Beiträge von Tom123

    Die Leute werden mitlernen, da sehe ich keine Probleme. Haben wir ja auch.

    Natürlich. Aber trotzdem wird sich das Berufsbild und Bedarfe verändern. Die Weber von früher haben sich auch andere Berufe gesucht. Trotzdem wäre es clever gewesen sich zu Beginn der Industrialisierung auf andere Berufsbilder zu stürzen. Und gerade in Fächern wie Informatik stellt sich doch die Frage, wird die Zukunft aussehen. Was wird für unsere Schüler relevant werden?

    Auch wenn du immer gerne allen unterstellst, sie simulierten und jeder habe das Gleiche zu leisten: das von dir hier Unterstellte hat niemand gesagt. Der TE hat die Sorge geäußert, dass der Arzt die Situation falsch beurteilt also zum Beispiel findet, der oder die TE könne voll arbeiten, WEIL er Medikamente nimmt und damit ausreichend stabil sei, was aber nicht der Realität entspricht.

    Du hast das leider mal wieder nicht richtig verstanden. Die Frage ist, ob der Amtsarzt sagen kann, dass die Erkrankung kein Problem ist, wenn sie medikamentös gut behandelt werden kann. Und das ist tatsächlich der Fall.

    Wenn der Amtsarzt die Lage falsch beurteilt, ist das eine ganz andere Frage. Da wird im Zweifel fachärztliche Gutachten vorlegen, Widerspruch einlegen etc.. Aber letztlich können wir schlecht darüber diskutieren, was ist, wenn ein Arzt ein Fehlurteil macht. Wenn es nicht der Realität entspricht, ist es ein Fehlurteil und muss korrigiert werden. Etwas anderes ist, welche Schlussfolgerungen der Arzt aus den Fakten zieht.

    warum ein Gericht? Das tut ja der Amtsarzt schon.
    Ein Gericht würde erst überhaupt dazu kommen, wenn eine Entscheidung zur Dienstfähigkeit gefällt wird, gegen die man klagt?

    Das, was der Amtsarzt feststellt, ist nicht endgültig. Es gibt immer wieder Fälle, wo die Person nicht mit der Einschätzung des Amtsarztes einverstanden ist. Und dann würde es erstmal den Weg über Widerspruch, Personalrat und am Ende über en Klageweg gehen. Die Person hat doch explizit danach gefragt, was ist, wenn sie und der Amtsarzt eine andere Auffassung vertreten. Und dann muss nicht einfach hingenommen werden. Insbesondere wenn die Person schon längerfristig in fachärztlicher Behandlung ist, kann es durchaus Sinn ergeben gegen die Einschätzung des Amtsarztes vorzugehen. Ich kenne persönlich einen Fall, wo Uniklinikum und Amtsarzt ein vollkommen konträre Einschätzung abgegeben haben. Da ist es natürlich aussichtsreich sich zu wehren.

    Ja, dass der Amtsarzt sagt: mit den Pillen sind Sie doch gut eingestellt (zB wegen Herz-Kreislauf oder Psyche), da können Sie doch die volle Stelle arbeiten, Lehrer werden gebraucht.

    Oder unwahrscheinlich?

    Grundsätzlich kann von dir erwartet werden Medikamente zu nehmen, um deine Dienstfähigkeit zu erhalten. Einschränkungen wären beispielsweise bei stärkeren Neben- oder Wechselwirkungen möglich. Am Ende ist der Hintergrund, dass Du verpflichtet bist bei deiner Genesung mitzuwirken. Einfach nur zu sagen, ich habe keine Lust auf Pillen und möchte lieber zuhause bleiben ist nicht ausreichend. Wo nun genau die Grenze des zumutbaren liegen, was man von dir erwarten kann und was nicht, muss am Ende ein Gericht in deinem konkreten Fall entscheiden.

    Du beschreibst dein aktuelles Workout. Die Frage ist, wie es in 20, 30 oder 40 Jahren aussieht. Wer heute in der Schule ist, wird nach Abschluss von Schule und Studium schon in eine stark veränderte Wirtschaftswelt starten.

    Man darf bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass wir noch ganz am Anfang der Entwicklung stehen. Unsere Schüler werden mit der KI von in 10/20/30 Jahren arbeiten. Ich befürchte, dass die KI irgendwann so eingesetzt wird, dass gar kein Mensch mehr nachvollzieht, was die KI macht. Dann gibt es nur funktioniert oder funktioniert nicht.

    Wenn Du dienstunfähig wirst und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wirst, hast Du ganz erheblich finanzielle Nachteile. U.U. bekommst du noch 50% deines ehemaligen Gehaltes.

    Als Angestellte ist aber auch nicht einfacher. Bei zu langer Krankheit gibt es nur noch Krankengeld von der Krankenkasse während der Beamter munter seine vollen Bezüge erhält.

    Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?

    Als normaler Beamter/Angestellter muss bei plötzlichen Extremwetterlagen auch nicht zur Arbeit/Dienst. Meines Wissens ist die Hürde nur bei entsprechender Behinderung niedriger. Eis und Schnee lässt sich als gesunder Menschen vielleicht noch gut überwinden. Jemand mit einer Gehbehinderung kann es nicht mehr und kann daher zuhause bleiben.

    Ich denke die Grundfrage ist erstmal Angestellter oder Beamter.

    Beim Beamten ist die Lohnfortzahlung sowieso außen vor. Das Vorlegen einer AU fand ich jetzt auch nicht so wichtig. Aber das kann natürlich einen Arztbesuch sparen.

    Bei Beamten geht es doch oft eher um die Frage, ob eine Dienstunfähig vorliegt, die zur oft nicht gewünschten Zwangspensionierung führen könnte.

    Die Frage ist, ob das Wort "wieder" passend ist. Ich vermute, dass es in vielen Bereichen heute objektiv nicht weniger sicher als in den 80er Jahren ist. Sexualstraftaten gab es schon immer. Und wir sind heutzutage wahrscheinlich sogar mehr sensibilisiert.

    Für mich ist es dann eher eine generelle Frage: Was kann man machen um die Sicherheit zu erhöhen? Ich wäre für einen massiven Kameraeinsatz. Aber das ist natürlich aus Sicht des Datenschutzes kritisch.

    Bei uns an der Grundschule gibt es oft von der Klassenlehrkraft eine Kleinigkeit. Z.B. ein Lineal. Ich habe eine Box mit Kleinkram, wo sich das Kind etwas aussuchen darf. Früher gab es etwas Süßes. Die Geburtstagskinder verteilen in der Regel eine kleine Süßigkeit. Dann wird mit Lied der Geburtstag gefeiert. Das machen wir aber nur in unseren eigenen Klassen. Wobei ich als Fachlehrer natürlich in anderen Klassen gratuliere und oft auch etwas angeboten bekomme (Muffin, Kuchen). An der Sek 1 würde ich das aber auch nicht mit Geschenken machen. An der Grundschule ist es noch etwas anderes.

    auf die 2 8-Stunden-Tage hintereinander. Am päd. Tag ggf. früher gehen, wenn ein Crash droht.

    Nee, ich meine in Bezug auf was zählt das nicht als Fehltage. Wie schon geschrieben, wurde es bei einer Kollegin trotzdem negativ ausgelegt. Da war es relativ egal, dass sie noch 2 h in der Schule war. Du hattest geschrieben, dass es nicht als Fehltage zählt, wenn man früher geht. Ich wüsste gerne, wo ich da einen Vorteil habe?

    Ich habe 4 Jahre in Berlin gelebt, von 2017-21. In den Straßencafés in Neukölln sitzen keine Frauen an den Tischen . Die sind meist mit den Kindern im Park. Die 50er kommen wieder.

    Das passt schon mal zu den Vorstellungen der Rechten ...

    Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich im Laufe des Tages dienstunfähig zu melden und zu gehen. Dadurch, dass du da warst, gilt der Dienst als geleistet, das ist kein Krankheitstag. Je nachdem, wie deine Schulleitung drauf ist, könntest du deine Befürchtungen vorher ansprechen und dir vorher das OK dafür holen.

    In Bezug auf was meinst Du das? Wir haben genau den Fall gehabt und am Ende landete er beim Amtsarzt und die Person wurde am Ende zwangspensioniert. Sie war fast immer da, ist dann aber nach der 2. Stunde krank gegangen. Das ganze ging dann auch recht schnell, weil man sagte, dass das für die Schule schwieriger wäre als wenn jemand 3 Wochen am Stück krank ist und man darauf hoffen kann, dass die Person dann wieder einsatzfähig ist. Klang für mich auch logisch. Sonst könnte ich immer brav zur Schule gehen und nach 10 min wieder nach Hause fahren.

    Miss Miller:

    Du schriebst ja, dass deine Schulleitung sehr nett ist. Daher solltest Du nach allen fragen, was dich entlasten kann. Am Ende ist es auch in ihrem Interesse, dass deine Dienstfähigkeit erhalten bleibt. Wenn etwas nicht umsetzbar ist, wird sie es dir sagen und dann kann man immer noch überlegen, ob Du einen Anspruch hast. Rechtlich hat der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht. Was das nun umfasst und was vielleicht nur dein Wunsch ist, ist natürlich nicht eindeutig abgrenzbar. Daher ruhig erstmal alles ansprechen, was dich entlasten kann.

    Nicht nur Frauen. Das sieht man doch auch bei den Schülern. Das Freizeitverhalten ist oft durchorganisiert und wir per Elterntaxi abgearbeitet. Früher ging man einfach raus und hat Leute getroffen. Heute wird alles vorbesprochen und organisiert. Entsprechend gibt es viel weniger freies Treffen.

    Auch für mich persönlich würde ich das so sehen. Das fängt schon damit an, dass es viel weniger Kneipen gibt. Mal in die Stadt gehen ist bei uns selten. Klar, man fährt zum Kino oder zum Escapegame oder Bowling. Aber alles geplant und oft mit dem PKW. Einfach am WE abends in die Stadt und gucken, wo man endet gibt es kaum noch. Und das liegt nicht nur am Alter. Auch die jüngeren treffen sich bei uns viel öfter bei jemanden Zuhause oder haben etwas fest organisiert.

    Geht ja vllt. von allein wenn er kein Geld mehr bekommt. Ansonsten Abschieben. Wenn Syrien ihn nicht nimmt, Entwicklungshilfe kürzen.

    Du lässt sie doch auch hungern, wenn sie in Syrien ist.

    Mal abgesehen davon, dass unsere Entwicklungshilfe in vielen Ländern auch nicht so viel ist, wie stellst Du dir das vor? Wir haben Menschen ohne Ausweispapiere und dann sagst Du einfach Syrien wir glauben, dass das eure Leute sind, nimmt den einfach zurück.
    Du glaubst, dass das Assad beeindruckt hätte? Oder die Taliban?

    Dass Menschen in Syrien, Afrika oder wo auch immer hungern, können wir nicht verhindern. Aber wir können verhindern, dass Menschen in Deutschland verhungern. Wir haben letztlich auch eine Wertordnung, die das ablehnt.

    Ich würde es begrüßen, wenn wir einfach die Grenzen zumachen könnten. Ich halte das nur schlicht in keinster Weise umsetzbar. Aber vielleicht hast Du eine tolle Lösung.

    Natürlich bringt das was. Bitte mal vergleichen, wie viele Asylanträge in Deutschland vs. Frankreich gestellt werden. 2023 waren es in Deutschland mehr als doppelt so viele. Ich würde auch bevorzugt irgendwo hingehen, wo ich ewig weiterversorgt werde, logisch.

    Vielleicht solltest Du dir ansehen wie viele Menschen Frankreich verlassen nachdem ihn alle Leistungen gekürzt worden sind. Das ist nicht mehr als in anderen europäischen Ländern. Warum deutsche Asylanten sich anders verhalten sollten erschließt sich mir nicht.

    Mir geht's nicht um das Sicherheitsgefühl der Kollegin, sondern ob im Notfall die dort getätigten Klicks wie Unterschriften zählen.

    Aber wir nutzen sowieso ein anderes Programm, was wahrscheinlich nie einen Elternzugang erhalten wird, weil die Hälfte nicht lesen, kein Deutsch oder kein Internet kann:S

    Die Angaben der Eltern sind nur eine Orientierung. Du musst in der ersten Schwimmstunde dir selbst ein Bild von den Schwimmfähigkeiten des Kindes machen. Sonst kann dir im Zweifel grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Einerseits können die Eltern die Fähigkeiten ihrer Kinder eventuell gar nicht fachlich einschätzen und andererseits können sich die Fähigkeiten des Kindes geändert haben.

    Und wieso müssen Menschen, die bereits durch diese anderen Länder gereist sind, in denen sie nach gültiger Rechtslage nunmal ihren Antrag hätten stellen müssen, nun zwanghaft unser Problem sein?

    Sie müssen nicht unser Problem sein. Sie sind aber in der Praxis ein Problem, wenn sie in Deutschland sind. Sie sind da. Sie gehen nicht freiwillig. Also müssen wir uns überlegen, was wir mit ihnen machen. Und die Lösung wir streichen ihnen einfach alle Zahlungen bringt nichts wie wir in Frankreich sehen.

    Er braucht ja auch gar nicht zurückzugehen, es reicht vollkommen aus, dass er sich ein anderes Land (Drittland) sucht, in dem er versucht seinen wirtschaftlichen Traum zu verwirklichen.

    Und unsere Nachbarländer werden damit sicher kein Problem haben ... dann schieben wir die Asylsuchenden in Europa immer im Kreis. Viel sinnvoller wäre eine zentrale Kartei. Asyl wird zentral entschieden. Wer keines bekommt ist überall raus.

    Der sich also gar nicht mehr in Deutschland aufhält? Aber ja, gerne können wir solche Leistungen weiter auszahlen, dann allerdings in Zukunft nur noch auf dem örtlichen Polizeirevier in bar. Dann wird die Person eben, sollte sie die auszahlung einfordern, bei selbiger direkt festgenommen und dem regulären Asyl-Verfahren zugeführt. Da bereits eine Asyl-Entscheidung vorliegt, geht es also direkt nach der Übergabe der ersten Zahlung in die Abschiebung und da ja nachweislich die Gefahr des Untertauchens besteht, bis zum Ausreiseflug ins gesicherte Auffanglager.

    Ich bin sofort dafür. Können wir auch für Bürgeldempfänger machen. Geldautomaten mit Fingerabdruck an jedem Arbeitsamt. Persönlich vorbeikommen und dann wird die Überweisung für die aktuelle Woche ausgelöst. Super Idee.

    Aber bei dem anderen Sachen treffen halt Wunschvorstellungen auf Realität. Was machst Du denn mit Mohammed, wenn Syrien ihn nicht zurücknimmt? Außerdem habe ich die Aussage kritisiert, dass es nach 4 Wochen nichts mehr gibt. Bei Mohammed, der gut arbeiten kann, finden wir das sicherlich alle gut. Aber was ist wenn Mohammed weiblich ist und zwei kleine Kinder dabei hat. Auch sie bekäme dann wahrscheinlich kein Asyl. Lassen wir sie auch hungern?
    In der Theorie klingen viele Ideen erstmal super. Davon profitiert auch die AfD. Diese Sachen dann aber umzusetzen, ist eine ganz andere Sache.

    Und ich möchte auch nicht unser Grundgesetz und unsere Grundrechte opfern nur um nun eine härtere Asylpolitik durchführen zu können.

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