Beiträge von Tom123

    Man darf auch nicht vergessen, dass die Situation heute grundsätzlich schlechter ist als vor ein paar Jahren. Wir haben noch nicht mal alle Lehrerstellen für Sonderpädagogen besetzt. Und dann wären es noch zu wenig. Die tollen Förderschulen, die es früher mal gab, würde es auch heute nicht mehr geben, weil es schlicht das Personal nicht gibt. Das betrifft auch nicht nur die Lehrkräfte sondern auch das weitere Personal. Bei uns fängt es bei den Schulhelfern an. Früher hieß es, wir haben kein Geld für weitere Stellen. Heute heißt: Wir haben zwar eine Stelle für sie aber keine Bewerber. Resultat ist natürlich das gleiche...

    Die vorher wirklich Unzufriedenen waren beim Streik und sind organisiert. Die jetzt wirklich Unzufriedenen werden es auch bei den nächsten Tarifverhandlungen sein.

    Die Möglichkeiten sind für Lehrkräfte sehr begrenzt. Ich kann nicht streiken. Das für mich sinnvollste ist der Widerspruch gegen die Besoldung und die Hoffnung auf die Gerichte.

    Nein, es sind nicht prinzipiell 40+x. Das gilt nur, wenn Kollegen mehr freie Tage haben möchten und daher von sich in Schulwochen mehr arbeiten.

    Ich glaube du solltest dich da noch mal informieren. In meinem Bundesland ist es so.

    https://www.mk.niedersachsen.d…ssbericht-vor-170499.html

    Warum sollte das also als Argument dafür gelten, dass man am Morgen eh früh aufstehen muss, weil der Arbeitstag beginnt?

    Meiner Meinung nach hast du da den Denkfehler und nicht alle anderen.

    Das eine hat mit den anderen nur begrenzt zu tun. Es geht nur darum, dass durch Vertretungsbereitschaft nicht über deine Wochenarbeitszeit kommen darfst.

    Das wäre jetzt interessant. Studieren weniger Leute Lehramt, weil die Verdienstaussichten so schlecht sind? Oder weil man sich den Job bei den Bedingungen grundätzlich nicht mehr antun will? Wollen wir Lehrkräfte, die das Ganze hauptsächlich (!) wegen der Höhe des Gehalts machen?

    Damit wir uns nicht missverstehen: Das ist meine Sichtweise, geprägt von der Tatsache, dass ich A14 mit einigen Alters- und Familienzuschlägen habe.

    Also erstmal haben die meisten wie ich nicht A14 mit entsprechenden Zuschlägen. Verheiratet, drei Kinder, A14 ist das Gehalt deutlich anders als mit A12.


    Das mit dem Geld ist doch eine Scheindiskussion. Natürlich will niemand Arbeitnehmer, die den Job nur wegen des Geldes machen. Aber letztendlich guckt 90% doch auf das Geld. Warum bekommen wir in Nds bald A13? Weil die anderen es rund um uns herum auch machen und die Lehrkräfte dort hin wechseln. Wie verlieren auch Sozialpädagogen, weil der Landkreis deutlich besser bezahlt. Und wenn man dem Studium fertig ist und Firma X deutlich mehr als das Land bietet, werden viele halt schwach. Genauso ist es mit den Schulleiterpositionen. Warum findet man keine Leute? Weil der Job viel Arbeit macht uns kaum mehr Geld gibt.


    Natürlich wäre es eine Option, dass das Land statt dessen weniger zahlt und die Arbeitsbedingungen verbessert. Aber wer glaubt daran? Wäre mal spannend. Bundesland A zahlt 1000 € Brutto mehr und Bundesland B hat dafür deutlich bessere Rahmenbedingungen. Kleinere Klassen etc.. Ich glaube ich weiß, was die meisten am Ende dann doch machen.


    Letztlich ist auch schön, wenn einzelnen Kollegen mit ihren Gehalt grundsätzlich zufrieden sind. Bin ich auch. Aber wir haben in den letzten Jahren einen Reallohnverlust erlitten. Und das muss man auch klar Ansprechen. Die Gehaltsentwicklung bei uns ist nicht gut.


    P.S. Und wenn jemand zufrieden ist, kann er die Gehaltssteigerung für Verbesserungen in der Schule spenden...

    Ja, ich würde schon behaupten, dass man mit meinem Gehalt gut verdient. Pensionsansprüche etc. nicht vergessen. Und: bessere Rahmenbedingungen werden nicht dadurch geschaffen, dass ich 500 oder 600 Euro im Monat mehr habe. Schmerzensgeld hilf da nix.

    Bessere Rahmenbedingungen bekommen wir aber auch nicht, wenn wir auf das Geld verzichten. Wir hatten jetzt einen tollen Praktikanten. Hat sich gegen ein Lehramtsstudium entschieden, da die Aussichten in der freien Wirtschaft deutlich besser sind.

    Entsprechend: Mehr Gehalt => Besseres Bild des Lehrerberufs in der Öffentlichkeit => Mehr Bewerber.

    Lehrer machen aber weder 24 Stunden Dienste, noch Wochenend- oder Feiertagsschichten. Sie haben keinen Rufdienst. Und 12 Wochen Ferien. Da ist die Belastung schon eine ganz andere.

    Oh Gott, da läuft aber einiges durcheinander. Also Lehrkräfte haben keine 12 Wochen Ferien. Ein Teil der Ferien sind gesetzliche Feiertage und ein Anspruch auf i.R. 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr. Damit ist rund die Hälfte weg. Von den restlichen Tagen musst Du die Zeit für Korrekturen, Vorbereitungen und ggf. Konferenzen bzw. Präsenztagen abziehen. Was dann noch übrig bleibt wird rechnerisch auf die anderen Wochen übertragen. Daher ist auch gewollt, dass dann bei Vollzeit nicht nur 40 Stunden sondern z.B. 45 h arbeitetest. Nach den aktuellen Arbeitszeitstudien ist die Mehrheit der Lehrkräfte aber trotzdem noch darüber und arbeiten 1-3 h Stunden mehr pro Woche als sie müssten. Das sind dann unbezahlte Überstunden.


    Natürlich haben wir keine 24h-Dieste oder Schichten. Aber das gehört doch zum Beruf dazu. Das überlege, wenn ich einen Beruf ergreife. Ärzte müssen dafür andere Dinge nicht machen oder dürfen andere Dinge machen. Nichtsdestotrotz ist es richtig, dass die meisten Ärzte mehr als Lehrkräfte verdienen.

    Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren.

    ....

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Für NRW habe ich bereits das Urteil des OVG genannt, dass es anders als Du siehst. Susanne hat zwar darauf verwiesen, dass es andere Urteile gibt, hat aber bisher leider kein einziges genannt. Ich vermute, dass es auch keine gibt. Vielleicht hat sie es auch mit der Rechtsprechung zu den Bereitschaftszeiten bei Ärzten verwechselt. Das ist aber nicht vergleichbar, da dort die Bereitschaftszeiten oben drauf kamen.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Da bin ich ganz bei dir. In der Regel wird eine solche Regelung durch die Gesamtkonferenz festgelegt werden. Mag natürlich in einzelnen Bundesländern anders sein. Aber das so eine Regelung formal richtig beschlossen wird, ist doch Grundvoraussetzung. Das würde ich voraussetzen, sonst braucht man doch gar nicht diskutieren.

    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.

    Ich glaube, das es in der Praxis auch nur in Einzelfällen relevant ist. Es wird doch auch niemand etwas sagen, wenn sich jemand ausnahmsweise mal später krank meldet. Aber es gibt halt auch andere Fälle. Wir hatten mal eine Abordnung, die sich oft krank war und auch regelmäßig kurzfristig abgesagt hat. In der Regel mit dem Hinweis, dass man noch gehofft doch kommen zu können. Für Leute, die chronisch krank sind, ist es sicherlich auch wichtig die Anzahl der Fehltage gering zu halten. Am Ende hat die Person auch den Hinweis bekommen, sich morgens direkt krankzumelden. Hat allerdings nur begrenzt geklappt.

    Also wie gesagt die meisten merken schon frühzeitig das sie krank werden und können sich rechtzeitig abmelden. In Einzelfällen wird auch niemand etwas sagen (können), wenn man sich kurzfristig krankmeldet. Aber die Frage ist, kann die Schule es generell erwarten, dass man sich früh krankmeldet. Spätestens wenn jemand das dritte mal um 10:00 Uhr absagt, würde ich deutlich Worte finden und es bei weiteren Vorkommnissen auch mit einer Abmahnung versuchen. Ob es am Ende rechtens ist, mag dann ein Gericht entscheiden.

    Jeder, der nicht Oberarzt wird, ist Assistenzarzt. Es werden längst nicht alle Oberarzt.

    Man müsste mal das Lebenseinkommen vergleichen. Was verdienen Ärzte im Laufe ihre Berufsleben von bis und was von dienen Lehrkräfte. Ich denke, dass die meisten Ärzte zurecht deutlich über den Lehrkräften liegen.

    Allgemein

    Hast Du auch einen Link zu diesen Urteilen? Ich konnte nämlich nichts dazu zu finden. Es geht nicht um Bereitschaftszeiten wie bei Ärzten, die teilweise nicht als Arbeitszeit gewertet wurden. Es geht darum, dass Du einen kleinen Teil deiner Arbeitszeit in der Schule verbringen sollst, damit du für Vertretungsreserven zur Verfügung stehst. Bei uns ist das gang und gebe. Da hätte ich gerne ein paar Informationen zu diesen Urteilen als nur "gibt es". Für NRW gibt es beispielsweise ein Urteil des OVG von 2005 das eine Vertretungsbereitschaft (6 A 2650/ 03) erlaubt. Warum findet man die anders lautenden Urteile nicht auch im Netz? Wenn ein OVG seine Rechtsprechung ändert, wird das sicherlich irgendwo erschienen sein?

    Da kann man NRW-Lehrerin nur zustimmen. Vielleicht kann der Dezernent noch was erreichen, wenn er/sie merkt, dass es so nicht weitergeht. Ansonsten kann man dir nur wünschen, dass Du die Zeit einigermaßen gut überstehst und sich vielleicht eine Alternative auftut.

    Hätte ich mir gewünscht, später Schule zu haben, dann wollte ich mir sicher nicht an diesen Tagen frühmorgens einen Wecker stellen, prüfen ob ich gesund bin, und dann noch eine Stunde wach im Bett herumliegen. Und warum die Teilzeitkraft das dürfte, der Vollzeitlehrer aber nicht, leuchtet mir bei deiner Argumentation auch nicht recht ein.

    Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.

    Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

    Weil Tom der normal Fall ist und daran werden auch solche sinnlose Anweisungen gemessen. 👌

    Da Du anscheinend nur Sprüche machen kannst ohne irgendwelchen Argumente zu bringen, beende ich mal an der Stelle die Diskussion mit dir.

    Nö, genau das darfst du nicht, dazu gibts Urteile.

    Du sprichst von Berlin oder allgemein? Bei uns ist es an den größeren Schulen oft so, dass Lehrkräfte feste Zeiten haben, wo sie als Vertretungsreserve präsent sein müssen. Irgendwo im Thread wurde das auch schon von einer anderen Schule berichtet. Hast Du einen Link zu den Urteilen?

    Das hilft nur nichts. Ich merke oft erst, dass ich nicht arbeitsfähig bin, wenn ich eine halbe Stunde oder länger rumgelaufen bin.

    Aber Du stimmst mir doch sicherlich zu, dass das nicht der Normalfall ist, oder? Ich meine, dann spricht man der SL darüber, dass man diese Regelung aufgrund der Vorerkrankungen was auch immer nicht zuverlässig einhalten kann. Eine Lösung könnte z.B. sein, dich dann vor allem früh einzusetzen. Bei uns wollen viele lieber später arbeiten, weil sie dann noch die Kinder zur Schule bringen können etc..

    Wenn ich nachmittags Unterricht habe, entscheide ICH, ob ich vormittags AUCH arbeiten möchte, habe schließlich eine halbe Stelle.

    Aber der Arbeitgeber kann nicht über meinen Vormittag UND über meinen Nachmittag verfügen, da muss er sich schon entscheiden.

    Wenn Du eine halbe Stelle hast, heißt das bei uns Teilzeit. Und wie ich bereits geschrieben habe, muss man das bei solchen Regelungen sicherlich berücksichtigen. Durch eine solche Regelung darfst du natürlich nicht mehr arbeiten müssen als deine vertraglich vorgesehene Arbeitszeit. Aber auch da wäre sicherlich eine Regelung angemessen, dass man nicht erst um 13:45 Uhr absagt, wenn man um 14:00 Uhr Unterricht hat.

    Es ist schon Kahre her, dass ich mich wegen soetwas arbeitsunfähig melden musste.

    Es geht auch nicht um die, die vielleicht alle 2 Jahre mal kurzfristig absagen müssen. Das kann jedem passieren. Es geht darum, dass grundsätzlich früh abgesagt werden muss. Wenn jemand zum dritten Mal in einem Schuljahr erst um 10:00 Uhr anruft, weil er ausschlafen muss, ist das für die Schule und aus meiner Sicht auch rechtlich nicht ok.

    Ich habe bereits erwähnt, dass wir einen Messenger nutzen, und zwar gnau dann, wenn es anliegt. Der Blödsinn, einen bestimmte Uhrzeit festzulegen, bleibt uns erspart. Die Ansage "möglichst frühzeitig" ist allerdings selbstverständlich. Deine Überlegungen finde ich ziemlich abstrus.

    Aber um das möglichst frühzeitig geht es doch gerade. Es gibt anscheinend Kollegen, die bei späteren Unterrichtsbeginn lange schlafen und auch erst spät merken, dass sie dienstunfähig sind. Ist es nun berechtigt von der Schule zu erwarten, dass sich diese Personen schon morgens abmelden oder nicht?


    Welcher System man nun verwendet und ob Anrufe zu einer bestimmten Uhrzeit sinnvoll sind, ist eine andere Frage. Die Frage, um dir es mir geht ist: Kann ich von einer Lehrkraft erwarten sich vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn krank zu melden, auch wenn sie erst um 10:00 Uhr Unterricht hat.

    Meinst du das echt alles ernst, was du hier an Gedankenspielen verbreitest?

    Was soll die Frage? Du bist doch selber an der Grundschule. Da wirst doch wissen, wie schwierig es ist mit kurzfristigen Krankmeldungen umzugehen. An den meisten Grundschulen heißt es doch, möglichst frühzeitig krankmelden.

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