Es gibt sicherlich schon einige, die sich eine vierte Impfung geholt haben.

    Genau. Du hast ja kaum eine Grundschule, die in allen Klassen an der Teilungsgrenze kratzt. Dazu muss das auch von Dauer sein, damit die Stelle ausgeschrieben wird. Die Perspektive muss sein, dass du dauerhaft über 360 bist.

    Das mit dem Schnitt hat nichts mit kinderreichen Gegenden zu tun. Wir haben feste Schuleinzugsgebiete. Die Frage ist also auch wie groß das Einzugsgebiet ist. In Wittmund ist eine Stelle mit einer A14 Stelle. Die einzige Schule die ich kenne. Das ist eher ländlich geprägt. Der Trick ist, dass sie zwei Standorte haben und der zweite Standort zu klein ist, um alleine klar zu kommen. Deswegen kommen die mit 5 Klassen pro Jahrgang durch.

    Außerdem musst du natürlich auch noch mitrechnen, dass Kinder mit Förderbedarf bei der Klassenbildung doppelt gezählt werden aber nicht für die Besoldungsstellen etc.. Faktisch hast du also eher eine Teilungsgrenze bei 24. Ich habe auch gehört, dass es Schulleitungen gibt die da tricksen um drei Klassen zu bekommen. Einen Schnitt von mind. 22,5 dauerhaft hinzubekommen, halte ich für sehr sehr schwierig.

    Okay, verstanden. Das Gesetz schreibt da aber nichts Konkretes vor, auch nichts mit bis 13 oder ab 13, es geht immer nur um "angemessen". Und es gibt einzelne Urteile, die sagen, was angemessen ist: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medi…fsichtspflicht/ Insofern ist es sicher sinnvoll und nötig, aus diesem Grund Beaufsichtigung an der Schule anzubieten.

    Sätzen wie: "Ab einem Alter von 14 Jahren können die Jugendlichen auch laut Gesetzgeber allein gelassen werden" misstraue ich, weil ich nicht glaube, dass in einem Gesetz etwas dazu steht. Habe auch nichts gefunden. Das interpretiert die Judikative so, heißt aber nicht, dass das ab 14 in jedem Fall geht oder unter 14 in jedem Fall nicht. Aber da ist man dann relativ sicher, und darum geht es ja.

    Ich kenne aus Niedersachsen auch keine Vorgabe eines bestimmten Alters. In unserer Jugendleiterausbildung wird immer auf das BGH Urteil von 1983 verwiesen (BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81). Letztlich ist da die Aussage es geht um Alter, Entwicklungsstand, Gefahr ... Keineswegs muss/sollte eine dauerhafte Beaufsichtigung eines normalen Grundschulkindes erfolgen.

    Andererseits musss man natürlich auch sehen, dass in Schule Seitens des Landes als Arbeitgeber höhere Ansprüche herrschen. Entsprechend sollte man da vorsichtiger agieren. Auch Dinge, die straf- oder zivilrechtlich nicht zu bestanden wären, könnten dienstrechtliche Konsequenzen haben.

    Das hängt - wie auch an den weiterführenden Schulen - stark von der Schulgröße ab. A14 erhalten Grundschul-Leitungen ab einer Größe von 360 Schülerinnen und Schülern. In größeren Städten gibt es solche Schulen, im ländlichen Raum tendentiell eher nicht.

    Schulen mit 360 Schülern sind für Grundschulen sehr groß. Da musst Du durchgehend 4zügig sein plus ein paar 5zügige Jahrgänge sein. Nun ist es aber in Nds. so, dass Grundschulen höchtens vierzügig sein dürfen (SchOrgVO §4).

    4 mal 4 Klassen = 16 Klassen. Durchschnittlich 20 Schüler pro Klasse sind 320 Schüler. Ergo wirst du im Normalfall kaum eine A14-Stelle bekommen. Es reicht auch nicht, wenn Du mal über die 360 bist, sondern du musst dauerhaft darüber sein. Das passiert eigentlich nur, wenn du als 4zügige GS geplant wurdest und deine Schülerzahlen nach oben gehen und gleichzeitig keine neue GS zur Verfügung steht.

    Schulleitung werden ist an einer Grundschule relativ einfach, da aber auch nur A14 (oder A13+), am Gymnasium würde ich nicht sagen, dass das Ziel für jeden (oder viele) erreichbar ist, tatsächlich sehe ich schon beim Versuch A14 zu kriegen, relativ viele Enttäuschungen.

    In der Regel A13. Ich kenne nur eine A14 Stelle in Nds.. Da gibt es sicherlich nicht viele.

    Gut, jetzt habe ich sowas, was sich "Arbeit" nennt. Da muss ich morgen vor 8 wieder aufschlagen.

    Was genau sage ich jetzt morgen meiner Schulleitung? Ich bin geboostert und symptomlos, daher keine Quarantäne und keine AU. Welche konkreten Vorschläge hast du? Druckst du mir ne AU?

    1. Gesundheitsamt anrufen und fragen, was man machen soll.

    2. Schulleitung informieren und fragen, was man machen soll.

    Wenn von beiden das ok kommt, hingehen und extrem vorsichtig sein.

    Und das ist schlecht, weil?

    Weil Corona nicht ohne ist und wir versuchen sollten Infektionen zu vermeiden.

    Weil wir keine Ahnung haben, ob es nicht bei den Kindern doch bleibende Schäden trotz milden Verlaufes gibt.

    Weil wir ganz viele Kinder haben, die sich impfen lassen wollen aber noch nicht die Chance hatten.

    Weil viele Lehrkräfte nicht unbedingt Lust haben sich dem Risiko einer Infektion trotz Impfung auszusetzen.

    Weil erst in ein paar Wochen, wie gefährlich Omikron wirklich ist.

    Weil Medikamente erst in den nächsten Monaten verfügbar sind.

    Dasselbe gilt für Elternanrufe, die einer selbstverständlich und für Augenhöhe in der Erziehung hält, ein anderer für demütigend und selbständigkeitmindernd etc.

    An der Stelle möchte ich dir widersprechen. Es gibt doch in jedem Bundesland die Vorgabe, dass ein gemeinsames Agieren von Schule und Elternhaus gibt. Entsprechend haben Eltern zu mindestens in Deutschland auch ein Recht darauf über wichtige Dinge informiert zu werden. Das kann ich als Lehrkraft doof finden, dann ist das aber nur meine persönliche Meinung. Wir können höchstens darüber diskutieren, ob das nun etwas wichtiges war oder nur eine Lappalie. Aber spätestens wenn der Vorfall eine (größere) Relevanz für das Arbeits- oder Sozialverhalten hat, sollten Eltern auch informiert werden.

    Guter Punkt. Danke. ich hätte es u.U. aus dem Punkt "Stand des Lernprozesses" abgeleitet. Wäre denkbar.

    Generell halte ich analoge Kopien im Büro aber auch für passender. Die kann man nur nicht so gut archivieren - dann platzt irgendwann das Büro. Auf der anderen Seite: spätestens nach der Einspruchsfrist der Zeugnisse kommen die Kopien eh in den Schredder.

    Das erzeugt aber viel Papier und kostet Ressourcen. Spätestens wenn ich das auf die Schule hochrechne, kommt da einiges an Kopien zusammen. Ich habe mal die Arbeiten meiner Klasse immer wieder eingesammelt und abgeheftet. Da bin ich alleine für eine vierte Klasse auf 2 Ordner gekommen. Wenn ich dann mal an ein durchschnittliches Gymnasium denke, kann ich direkt einen Lagerraum vorbereiten.

    Datensparsamkeit finde ich wichtig. Die Frage ist, ob wir die Daten brauchen. Ich würde das bejahen. Beispielsweise um Leistungen zu dokumentieren aber auch um sich alte Arbeiten später noch mal anzusehen. Beispielsweise wenn Gutachten geschrieben werden. Die Löschung der Daten kann genauso wie die Vernichtung der Kopien erfolgen. Ich rede natürlich von Speicherung auf dienstlichen Geräten.

    Wir sollten uns in der Schule nicht der Digitalisierung verschließen. Ich denke, dass man auch einen Datenschutzbeauftragten ohne Probleme erklären kann, warum in diesem Fall eine digitale Verarbeitung notwendig ist.

    Ein 15jähriger Schüler(in) fälscht eine Arbeit und versucht damit eine bessere Note zu erreichen. Und darüber sollte man nicht die Eltern informieren? Ich finde, dass die Eltern durchaus auch das Recht haben, dass die Schule sie über wichtige Sachverhalte informiert. Man muss sie vielleicht nicht zwingend zum Gespräch einladen aber zu mindestens eine kurze Information sollte doch angebracht sein. Die meisten Eltern werden das auch gerne wissen wollen.

    Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...

    In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.

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