Der Schulträger wird es anschaffen können. Ihr werdet dann die Geräte im Rahmen eures Medienentwicklungsplan und eurer curricularen Vorgaben einsetzen (müssen). Teilweise gibt es natürlich Vorgaben in den Rahmenlehrplänen. Andererseits gestaltest du deinen Unterricht eigenverantwortlich. Irgendwo dazwischen ist der Einsatz der Geräte.
Weder Schulträger noch Land können dich natürlich verpflichten ein privates Gerät anzuschaffen. Wenn die Nutzung solche Geräte durch die Lehrkraft im Rahmen neuer Medien im Unterricht vorgesehen ist, müssen die Geräte durch das Land oder den Schulträger angeschafft werden.