Beiträge von Tom123

    ... , weil zu viele Lehrkräfte-wie du- meinen, dass alles Mögliche an Kontaktversuchen doch legitim sein müsse.

    Das habe ich weder behauptet noch geschrieben. Ich habe geschrieben, dass 2-3 telefonische Kontaktversuche in Ordnung sind, wenn man die Lehrkraft nicht erreichen kann. Es sei denn, dass die Lehrkraft bei der Abgabe der Krankmeldung bereits mitgeteilt hat, dass sie nicht kontaktiert werden möchte.

    Alles, was dennoch geklärt werden muss, muss bei dringlichen Angelegenheiten KuK übertragen werden zur alternativen Bearbeitung und bei den wenigen anderen Dingen schriftlich geklärt werden im Regelfall. Sollte tatsächlich jemand Prüfungsklausuren zuhause haben (wo sollten diese auch sonst korrigiert werden, egal ob Abiklausuren oder andere Abschlussprüfungen?) , werden Lehrkräfte wenn irgend möglich realistischerweise IMMER selbst einen Weg suchen, diese der Schule sicher zukommen zu lassen, genau wie Noten.

    Wenn das alles so ist, gibt es auch keinen Grund zu sprechen. Leider ist das in der Praxis nicht immer so.

    Tom: soll ich mir dann alle ausgearbeiteten unterrichtsstunden, die noch modern genug sind, extra nochmal neu ausdenken, nur damit ich auch genug zu tun habe?

    Nein, aber zu sagen, dass man keine Arbeitszeiterfassung will, weil man früher mehr gearbeitet hat und heute weniger arbeitet, passt nicht.
    Sei froh, dass Du in deiner Situation momentan weniger arbeiten musst. Das ist dein persönlich Glück und sicherlich auch verdient. Aber das kann doch nicht das Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung sein?

    Wenn Du an einer anderen Schule und würdest mit Schulentwicklungsaufgaben vollgeschüttet oder hättest andere Klassen, andere Fächer, viele Inklusionskinder, was auch immer, würde es anders aussehen.
    Aber in beiden Fällen haben beide Seiten das gleiche Recht die vereinbarten Stunden zu arbeiten. Weder muss der eine mehr, noch hat ein anderer einen Anspruch darauf mehr zu arbeiten.

    Nein das spielt keine Rolle und geht die Schule auch nichts an.

    Bei der Bewertung, ob ein Telefonat sinnvoll ist, spielt die Erkrankung durchaus eine Rolle. Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Schule oder der Dienstherr das wissen soll. Aber wenn Du "nur" ein gebrochenes Bein hast, hast Du wahrscheinlich weniger ein Problem mit einem Telefonat als bei einer psychischen Erkrankung. Und genau weil die Schule die Diagnose nicht weiß, kann sie auch schlecht einordnen, ob ein Anruf negative Folgen hat.

    Der Schlüssel ist hoffentlich nicht bei ihm daheim. Da gehört sowas überhaupt nicht hin. Die Kombination oder einen zweiten Schlüssel hat auch seine Vertretung.

    Ich habe selbst beruflich einen Tresorschlüssel gehabt. Da gab es keinen zweiten Schlüssen bei der Vertretung. Dann die Frage, wo soll er denn sonst hin, wenn nicht nach Hause? Du nimmst den Schlüssel mit, damit bei einem Einbruch niemand Zugang hat. Oder soll ich den in den Schreibtisch in der Schule legen?

    Wenn der Arbeitgeber es versäumt eine gescheite Vertretungsregelung zu installieren, dann ist das nicht das Problem der erkrankten Person. Das nennt sich unternehmerisches Risiko und vor dem ist auch der öffentliche Dienst nicht verschont. Eine kranke Person ist erstmal nicht greifbar. Sie darf natürlich helfen, wenn die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Einen Anspruch auf Hilfe hat der Arbeitgeber/Dienstherr aber nicht.

    Also erstmal hat niemand irgendwie behauptet, dass der Dienstherr einen Anspruch hat. Es ging lediglich um die Frage, ob der Dienstherr die dienstunfähige Person anrufen und etwas Fragen darf.

    Das Unternehmerische Risiko kenne ich so, dass darum geht, ob man Gewinn oder Verlust macht. Damit hat der öffentliche Dienst eigentlich nichts zu tun. Außerdem sind die meisten Lehrkräfte Beamte. Da sind wir dann beim Treueverhältnis.

    Aber trotzdem hat natürlich die Schule für entsprechende Vertretungsregeln Sorge zu tragen. Aber in der Praxis ist halt nicht so einfach. Lehrkraft A nimmt die Abiturklausuren mit nach Hause und erkrankt längerfristig. Was soll die Schule da machen? Sie hätte höchsten den Lehrkräften auftragen können nur noch im Dienstgebäude zu korrigieren. Aber das will ja auch keiner. Daher sollte man da auch mal "Kirche im Dorf lassen". Vertretungsregeln sind wichtig und niemand ist unersetzlich. Aber trotzdem kann man nicht jeden Einzelfall abdecken und manchmal ist ein Anruf trotz Dienstunfähigkeit sinnvoll. Man kann immer noch nicht rangehen und sagen, dass man nicht telefonieren möchte/kann.

    puh.. aber selbst dann habe ich noch zu viele jahre, in denen ich auf meine dann alten tage verdientermaßen und ohne zu lügen etwas fauler sein will.

    Das mag vielleicht aus subjektiver Sicht so hinkommen, ist aber doch nicht in Ordnung. Nur weil Du als junger Mensch vielleicht freiwillig mehr gearbeitet hast, kannst Du doch nicht daraus schließen, dass Du ab einem gewissen Alter weniger arbeiten musst. Dafür gibt es ggf. Arbeitszeitkonten. Aber auch wenn Du älter bist, hat doch die Schule das Recht von dir die vereinbarte Dienstzeit einzufordern.

    Das jetzt als Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung zu nehmen, finde ich nicht passend. Letztlich geht es darum, dass Du sowohl als junger als auch als älterer Mensch nur die vereinbarte Arbeitszeit leistet. Weder zu viel, noch zu wenig.

    Alle Diskussionen in diesen Bereichen sind doch von Fake-News durchzogen. Es muss nur irgendwo mal etwas von Hitzewelle stehen und schon kommen die Aussagen "Es ist Sommer." "Es war früher auch so heiß." "Die Erde erwärmt sich aus natürlichen Gründen." ...

    Bei den Windrädern gibt es so ein AFD-Clip, wo das Windrad auf einmal riesig ist. Da wäre das Ding im Maßstab 500 und mehr m groß...

    Es gibt unfassbar viele Szenarien, wo nur ein ganz bestimmter Mensch die Lösung weiß.

    Und genau deswegen hält es die Rechtsprechung für legitim jemanden Krankes anzurufen, wenn der AG ein dringendes Anliegen hat. So nach dem Motto des Interessenausgleiches. Aber das gilt natürlich nur für normale Menschen und nicht für Lehrkräfte. Wir alle wissen natürlich, dass Schulen so perfekt organisiert sind das solche Dinge nicht vorkommen können. Überlegt mal, was wäre wenn es Lehrkräfte gibt die (womöglich sogar entgegen den dienstlichen Vorgaben) Abiturklausuren mit nach Hause nehmen. Nein, nein. So was passiert uns Lehrkräften nicht. Deswegen braucht auch keiner anrufen. Es ist alles perfekt geregelt und jeder hält sich daran. Ich hab erst heute eine Kollegin darauf hingewiesen, dass sie eine Kopie der Mathematikarbeiten in der Schule lassen muss, falls die Arbeiten zu Hause korrigieren möchte. Es könnte ja sein, dass sie längerfristig krank wird.

    ... Ob ob German "Moment" gesagt hat oder nicht, der Schulleiter sich beraten lässt oder die einzelnen Aufgabenverteilungen mit den Betroffenen bespricht oder nicht und können weder du und ich beurteilen, das macht nicht jeder Schulleiter, muss er auch nicht... Und da die Krankheit von German offensichtlich auch in Problemen in der Schule gründet, ist es hier für mich völlig unangebracht auch noch zu mutmaßen, dass er an der Situation selber schuld sein, weil er nicht die dienstrechtliche Verantwortung seines Schulleiter mit Übernommen hat.

    Das grundlegende Problem ist doch, dass wir die Situation nicht kennen. Wir wissen nicht die Vorgeschichte. Wir wissen nicht warum das Sekretariat angerufen hat. Rechtlich ist es in Ordnung. Ob es in der konkreten Situation vertretbar/sinnvoll/angemessen ist/war, hängt von den Einzelheiten ab.

    Selbstverständlich ist schon vorher massiv was schief gelaufen, wenn so eine Situation eintritt, aber wir drehen uns hier im Kreis

    Nein, ist es nicht. Für viele Tresore gibt es genau einen Schlüssel. Wir hatten den Fall auch schon bei der Bank. Dann hat der Filialleiter den Schlüssel bei der Ehefrau abgeholt.
    Es gibt manchmal Dinge, die nur eine Person machen/beantworten kann. Und dann kann ein Anruf sinnvoll sein. In 50% der Fällen ist man auch bei Krankheit durchaus in der Lage ein kurzes Telefonat zu führen. Und wenn nicht, hat die Schule halt Pech. Aber es ist doch nicht schlimm, wenn die Schule versucht die Person zu erreichen. Entweder man geht ans Telefon oder nicht.

    Danke für deine Antwort. Ich finde es interessant, dass du vor allem die SuS und Eltern ansprichst und nicht die KuK. Ich selbst empfinde es genau andersherum: Ob mich SuS oder Eltern sehen, ist mir relativ egal. Meine SuS nehmen so etwas zudem sehr locker (berufliche Schule). Aber es sind die KuK, die sehr streng sind und wenig Verständnis zeigen, vor allem wenn es um psychische Erkrankungen geht, die leider immer noch nicht ernst genommen werden.

    Problem ist, dass es ein paar einzelne schwarze Schafe gibt und darunter alle leiden. Ich freue mich natürlich über unsere gute Versorgung. Aber das man teilweise jahrelang mit vollen Gehalt zu Hause ist, während der Angestellte nach 6 Wochen Einbußen hat, ist natürlich schwer zu verstehen. Wir hatten mal einen Kollegen, der schon einen genauen Plan hat, wie er die letzten 4 Jahre mit nur ein paar Arbeitstagen durchbekommt. Solche Leute machen es für die Personen, die wirklich krank sind und sich um Genesung bemühen schwierig. Als Politiker würde ich da auch eine Regelung ähnlich der Angestellten schaffen. Als Beamter freue ich mich natürlich über die gute Absicherung. Aber wenn der Dienstherr uns nun grundsätzlich 100 € netto mehr zahlt und dafür gibt es ab 6 Wochen nur noch 70% vom Brutto wäre das für mich eine bessere Lösung.

    Es ist auch rechtlich erlaubt auf die Kontaktversuche nicht zu reagieren. Es gibt auch keine Gründe für eine Kontaktaufnahme.

    Das gilt auch für alle anderen Berufe.

    Es hat auch niemand behauptet, dass man reagieren muss. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Warum ist die Person erkrankt und was hat der Arbeitgeber für ein Interesse. Einfaches Beispiel: Der Schulleiter erkrankt. Er hat als einziger den Tresorschlüssel oder die Kombination und im Tresor liegen die Abiprüfungen, die gleich geschrieben werden sollen. Selbstverständlich ist es dann angemessen, wenn man anruft.

    Gilt natürlich für andere Berufe auch so.

    Die Frage ist oft, wie viele (Klassen)konferenzen anstehen. In manchen Klassen haben wir gar keine zusätzlichen. Bei manchen Kindern hast Du alleine 5+ Termine wegen eines Kindes. Ich finde das um die 40 Nachmittagstermine pro Schuljahr normal sind. Wenn ich das umrechne, ist das ein Nachmittag in der Woche. Das haben wir auch. Natürlich gibt es auch mal Wochen ohne Konferenzen. Aber dafür gibt es halt noch den Elternsprechtag, Klassenkonferenzen, Fortbildungen etc.. In der Summe komme ich wahrscheinlich auch um die 40 Termine im Jahr.

    Tom123

    OK da reden wir glaube ich aneinander vorbei. Unter Druck setzen, andauernde Anrufe.... Ist dann der CH nochmal eine andere Hausnummer als dienstliche Rückfrage. Was Du beschreibst geht Richtung Nötigung

    Genau. Das geht gar nicht. Aber der einfache Anrufe und ggf. auch noch 1-2 weitere Versuche, wenn die Person nicht erreicht werden kann, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    Ich bin zwar wahrscheinlich jetzt wieder der Böse aber ich versuche bei Krankheit Freizeitaktivitäten am Schulort zu vermeiden. Ich gehe einkaufen oder spazieren. Ich gehe zur Physio oder mache ggf. Sport zur Genesung. Was ich meide sind Restaurantbesuche, öffentliche Feiern, etc.. Natürlich gibt es auch Krankheiten, wo das sinnvoll ist. Und wenn ich eine entsprechende Erkrankung hätte, würde ich wahrscheinlich auch andere Dinge machen. Aber solange es nur die üblichen Sachen sind, möchte ich einfach nicht das ein falscher Eindruck entsteht. Es gibt leider auch Menschen, die dann krank werden, wenn sie etwas (Frei)zeit brauchen.

    Gerade bei Beamten ist es eine schwierige Sache. Irgendwo stehen wir auch im Rampenlicht. Dann kann vielleicht besser im Wald spazieren gehen statt das Stadtfest unsicher zu machen.

    Also wenn Du mir die Rechtsquelle nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Das würde unsere Beratung von betroffenen Kollegen wesentlich vereinfachen .

    Ich habe bereits auf verschiedene Quellen wie das Juraforum verwiesen. Es ist anscheinend gängige Rechtsprechung, wobei auch in den Artikeln auf die Grenzen hingewiesen werden (dauernde Anrufe, Belästigung, unter Druck setzen ...). Genau genommen müsste es, wenn eine Rechtsquelle geben, die es verbietet.

    Potato, Potato. Das muss nicht extra dazu gesagt werden. Magst du aber nicht verstehen, weil du dich so sehr an übergriffifes Verhalten gewöhnt hast und es auch noch verteidigst.

    Krank ist krank und dann ist auch nix mit Arbeit. Nix Anrufen, nix Mails beantworten, kein gar nix. Keine Pflicht zu irgendwas. Wenn du trotzdem was machst, ist das deine Sache. Kannste machen. Von der Schule hat da aber nichts zu kommen bzw. es ist nichts zu erwarten.

    Spielt KEINE ROLLE. In der Schule gibt es keine Notfälle, die Lehrkräfte beheben müssen.

    Ok, also es ist rechtlich erlaubt aber bei Lehrkräften zählt es nicht. Da ist es verboten. Ist halt so. Ich verstehe. Zwischen etwas erwarten oder Druck machen oder ähnliches (=> über griffiges Verhalten) und einem reinen Anruf (=> erlaubtes Verhalten), ist noch ein großer Unterschied. Solange Du nicht weiß, warum sie angerufen haben, würde ich nicht von über griffigen Verhalten sprechen.

    Andersherum wird ein Schuh daraus. Wenn man sich krankmeldet und nicht explizit sagt, dass man trotzdem erreichbar ist, ist man per default eben nicht erreichbar.

    Dann nenne mir bitte die Rechtsquelle auf die Du dich beziehst. In den gängigen Rechtsseiten findet man die Auffassung, dass der AG Kontakt aufnehmen darf, man aber nicht reagieren muss.

    Meine Aussage findest Du beispielsweise hier:

    https://www.advocard.de/streitlotse/ar…t-arbeitsrecht/

    Aber vielleicht gibt es in Bundesländern, die die Kontaktaufnahme tatsächlich verbietet. Ich kenne keine.

    Das ist die beste Begründung von allen! Einer sitzt mit Panikattacken zu Hause und kriegt Herzrasen, wenn er die Nummer von der Schule im Display hat und die versucht verzweifelt anzurufen, um gute Besserung zu wünschen :rofl:

    Und das weißt Du aufgrund deiner hellseherischen Fähigkeiten? Ich vermute mal, dass über 90% der Krankmeldungen nicht am System Schule liegen.

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