Beiträge von Tom123

    Wie war es möglich, dass ein Kind das andere ins Wasser schubst? Warum saßen die Kinder nicht mit Abstand zum Beckenrand angesichts dessen, dass offenbar mindestens ein weiterer bereits Nichtschwimmer im Wasser war? Wenn es nicht möglich ist, dass die Kinder, die außen sind mit Anstand zum Beckenrand sitzen: Warum sind nur zwei, nicht drei Lehrkräfte mit im Bad, obwohl es offenbar mehrere Nichtschwimmer gibt, sowie eine altersgemäß agile Lerngruppe, die im Zweifelsfall eine weitere Aufsichtsperson benötigen?

    Erstmal vorneweg: Beim Vorfall wurde das Kind rausgeholt und es waren genug Erwachsene vor Ort. Die Kinder waren unterwegs von einem Nichtschwimmerbecken zu einem anderen. Wir haben das Glück mehrere ausgebildete ehrenamtliche Helfer zu haben. Allerdings haben die wenigsten Schulen diese Möglichkeiten. Wir müssen aber eine Lösung finden, die zu mindestens für die meisten Schulen umsetzbar ist.

    Zu deiner Frage: Woher kommen diese 2-3 Lehrkräfte? Es ist bei uns nur eine Lehrkraft bei kleineren Klassen und zwei bei größeren Klassen vorgesehen. In der Personalplanung wird immer nur mit einer Lehrkraft gerechnet. Die Schule im Urteil war auch mit 2 Lehrkräften unterwegs. Also bräuchte ich eher 3-4 Lehrkräfte. Drei Schwimmklassen pro Woche und dann 3 zusätzliche Lehrer pro Termin also 9 mal 2 Schwimmstunden? Wo sollen die herkommen? Und dann kommt noch die Ausbildung hinzu. Wir haben momentan nur 1 Lehrkraft, die schwimmen unterrichten darf. Wo bekomme ich die anderen Lehrkräfte her? Wir haben Schulen, die haben gar keine Lehrkraft, die Schwimmen unterrichten darf.

    Mal davon abgesehen sind die Schwimmstunden, die wir haben auch sehr begrenzt. Selbst unter optimaler Ausnutzung schaffen es nicht alle Kinder in dieser Zeit Schwimmen (Bronze erwerben) zu lernen. Wenn wir nun nur noch mit 3 Leuten ins Wasser gehen, ist so wenig Unterricht noch übrig, dass wir gar keinen Schwimmunterricht geben brauchen.

    Ich finde es gut, wichtig und richtig Kathie , dass du ansprichst, dass Vorgaben geschärft werden müssten. Allerdings nicht, weil wie du meinst viele nicht den Mut hätten nötigenfalls Grenzen zu ziehen bei unsicheren Bedingungen bzw. gar nicht auf die Idee dazu kommen würden. Das darf und muss man schlicht jeder Lehrkraft abverlangen dürfen, immer selbst aktiv mitzudenken. Davon werden auch nachgeschärfte Vorgaben seitens der Dienstherrn uns niemals entbinden. Dennoch müssen auch seitens unserer jeweiligen Dienstherrn Nachsteuerungen erfolgen bei den Personalschlüsseln, damit es gar nicht mehr möglich ist, mit über 20 Kindern womöglich sogar alleine ins Schwimmbad zu gehen, nur weil es schon immer so gemacht wurde, immer gut gegangen ist oder man meint, das Risiko einschätzen zu können.

    Sie waren doch schon zu zweit? Was ist denn sinnvoll? 3,4,5 oder 21 Begleitpersonen?

    Das Grundproblem ist, dass immer ein Restrisiko bleibt. So hart das klingt, aber es gibt keine absolute Sicherheit. Ein Kind kann auch in der Schule beim Kippeln sterben. Letztlich muss dann der Dienstherr dann sagen, was er will. Da es sicherlich nicht genug (Schwimm)lehrkräfte gibt, heißt es dann im Endeffekt, dass wir keinen Schwimmunterricht mehr anbieten.

    Das der VBE das fordert ist klar. Er ist eine Interessenvertretung der Lehrer*innen!

    Ich würde mal vermuten, dass der VBE oder auch die GEW durchaus bessere Juristen haben als unser Forum.

    Wenn man das nicht hinbekommt durch Positionierung im Bad, hat man im Bad nichts verloren.

    Wie bitte soll das funktionieren? Ich dachte, dass Du Ahnung vom Schwimmunterricht hast. Wie kannst Du auf einen Nichtschwimmer aufpassen und parallel die Kinder auf der Bank beaufsichtigen? Sobald ich meine Aufmerksamkeit den Kinder auf der Bank zuwende, habe ich meinen Schwimmer nicht mehr im Blick. Das Gericht spricht hier von 1 min Unaufmerksamkeit.

    Dazu ein ganz klassischer Fall aus der Praxis. 2 Kinder haben Stress und Kind A schubst Kind B (Nichtschwimmer) ins Schwimmerbecken. Begleitperson musste Kind B rausholen/retten. Wie klappt das, wenn ich parallel meinen Nichtschwimmer beaufsichtigen muss?

    Am Ende bleibt immer ein Restrisiko. Ich kann unter normalen Umständen keinen Schwimmunterricht mit absoluter Sicherheit anbieten.

    Du im Rahmen deiner Möglichkeiten, wenn das mit 5 Kindern im Wasser nicht möglich ist, sind es halt nur noch 3, oder vielleicht auch mal nur einer, wenn der ein besonderer Fall (absoluter Nichtschwimmer) ist.

    Daran gibt es im Übrigen überhaupt nichts zu diskutieren, es sind nur so viele Kinder im Wasser, wie aus Sicherheitsgründen zu verantworten ist. Die Kinder auf der Bank befinden sich auf jeden Fall nicht in potentieller Lebensgefahr. Genau das ist das den Lehrkräften vorgeworfene Versäumnis.

    Naja, die Gefahr ist doch immer, dass ein anderes Kind ins Wasser fällt, springt oder geschubst wird. Also muss ich permanent alle Kinder im Auge haben. Niedersachsen fordert das sogar explizit. Die Kinder dürfen auch nicht in die Schwimmhalle, bevor die Lehrkraft da ist. Wenn ich mich also als umsichtige Lehrkraft um das eine Nichtschwimmerkind im Wasser kümmere, kann ich nicht parallel Sorge dafür tragen, dass die anderen 15 Kinder auf der Bank ruhig sitzen. Insbesondere da die Kinder dann auch die meiste Zeit des Unterrichts auf der Bank sitzen.

    Also bleibt nur der Theorieunterricht wie oben erwähnt. Also schreibe ich mit Personalrat den Brief an die Eltern, dass die Schule zwar Unterricht mit dem vom Land vorgesehenen Personalschlüssel durchführen möchte, ich aber aufgrund meines gesunden Menschenverstandes entschieden habe, dass das nicht ausreichend ist.

    Und so stellt ihr euch das vor? Das ist so weit an der Realität vorbei.

    Hätte eine Teilung der Gruppe für eine bessere Übersicht über die Lerngruppe gesorgt und somit die Sicherheit der Kinder im Wasser erhöht?

    Ich weiß, dass ist eine rhetorische Frage.

    Selbstverständlich. Besser wäre es noch die Gruppe zu vierteln. Gut wären auch nur 4 Kinder pro Lehrkraft. Am sichersten wäre eine 1:1 Betreuung. Wenn wir dann nur die Schwimmer mitnehmen, ist ein Unfall weitgehend ausgeschlossen. Bleibt die Frage, was ist ein akzeptables Alltagsrisiko und was ist fahrlässig?

    Ähnlich ist es doch auch im normalen Sportunterricht. Grundsätzlich hat fast jede Übung ein Verletzungsrisiko. Deswegen gibt es für viele Bereiche Vorgaben, was machen kann und was nicht und welche Vorgaben gelten.

    Ihr dürft jetzt immer noch verwirrt sein, das habt ihr umsonst. Aber, nochmal. Die Diskussion hier ist nicht die Challenge, die echte Challenge ist die Realität. Ihr könnt hier hundert mal als Siegerin 'rausgehen, weil ihr seit hundert Jahren Schwimmunterricht gebt. Das nützt euch vor Gericht überhaupt nichts. Sorgt einfach dafür, dass es nicht soweit kommt.

    Das Problem ist doch gerade, was angemessen ist und was nicht. Wir wissen letztlich nicht genug, um es zu beurteilen. Aber einfach nur Gruppe muss geteilt werden zu sagen, ist vielen zu wenig.

    Ok, jeder Sporrlehrer ist auch als Schwimmlehrer ausgebildet. Schwimmen gehörte zumindest in den 00 Jahren zu den 4 Pflichtteilen des Studiums.

    Wir reden hier nicht von einer guten Schwimmdidaktik. Da mag ich als Sek. 1 Lehrer ahnungslos sein für Primarschule.

    Wir diskutieren hier über sicheren Schwimmunterricht.

    Ich weiß nicht, wo Du studiert hast. Ich habe Schwimmkollegen mit 2 Veranstaltungen zum Thema Schwimmen im ganzen Studium. Die studierst 2 Fächer plus Pädagogik etc.. Und dann ist Schwimmen nur ein kleiner Teil des Sportstudiums. Der tatsächliche Anteil konkret an Schwimmunterricht kann extrem gering sein. Wir hatten auch schon genug Anwärter mit Sport. Die meisten haben auch kein Schwimmen im Referendariat erteilt. Und gerade im Sek 1 Bereich gibt es zahlreiche Sportlehrkräfte, die kein Schwimmen erteilen.


    Und scheinbar bin ich da trotz älterer Schüler mit all ihren Vorteilen (Vernunft, bessere Motorik usw.) vorsichtiger als es hier so manch P-Kolleg*in ist.

    Der Geist der Verordnungen wird doch überall derselbe sein.

    Gestalte deine Sport-/Schwimmunterricht so sicher das so wenig wie möglich/nix passiert.

    Und da wir nicht ständig zwischen den Ländern wechseln ist es auch egal, ob das in dem einen Land so und in dem anderen so zum Ausdruck gebracht wird.

    Der Geist der Verordnung. Das kannst Du dann einem Richter erzählen. Es geht doch gerade darum, was man als in Ordnung und was nicht ansieht. Weg vom Schwimmen: Wenn wir Fahrrad fahren üben, was ist ok? Was nicht? Für dich ist die Welt vielleicht schwarz oder weiß. Aber oft gibt es keine klaren Grenzen. Wenn der Dienstherr jegliches Risiko vermeiden will, machen wir keinen Schwimmunterricht oder er bietet eine 1:1 Betreuung. Selbst mit 2 Kindern im Wasser kann etwas passieren. Kind 1 gerät in Gefahr und ich rette es. In der Zeit geht Kind 2 unter. Wenn ich warte bis Kind 2 aus dem Wasser ist, ist Kind 1 eventuell schon ertrunken. Also bräuchte ich für jedes Kind eine 1:1 zu Betreuung. Da wir es nicht haben, muss es doch zu mindestens eine grobe Einschätzung geben, was ok ist und was nicht. Dann kann ich in meiner individuellen Situation entscheiden, ob das jetzt passend ist.

    Wie kommst du darauf, zum Arbeiten und Schwimmenlernen ist das hervorragend, weil sie nicht stehen können, aber zum Spielen eben nicht.

    Ich würde aber nicht mit 20 Kinder auf einmal ins Wasser gehen, wo sie nicht stehen können, wenn dort noch eine signifikante Anzahl Nichtschwimmer dabei ist und ich sie nicht kenne. Ein Startspiel im Nichtschwimmerbecken finde ich aber nicht problematisch.

    Komisch, dass das meine Zuspitzung von Toms Argument dich auf die Palme bringt, die ursprüngliche Argumentation aber nicht kritisiert wird.

    Ich bin Tom.

    Wie schon mehrfach geschrieben unterrichtete ich selber Sport und maße mir daher ein Urteil an.

    Zwischen Sport unterrichten und Schwimmen in der Grundschule geben ist ein riesiger Unterschied. Ich unterrichte auch Sport. Ich kenn aber auch etliche studierte Sportlehrkräfte, die keine Ahnung von gutem Schwimmunterricht an der Grundschule haben. Insbesondere aus dem Sek I Bereich.

    Aber gut die Diskussion ist müßig - Wir werden noch 100 Seiten diskutieren können, ich werde dutzende Maßnahmen erläutern können, die eine höhere Sicherheit kreiert hätten, auf die Erlasslage für den Schulsport hinweisen können (als Beispiel: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/jugend-spor…eber-schulsport), die wahrscheinlich in allen Ländern ähnlich ist und am Ende wird immer noch wer sagen, das ist immer so gewesen ist, eine Anordnung Schuld ist oder das Schwimmbad blöde war und die Kolleg*innen daher keine individuelle Schuld tragen.

    Da fängt das Problem schon an. Sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die örtlichen Begebenheiten unterscheiden sich vom Bundesland zu Bundesland immens. Entsprechend schwierig ist es für Lehrkräfte zu entscheiden, was in Ordnung ist und was nicht.

    Das ertrunkene Kind war 1,25m groß.

    1,25 m großes Kind in 1,35 m tiefen Nichtschwimmerbecken? Ich würde da eher sagen, dass das das Problem ist. Wenn das Becken 1,35 m tief ist, kann ich dort mit Nichtschwimmer nicht richtig arbeiten. Egal ob mit 20 oder 10 oder 5. Dann hätte dort wahrscheinlich mit dieser Gruppe kein Schwimmunterricht stattfinden dürfen.

    Ergänzung: Wenn man sich die Berichte von damals durchliest, wurde das Nichtschwimmerbecken langsam tiefer. Im hinteren Bereich kurz vor der Absperrleine war es 1,35m tief. Vorne konnte das Kind anscheinend stehen. Alle Kinder spielen vorne? ein Spiel. Beide Lehrkräfte beobachten dieses vom Beckenrand. Der Junge entgeht ihrer Aufmerksamkeit und treibt "plötzlich" mit dem Kopf untern Wasser im Becken.

    Natürlich hätte da eine kleinere Gruppe geholfen. Aber wo setzt man die Grenze? Am besten 1:1 Betreuung. Dann ist das Risiko am kleinsten. Sind 20 Kinder und 2 Lehrkräfte nicht angemessen? 16 Kinder (jeder 8) wären nach Meinung einiger bereits angemessen. Schwierig und keinesfalls so eindeutig. Zumal die Schule bereits eine zweite Lehrkraft mitgeschickt hat, obwohl anscheinend damals nur 1 notwendig gewesen wäre. Man darf auch nicht die aktuellen Erlasse als Grundlage nehmen sondern muss die Erlasslage von 2023 nehmen. Wahrscheinlich wurde diese nach dem Vorfall nachgeschärft.

    Auch wenn viele andere Lehrkräfte so arbeiten, wird ein Fehlverhalten dadurch nicht richtig. Weil, wenn alle mit Vollgas vor eine Wand rennen, muss ich das ja nicht machen.

    Antimon argumentiert als Chemielehrerin. Auch dort sind die Sicherheitsanforderungen erhöht. Dinge können explodieren, Säuren und Laugen eine verätzen usw. Daher ihr Unverständnis darüber, dass der Sicherheitsanspruch anscheinend nicht groß genug war.

    Nun bist du selber kein Sportlehrer, hast also schlicht keine Ahnung von den Sicherheitsanforderungen, die insbesondere im Schwimmunterricht herrschen, maßt dir aber an dem Richter, der wahrscheinlich viel viel viel mehr über die Umstande des Todes in der Beweisaufnahme erfahren hat als wir alle hier zusammen, ein Urteil mit Beigeschmack gefällt zu haben?

    Ich bin aber seit Jahren Lehrer an der Grundschule und habe auch regelmäßig Schwimmbegleitungen gemacht. Der Vergleich mit Antimon hinkt. Es wäre eher so, dass seit Jahren Experiment XY in der Grundschule gemacht wird. Die Rahmenrichtlinien sehen es vor und es ist der normale Alltag. Jetzt passiert etwas und ein Richter sagt, dass hätten die Lehrkräfte wissen müssen, dass man das so oder so macht.

    Natürlich können wir nicht den Fall hier genau beurteilen. Aber darum geht es doch auch nicht. Es geht darum, wann sich die Lehrkräfte richtig verhalten und wann nicht. Wenn die Lehrkräfte ins Wasser geschickt hätten und anschließend einen Kaffee geholt hätten, wären wir uns doch bei einer Verurteilung alle einig.

    Hier wird aber argumentiert, dass alleine die Tatsache, dass sie mit 2 Lehrkräften alle 20 Kinder gleichzeitig ins Wasser (Nichtschwimmerbereich) geschickt haben, schon falsch war. Und genau dagegen verwehre ich mich. Das ist tatsächlich auch bei gut ausgebildeten Personen Realität. Es mögen hier andere Umstände zusätzlich vorliegen. Vielleicht war die Wassertiefe so groß, dass die Kinder nicht stehen konnten. Vielleicht war die Klasse besonders auffällig. Vielleicht waren die Lehrkräfte abgelenkt. Was auch immer. Das wissen wir nicht. Aber sie nur deswegen anzugehen, weil sie mit 20 Kinder gleichzeitig ins Wasser gehen, halte ich für falsch.

    P.S.

    Ich glaube aber auch nicht, dass die Kinder unter 1,35 m waren und sie 20 Kinder in 1,35 m tiefes Wasser geschickt haben. Das würde ich auch als gefährlich ansehen.

    Hier wird ständig mit den Umständen und der Anordnung durch die SL argumentiert um die Kolleginnen ihre individuelle Verantwortung abzusprechen.

    Ich finde den argumentativen Unterschied jetzt nicht so groß.

    Der Unterschied ist, dass hier (anscheinend) eine Situation vorherrscht, die täglich vorkommt und von vielen Schwimmlehrkräften also ok angesehen wird. Ob das nun angemessen war oder nicht, wird die Zukunft zeigen. Aber dieses generell wie konnte man die Gruppe nicht teilen oder wieso nur 2 Personen ohne Hintergrundinformationen kann ich nicht nachvollziehen.

    Es mag sein, dass Möbius oder Antimon da weiteres Hintergrundwissen haben. Ich bin keine ausgebildete Schwimmlehrkraft.

    Ich weiß aber, dass Leute, die davon sehr viel Ahnung haben, ähnlich vorgehen. Es mag sein, dass es in dieser besonderen Situation Anforderungen gab, die die Lehrkräfte nicht berücksichtigt haben. Es kann aber auch genauso sein, dass der Richter einfach eine unrealistisches Bild vom Unterricht hat. Der Fall hat auf jeden Fall einen Beigeschmack. Genauso wie man jetzt irgendwelche unrealistische Forderungen an die Lehrkräfte stellt.

    Unsere Bezahlung wird auch mit unsere hohen Verantwortung gerechtfertigt. Wenn man ihr gerecht werden muss 13 Seiten Debatte.

    Ein Unfall kann natürlich passieren und wenn er passiert hoffe ich, dass man urteilt, dass ich nicht falsch gehandelt habe. Hier wurde aber laut Urteil falsch gehandelt. Ich mache nicht die Umstände verantwortlich sondern das Handeln der Kollegin.

    Du und einige andere tun so als gebe es einen Befehlsnotstand (dieser ist nicht mal für das 3. Reich belegt).

    Der Vergleich ist vollkommen unpassend. Viele Klassen gehen mit Schwimmern und Nichtschwimmern gemeinsam ins Wasser. Auch die Aufsicht ist grundsätzlich ähnlich. In dieser Hinsicht kann man die im Raum stehenden Vorwürfe nicht nachvollziehen. Das heißt nicht, dass die Lehrkräfte nichts falsch gemacht haben. Aber wir sollten Ihnen nicht das vorwerfen, was Standard ist.

    Einige machen hier Vorwürfe ohne jemals Schwimmen in der Grundschule unterrichtet zu haben.

    Ich denke, dass man erstmal die weiteren Fakten und die Berufsverhandlung abwarten muss. Aber eine generelle Verurteilung, man die Gruppe nicht getrennt hat, entspricht einfach nicht der Realität. Und das es Schwimmkräfte es so machen, ohne das andauernd Kinder ertrinken, zeigt zu mindestens dass nicht vollständig abwegig ist.

    Ich finde, dass Susannea viele richtige Dinge geschrieben hat. Bei uns und in den anderen Grundschulen sieht der Schwimmunterricht auch nicht viel anders aus. Auch beim DLRG haben wir hier keine Gruppengrößen von nur 6-8 Personen. Dazu haben die teilweise Wartelisten von weit über einem Jahr.

    Viele, die das Verhalten der Lehrkräfte hier kritisieren haben keine Ahnung wie Schwimmunterricht in der Praxis abläuft. 2 Lehrkräfte plus eine Klasse sind da vollkommen normal. Auch sind in der Regel alle Kinder im Wasser.

    Alleine aus dem, was bekannt ist, zu erkennen, dass die Lehrkräfte einen Fehler gemacht haben, mag ich mir nicht zutrauen. Das kann sein, kann aber auch nicht sein. Dazu müsste man mehr wissen.

    Was ich kritisch finde, ist die Begründung (des Urteils?), dass man die Klasse teilen müsste und Nichtschwimmer und Schwimmer trennen müssen. Wenn das per se so ist, muss es auch vom Land vorgegeben sein. Dann müssen die Stunden dafür sein und es muss klar geregelt sein. Grundsätzlich sollte sich eine Lehrkraft darauf verlassen können, dass die Vorgaben des Landes den Normalfall abdecken. Ich muss mir dann "nur" klar werden, was es in meiner Situation für Besonderheiten gibt. Ob die Lehrkräfte das ausreichend gemacht haben, mag ich nicht zu beurteilen.

    Es ist auch nicht nur eine Ausbildungssache. Mir ist hier in der Gegend nur ein kritischer Vorfall bekannt. Da waren als Aufsicht zwei Ausbilder vom DLRG (also nicht nur einfache Rettungsschwimmer) und eine erfahrene Sportlehrkraft vor Ort. Es ist auch alles gut verlaufen aber es kann immer etwas passieren. Ich weiß auch von den DRLG-Leuten, dass sie selbst sagen, dass es nie eine 100% Sicherheit gibt.

    Die Frage ist, was man jetzt aus dem Vorfall lernt. Mehr Personal? Mehr Ausbildungsvoraussetzungen? Wäre schön.

    Letztlich muss einem aber auch klar sein, dass wenn wir es wirklich sicher gestalten wollen, können wir in den meisten Fällen aufgrund der personellen und baulichen Gegebenheiten keinen Schwimmunterricht durchführen. Wir haben hier Schulen, die noch nicht mal eine einzige eigene Lehrkraft mit Rettungsfähigkeit haben. Dann werden die Kollegen schon abgeordnet. Es wäre schön, wenn jede Klasse von 3-4 Kollegen mit Rettungsfähigkeit begleitet würden und jeder max. 6 Kinder betreut. Das wird aber in den nächsten Jahren nicht umsetzbar sein.

    State hat nicht ganz unrecht. Es gibt sicherlich gerechtfertigte Gründe, um auf Lehrkräften mit jüngeren Kindern Rücksicht zu nehmen. Auf der anderen Seite gibt es auch immer wieder Eltern, die meinen, dass sich alle nur nach ihren Bedürfnissen ausrichten müssen.

    Wenn wir hier der Termin beim Kinderarzt länger dauert, gibt es in der Praxis sicherlich ein Telefon mit dem man die Schule informieren kann. Und auch als Lehrkraft mit Kindern und ggf. alleinerziehend muss ich damit leben, dass man vielleicht alle Wünsche beim Stundenplan berücksichtigen kann. Auf den ersten Blick scheint der Stundeplan der TE doch sehr angenehm. Alles an einem Tag. Das ist doch erstmal schön. Die erste Überlegung sollte da doch sein, ob man eine alternative Betreuung für die Kinder organisieren kann. Vielleicht gibt es auch einen Hort oder ähnliches.

    Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

    Noch mal:

    Deine Frage war: Wie mache ich es korrekt?

    Deine Frage war nicht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt werde.

    Wenn das Gerät kaputt ist und Du ein neues kaufst, ist alles ok. Dann wird "nur" die Frage sein, ob das FA das Gerät generell anerkennt und die Höhe für gerechtfertig hält. Oft ist es kein Problem, es gibt aber auch Ausnahme.

    Wenn Du es gegenrechnen müsstest und es nicht angibst, ist natürlich die Gefahr erwischt zu werden relativ gering. Macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Ich kenne es von früher so, dass Restwerte gegengerechnet oder als Gewinn verbucht werden müssen. Ich gehe im Gegensatz zu Wolfgang auch davon aus, dass 99% der Firmen das so machen. Die müssen das Geld auch irgendwie verbuchen. Oder sie verschenken es halt. Wie die aktuelle Rechtslage bezüglich Lehrkräften ist, weiß ich natürlich auch nicht.

    Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Grundsätzlich kann das Finanzamt eine Anerkennung als Arbeitsmittel verweigern, wenn die Anschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder notwendig ist. Zu mindestens hat mein Steuerberater mir das damals so erklärt. Grundsätzlich kann das FA auch darauf verweisen, dass der AG für eine Anschaffung zuständig ist. Eine Möglichkeit ist, dass man z.B. darauf verweist, dass man das Gerät im häuslichen Kontext nutzt und in der Schule nur feste PCs zur Verfügung stehen.

    Frage ist aber eher, ob es dem Finanzamt überhaupt auffällt. Einfach eintragen.

    Den Restwert des Altgerätes würde ich aber angeben. Für die paar Euros würde ich da keine Ärger riskieren.

    Wenn Du das alte Gerät nicht mehr nutzen und es verkaufen oder privat weiter nutzen möchtest, musst Du den Restwert wieder angeben. Wie das im Zweifel geht, kann dir dein Finanzamt erklären.

    Das Finanzamt könnte auch argumentieren, dass die Anschaffung des neuen Geräts nicht notwendig oder unwirtschaftlich ist. Im Zweifelsfall wird ein Steuerberater helfen können. Letztlich ist es eine individuelle Entscheidung. Eine Bescheinigung der SL kann helfen, ist aber auch nicht bindend. Wenn die SL es bescheinigt, wäre es letztlich auch an der SL, dir ein entsprechendes Dienstgerät zur Verfügung zu stellen. Insbesondere dann, wenn Du es aufgrund einer besonderen Tätigkeit an der Schule benötigst und die Anschaffung nicht normal für eine Lehrkraft ist.

    Ob es erlaubt ist das Gerät privat weiternutzen ohne es anzugeben und ob es dem Finanzamt auffällt, sind zwei verschiedene Dinge. Ich denke, dass das Finanzamt viele Dinge nicht bemerkt. Das heißt aber nicht, dass sie erlaubt sind.

    Das Völkerrecht müsste insofern optimiert werden, dass die Staatengemeinschaft das Recht erhält, dass im Falle einer offensichtlichen Menschenrechtsverletzung eine Art Polizei (wie auch immer das genau aussehen mag) die Staatsgrenze übertreten, das Staatsoberhaupt festnehmen und zur Not durch Gewalt die Fortsetzung der Gräueltaten unterbinden darf.

    Wie soll das gehen? Sobald einer dieser Staaten Atomwaffen hat oder unter dem Schutz eines Staates mit Atomwaffen steht, wird man kaum da einfach einmarschieren können. In der Welt regiert das Gesetz des Stärkeren. Trotzdem ist es wichtig, dass wir zu unserer Moral und unseren Werten stehen.

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