Ging oben ein bisschen unter,aber wie ist's denn wenn, wie bei uns, die ganz normale unterrichtszeit von 7.30 bis 15 Uhr und dann wieder 17.30 bis 20 Uhr liegt? Da ist nix mit "Vormittag freihalten", sondern eher "jeden Tag komplett" und ein "mach Deine Termine außerhalb sämtlicher potentieller Unterrichtszeit" ist praktisch unmöglich.
Weiß denn da irgendwer, ob es eine rechtsverbindliche Einschränkung gibt?
Das ist vielleicht doch ein wenig praxisfern. Da wird man sich sicherlich andere Lösungen überlegen müssen. Letztlich ist der Konflikt der gleiche: Interesse des Dienstherrn vs. persönliche Interesse des Angestellten.
Letztlich ist es bei euch auch relativ einfach, da der Unterricht ggf. auch leichter ausfallen kann. Da kann man auf kurzfristige Vertretungen verzichtet werden. Bezüglich des Stundenplans gibt es dafür an vielen Schulen eine Personalvereinbarung.