Beiträge von Tom123

    Wechselunterricht + Notbetreuung benötigt mehr Personal, da ja neben der Wechsel-Gruppe auch (je Jahrgang) eine Notbetreuungsgruppe besetzt sein muss, also täglich 4x5 Stunden zusätzlich.

    ...

    Ach, und solltest du noch irgendjemanden kennen mit Bachelor und so ziemlich egal welchem Fach: Wir brauchen noch eine Vertretungskraft. Die über 90 Personen auf der Liste des Ministeriums haben wir durch - nada. Aus persönlicher Kenntnis wissen wir auch, dass die Liste wie immer nicht aktuell war, dieses Mal standen Menschen darauf, die seit 3 Jahren etwas anderes machen.

    ...

    Wenn eure Situation vorher schon Mist war, ist sie natürlich auch beim Wechselunterricht Mist. Da brauchen wir nicht drüber streiten. Aber dann hast du die Probleme ja auch im normalen Schulbetrieb.

    Was ich aber meinte ist, dass bei normalen Umständen Szenario B nicht mehr Lehrkrafte verbraucht eher im Gegenteil. Erstens fällt alles andere weg. Schwimmbegleitungen, AGs, Betreuungsgruppen, DaZ, sonderpädagogische Grundversorgung, ... Dann hast du im Szenario B grundsätzlich weniger Stunden als im normalen Unterricht. Bei Bedarf konnte man das sogar weiter reduzieren. Wir hatten Schulen mit immer nur 2 Tagen Präsenz. Eine Nachbarschule hatte sogar zeitweise nur 1 Tag pro Woche, weil sie mehrere Quarantänefälle bei Lehrkräften hatten. Und letztlich gab es ja sogar zusätzliches Personal bzw. Gelder für zusätzliches Personal bekommen.

    Damit will nur sagen, dass Szenario B durchaus weniger Stunden kostet.

    Eure Probleme sind natürlich trotzdem blöd.

    Tatsächlich hat unser Ministerium im letzten Wechselunterricht schon die Vorstellung gehabt, dass ein Lehrermangel plötzlich in einen Lehrkräfte-Überschuss verwandelt wird durch einen Erlass, der Wechselunterricht vorsieht, sodass Lehrkräfte zusätzlich auch Büroarbeit und Notbetreuung in getrennten Gruppen und Distanzunterricht schaffen können.

    So schlimm fand ich es nicht. Für die Notbetreuung konnten ja die PMs eingesetzt werden. Und durch den Wechselunterricht hatte man ja deutlich weniger Unterrichtsvorbereitung. Das passte bei uns schon alles. Wir sind allerdings auch Ganztagsschule. Da hatten wir ganz viele Stunden über. Entsprechend hatten wir auch Freilauf und kleine Betreuungsgruppen.

    Was mich viel mehr stört ist, dass momentan immer alles in letzter Minuten und undurchdacht kommt. Man kann sich nicht mehr als Schule darauf einstellen.

    Naja, da Schulen sicher sind, werden auch weder Lehrer noch Schüler von Omikron betroffen sein. Daher muss man das auch nicht planen. Bei der Müllabfuhr, Wasserwerke, Kläranlagen, ... ist das Infektionsrisiko wahrscheinlich deutlich größer.

    Oh, das ist der Grund. Ich Dödel dachte echt, dass wäre pädagogisch begründet....

    Ich würde mal vermuten, dass es weder das eine noch das andere ist. Wenn ich gemein wäre, würde ich behaupten, dass es der Politik nur darum geht, dass die Kinder betreut sind und man nicht den Eltern erklären will, dass Schulen nur auf dem Papier sicher sind.

    Bei mir: Auf meinem Privatrechner, allerdings in einem besonders geschützten Bereich. Auch mit VeraCrypt, das geht nicht schwer.

    Dennoch: wenn der Dienstherr das Arbeiten zuhause *verlangt*, muss er dir einen solchen USB-Stick mit portablen VeraCrypt darauf geben. Den kannst du dann zuhause und in der Schule verwenden.

    Wäre trotzdem in Nds. beides verboten, wobei man über den USB-Stick noch diskutieren könnte. Der Datenschutztyp meint aber, dass ja auch beim Öffnen und Bearbeiten Daten auf dem Privatrechner landen, was wieder verboten ist. Schulische (Dienst)Leihgeräte sind auch verboten, da sie privaten Geräten in Sachen Datenschutz gleich gestellt sind. Bleibt also nur der eine Rechner für 15 Personen im Lehrerzimmer, wo jeder so ran kann ...

    Kleiner Realitätscheck:

    - Datenschutzkonforme Lösungen existieren

    - Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn

    - Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann

    Lösungen existieren technisch aber nicht an den Schulen. Ich kümmere mich an unserer Schule darum. Ich spreche mit der EDV. Die sagen: Haben Sie Recht, aber wir haben kein Geld um das zu ändern. Sprechen Sie mir der Politik. Stadtpolitik sagt: Das verstehen wir nicht. An den anderen 20 Schulen läuft es doch auch. Macht es doch einfach genauso. Wenn man dann sagt: Ja, aber das ist so nicht erlaubt. Kommt die Antwort: Sprechen Sie mit dem Land. Das Land sagt: Halten Sie die und die Regelungen ein und sprechen sie mit dem Schulträger, was die dafür brauchen.

    Letztlich wird der schwarze Peter hin und her geschoben.

    Das Grundproblem sind aber letztlich wir Lehrkräfte selber. Zu viele machen einfach statt sich zu beschweren. Wenn die Kollegin aus dem Forum schreibt: "nicht vorgesehen" heißt ja nicht verboten und ich nutze das Leihgerät einfach, obwohl das Land das eigentlich nicht in dieser Form erlaubt, ist das doch typisch für die meisten Lehrkräfte.

    Ich bin mir sicher, dass mehr als 80% oder sogar 90% der Lehrkräfte an Grundschulen nicht datenschutzkonform arbeiten. Normal müsste man viel mehr Druck machen und sagen, wir brauchen echte dienstliche Leihgeräte.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand".

    Berufsschulen sind in der Beziehung auch nicht unbedingt mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar. Die Drohung sich an die Schulbehörde zu wenden oder einen Anwalt zu nehmen ist recht häufig. Wirklich kommen tut selten etwas mit Substanz. Witzigerweise haben wir inzwischen auch den anderen Fall. Ein Elternteil hat uns im Sommer mit Strafanzeige gedroht, falls die Maskenpflicht akzeptieren. Als Beamter hat man nach seiner Auffassung die Pflicht zum Widerstand. Seit der Coronapandemie habe ich relativ regelmäßig Eltern die von beiden Seiten der Bewegung mit Anwalt/Schulbehörde/Polizei drohen. Wir verweisen sie dann immer an Herr Tonne. Die letzte Beschwerde war kurz vor den Ferien, weil nach den Ferien OP-Masken Pflicht sind und Textilmasken auch bei jüngeren verboten sind. "Wissenschaftliche" Querdenker-Studien hätten ergeben, dass ...

    Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.

    Leider nein. Das setzt voraus, dass schuleigene Server bestehen, Softwarelösungen beispielsweise für die Erstellung der Zeugnisse, Internetzugang. Das ist leider an vielen Schulen nicht alles der Fall.

    Humblebee Ich würde vorschlagen, dass wenn du etwas zu meinen Beiträgen sagen möchtest, dass du es schreibst. Aus dem Alter, dass man einfach pauschal die Beiträge einer anderen Person mit verwirrend kennzeichnet, weil man den doof findet, sollten wir doch beide raus sein. Dann ignoriere mich doch einfach. Ich habe dir inzwischen mehrfach die Problematik geschildert. Außer, dass es bei euch alles super klappt und erlaubt ist, kam da leider nichts. Was ist daran verwirrend?

    SteffdA Ich finde da triffst du den Nagel auf den Kopf. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass ich datenschutzkonform arbeiten kann. Wenn er mir Dienstgeräte gibt und sagt, dass die in Sachen Datenschutz aber nur privaten Geräten gleichgestellt sind und die Speicherung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, soll er mir doch bitte eine Alternative liefern.

    Das Problem ist natürlich, wenn ich jetzt beim Schulträger meckere, sagt der mir: Kaufen Sie aus ihrem Budget 2-3 Rechner und stellen sich die irgendwo hin. Dann können sie dort ihre Zeugnisse schreiben. Dann bleibt aber wieder das Problem der Administration, der Wartung und vor allem bei uns, wo soll ich die aufstellen? Wir haben keine Lehrerbüros oder ähnliches und auch keine freien Räume. Letztlich läuft es dann wieder darauf hinaus, dass man sich irgendwie durchmogelt.

    Schau bitte einmal in den Parallelthread. Diese Aussage stimmt in dieser generellen Form nicht. Auch auf Leih-Tablets ist das Speichern von Daten zulässig, sofern keine geeignete Lösung auf schuleigenen Servern bereitsteht. Auf Notebooks, insbesondere auf Leihgeräten des Schulträgers ist das Speichern unter Windows oder Unix ohnehin zulässig.

    Ich antworte mal hier. Ich glaube, dass es sinnvoller ist als beide Threads voll zu machen.

    Drüben schreibst du es richtig. Das Speichern auf Tablets (mit iOS, Android, etc.) ist grundsätzlich verboten. Die Lösung über die schuleigene Server ist ein weg. Wobei du natürlich auch keine Login-Daten dafür auf dem Gerät speichern darfst. Aber das ist ja nicht das Problem.

    Ich glaube das Grundproblem ist, dass die meisten (Grund)schulen weder über schuleigene Server noch über andere Systeme verfügen. Du guckst wahrscheinlich zu sehr aus dem Blick der Sek II (Sek I). D.h. die erste Aufgabe wäre für mich, dass der Schulträger oder das Land entsprechende Server für alle Schulen zur Verfügung stellt. Ich hatte zur Zeit des Distanzlernen mal angefragt, ob die EDV des Schulträgers uns nicht einfach einen BBB-Server zur Verfügung stellen kann. Antwort: Dafür haben wir nicht die personellen Kapazitäten. Das Problem betrifft ja auch die Leihgeräte. Der Schulträger muss die zwar in die schulische Infrastruktur (die oft noch nicht vorhanden ist) einbinden, leistet aber keinen Support. Wir haben Grundschulen mit 10 Lehrkräften von denen keiner Ahnung hat. Wer leistet den Support?

    Wenn dann dein Modell nehmen und über schuleigene Server arbeiten, ist die Internetanbindung das nächste Problem. Wir haben hier "auf dem Land" tatsächlich Lehrkräfte ohne (vernünftigen) Internetzugang. In den Schulen ist teilweise auch noch kein WLAN vorhanden. Wir haben schulen, die mit einer 16k-Leitung ans Internet angebunden. Auf manchen Dörfern gibt es auch nicht mehr. Eine Kollege von mir ist ein Neubaugebiet gezogen. Der musste sich 2 Jahre mit UMTS helfen bevor überhaupt DSL buchen kann.

    Und selbst wenn das alle läuft. Schuleigene Server, gute und stabile Internetverbindung. Bleibt noch die Frage, ob beim Arbeiten wirklich alle Daten nur auf dem Server gespeichert werden. Die Schüler laden ihre Hausaufgaben in die NBC. Die willst sie korrigieren / bearbeiten. Also lädst du sie herunter und hast schon verloren. Auch bei anderen Anwendungen muss sichergestellt werden, dass keine Daten (temporär) auf dem privaten Gerät gespeichert werden.

    Vor allem: Das könnten wir uns alles sparen. Das Land könnte einfach sagen, dass die Leihgeräte als Dienstgeräte gelten und das Land sich zentral um den Datenschutz kümmert. Vor mir aus sollen die für die verschiedenen Geräte Profile bereitstellen.

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber von der Schule aus startet die Konferenzen ja nicht. Bei Lockdown und Kontaktbeschränkungen sollen die Kollegen ja auch zuhause bleiben

    Wir reden ja gerade davon, dass die Länder nicht viel gemacht haben. Es geht auch darum, Schüler in Quarantäne einzubinden. Weiterhin kann es ja nicht die Lösung der Schulen sein, dass die Lehrer ihr privates Internet und ihre privaten Endgeräte einsetzen. Zumal bei uns das Land extra darauf verweist, dass das nicht notwendig ist.

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Tom123

    Ich sehe das Hauptproblem bei den Videokonferenzen in der Upload-Kapazität des Schul-Internet-Anschluß, wenn da im vollen Betrieb dann Dutzende Videokonferenzen gleichzeitig von der Schule aus geführt werden sollen.

    Da bin ich ganz bei dir. Selbst optimal ausgestattete Schulen sollten da Probleme bekommen. Aber Humblebee hatte ja geschrieben, dass das an ihrer Schule und den Schulen, die sie kennt unproblematisch ist. Ich vermute aber eher, dass es nie versucht wurde. Insbesondere wenn dann die hauseigene BBB-Lösung / IServ auch noch auf einem Server in der Schule liegen. Dazu kommt bei uns dann noch, dass Schüler ohne eigenes Endgerät in die Schule kommen sollen und über Schulgeräte und das schuleigene WLAN teilnehmen.

    Letztlich würde ich gar nicht fordern, dass das Laufen muss. Die Kosten dafür wären immens und man bräuchte fähige Admins. Aber dann muss man auch klar sagen, dass das nicht möglich ist.

    Mein Mann hat von seiner Schule schon (haha) vor 1 Jahr einen passwortgeschützten Stick bekommen, auf dem er alles Schülerbezogene speichern musste. Wäre das nicht eine einfache und sichere Variante? Abgesehen davon, dass er sich den PC dazu selbst kaufen durfte.

    Mittlerweile hat er ein Diensttablet (ich glaube, das Ding heißt so) für zuhause. Und in jedem Klassenzimmer gibt es "schon länger" einen PC.

    Der Stick ist schon mal ein guter Anfang. Man müsste jetzt darüber diskutieren, ob beim Bearbeiten der Daten am Privatrechner Daten auf diesem oder nur auf dem Stick gespeichert werden. In Nds. gab es da mal lange Diskussion mit TeacherTool und unserem Datenschutz. Das ist technisch keine einfache Frage. In Nds. sind Tablets dafür generell verboten und Leih-Laptops gelten als private Geräte. Wichtig wäre in Nds. noch, dass dein Mann den Stick so aufbewahren muss, dass Du darauf keinen Zugriff hast. Also immer irgendwo wegschließen. Dann ist natürlich noch am Ende die Frage, warum ich es mir als Lehrer antun soll.

    Die PC im Klassenzimmer sind in der Regel nicht für solche Aufgaben vorgesehen. Das sind meistens Geräte, die von allen bedient werden können und nicht entsprechend geschützt sind. Die meisten Grundschulen haben in der Regel nur extrem weniger Geräte, die die Vorgaben erfüllen.

    Nochmal meine Frage, die bisher von dir nicht beantwortet wurde: Wo genau hat das Land NDS den Punkt a) verkündet? Und wo liegt das Problem, wenn wir die ausgeliehenen Endgeräte wie private Endgeräte behandeln sollen? Dann gilt doch genau das, was in dem bereits erwähnten Erlass zur Speicherung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten geregelt wurde.

    Ich habe dir die Links schon dreimal geschrieben. Lies es doch einfach. Wenn du es anders verstehst, ist es ja gut. Du hast doch selber schon festgestellt, dass da steht "nicht vorgesehen". Wenn "nicht vorgesehen" für dich erlaubt bedeutet, ist es doch gut? Das müssen wir doch nicht ernsthaft diskutieren?

    Wenn personenbezogene Daten gespeichert werden (was nicht vorgesehen ist), gilt der von dir zitierte Erlass. Warum das ein Problem ist, habe ich dir im anderen Thread bereits geschrieben. Lass wir es einfach gut sein, dass es bei euch erlaubt ist.

    Ja, Grundschulen erstellen die Zeugnisse in der Regel am privaten PC mangels Cloudlösung und Dienstrechner. Weiterhin müssen wir regelmäßig Gutachten etc. schreiben. Wir haben in jeder Klasse Inklusionskinder oder Sprachförderkinder und da müssen Berichte, Förderpläne, etc. geschrieben werden. Da es nach dem von dir zitierten Erlass weder auf privaten Endgeräten noch auf den Leihgeräten erlaubt ist, benötige ich dafür eine datenschutzkonforme Lösung.

    Beim zweiten Link wird betont, dass "für die vom Auftragsverarbeiter vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich" ist. Aber Padlet oder Teams sind ja explizit keine Auftragsverarbeiter. Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern allenfalls auf Grundlage einer Einwilligung.

    Ich will nicht bockig sein, entschuldige. Aber Datenschutz interessiert mich, ich halte auch recht viel von ihm (anders als beim Urheberrecht etwa), und Dienstrecht, und Ländervergleiche. Danke jedenfalls herzlich fürs Heraussuchen!

    Alles gut. Ich finde es durchaus sinnvoll, sich darüber auszutauschen. Teams ist nach Auffassung verschiedener Juristen wegen dem Datenaustausch mit den USA raus. Padlet mit Nutzung von zu Hause wohl auch:

    https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/ho…der-nutzung-von

    Letztlich wird man wahrscheinlich vieles noch klären müssen und in ein paar Monaten oder Jahren mehr wissen.

    Zu deinem anderen Aspekt: Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Wenn ich eine Rechtsgrundlange habe, brauche ich keine Einwilligung. Beispielsweise die Verarbeitung von Schülerdaten in der Schulverwaltung geschieht auf einer Rechtsgrundlage. Die Einwilligung der Eltern ist dazu nicht erforderlich. Für alles ohne Rechtsgrundlage brauche ich die Einwilligung. Aber trotz Einwilligung darf ich dann nur Sachen machen, die laut DSGVO erlaubt sind. Auch mit Einwilligung darf ich kein Zoom, Whatsapp, ... benutzen. Bei den Sachen, wo ich benutzen darf, muss ich die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Also beispielsweise einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Wenn der Anbieter das nicht macht, ist es auch verboten.

    Alles natürlich ohne Gewähr. Aber so habe ich es verstanden.

    @Mods: Die Diskussion findet irgendwie gerade in 2 Threads statt und gehört hier sicherlich nicht hin. Vielleicht kann mal einer aufräumen?

    Das dürfte bundeslandspezifisch sein, bei uns ist LEB-Online recht verbreitet.

    So etwas wäre mir auch sehr lieb. Ist aber an Grundschulen kaum verbreitet. Einerseits skalieren die Kosten in der Regel nur begrenzt mit der Schülerzahl. Dadurch sind solche Programme für kleine Schulen oft unbezahlbar. Und dann bleibt einfach nur das administrative Probleme. Wer macht den Schuladmin? Wer pflegt die Daten ein? Wer druckt die Zeugnisse am Ende aus? Bei uns im Umkreis finde ich auf deren Karte auch ganze viele Sek 1 Schulen aber nur eine einzige Grundschule.

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Wie gesagt: Ist schwierig, an meiner Schule aber mittlerweile kein Problem mehr, weil es kaum noch SuS gibt, die einer ViKo nicht zustimmen. Das war im letzten Schuljahr noch anders, aber ich glaube, dass mittlerweile die allermeisten SuS und Eltern die Wichtigkeit von ViKo erkannt haben.

    Ist z. B. dadurch möglich, dass die Lehrkraft kurz die Schülerantworten aus dem Plenum zusammenfasst.

    Das ist bei "BBB" überhaupt kein Problem, denn es gibt eine "Meldefunktion", die die SuS in den Viko nutzen.

    Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich habe letztes ja auch Videokonferenzen gemacht und kenne mich da durchaus aus. Meine Aussage war aber, dass das Land bis heute kein vernünftiges System / keine vernünftigen Vorgaben dazu macht. Es ist auch ein Unterschied, ob wir mit der ganzen Klasse eine Videokonferenz machen oder Schüler aus dem Homeschooling zuschalten.

    BBB wird beispielsweise daran scheitern, dass die Mehrheit der Grundschulen weder einen entsprechenden Server noch einen Administrator haben. Dann fehlen Endgeräte, Internet ist noch nicht ausgebaut, Kamera und Mikrofontechnik fehlen, ... Momentan wird es an vielen Schulen so sein, dass es entweder eine gute "Bastellösung" Marke Eigenbau gibt oder Videounterricht nicht stattfindet. Tendenziell wird es wohl so sein, dass je älter die Schüler sind desto eher findet Videounterricht statt.

    <Mod-Modus>

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    In den Handreichungen steht übrigens nur die Formulierung, dass eine Speicherung personenbezogener Daten auf den Leihgeräten nicht "vorgesehen" sei. Rein rechtlich bedeutet das meines Wissens nicht, dass uns dies als ausleihende Lehrkräfte verboten ist.

    Ich denke, dass das Fragen sind, die eine Diskussion im Forum überschreiten. Wenn bei euch die Formulierung "nicht vorgesehen" bedeutet, dass eine Speicherung grundsätzlich möglich ist, dann solltet ihr euch darüber freuen. Du wirst ja sicherlich einen Leihvertrag unterschrieben oder Vorgaben Seitens der SL bekommen haben. Zu mindestens wirst den Antrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Endgeräten bei der SL gestellt haben. Das die Geräte aus Sicht des Landes analog zu privaten Endgeräte zählen, sind wir uns ja einig, oder? Wenn für euch die Aussage ist, dass ihr die Geräte dafür benutzen könnt, ist doch alles gut.

    Ansonsten ist hier einiges veröffentlicht: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/zus…fur_lehrkrafte/

    https://datenschutz.nibis.de/2020/02/24/ver…n-lehrkraeften/

    Viele Schulen werden aber schon daran scheitern, dass sie IPads anschaffen und dann die Speicherung laut Erlass zur Benutzung privater Endgeräte generell verboten ist. Viele andere Schulen/Lehrkräfte werden Probleme haben, die Vorgaben des Erlasses zu erfüllen. Und selbst wenn das alles klappt, bleibt immer noch die Frage, auf welchem Gerät darf ich Dinge wie Fördergutachten, etc. schreiben? Das sprengt ja definitive den vorgegebenen Datenrahmen aus dem Erlass zur Benutzung privater Endgeräte. D.h. die meisten Schulen werden damit Probleme bekommen. Und da reden wir noch nicht mal darüber, dass die Daten nur verschlüsselt gespeichert werden dürfen. Oder wie die Datensicherung erlasskonform eingerichtet ist.

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