Entscheidend ist nicht die Mitnahme, natürlich ist die nicht verboten.
Entscheidend ist die private Nutzung während der Dienstzeit. Und die muss nicht extra verboten werden, schon aus den beiden Begriffen "privat" und "Dienstzeit" schließen sich gegenseitig aus.
Aber genau darum geht es doch. Es ist doch keiner der sagt, dass man sein Handy nicht ausgeschaltet oder lautlos dabei haben darf. Es geht um die Frage, ob ich während des Unterrichtes an das Handy gehen darf. Im Ausgangspost war ja die Argumentation, dass die Krippe / der Kindergarten anrufen könnte und das dann ein Notfall wäre. Die Frage ist also darf der SL/AG bezüglich solcher Notfälle auf das Sekretariat verweisen und/oder ist ein Anruf der Krippe/ es Kindergartens ein Notfall. Habe ich also ein Anrecht auf dem Arbeitsplatz privat erreichbar zu sein.