Telefonische Erreichbarkeit im Unterricht

  • Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.

    Wer dürfte denn wohl meine Tasche kontrollieren? Ich habe z.B immer zusätzlich zu meiner Schultasche meine Handtasche dabei, darin befindet sich neben meinem Portemonnaie, meinem Privatschlüssel und diversen anderen Utensilien auch mein privates Handy. Das geht doch keinen was an, was ich mit mir rumtrage? Solange es lautlos oder ganz ausgeschaltet ist.


    Im Lehrerzimmer lassen? Und die Schulleitung garantiert, dass die 120 Lehrerhandys nicht geklaut werden? Da läuft doch ständig jemand rum, den keiner so genau kennt und auch sonst. Nee, das trage ich lieber bei mir.

  • Wer dürfte denn wohl meine Tasche kontrollieren? Ich habe z.B immer zusätzlich zu meiner Schultasche meine Handtasche dabei, darin befindet sich neben meinem Portemonnaie, meinem Privatschlüssel und diversen anderen Utensilien auch mein privates Handy. Das geht doch keinen was an, was ich mit mir rumtrage? Solange es lautlos oder ganz ausgeschaltet ist.


    Im Lehrerzimmer lassen? Und die Schulleitung garantiert, dass die 120 Lehrerhandys nicht geklaut werden? Da läuft doch ständig jemand rum, den keiner so genau kennt und auch sonst. Nee, das trage ich lieber bei mir.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Gleiches gilt übrigens auch für Schülerhandys.

    Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.

    Hmm, und eine Weisung, während der Arbeitszeit keine privaten Gespräche o.ä. zu führen, ist sachgrundlos? Mich wundert wirklich die Rechtsauffassung einiger hier, dass man wie selbstverständlich während der gebundenen Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgehen und der AG im Rahmen seines Direktionsrecht dies nicht einschränken dürfe.

  • ...

    Schade, dass du den Unterschied nicht selbst siehst, aber das würde die Polemik stören. Im Unterschied zur legitimen Weisung, keine privaten Geräte während der Arbeitszeit zu nutzen, ist die Weisung, Kaffee zu bringen natürlich illegitim. Das ist sie aber vor allem, weil diese Tätigkeit nicht zum üblichen Tätigkeitsumfang von Lehrkräften gehört.

    Nee, nicht Polemik, sondern Frage nach Grenzen. Viele nutzen das Handy als Uhr, Stoppuhr, Wörterbuch, Nachschlagewerk usw., es ist relativ neu aber relativ normal im Alltagsgebrauch.


    Du hast die Frage aufgeworfen, warum ich eine Weisung in Frage stelle und daher die Gegenfrage: was darf deiner Meinung nach ein SL alles anweisen.


    Abmahnung für Handygebrauch in einer anderen Arbeitsstelle ist ja genau, was ich meine: ein Chef kann in seinem Laden dulden, was ihm beliebt. Mein SL ist aber nicht mein Ladenbesitzer oder Arbeitgeber. Er hat sich an enge Vorgaben zu halten und den geordneten Schulbetrieb zu sichern. Dass der durch ein potentielles Handyklingeln gefährdet ist, müsste m.E. an anderer Stelle festgelegt werden.

  • Anderes Beispiel: eine Schulleitung wünscht, dass auf dem Pausenhof kein Kaffee getrunken wird, weil Eltern das unschicklich finden. Darf's verboten werden? Ich würde sagen: Wenn's ihn/sie glücklich macht, halte ich mich dran. Verbietet er/sie mir den Kaffee aber im Klassenzimmer, will ich den Paragraphen sehen, jenseits von "Weisungsbefugnis".

  • Wer redet denn von der Handtasche kontrollieren? Wir reden davon, dass jemand während des Unterrichts sein Handy dabei haben möchte und es nutzen möchte, wenn jemand anruft. Natürlich unter dem Aspekt, dass es ein wie auch immer gearteter Notfall sein könnte. Das weiß man natürlich nicht vorher.

    Zu mindestens in Niedersachsen ist auch nur der Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Schulgelände i.R. verboten. Ich darf durchaus meine Zigarettenpackung in meiner Tasche mitnehmen.

    Für diese Situationen denke ich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter die Nutzung von Handy während der Arbeitszeit komplett verbieten kann. Natürlich unter der Prämisse, dass er eine Erreichbarkeit sicherstellt (z.B. Sekretariat).


    Bei uns ist die Handynutzung nicht verboten, aber es gibt durchaus auch Probleme. Schulhelfer (Einzalfallhilfe) gucken gerne mal drauf, wenn ihr Schützling beschäftigt ist. Pädagogische Mitarbeiter sind auch gerne mal dabei. Ich hatte aber auch schon eine Förderschullehrerin, die ein Kind beobachtete und zwischendrin am Handy war. In der Regel klärt man das dann mit einem kurzen Hinweis, dass das jetzt unpassend ist.


    Letztlich finde ich ein Handy auch nicht sinnvoll. Ich nutze meine Privatgeräte (Tablett und Handy) auch für schulische Aspekte. Aber ich möchte sagen, dass ich das durchaus legitim finde, wenn eine Schule beispielsweise eine Handyfreie Schule sein möchte, dass die Nutzung auch für Lehrkräfte verboten ist.

  • Wer redet denn von der Handtasche kontrollieren? Wir reden davon, dass jemand während des Unterrichts sein Handy dabei haben möchte und es nutzen möchte, wenn jemand anruft. Natürlich unter dem Aspekt, dass es ein wie auch immer gearteter Notfall sein könnte. Das weiß man natürlich nicht vorher.

    Ja, aber mein Handy befindet sich ja in meiner Handtasche und die nehme ich mit ins Klassenzimmer. Wenn du also als SL kontrollieren möchtest, ob ich mein Handy im Unterricht dabei habe, musst du meine Handtasche kontrollieren.


    Darüber hinaus hole ich es tatsächlich auch im Klassenzimmer hinaus, z.B. in den 5 Minuten-Pausen, wenn ich eine Doppelstunde habe. Dann checke ich einfach kurz, ob jemand Wichtiges angerufen hat.

    Manchmal nutze ich es aber auch, um Hörtexte abzuspielen, oder als Timer. Dann sehe ich natürlich auch, ob jemand angerufen hat. Klingeln lasse ich es allerdings nie.

  • Zu mindestens in Niedersachsen ist auch nur der Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Schulgelände i.R. verboten. Ich darf durchaus meine Zigarettenpackung in meiner Tasche mitnehmen.

    Für diese Situationen denke ich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter die Nutzung von Handy während der Arbeitszeit komplett verbieten kann. Natürlich unter der Prämisse, dass er eine Erreichbarkeit sicherstellt (z.B. Sekretariat).

    In NRW ist das ein Gesetz, dass du auf dem Schulgelände nicht rauchen darfst, auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen.


    Mir ist aber kein Gesetz bekannt, dass die Handynutzung verbietet. Der Vergleich hinkt also.

  • was mich immer erstaunt: werdet ihr so oft dringend angerufen?

    Nein, eben nicht, deswegen ja auch die Frage, unter welcher Voraussetzung ein Schulleiter das Handy verbieten können soll.


    Aber wenn ich vormittags angerufen werde, gehe ich davon aus, dass es einigermaßen wichtig ist. Die beste Freundin ruft vormittags nicht an.

  • Ich verstehe es auch nicht, warum bei vielen hier scheinbar die Vorstellung herrscht, man würde wohl ständig vormittags telefonieren, nur weil man für Notfälle erreichbar sein will und das Handy im Vibrationsmodus mit im Klassenzimmer hat! Das ist doch völlig überzogen.

    Mich ruft vormittags auch keiner an. Außer in Notfällen. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es die Klasse traumatisiert, wenn die Lehrerin einmal alle zwei Jahre kurz ans Handy geht oder einen Rückruf tätigt, insbesondere wenn man den Kindern hinterher erklärt, was los war und warum das wichtig war.

  • Das wagt doch wohl keine Schuleiter, Lehrkräften die Handynutzung zu verbieten. Der riskiert doch nicht, dass das Kollegium aus Trotz fortan das Bring-your-own-Divice-Prinzip boykottiert. Dann bricht doch wohl an den meisten Schulen der Betrieb zusammen.:P

  • Wieso bei unserem Berufsstand die Tendenz besteht, dass Kollegen* immer wieder Arbeitgeberpositionen einnehmen, werde ich nie verstehen. Insbesondere dann nicht, wenn komplett sinnlose Verbote diskutiert werden. In Zeiten von Finanzknappheit wird das Konzept BYOD propagiert und gleichzeitig soll ich einen Ar....tritt kriegen, wenn ich mein selbst mitgebrachtes Arbeitsgerät benutze. Mag verstehen wer will, ich verstehe es nicht und, bei genauer Betrachtung, möchte ich es auch nicht verstehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • was mich immer erstaunt: werdet ihr so oft dringend angerufen?

    Nein, natürlich nicht. Aber ich weiß ja eben nicht vorher, wann die Schule der Kinder anruft, dass ein Kind abgeholt werden muss. Also muss ich ja jeden Tag gucken. Ich kann ja nicht sagen: Statistisch gesehen ist es erst im September so weit, also gucke ich von Januar bis August nicht.

    Wichtig in dem Falle ist halt die Schule der Kinder oder mein Mann. Der ruft nämlich nur im Notfall an, weil er weiß, dass ich im Unterricht bin.

  • In NRW ist das ein Gesetz, dass du auf dem Schulgelände nicht rauchen darfst, auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen.


    Mir ist aber kein Gesetz bekannt, dass die Handynutzung verbietet. Der Vergleich hinkt also.

    Es geht darum, dass der SL ggf. die Handynutzung untersagen kann und nicht das mitbringen. Das gleiche beim Rauchen: Zigaretten mitbringen ja, rauchen nein

  • Ja, aber mein Handy befindet sich ja in meiner Handtasche und die nehme ich mit ins Klassenzimmer. Wenn du also als SL kontrollieren möchtest, ob ich mein Handy im Unterricht dabei habe, musst du meine Handtasche kontrollieren.


    Darüber hinaus hole ich es tatsächlich auch im Klassenzimmer hinaus, z.B. in den 5 Minuten-Pausen, wenn ich eine Doppelstunde habe. Dann checke ich einfach kurz, ob jemand Wichtiges angerufen hat.

    Manchmal nutze ich es aber auch, um Hörtexte abzuspielen, oder als Timer. Dann sehe ich natürlich auch, ob jemand angerufen hat. Klingeln lasse ich es allerdings nie.

    Darum ging es doch nicht. Der erste Post ging darum, dass die Nutzung des Handys im Unterricht verboten ist bzw. ob es verboten werden darf. Wenn du es in deiner Handtasche hast, ist es doch relativ egal. Wenn du in deiner Pause, damit was machst interessiert es auch keinen. Aber der SL kann aus meiner Sicht sagen, dass du es nicht im Unterricht verwenden darfst oder beispielsweise bei einer Hofaufsicht. Dann musst du die Nutzung auf deine Freizeit und deine Pausen beschränken. Es ausgeschaltet oder lautlos mit in den Unterricht nehmen, kannst du natürlich trotzdem. Er kann aber sagen, dass du damit nicht im Unterricht telefonieren sollst.

  • AnnaLisa niemand muss sich hier rechtfertigen. Wenn ich für jemanden telefonisch erreichbar sein will gibt es dafür einen gewichtigen Grund und nicht weil ichKaffeeklatsch halten will. Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • AnnaLisa niemand muss sich hier rechtfertigen. Wenn ich für jemanden telefonisch erreichbar sein will gibt es dafür einen gewichtigen Grund und nicht weil ichKaffeeklatsch halten will. Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.

    An der Schule laufen ja nicht nur Lehrer rum. Oder möchtest du das Verbot vom "Mitarbeiterrang" abhängig machen?

  • Wieso bei unserem Berufsstand die Tendenz besteht, dass Kollegen* immer wieder Arbeitgeberpositionen einnehmen, werde ich nie verstehen. Insbesondere dann nicht, wenn komplett sinnlose Verbote diskutiert werden. In Zeiten von Finanzknappheit wird das Konzept BYOD propagiert und gleichzeitig soll ich einen Ar....tritt kriegen, wenn ich mein selbst mitgebrachtes Arbeitsgerät benutze. Mag verstehen wer will, ich verstehe es nicht und, bei genauer Betrachtung, möchte ich es auch nicht verstehen.

    Jou, mehr gibt's dazu nicht zu sagen. Und bei allem, was ich so von dir lese: ich würde dich zum Personalrat wählen:handschlag:

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