Ich bin auch regelmäßig als Begleitung mit beim Schwimmunterricht. Sogar mit verschiedenen Schulen.
Ich glaube es geht auch weniger um die Frage, ob im konkreten Fall die Kollegen etwas falsch gemacht haben oder nicht. Ich könnte es zum Beispiel verstehen, wenn man Ihnen vorwirft, dass das Nichtschwimmerbecken teilweise 1,45 m tief war und sie dort trotzdem mit Nichtschwimmern gearbeitet haben.
Was ich und ich denke auch viele andere hier nicht nachvollziehen können, ist die Aussage, dass man nicht mit einer kompletten Klasse und 2 Lehrkräften ins Wasser sollte. Das ist an den meisten Schulen einfach Realität. Und sicher nicht, weil die Leute alle inkompetent sind und die Gefahr nicht einschätzen können.
Warten wir doch mal ab, was die Berufung sagt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung wieder einkassiert. Wenn das Berufungsgericht das Urteil einkassiert oder eine andere Begründung findet, werden sicherlich einige hier noch mal darstellen, warum die Lehrkräfte so klar Schuld haben.
Interessanterweise ist auch so, dass die Gewerkschaften hier nicht von einem individuellen Fehler einzelner Lehrkräfte sprechen sondern einen Freispruch fordern. Die sind natürlich auch Interessenverbände aber wenn die Schuldfrage so eindeutig wäre, würden sie sicherlich weniger offensiv reagieren.