Unterrichtseinsatz familiäre Gründe

  • Ich habe wohl gelesen, dass es um ein kleineres, 1jähriges Kind geht. Es ging mir ums Generelle, dass Kinder da oft wunderbar komplikationslos sind.

    Wir sind für beide Kinder insgesamt 7 Jahre zuhause geblieben, du schreibst "wie immer das auch einige finanzieren können" - Prioritäten setzen. Unsere war: beim Kind bleiben, bis es 3 ist, der Rest ist irrelevant.

    Also, es wird sicher klappen bei euch!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wie gesagt, es geht nicht um mich oder ein „uns“, sondern um die konkrete Arbeit im Umgang mit solchen Situationen im Rahmen von Planung / Erlassen bzw. die Erfahrung damit …


    Prioritäten lassen sich nur mit entsprechenden Spielräumen setzen ;) aber das ist sehr individuell…und jedem sei es gegönnt entsprechend seiner Bedürfnisse leben zu dürfen!

  • Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

  • Stellen sich Schulleitungen und Kollegien eigentlich jemals die Frage, ob sich die Umsetzung ihrer Konzepte/ Planungen auf die Arbeitszeitgestaltung auswirkt? Wenn es nach mir ginge, müsste es dazu vor jeder Einführung von Neuerungen dazu eine detaillierte Stellungnahme geben. Sei es Einführung von Doppelstunden, die Frage nach Wahlmöglichkeit in der Oberstufe ( muss wirklich jede Fächerkombination wählbar sein?), zusätzliche Konferenzen/ Fahrten, Aktionen… oder was immer man gerade macht um den Schülern Gutes zu tun… Dann bitte mit genauer Aufstellung über die notwendige Arbeitszeit und die Veränderungen auf die Einsatzzeiten.


    Es kann ja nicht sein, dass am Ende weder die Eltern mit der Familie vereinbare Arbeitszeiten haben noch Kollegen ohne familiäre Verpflichtungen ihre Arbeit gut machen können. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Stundenplan wir ein Schweizer Käse in Kombination mit sehr hoher Korrekturbelastung der Gesundheit nicht zuträglich ist. Die schlechten Stundenpläne waren aber auch ein Resultat von (vermeintlich) schülerfreundlichen Entscheidungen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

    Nein, wurde es nicht. Aber das Thema beschäftigt einfach ganz viele KollegInnen, die ja unmittelbar betroffen sind. Daher sind Threads mit diesem Thema Dauerbrenner bzw. tauchen regelmäßig hier wieder auf.

  • Wenn eine so hohe Nachfrage nach späteren Unterrichtsbeginn vorhanden ist, könnte doch generell der Unterricht erst etwas später anfangen.


    Oder beisst sich dann die Katze in den Schwanz, weil die Eltern ihre Kinder auch erst später loswerden?


    Am BK habe ich das sture Festhalten am Unterrichtsbeginn um 8 nie verstanden. Die Schüler sind unausgeschlafen und die Abendschule am Abend zuvor belastet auch einige Kollegen.

  • Bei uns in der Region - das wird woanders genauso sein- liegt es halt an den Busunternehmen bzw an den Zeiten, die sich für diese gut organisieren lassen. Nicht die Schule bestimmt den Ubeginn, sondern das Busunternehmen. Zumindest im ländlichen Raum.

    An meiner Stadtschule beginnt der U tatsächlich erst um 8.20 Uhr, das geht, weil die meisten mit der Ubahn kommen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

    Dass es pauschal keinen Rechtsanspruch auf eine zu familiären Betreuungsaufgaben passenden Arbeitszeitgestaltung gibt, möchte ich so nicht stehen lassen, denn diesen gibt es (siehe z.B. die auf Seite 1 verlinkten §5 NGG für NDS und §13 LGG für NRW). Die Beschränkung dieses Rechtsanspruchs muss sich an tatsächlich gegebenen dringenden dienstlichen Belangen messen, die einige Teilnehmer hier und einige Schulleitungen an den Schulen fälschlich bereits als gegeben ansehen, wenn ein gewisser organisatorischer Planungsaufwand bei der Verwirklichung entsteht. Das sieht die Rechtsprechung jedoch anders.


    Dass solche Gründe im Ausnahmefall bei Verkettung ungünstiger Umstände (z.B. die angesprochene Kette "nur 2 Lehrer für das Fach + Fach muss unbedingt dort liegen und kann tatsächlich nicht umgelegt werden + zu enge Zeitwünsche) dennoch vorkommen können, ist dabei unbestritten. Den Regelfall stellt dies aber gerade nicht da. Für die meisten Lehrkräfte und nicht zu enge Zeitwünsche sind diese durchaus im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen und können nicht pauschal abgelehnt werden. Das darf dabei auch nicht nur vom "Goodwill" abhängen.

  • Tom123 dann müsste man ggf das Band umlegen…auch wenn das eine markige Arbeit ist

    So einen Stundenplan macht man mit dem PC. Aber es geht gerade darum, dass man solche Bänder eben nicht einfach mal umlegen kann. Das ist der Punkt, wo ich meine das es naiv ist. Zumal du auch Kollegien hast mit über 100 Lehrkräften. Da kannst du auch nicht alle Wünsche erfüllen. Kollege A möchte Dienstags später kommen, Kollege B möchte Dienstag früher kommen. Beide sind einem Band.


    Letztlich ist es dann einfach, wenn die Person flexibel bezüglich ihres Einsatzes ist und es gleichzeitig keine dienstliche Belange gibt, warum die Person unbedingt bestimmte Sachen machen muss. Aber einfach zu sagen, dass geht schon ist es halt nicht.


    Einfaches Beispiel aus Grundschule. Wir haben einen 5. Stunde, wo wir fast alle Kollegen brauchen. Liegt auch daran, dass wir an dem Tag 2 Abordnungen an eine andere Schule haben. Daher kann nur eine Person frei haben. Die eine Person gibt nun an, dass sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen dort nicht arbeiten kann. Sie legt auch ein ärztliches Attest vor. Außerdem befindet sie sich in einer Wiedereingliederung. Die andere Kollegin hat ein Kind in einem Kindergarten und möchte es nicht länger als 12:00 Uhr dort lassen und muss/möchte deswegen die letzte Stunde frei haben. Am Ende kannst du nicht beiden gerecht werden ...

  • Das sieht die Rechtsprechung jedoch anders.

    ...

    Den Regelfall stellt dies aber gerade nicht da. Für die meisten Lehrkräfte und nicht zu enge Zeitwünsche sind diese durchaus im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen und können nicht pauschal abgelehnt werden. Das darf dabei auch nicht nur vom "Goodwill" abhängen.

    Dem letzten Satz stimme ich dir voll zu. Aber ja nach Situation und Wünschen kann es durchaus zum Regelfall werden, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können. In manchen Kollegien können viele Lehrkräfte betroffen sein.

  • Zitat

    So einen Stundenplan macht man mit dem PC.

    Tatsächlich noch nicht überall. Bei uns sieht es in etwa so aus :victory:

    (Serviervorschlag)

  • Unser Stundenplan wird händisch in den Ferien/am Anfang des Schuljahres erstellt, von 3-5 Kollegen. Innen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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