Auch wenn du immer gerne allen unterstellst, sie simulierten und jeder habe das Gleiche zu leisten: das von dir hier Unterstellte hat niemand gesagt. Der TE hat die Sorge geäußert, dass der Arzt die Situation falsch beurteilt also zum Beispiel findet, der oder die TE könne voll arbeiten, WEIL er Medikamente nimmt und damit ausreichend stabil sei, was aber nicht der Realität entspricht.
Du hast das leider mal wieder nicht richtig verstanden. Die Frage ist, ob der Amtsarzt sagen kann, dass die Erkrankung kein Problem ist, wenn sie medikamentös gut behandelt werden kann. Und das ist tatsächlich der Fall.
Wenn der Amtsarzt die Lage falsch beurteilt, ist das eine ganz andere Frage. Da wird im Zweifel fachärztliche Gutachten vorlegen, Widerspruch einlegen etc.. Aber letztlich können wir schlecht darüber diskutieren, was ist, wenn ein Arzt ein Fehlurteil macht. Wenn es nicht der Realität entspricht, ist es ein Fehlurteil und muss korrigiert werden. Etwas anderes ist, welche Schlussfolgerungen der Arzt aus den Fakten zieht.
warum ein Gericht? Das tut ja der Amtsarzt schon.
Ein Gericht würde erst überhaupt dazu kommen, wenn eine Entscheidung zur Dienstfähigkeit gefällt wird, gegen die man klagt?
Das, was der Amtsarzt feststellt, ist nicht endgültig. Es gibt immer wieder Fälle, wo die Person nicht mit der Einschätzung des Amtsarztes einverstanden ist. Und dann würde es erstmal den Weg über Widerspruch, Personalrat und am Ende über en Klageweg gehen. Die Person hat doch explizit danach gefragt, was ist, wenn sie und der Amtsarzt eine andere Auffassung vertreten. Und dann muss nicht einfach hingenommen werden. Insbesondere wenn die Person schon längerfristig in fachärztlicher Behandlung ist, kann es durchaus Sinn ergeben gegen die Einschätzung des Amtsarztes vorzugehen. Ich kenne persönlich einen Fall, wo Uniklinikum und Amtsarzt ein vollkommen konträre Einschätzung abgegeben haben. Da ist es natürlich aussichtsreich sich zu wehren.